Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Handels-Register : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Lichterfelde, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Tempelhof, Wedding und Weißensee wohnenden eingetragenen Einzelfirmen, Gesellschaften und Genossenschaften / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register und Akten mit justizministerieller und kammergerichtlicher Genehmigung
Erschienen:
Berlin: Ullstein 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
57. Jahrgang (1921); 59. Jahrgang (1923)-67. Jahrgang (1931) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034488-8 ZDB
Frühere Titel:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1930
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15438362
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 830/16 a:66.1930
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung

Abkürzungsverzeichnis

Titel:
Abkürzungen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1981 (Public Domain)
  • Nr. 1, 29. Januar 1981
  • Nr. 2, 9. März 1981
  • Nr. 3, 11. März 1981
  • Nr. 4, 7. Mai 1981
  • Nr. 5, 12. Juni 1981
  • Nr. 6, 9. Juli 1981
  • Nr. 7, 6. August 1981
  • Nr. 8, 8. September 1981
  • Nr. 9, 16. Oktober 1981
  • Nr. 10, 27. Oktober 1981
  • Nr. 11, 30. November 1981

Volltext

Ti Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.7 6. August 1981 
13 - Absonderung Untersuchungen nach dem _Verwaltungsvollstreckungsgesetz 
(1) Bei einem in einer Gemeinschaftseinrichtung wohnenden Aus- °rzwungen (siehe Abschnitt V). Daneben kann ein Bußgeld nach 
scheider kann das Gesundheitsamt nach Prüfung der örtlichen Ver- $ 69 Abs. 1 Nr. 2 BSeuchG festgesetzt werden. 
hältnisse gegebenenfalls feststellen, daß seine zum Ausschluß einer (6) Den Ausscheidern werden Desinfektionsmittel kostenlos über- 
Umgebungsgefährdung: getroffenen Anordnungen durch den Aus- lassen. Die Verweigerung der Annahme befreit sie jedoch nicht von 
scheider nicht befolgt werden können. Ist in der betreffenden der Desinfektionspflicht. 
Gemeinschaftseinrichtung eine Absonderung nicht möglich, kann {7) Die Anordnung über die Beobachtung als Ausscheider (siehe 
der Ausscheider in einem Krankenhaus abgesondert werden. Absatz 1) wird durch schriftliche Verfügung aufgehoben, wenn der 
(2) Handelt es sich bei einem Ausscheider von Erregern der TPE- Betroffene aus der Ausscheiderkartei gestrichen wird (siehe Num- 
oder Shigellenruhrgruppe, der in einem Krankenhaus abgesondert mer 18). 
werden soll, um ein Kind unter zwei Jahren, so soll es in das Rudolf- (8) Die Beobachtung kann jedoch fortgesetzt werden, wenn der 
Virchow-Krankenhaus, örtlicher Bereich Reinickendorfer Straße, Betroffene noch als ausscheidungsverdächtig anzusehen ist und ein 
eingewiesen werden. Der Ausscheider, der Patient eines Kranken- Bedürfnis für eine weitere Überwachung besteht (z.B. Wohnge- 
hauses oder einer Abteilung für Chronischkranke ist, soll im Kran- meinschaft von Personen, die bei der Behandlung von Lebensmit- 
kenhaus Wilmersdorf, Krankenhausbetrieb von Berlin-Wilmersdorf, teln tätig sind, mit Ausscheidern). 
örtlicher Bereich Albrecht-Achilles-Straße, abgesondert werden. (9) ‘Als Ausscheider gilt nicht, wer, ohne erkennbar an Typhus oder 
(3) Das Gesundheitsamt stellt dem Abzusondernden für das Kran- Paratyphus erkrankt gewesen zu sein, nach einmaliger Feststellung 
kenhaus einen Einweisungsschein aus, aus dem zu ersehen sein eines positiven Befundes (passagere Ausscheidung) durch Untersu- 
muß, daß der Betroffene als Ausscheider zur Absonderung einge- chungen in der TPE-Ambulanz folgende Voraussetzungen erfüllt: 
wiesen wird und seine Absonderung zur Verhütung der Verbreitung a) fünf in zwei--bis dreitägigem Abstand vorgenommene negative 
übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Stuhl- und Urinbefunde sowie : 
(4) Grundsätzlich wird das Krankenhaus mit einem ‚öffentlichen b) eine zu Beginn der Stuhluntersuchungen vorgenommene Blut- 
Verkehrsmittel aufgesucht. Der Transport mit einem Krankenwagen untersuchung, die keinen Hinweis auf Erregerausscheidung 
ist nur zulässig, wenn aus Gründen, die in dem derzeitigen gesund- erkennen läßt. Ergibt die Blutuntersuchung einen solchen Hin- 
heitlichen Zustand des Ausscheiders liegen, die Benutzung eines weis, so muß außer den in;Buchstaben a genannten negativen 
Krankenwagens vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten und Stuhl- und Urinbefunden auch ein negativer Gallenbefund vor- 
bescheinigt wird. In diesen Ausnahmefällen werden nur Kranken- liegen. 
wagen der Berliner Feuerwehr in Anspruch genommen. 15 - Salmonellen- und Shigellenausscheider 
©S) Im Falle der Krankenhausabsonderung wird dem für das Kran- (1) Über die Anordnung einer Beobachtung nach 8 36 BSeuchG 
kenhaus zuständigen Gesundheitsamt eine Durchschrift des Einwei- pej Salmonellen- und Shigellenausscheidern entscheidet das 
sungsscheines und gegebenenfalls der Bescheinigung nach Absatz 4 Gesundheitsamt. Im allgemeinen können eine mündliche Beleh- 
übersandt, rung und einige im Einvernehmen mit dem Ausscheider 
14 - Typhus- und Paratyphusbakterienausscheider durchzuführende Stuhlkontrollen als ausreichend angesehen wer- 
(1) Die Beobachtung von Typhus- und Paratyphusbakterienaus- d°N- 
scheidern wird durch schriftliche Verfügung angeordnet, die fol- (2) Hält das Gesundheitsamt die Anordnung einer Beobachtung 
gende Punkte enthält: Zugrunde liegender Sachverhalt, Rechts- nach $ 36 BSeuchG für erforderlich, so gilt Nummer 14 Abs. 1 bis 7 
grundlage, Verhaltensmaßregeln, Bußgeld- und Strafandrohung ©Ntsprechend. . 
nach 88 67 und 69 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 7 BSeuchG, Hinweis auf 8 10 (3) Die Anordnung der Beobachtung als Ausscheider wird durch 
Abs. 2 BSeuchG und das Rundschreiben über. die Erteilung von Schriftliche Verfügung aufgehoben, wenn fünf in zwei- bis dreitägi- 
Rechtsbehelfsbelehrungen vom 14. Juni 1979 (DBI. I S. 226). Die gen Abständen vorgenommene bakteriologische Stuhluntersuchun- 
von .den Ausscheidern zu beachtenden Verhaltensmaßregeln brau- gen das Freisein von Erregern ergeben haben. Nummer 14 Abs. 9 
chen in der Verfügung nicht im einzelnen aufgeführt zu werden, gilt entsprechend. 
wenn das Merkblatt für Ausscheider - Ges 242 - beigefügt und der Abschnitt. IV 
Betroffene auf die Einhaltung des Abschnitts „Besondere Verhal- Thyphus- und P. husbakterien-Ausscheiderkaftei 
tensmaßregeln“ hingewiesen wird. yphus- und Paratyphus emen-Ausscheiderkarte: 
(2) Der schriftlichen Verfügung steht die Protokollaufnahme 16 - Aufnahme in die Ausscheiderkartei 
gleich. Das Protokoll muß hinsichtlich seines Inhalts dieselben Vor- (1) Jedes Gesundheitsamt führt eine Kartei über die in seinem 
aussetzungen wie die schriftliche Verfügung erfüllen. Eine Durch- Bezirk wohnhaften Ausscheider; Karteikarten werden für alle Perso- 
schrift wird dem Ausscheider ausgehändigt. nen angelegt, die Typhus- oder Paratyphusbakterien ausscheiden, 
(3) Die Verfügung wird durch die Post mit Einschreiben mit Rück- Ohne erkrankt zu sein. Der Zeitpunkt der Aufnahme in die Kartei 
schein oder ausnahmsweise mit Postzustellungsurkunde oder durch "ichtet sich nach Absatz 2. 
das Gesundheitsamt selbst gegen Empfangsbekenntnis zugestellt (2) Personen, die vorher nicht an Typhus oder Paratyphus erkrankt 
[Abschnitt II des Rundschreibens zur Ausführung des Verwaltungs- Waren, werden bei der Feststellung des zweiten positiven Befundes 
zustellungsgesetzes (VWZG) vom 11. Januar 1980 (DBIl. I S..37)]. Die aufgenommen. 
Protokölldurchschrift wird -gegen Empfangsbekenntnis ausgehän- (3). Personen, die früher einen Typhus oder Paratyphus überstan- 
digt. | den haben und bei denen zum Beispiel anläßlich einer Reihen- oder 
(4) Zu den „erforderlichen Untersuchungen“ im Rahmen der Umgebungsuntersuchung ein positiver Befund erhoben wird, wer- 
Beobachtung ($ 36 Abs. 2 Satz 1 und 2 BSeuchG) können auch bak- den bei der Feststellung dieses Befundes aufgenommen. ; 
teriologische Stuhl- und Urinkontrollen gehören. Das Material kann (4) Personen, die nach einer Typhus- oder Paratyphuserkrankung 
durch Desinfektoren eingesammelt werden. Eine Unterschiebung mit positiven Befunden aus der Absonderung entlassen werden, 
von fremdem Untersuchungsmaterial durch den Ausscheider ist werden in die Kartei aufgenommen, wenn nach Abschluß der sieben 
möglichst zu verhindern. wöchentlichen Kontrolluntersuchungen keine Bakterienfreiheit im 
(5) Verweigert ein Ausscheider die Abgabe der Untersuchungspro- Sinne von Nummer 8 Abs. 4 oder Nummer 9 Abs. 3 erzielt worden 
ben, so wird er eindringlich darüber belehrt, daß nur anhand der St. 
bakteriologischen Untersuchungen entschieden werden kann, ob 17 - Führung der Ausscheiderkartei 
und wann er aus der Beobachtung des Gesundheitsamtes entlassen (1) Als Karteikarten werden die Vordrucke Ges 217 - Karteikarte 
werden kann und dadurch die ihm auferlegten Verhaltensmaßregeln (Typhus-, Paratyphus-Bakterienausscheider) - und Ges 217a - 
und sonstigen Beschränkungen entfallen. Ist der Ausscheider wei- Anlage zur Ausscheiderkarte - verwendet, die im Vordrucklager 
terhin uneinsichtig, so wird die Durchführung der erforderlichen beim Landesverwaltungsamt Berlin ünentaeltlich erhältlich sind.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.