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Urkunden-Buch zur Berlinischen Chronik / Voigt, Ferdinand (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Author:
Voigt, Ferdinand
Title:
Urkunden-Buch zur Berlinischen Chronik : 1232 bis 1550 / herausgegeben von dem Verein für die Geschichte Berlins ; begonnen durch F. Voigt, fortgesetzt durch E. Fidicin
Other:
Fidicin, Ernst
Publisher:
Verein für die Geschichte Berlins
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, 1880
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
514 Seiten
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15410950
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
History, Cultural History Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Description

Title:
III. Sach-Register
Collection:
History, Cultural History Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Contents

Table of contents

  • Urkunden-Buch zur Berlinischen Chronik / Voigt, Ferdinand (Public Domain)
  • Vorwort
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis
  • I. Orts-Register
  • II. Personen-Register
  • III. Sach-Register
  • Der Berlinischen Urkunden erste Abtheilung: die Zeit der Askanier von 1232 bis 1323
  • Der Berlinischen Urkunden zweite Abtheilung: die Zeit der baierischen Fürsten von 1324 bis 1373
  • Der Berlinischen Urkunden dritte Abtheilung: die Zeit der luxemburger Fürsten von 1374 bis 1411
  • Der Berlinischen Urkunden vierte Abtheilung: nichtdatierte Urkunden
  • I. Landesherrliche Angelegenheiten
  • II. Allgemeine Landes- und Kriegs-Sachen
  • III. Störung des Landesfriedens, Friedebruch etc.
  • IV. Verschiedene Angelegenheiten
  • Der Berlinischen Urkunden fünfte Abtheilung

Full text

Sach - Register. ! 
FT t E 
Sac><- Register. 
1) Absc<oß. 19) Geistliche Brüderschaften. 3“) Plaßgeld. 
2) Aldermann. 20) Geistliche Brüderschaften. 39) Pilgerfahrten. 
2 Berliner Recht. 21) Gefangene und Formel ihrer Ent- 40) Polizei. 
'1 Betilex. lassung. 41) Räuber. 
) Bierbrauen. 22) Grenzstreit der Stadt mit Rosenfelde. 42) Räubereien aus den Schlössern. 
6) Biexsc<hant. 23) Das Georgen-Hospital. 43) Die Residenz. 
7) Burglehn und Freihaus. 24) Die Juden. 44) Schießen als Volksfest. 
8) Bestätigung s. Confirmation. 25) Kirc<en und Klöster. 45) Der Schoß. 
9) Brandschaden. 26) Krieg3-Kontribution. 46) Schneidergesellen süften eine Früh- 
10) Confirmation, landeSherrliche, der 27) Lehnware. messe. 
Stadt. 28) Landwerung. 47) Schriften Luthers verboten. 
11) Darleihen und Verzinsung. 29) Leibrenten. 48) Die Sonntags feier wird anbefohlen. 
12) Eheleute sollen zusammenleben. 30) Der Magistrat, dessen Mitglieder 49) Stättegeld (Marktstandgeld). 
13) Fleischer, deren Pflicht. nad der Zeitfolge aufgeführt sind. 50) Städtebündnisse. 
14) Frauen, die nicht ehrbar, sollen anders 3141) Die Militärverhältnisse. 51) Stadtgericht. 
gekleidet sein. 32) Mord des Propstes von Bernau i. J. 52) Urbede. 
15) Freihäufser und Burglehne. 1327. 53) Verwaltung der Stadt, auch ver- 
16) Fischerei. 33) Die Münze. einigte. 
17) Fromme Gesellschaft. 34) Die Mühlen. 54) Der Wedding. 
13) Gilden und Gewerbe in Berlin, deren 35) Neuhof, ein Vorwerk der Stadt. 55) Der Wortzins8. 
Entstehen. 36) Die Niederlage. 56) Der Zehent, als Abgabe. 
Entstehen der Gewerke nach der Zeitfolge. 37) Die Pest in Berlin. 57) Der Zoll. 
Abichoß war eine Abgabe, welche Fremde, die eine Erbschaft over Magdeburg zurück. Nachdem das Recht sich in Berlin völlig 
ihr Vermögen aus der Stadt nach außerhalb nahmen, entrichten auSgebildet hatte, wurde es auch anderen jüngeren Städten 
mußten. Sie galt als Entschädigung für den Verlust, den die als Norm ertheilt: im Jahre 1253 an Frankfurt a. O. S. 8, 
Stadt bei den Abgaben durc<h das ihr entzogene Vermögen im Jahre 1275 an Mülrose S. 12. 
erlitt. Im Jahre 1461 mußten von jedem Scho> 4 Groschen Bettler. Die Bettler sollen untersucht und denen das Betteln 
entrichtet werden. = S. Statut bei Fidicin 1. S. 44. untersagt werden, welche arbeiten und dienen können. Die 
Aldermänner, auch gekorne Alvermänner, scheinen vie ältesten Rath- Säumigen sollen aus der Stadt verwiesen, den Dürftigen aber 
manne gewesen zu sein; da sie unter beiden Benennungen vor- ein Zeichen zum Betteln gegeben werden. = Statuten vom 
kommen. -- Fidicin, Beitr. I. 176, 179 und II11. 66. 18. Juni 1486. Fidicin, Beitr. 11. 293. 
Berliner Rec<ot. Wo Gelegenheit zu einem Markte war, over wo Bierbrauen und Verkauf des Bier8 war nur den Bürgern erlaubt; 
sich hinter dem Stadtgraben eine größere Thätigkeit entwickelte den Ausschank desselben hatte der Magistrat sich vorbehalten. 
und die Fremden zahlreicher wurden, gaben die Landesherren Der Uebertreter dieser Bestimmung fiel in Strafe. Ueber den 
einem Unternehmer, in der Regel einem adeligen größeren Verbrauch und die verschiedenen Biersorten in Berlin [. Fidicin, 
Grundbesißer, die Befugniß zur Anlage einer Stadt nach Beitr. V. S. 519. -- S. Urk. von 1370, Urk.-Buch S. 116, 
deutschem Rechte. Er erhielt die Vogtei der Stadt als erbliches auch Riedel Cod. Suppl. S. 116. 
freies Cigenthum, dazu Ackerland, freie Hufen, Revenuen von Bierbrauerei. Dieselbe war einer der bedeutendsten Gewerbzweige, 
den Fleisch-, Brot- und Schuhbänken, die Gericht8barkeit, Wald, der nur von den Bürgern und größern Eigenthümern betrieben 
Weide, Jagdrecht. Die Bürger waren sämmtlich persönlich frei werden durfte. 
und regierten ihr Gemeindewesen selbst nach dem Vorbilde Burglehen und FSvreihäujer. Eine Klasse von Häusern, welche von 
einer bereits ausgebildeten Stadt. Statut und Ret holten den früheren Landesfürsten gestiftet wurden, um das im Jahre 
sie sich bei der älteren angejehenen deutschen Stadt, wofür sie 1451 erbaute Schloß in Cöln bewachen und beschüßen zu 
gewisse Geldzahlungen leisteten. Magdeburg wurde die große helfen, zumal wenn der Fürst abwesend war. Als das neue 
Quelle für Statut und Recht der jungen Städte in der Mark, Schloß vollständig hergestellt war, gab der Kurfürst seine alte 
später Brandenburg; in schwierigen Fällen ging man auf Residenz in Berlin, in der Klosterstraße (das heutige Lagerhaus 
diE
	        

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