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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Richter, Julius Wilhelm Otto
Title:
Thilo von Wardenberg : Berliner Zeit- und Charaktergemälde aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts / von Prof. Dr. J. W. Otto Richter (Otto von Golmen)
Publication:
Berlin: Schall und Grund, 1897
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
397 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
DDC Group:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15418720
Collection:
Berlin Dialect,Literature,Literary Life
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 328 Rich J 1 a
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • C. Hauptwirtschaftsamt
  • 6. Hausbrand-Brennstoffversorgung
  • a) Anordnungen der Reichsstelle für Kohle und Ausführungsbestimmungen
  • b) Bedarfsermittlung und -festsetzung
  • c) Verbrauchsregelung

Full text

Teil X11 
“6b 
© 6b. Bedarfsermittlung und Festsetzung Seite 139 
"” Die seinerzeit im Dienstblatt Teil XII, C 6b, Seite 51, bekanntgegebene Schlächtereibetriebe 
Tabelle über den Fabrikationsbedarf der Schlächter ist inzwischen als 
überholt anzusehen, wie ich bereits durch Rundschreiben — HWi 7a 
vom. 22. März 1943 mitgeteilt habe. Die Fleischerinnung hat mir auf 
mein Ersuchen eine neue Tabelle für die Errechnung des Fabrikations- 
bedarfs der Schlächter übermittelt, deren Anwendung eine allgemeine 
Herabsetzung des Brennstoffbedarfs zur Folge haben wird. Dies ist 
um so mehr gerechtfertigt, als durch Stichproben festgestellt worden 
ist, daß. die Zuteilung an die, Schlächter im allgemeinen zu hoch ge- 
wesen ist. Die neue Tabelle ist aus der Anlage 5 zu ersehen. Darin Anlage 5 
wird nicht — wie bisher — von der Kundenzahl, sondern von der 
wöchentlich zugeteilten Fleischmenge ausgegangen. Es muß daher in 
jedem Falle eine neue Berechnung vorgenommen werden. Der durch- 
schnittliche‘ wöchentliche Fleischverbrauch ist aus dem . Fleisch- 
kontingentsbuch des Fleischereibetriebes zu ersehen. Der Schlächter 
führt 2 Kontingentsbücher, -die abwechselnd dem Viehwirtschaftsver- 
band zur Nachprüfung eingereicht werden. Aus den Eintragungen 
der. letzten 4—6 Wochen ist alsdann der durchschnittliche wöchent- 
liche Fleischbezug zu ermitteln; wobei die jetzt in Kraft getretenen 
Kürzungen der Fleischration durch einen entsprechenden prozentualen 
Abzug (rd. 30 %) zu berücksichtigen sind. Zwecks Festsetzung des 
Fabrikationsbedarfs muß jeder Schlächter aufgesucht oder mit seinen 
Unterlagen vorgeladen werden. Die Fleischzüteilung ist aus der im 
n Fleischkontingentsbuch links oben eingetragenen Menge hinter dem 
Wort „Anweisung“ abzulesen. Sofern die Fleischkontingentsbücher 
keinen genügenden Anhalt ergeben, da sie erst neu angelegt und die 
alten Bücher dem Viehwirtschaftsverband übergeben worden sind, be- 
steht die Möglichkeit, die. Fleischzuweisung auch aus der Fleisch- 
Abrechnung, ‚und zwar der Spalte 24, zu entnehmen, deren Ein- 
tragungen ‚sich mit denen im Kontingentsbuch decken. 
Gleichzeitig ist bei. dieser Prüfung festzustellen, ob der Schlächter 
überhaupt. eigene Fabrikation betreibt oder etwa nur die Ware von 
anderen Schlächtern zum Weiterverkauf bezieht. In diesem Falle 
kommt eine Brennstoffzuteilung selbstverständlich. nicht in Betracht, 
desgleichen, wenn etwa Kesselanlagen nicht mit Kohle, sondern durch 
Gas oder Elektrizität betrieben werden. 
Liegt die neu errechnete Jahreszuteilung unter der bisher 
zugeteilten Brennstofflmenge für Fabrikationszwecke, so ist den 
Schlächtern die Brennstoffzuteilung entsprechend zu kürzen. Die am 
31. März 1943 festgestellten Brennstoffbestände sind ebenfalls besonders 
kenntlich zu. machen, damit sie bei der endgültigen Festsetzung der 
Brennstoffzuteilung für das Kohlenwirtschaftsjahr 1943/44 in Äbzug 
gebracht werden können. 
Der Brennstoffbedarf für die Wohnräume ist nach den Richtlinien 
für die zuständige Verbrauchergruppe zu ermitteln. 
Bei Bäckereibetrieben ist grundsätzlich keine Nachprüfung zu veran- _Bäckereibetriebe 
lassen, vielmehr ist der bisher im Einvernehmen mit der Bäckerinnung 
ermittelte Brennstoffbedarf als Grundzuteilung für das Köhlenwirt- 
schaftsjahr 1943/44 zu berücksichtigen. 
Soweit der auf Grund’ meines Rundschreibens — HWi 7a — vom 
20. April 1943 von der Innung angeforderte Fragebogen wesentliche 
Bestände des Bäckereibetriebes aufweist, ist eine Anrechnung auf das 
laufende Kohlenwirtschaftsjahr vorzunehmen. | 
Im übrigen hat eine kürzliche Rückfrage bei der Bäckerinnung 
Berlin ergeben, daß die Zuteilungssätze für Kohle im Verhältnis zu 
den verbackenen NE ENTE recht unterschiedlich sind, so daß im 
allgemeinen von der endgültigen Festsetzung der Brennstoffzuteilung 
im Falle von Änderungen immer wieder eine gutachtliche Anhörung 
der Bäckerinnung notwendig sein wird. Als Durchschnittssatz können 
pro Sack Mehl 75 kg Kohlen angenommen werden. 
Im Einvernehmen mit der Bäckerinnung sollen den Bäckerei- 
betrieben, die den Fabrikationsbedarf für eingestellte oder geschlossene 
Betriebe übernehmen, nur 50% der für den bisherigen  Beirieb ZU- 
Bescihen ‚Brennstoffmenge bewilligt werden, da sich der Kohlenver- 
het nicht im gleichen Verhältnis wie die herzustellende Brotmenge 
erhöht.
	        

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