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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 10.1883 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 10.1883 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Stinde, Julius
Title:
Frau Buchholz im Orient / von Julius Stinde
Publication:
Berlin: Verlag von Freund & Jeckel, 1888
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
238 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
DDC Group:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423206
Collection:
Berlin Dialect,Literature,Literary Life
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 328 Stin 8 d
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Wanderungen durch Kairo

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 10.1883 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • Nr. 1, 4. Januar 1883
  • Nr. 2, 11. Januar 1883
  • Nr. 3, 18. Januar 1883
  • Nr. 4, 25. Januar 1883
  • Nr. 5, 1. Februar 1883
  • Nr. 6, 9. Februar 1883
  • Nr. 7, 15. Februar 1883
  • Nr. 8, 22. Februar 1883
  • Nr. 9, 1. März 1883
  • Nr. 10, 8. März 1883
  • Nr. 11, 15. März 1883
  • Nr. 12, 21.März 1883
  • Nr. 13, 5. April 1883
  • Nr. 14, 6. April 1883
  • Nr. 15, 10. April 1883
  • Nr. 16, 12. April 1883
  • Nr. 17, 19. April 1883
  • Nr. 18, 26. April 1883
  • Nr. 19, 4. Mai 1883
  • Nr. 20, 10. Mai 1883
  • Nr. 21, 18. Mai 1883
  • Nr. 22, 24. Mai 1883
  • Nr. 23, 31. Mai 1883
  • Nr. 24, 7. Juni 1883
  • Nr. 25, 14. Juni 1883
  • Nr. 26, 21. Juni 1883
  • Nr. 27, 28. Juni 1883
  • Nr. 28, 29. Juni 1883
  • Nr. 29, 10. August 1883
  • Nr. 30, 11. August 1883
  • Nr. 31, 6. September 1883
  • Nr. 32, 14. September 1883
  • Nr. 33, 20. September 1883
  • Nr. 34, 27. September 1883
  • Nr. 35, 11. Oktober 1883
  • Nr. 36, 25. Oktober 1883
  • Nr. 37, 1. November 1883
  • Nr. 38, 8.November 1883
  • Nr. 39, 22. November 1883
  • Nr. 40, 29. November 1883
  • Nr. 41, 6. December 1883
  • Nr. 42, 13. December 1883
  • Nr. 43, 20. December 1883
  • Nr. 44, 28. December 1883

Full text

meiner Ueberzeugung ganz gleichgültig, ob wir den Zusatz machen: 
unter der Voraussetzung, daß die Verpflichtung des Fiskus feststeht 
oder festgestellt wird — oder ob wir ihn weglassen. Ich erkenne darin 
vom Rechtsstandpunkte in unserem Verhältniß zum Magistrat nichts, 
was dieses Verhältniß irgendwie klären kann. Ich bin indessen doch 
nicht der Meinung des Kollegen Dr. Langerhans, daß man vorher mit 
dem Fiskus unbedingt verhandeln soll. Das hat seine Schwierig 
keiten, die der Magistrat vielleicht besser übersieht, als wir. Andererseits 
sehe ich es für eine Verbesserung an, wenn wir die Baufluchtlinie fest 
stellen und um das zu erreichen, schlage ich vor, daß wir den Aus 
schußantrag annehmen, obwohl der Zusatz: „unter der Voraus 
setzung u. s. w." keine praktische Bedeutung hat. 
(Die Berathung wird geschlossen.) 
Berichterstatter Stadtv. Meyer: M. H.! Ich habe nur wenig 
dem Gesagten hinzuzufügen. Ich wurde den Kürten'schen Antrag wohl 
begreifen, wenn Herr Kollege Kürten eine ausdrückliche Anerkennung 
des Fiskus forderte; das wäre ja greifbar, aber zu sagen: unter der 
Bedingung, daß das beigebracht wird, wenn es nicht schon beigebracht 
ist — das ist eine unglücklichere Fassung, als wir sie gewählt haben. 
Mit dem Kollegen Büchtemann bin ich nur darin verschiedener Meinung, 
daß wir durch diesen Zusatz dem Magistrat eine ganz positive Ver 
pflichtung auferlegen, nämlich die Verpflichtung, sich auf das Gründlichste 
zu informiren, und wenn er nicht die volle Ueberzeugung gewinnt, 
durch eine etwaige Anfrage die Verpflichtung des Fiskus positiv fest 
zustellen. 
Ich empfehle deshalb die Anträge, wie der Ausschuß sie gestellt 
hat. Mit dem Amendement des Kollegen Schmeißer ist, wie ich an 
nehme, der Ausschuß einverstanden. 
(In der Abstimmung wird das Amendement des Stadtv. 
Dr. Kürten abgelehnt. — Das Amendement des Stadtv. 
Schmeißer wird angenommen und mit diesem Amendement 
wird der Antrag des Ausschusses in folgender Fassung an 
genommen: 
Die Versammlung genehmigt die Festsetzung von Bauflucht 
linien für eine linksseitige Spree-Uferstraße nebst Ladestraße, 
sowie für eine Verbindungsstraße zwischen dieser Uferstraße 
und der Skalitzerstraße gemäß der Vorlage des Magistrats 
vom 31. Oktober 1883 (Nr. 615 der Vorlagen) unter der 
Voraussetzung, daß die Verpflichtung des Fiskus zur Anlegung 
der Böschungen und sonstigen Ufereinfassungen feststeht oder 
festgestellt wird. 
Die Versammlung erkennt die Verpflichtung der Stadt- 
gemeinde zur Anlegung von Ladestraßen nicht an und ver 
wahrt dieselbe gegen alle etwaige Folgerungen, welche aus 
der vorstehend unter Nr. 1 in Aussicht genommenen Lade 
straße für die Anlegung von Ladestraßen im Allgemeinen 
gezogen werden könnten.) 
Vorsteher: Es folgt: 
Berichterstattung des Ausschusses zur Feststellung der bei dem 
Neudruck der Geschäftsordnung vorzunehmenden redaktionellen 
Aenderungen. — Vorl. 680. 
Der Berichterstatter Kollege Dr. Stryck hat das Wort. 
Berichterstatter Stadtv. Dr. Stryck: M. H.! Sie haben unter 
dem 22. November einen Ausschuß niedergesetzt, der sich damit be 
schäftigen sollte, die im Laufe längerer Zeit stattgefundenen Aenderungen 
in die Geschäftsordnung einzuregistriren, und zwar deshalb, weil die 
Exemplare vergriffen sind und deren nicht genug vorhanden sind, um 
den neu eintretenden Kollegen zu ihrer Information je ein Exemplar 
der Geschäftsordnung zustellen zu können. 
Getreu Ihrem Aufträge hat der Ausschuß beschlossen, keinerlei 
materielle Aenderungen in der Geschäftsordnung vorzunehmen, sondern 
nur einfach das zu registriren, was als Beschluß der Versammlung 
vorliegt. Das ist nun in 19 Paragraphen der Fall. Wenn Sie es 
wünschen, so würde ich Ihnen die betreffenden Beschlüsse vorlesen; 
indeß es hat das gewiß nicht viel Werth für Sie, und ich kann mich 
daher darauf beschränken, Ihnen die 19 Paragraphen in der neuen 
Fassung vorzuführen. 
Die erste redaktionelle Aenderung ist die im §. 4 auf Grund des 
Beschlusses vom 3. Fehruar 1881. Es war dort unklar, wie viel 
Namen bei einer engeren Wahl auf die Liste kommen sollen, und des 
halb ist eine Deklaration beschlossen worden, die dahin ging, daß, wie 
es in der Städteordnung heißt, die vier Namen, die die meisten 
Stimmen erhalten haben, auf die engere Wahlliste kommen sollen. 
Es soll also ein Sternchen angebracht und dann unten gesagt werden: 
Die engere Wahl unter 4 Personen findet auch dann 
statt, wenn überhaupt nur 4 Personen Stimmen erhalten 
haben. Haben nur 3 Personen Stimmen erhalten, so findet 
die Wahl unter 2 Personen statt. 
(Zustimmung.) 
In §. 7 in der dritten Zeile soll ein Sternchen stehen hinter 
„derselben" und unten als Erklärung zufolge Beschlusses vom 28. De 
420 
zember 1876 sind die Worte: „und zwar jeder in einem besonderen 
Wahlgang" gestrichen. 
(Zustimmung.) 
Im §. 8 haben Sie unter dem 17. Juni 1875 beschlossen hinzu 
zufügen: 
Die Beisitzer haben auch die Plätze im Sitzungssaale zu 
vertheilen. Bei gleichzeitiger Meldung mehrerer Mitglieder 
zu einem und demselben Platz entscheidet das Loos. 
(Zustimmung.) 
Im §. 10 wird in der zweiten Zeile hinter dem Worte „Mit 
gliedern" eingefügt (§. 16); ebenso wird der §. 10 mitnNücksicht auf 
den Beschluß vom 13. Juni 1878 dahin zu ergänzen seist, daß auch 
die Vorlagen wegen Pensionirnng von Beamten nach Maßgabe der 
§§. 24—29 zu erledigen sind. 
(Zustimmung.) 
Sodann ist der Zusatz gemacht am Schluß des Paragraphen: 
Wegen Vertheilung der Zinsen aus dem Legate Sr. Majestät 
des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III., sowie aus 
dem Hetzer'schen Legate siehe die Anmerkungen zum §. 29. 
(Zustimmung.) 
Der §. 11 ist nicht deutlich genug; es heißt da: 
Nach dem Schluß der ersten Berathung beschließt die 
Versammlung, ob ein Ausschuß mit der Vorberathung der 
Vorlage zu betrauen ist. — 
Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, daß es doch nöthig sei, 
dort einzuschalten: „jedoch nur, wenn ein dahin gehender Antrag vor 
liegt" — weil wir sonst nach jeder ersten Berathung fragen müßten, 
ob ein Antrag auf Ausschußberathung gestellt werden soll. 
Im §. 16 ist der Satz: 
„Die Berathung und Abstimmung über einen Antrag von 
Mitgliedern kann, und zwar auch ohne daß er gedruckt vor 
liegt, in derselben Sitzung, in welcher er eingebracht ist, 
unter Zustimmung des Antragstellers stattfinden, wenn kein 
Mitglied widerspricht" 
zu streichen und als letztes Alinea in den §. 23 zu übernehmen, weil 
er dort hingehört. 
(Zustimmung.) 
Zu ß. 17 ist nach Ihrem Beschlusse vom 11. Mai 1882 hinzuzu 
fügen: 
Die bei wichtigeren Veranlassungen mittels AuSloosung zu 
Deputirten ernannten Mitglieder der Versammlung kommen 
innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren zunächst nicht 
wieder mit zur Ansloosung. 
(Zustimmung.) 
Im §. 19 heißt es: die Schriftführung kann mit Zustimmung des 
Vorstehers auch auf den Bureauvorsteher der Versammlung fallen. Da 
es nun nicht möglich ist, daß der Bureauvorsteher in allen Ausschüssen 
die Schriftführung übernimmt, so wird, wie das thatsächlich schon ge 
schieht, vorgeschlagen, ausdrücklich auszusprechen, daß 
auch andere Beamte dazu herangezogen werden können. 
(Zustimmung.) 
Sodann ist noch eine kleine Anmerkung gemacht, betreffend die 
Geschäftsordnung für die Ausschüsse, die als Anhang gedruckt ist. 
In den §. 23 ist als letztes Alinea der im §. 16 gestrichene Satz 
aufzunehmen. 
Im §. 26 ist ein Zusatz gemacht: „gewählt sind Diejenigen, welche 
die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben," auf Grund des Be 
schlusses vom 6. Dezember 1877 Protokoll Nr. 11. 
(Zustimmung.) 
Zu §. 29 ist auf Grund des Beschlusses vom 28. November 1877 
die Anmerkung zu machen: 
I. Mit den Vorschlägen des Ausschusses für die Vertheilung 
der Zinsen aus dem Legate Sr. Majestät des hochseligen 
Königs Friedrich Wilhelm III. ist in derselben Weise, wie 
es nach §. 25 der Geschäftsordnung mit den Vorschlägen des 
Ausschusses für die Wahlen der unbesoldeten Gemeinde 
beamten geschieht, zu verfahren, so daß die Vorschläge zur 
Vertheilung des Legats in der Sitzung der Stadtverordneten 
versammlung auszulegen sind, der Vorsteher hiervon im Beginn 
der Sitzung Mittheilung zu machen hat und, wenn bis zum 
Schluffe der Sitzung ein Widerspruch beim Vorsteher nicht 
angemeldet wird, die Vorschläge als genehmigt anzusehen sind. 
II. Das Verzeichniß der stiftuugsmäßig von den drei ältesten 
Stadtverordneten der Friedrichstadt, der Neustadt und des 
Friedrichwerders auszumahlenden Empfänger der Zinsen des 
Hetzer'schen Legats, worüber die Versammlung ihrerseits 
keinen Beschluß zu fassen hat, ist in gleicher Weise wie ad I. 
zur Kenntniß der Versammlung zu bringen. 
(Zustimmung.)
	        

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