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Berliner Wespen / Stettenheim, Julius (Public Domain) Ausgabe 11.1878 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner Wespen / Stettenheim, Julius (Public Domain) Ausgabe 11.1878 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Schlenther, Paul
Titel:
Gerhart Hauptmann : sein Lebensgang und seine Dichtung / von Paul Schlenther
Erschienen:
Berlin: S. Fischer Verlag, 1898
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
271 Seiten
Schlagworte:
Hauptmann, Gerhart
Berlin:
B 322 Literatur: Einzelne Dichter
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423135
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 322 Haup 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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Schnellzugriff

  • Berliner Wespen / Stettenheim, Julius (Public Domain)
  • Ausgabe 11.1878 (Public Domain)
  • Nr. 1, 04.01.1878
  • Nr. 2, 11.01.1878
  • Nr. 3, 18.01.1878
  • Nr. 4, 25.01.1878
  • Nr. 5, 01.02.1878
  • Nr. 6, 08.02.1878
  • Nr. 7, 15.02.1878
  • Nr. 8, 02.02.1878
  • Nr. 9, 01.03.1878
  • Nr. 10, 08.03.1878
  • Nr. 11, 15.03.1878
  • Nr. 12, 22.03.1878
  • Nr. 13, 29.03.1878
  • Nr. 14, 05.04.1878
  • Nr. 15, 12.04.1878
  • Nr. 16, 19.04.1878
  • Nr. 17, 26.04.1878
  • Nr. 18, 03.05.1878
  • Nr. 19, 10.05.1878
  • Nr. 20, 17.05.1878
  • Nr. 21, 24.05.1878
  • Nr. 22, 31.05.1878
  • Nr. 23, 07.06.1878
  • Nr. 24, 14.06.1878
  • Nr. 25, 21.06.1878
  • Nr. 26, 28.06.1878
  • Nr. 27, 05.07.1878
  • Nr. 28, 12.07.1878
  • Nr. 29, 19.07.1878
  • Nr. 30, 26.07.1878
  • Nr. 31, 02.08.1878
  • Nr. 32, 09.08.1878
  • Nr. 33, 16.08.1878
  • Nr. 34, 23.08.1878
  • Nr. 35, 30.08.1878
  • Nr. 36, 06.09.1878
  • Nr. 37, 13.09.1878
  • Nr. 38, 20.09.1878
  • Nr. 39, 27.09.1878
  • Nr. 40, 04.10.1878
  • Nr. 41, 11.10.1878
  • Nr. 42, 18.10.1878
  • Nr. 43, 25.10.1878
  • Nr. 44, 01.11.1878
  • Nr. 45, 08.11.1878
  • Nr. 46, 15.11.1878
  • Nr. 47, 22.11.1878
  • Nr. 48, 29.11.1878
  • Nr. 49, 06.12.1878
  • Nr. 50, 12.12.1878
  • Nr. 51, 20.12.1878
  • Nr. 52, 27.12.1878

Volltext

Berliner W espen, 
Europäischer Polizeibericht der Berliner Wespen. 
Der Reichstagsabgeorbuete Hasselmann hat vor einigen Tagen 
das Altonaer Gefängniß verlaffen, in welchem er für einen von der 
Rathskammer des Krcisgerichts zu Altona begangenen Irrthum eine 
längere Haft verbüßt hatte. — Der „Handelsmann und Jude" Grün 
ist dies der Germania nicht gewesen. Im Gegentheil hat er, einer der 
ausgewiesenen Socialdemokraten, ihr einen bösen Streich gespielt. Sie 
hatte nämlich berichtet, er habe in Paris einen Ausverkauf etablirt und 
über seinem Laden die Inschrift angebracht: „Ausverkauf eines ausge 
wiesenen armen Deutschen." Dies ist nun gelogen, Grün hat Deutsch 
land nicht verlaffen. Da bat die betrogene Germania doch Recht, wenn 
sie eine Proscription der Juden fordert. — Am 19. hielt der Polizei 
richter in Bowstreet die Assiscn des Zentral-Kriminalgerichts in Rew» 
gate derart für ein Irrenhaus, daß er den Propheten Edward Byron 
Madden dahin verwies. Hoffentlich wird der bezeichnete Polizcirichter 
der gebührenden Strafe nicht entgehen. — Wie wir erfahren, hat fich 
Graf Arnim, der bereits wiederholt die Feder an sich gelegt hat, aber 
mals in den Besitz eines Schreibzeuges zu setzen gewußt und stch eine 
bedauerliche Brochüre, betitelt „Quid faciemus nos?“ beigebracht. 
Das Würzburger Drama, 
Welche That ist geschehen, o unerhört! 
Ein blühendes, glückliches Leben zerstört! 
Doch dem Thäter ersteht kein Richter. 
Der lust'ge Student, er wagt einen Scherz. 
Da krachte ein Schuß, der ttaf ihn in'8 Herz, 
Doch die Disciplin ist gerettet. 
Er wollte entfliehen der Hast, die gedroht, 
Dasür erleidet der Jüngling den Tod, 
Doch die Instruction ist gerettet. 
Der Vater weint sich die Augen blind. 
Begrabend sein einz'ges geliebtes Kind, 
Doch den Thäter belobt der Hauptmann. 
Ein Schrei sich jeder Brust entwand 
Ob dieser That im deutschen Land, 
So reich an guten Soldaten! 
Die „Germania" spricht von der Reaction in den fünfziger Jahren 
und schaltet ein: „In derselben entfaltete leider auch Herr von Gerlach 
vielfach eine später von ihm bitter bereute freiheitsfeindliche Thätigkeit." 
Diese Bemerkung läßt darauf schließen, daß die „Germania" sich plötz 
lich in ein Witzblatt verwandelt habe. Trotzdem ist dies nicht der Fall. 
dS 1 ' Der Beschwerde-Commission. 'eSD 
Wir wünschten wohl, daß nicht so schwer 
Dir nächstes Jahr die Nachsicht werde. 
Sonst wirst Du schließlich hinterher 
Dem Lande selber zur Beschwerde. 
Fouquier, der Feuilletonist des XIX. 8isele, berichtet von einer 
Kammerdebatte, die in St. Petersburg aus Anlaß des Verbotes der 
Fourchambault stattgehabt hat. 
Es eischeint ebenso bedauerlich, daß es im XIX. Liöols eine, wiedaß 
cs im XIX. 8isols keine russische Kammer giebt. 
—«E" Einfacher Grund. 
Wie kommt's, daß Gras Andraffy jetzt nicht geht? — 
Nun, weil er auf so schwachen Füßen steht. 
Türkisches Dienstreglement. 
Der neue türkische Großvezier Khereddin Pascha hat, wieausKon- 
stantinopel berichtet wird, sofort bei Antritt des Vezirates ein scharfes 
Dienstreglement für die Türkischen Beamten, deren schwache Leistungssähig- 
keit von je bekannt ist, erlaffen. 
Dieses Reglement lautet nach unseren Erkundigungen: 
Der Dienst der türkischen Beamten umfaßt fortan den ganzen Tag 
von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends. Er gehört während dieser Zeit 
ganz und voll dem Staate, indeß soll es ihm vergönnt sein, während des 
Dienstes zwei kleinere Mahlzeiten von je zwei Stunden und eine größere 
von drei Stunden einzunehmen. Um seine Kräfte nicht vorzeitig auszu 
reiben, ist es ihm ferner gestattet, einen Nachmittagsschlaf zu halten, der 
indeß die Dauer von zwei Stunden nicht übersteigen dars. 
Die Beamten haben während der Arbeitszeit alles auffällige Stillsitzen 
zu vermeiden und sich untereinander nicht durch allzu beharrliches Schweigen 
zu zerstreuen und zu beunruhigen. Sie haben sich im Gegentheil zu ver 
gegenwärtigen, daß gute Kameradschaftlichkeit die erste Pflicht ihres Standes 
ist und durch Nichts so sehr gesördert wird, als durch intime Gespräche bei 
traulichem Pfeifendamps, welche sehr wohl zwischen den einzelnen Mahl 
zeiten eingeschaltet werden können. 
Um dem Urgründe aller Verderbniß in Beamtenkreisen, der Zugäng- 
lichkeit sür Bestechung, zu begegnen, wird hierdurch verordnet, daß die 
bloße Bestechlichkeit an sich hinfort als kein Grund zum schnelleren Avance 
ment aufgesüßt werden wird. 
Im Verkehr mit dem Publikum hat der Staatsbeamte Unhöflichkeit 
mit Unentschiedenheit zu verbinden. An der Unhöflichkeit soll das Publi 
kum merken, daß der Beamte seinen Werth sühlt, an der Unentschiedenheit, 
daß er sich bemüht, sich zeitweilig herabzulassen. 
Außer Dienst dars der Beamte hingegen nach wie vor völlig seinen 
Neigungen leben. 
G£2r Trost in der Mectricität. 
(Sei Einführung de: elektrischen Beleuchtung des Reichstags.) 
Man wird — wir täuschen uns wohl nicht — 
Sich bald die Einsicht holen: 
Es kommt das allermeiste Licht 
Dem Reichstag von den Polen. 
Die polnische Fraction. 
„Ja Kuchen"! sagte die Polizei, und confiscirte dieselben, da die 
Weihnachtsverkäuscr sie mit schlüpfrigen Inschriften in Zuckerguß bedeckt 
hatten. 
-*~*Jp* Russische Ministerialverfügung. 
Abermalige bedauerliche Vorfälle laffen es angezeigt erscheinen, auf's 
Neue vor dem sträflichen Leichtsinn zu warnen, Polizeibcamte ohne Aus 
sicht auf die Straße zu laffen. Diese hülflosen Geschöpfe gerathen alsdann 
nicht selten zwischen die Messer und Revolver der Nihilisten, ja es haben 
sich Fälle ereignet, daß Polizisten, welche sich nicht unter genügender Ob 
hut besanden, einfach weggefangen worden sind. 
Einen nicht geringen Theil der Schuld trägt freilich das Publikum, 
welchem der Sinn für seinen Beruf, zur Sicherheit des Polizeipersonals 
zu dienen, mit der Zeit ganz abhanden gekommen zu sein scheint. Wie ost 
soll es wiederholt werden, daß das Publikum zum Schutze der Polizeimann- 
schasten und deren Vorgesetzten da ist! 
Aber auch die letzteren sollten nicht ganz müßig sein, sondern ein wenig 
an sich selbst denken. Bemerkt ein Polizeibeamter ein verdächtiges Indivi 
duum, so hat er sofort dem nächsten unbewaffneten Civilisten zu pfeifen 
und ihn zu bitten, den Verdächtigen zu notiren, resp. dingfest zu machen. 
Auf Promenaden und öffentlichen Plätzen begebe sich der Polizeibcamte 
in den Schutz der Kindermädchen, ersuche sie, auf ihn Obacht zu geben, da 
mit ihm nichts zustoße, und mache sie darauf aufmerksam, daß sic ihn fort 
während im Auge behalten mögen, ohne sich durch Plaudern mit ihren Ge 
liebten zu zerstreuen. 
Vor Allem aber hat er es auf das Sorgfältigste zu vermeiden, un 
sichere und schlecht beleumundete Stadtviertel oder menschenleere Gegenden 
zu berühren. Ferner kann es ihnen nicht genug eingeschärft werden, sich bei 
Nacht streng im Bette zu halten. 
^5- Zli tim Verlmmllmigm mit Rom. 
Wenn hin und her sie lange noch 
So resultatlos schweben, 
Passirt es eines Tag's wohl doch, 
Daß wir uns übergeben. 
Fortsetzung, Rebus und Wespenpost in der Beilage.
	        

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