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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1876 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1876 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Handels-Register : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Lichterfelde, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Tempelhof, Wedding und Weißensee wohnenden eingetragenen Einzelfirmen, Gesellschaften und Genossenschaften / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register und Akten mit justizministerieller und kammergerichtlicher Genehmigung
Publication:
Berlin: Ullstein 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
57. Jahrgang (1921); 59. Jahrgang (1923)-67. Jahrgang (1931) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034488-8 ZDB
Previous Title:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15437959
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Zs 675:65.1929
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 3.1876 (Public Domain)
  • Title page
  • Sachregister
  • No. 1, 6. Januar 1876
  • No. 2, 13. Januar 1876
  • No. 3, 20. Januar 1876
  • No. 4, 27. Januar 1876
  • No. 5, 3. Februar 1876
  • No. 6, 10. Februar 1876
  • No. 7, 17. Februar 1876
  • No. 8, 24. Februar 1876
  • No. 9, 2. März 1876
  • No. 10, 9. März 1876
  • No. 11, 16. März 1876
  • No. 12, 23.März 1876
  • No. 13, 30. März 1876
  • No. 14, 6. April 1876
  • No. 15, 12. April 1876
  • No. 16, 27. April 1876
  • No. 17, 4. Mai 1876
  • No. 18, 11. Mai 1876
  • No. 19, 18. Mai 1876
  • No. 20, 24. Mai 1876
  • No. 21, 1. Juni 1876
  • No. 22, 8. Juni 1876
  • No. 23, 15. Juni 1876
  • No. 24, 22. Juni 1876
  • No. 25, 27. Juni 1876
  • No. 26, 29. Juni 1876
  • No. 27, 7. September 1876
  • No. 28, 14. September 1876
  • No. 29, 21. September 1876
  • No. 30, 5. Oktober 1876
  • No. 31, 12. Oktober 1876
  • No. 32, 19. Oktober 1876
  • No. 33, 26. Oktober 1876
  • No. 34, 2. November 1876
  • No. 35, 9. November 1876
  • No. 36, 16. November 1876
  • No. 37, 23. November 1876
  • No. 38, 30. November 1876
  • No. 39, 5. Dezember 1876
  • No. 40, 7. Dezember 1876
  • No. 41, 12. Dezember 1876
  • No. 42, 14. Dezember 1876
  • No. 43, 16. Dezember 1876
  • No. 44, 19. Dezember 1876
  • No. 45, 21. Dezember 1876
  • No. 46, 28. Dezember 1876
  • No. 47, 30. Dezember 1876

Full text

5745 
Zch selber bin wiederholt mit solchen Anmeldungen zurückgewiesen, 
weil diese Angabe nicht darin enthalten war. 
Nun ist nach meiner Ueberzeugung der einzig richtige Weg, den 
wir einschlagen können, der, daß wir sagen, wir wollen eine ge 
mischte Deputation Haben, die uns ja der Magistrat schon in Aus 
sicht gestellt Hat durch ein Reskript, was sich bei den Akten befindet. 
Zch glaube, gerade, wenn wir beschließen, wir wollen den Magistrat 
ausfordern, nunmehr diese gemischte Deputation endlich ins Leben 
rufen zu lassen, dann wird das das beste sein, was wir thun können. 
Wenn Sie blos um Auskunft biten, dann können Sie nach 3 Mo 
naten die Akten reproduziren lassen; ob das aber im Magistrat die 
Sache fördern wird, möchte ich bezweifeln und deshalb bitten, den 
Antrag des Herrn Kollegen Meyn anzunehmen. 
Berichterstatter Stadtv. Scheiding (thatsächlich): M. H.! Zch 
wollte nur darauf aufmerksam machen, daß der Magistrat ja in seiner 
Zuschrift vom 13. September sich bereit erklärt hat, eine gemischte 
Deputation einzusetzen und wenn Zhr Petitionsausschuß nur dahin 
referirt hat, den Magistrat um Auskunft über den Stand der Sache 
zu ersuchen, so liegt doch nichts näher, als daß der Magistrat diese 
Deputation einberufen wird. Das ist ja eine Zusage,' die seitens 
des Magistrats noch nicht zurückgenommen ist und deren Erfüllung 
wir jeden Augenblick entgegensehen. 
Stadtv. Meyn: M. H.! Mein Antrag bezweckt die Einberufung 
der gemischten Deputation, die der Magistrat schon im September 
in Aussicht gestellt hat. Es ist meines Erachtens dies der erste Schritt 
zu dem Ziele, das wir zu verfolgen haben, und ist kein Schlag ins 
Wasser; dagegen ist das, was Herr Kollege Dr. Horwitz vorschlägt, 
ein Sturm im Glase Wasser. Er will, wir sollen den Magistrat 
an eine Borlage erinnern. Der Magistrat hat uns ja aber weiter 
keine Borlage in Aussicht gestellt und wir können ihn weiter an keine 
Borlage erinnern, als an die wegen Einberufung der gemischten De 
putation. Es ist auch nicht richtig, daß der Magistrat irgend welche 
andere Kompetenz in dieser Angelegenheit hat als wir. Wir wollen 
gemeinsam die Borschläge und die Uebelstände der jetzt bestehenden 
Polizeiverordnung berathen. Der Magistrat hat ebenso wenig wie 
wir irgend eine Kompetenz, eine Polizeiverordnung zu erlassen. Das 
ist für jeden vollständig klar. Zch bin überzeugt, daß das, was ich 
vorschlage, der erste Schritt zu dem Ziele ist, ohne welchen überhaupt 
an kein bestimmtes Ziel in dieser Frage zu gelangen ist, und wir 
thun damit nur das, was der Magisträt selbst schon uns in Aussicht 
gestellt hat. Deshalb bitte ich Sie, nun auf diesen Borschlag einzu 
gehen, damit wir die Sache wirklich nicht im Sande verlausen lassen. 
Wenn wir den Magistrat immer an eine Vorlage erinnern, so weiß 
ich in der That nicht, welche Vorlage er machen soll, bevor die An 
gelegenheit in gemischter Deputation vorberathen ist. 
Stadtv. Teichert: M. H.! Wenn ich auch sehr ungern noch 
mals das Wort in dieser Sache nehme, nachdem juristische Mit 
glieder unserer Versammlung sich darüber geäußert haben, so scheint 
mir doch das nicht richtig. Eine gemischte Deputation sollen wir 
kriegen, wir sollen mit dem Magistrat wegen des Meldewesens be 
rathen. Wir haben das Meldewesen nicht zu machen, das Melde 
wesen ist Sache der Polizei. Wir können da, weiß was aufstellen, 
dann wird die Polizei sagen: so und so muß es sein. Wir wollen 
die Uebelstände abstellen, die die jetzige Verordnung hat und dazu 
gehört die Aufhebung der Vorschrift, daß der Wirth die Meldung 
zu unterschreiben hat. Das ist ganz einfach. Zch glaube, wir 
brauchen das nicht zu berathen, wir beantragen das bei dem Magi 
strat, dann wird die Sache schon geschehen. 
Stadtv. Dr. Stryck. M. H.! Ich bitte noch um Verzeihung, 
daß ich noch ein Wort hinzufüge; aber ich glaube, der Magistrat hat 
gewünscht, daß wir aus der Bürgerschaft heraus ihm in der gemisch 
ten Deputation die Uebelstände angeben und mit ihm zusammen 
überlegen, welche Wege einzuschlagen find, um diesen Uebelständen 
abzuhelfen, deshalb glaube ich doch, daß es nothwendig ist, die ge 
mischte Deputation zu haben. 
Stadtv. Teichert: Die werden wir jedenfalls bekommen, da 
der Magistrat sie versprochen hat. Aber hier ist der Angelpunkt 
gegeben, wo die Sache anzugreifen ist. Das geht doch nicht, daß 
diese Frau, die verurtheilt ist von dem Richter — dieser ihr auch ge 
sagt hat: gehen Sie an das Kammergericht, da werden Sie eine andere 
Entscheidung kriegen, — erst noch eine andere Instanz betreten soll! 
Das liegt doch deutlich genug. 
Vorsteher: M. H.! Zch möchte nur bemerken, daß das 
Meldewesen seit unvordenklicher Zeit besteht und der Magistrat die 
Ansicht hat, eine Reorganisation herbeizuführen und zu dem Behufe, 
um die Sache im Ganzen zu behandeln und zu prüfen, welche Re 
formen etwa nothwenig sind, in gemischter Deputation berathen will. 
Es fragt sich, ob wir einen einzelnen Punkt herausgreifen, wie Herr 
Kollege Teichert vorschlägt und damit das Uebrige auf sich beruhen 
lassen wollen. 
(Die Berathung, wird geschlossen.) 
Der Herr Berichterstatter hat das Wort. 
Berichterstatter Stadtv. Scheiding: M. H.! Die Mißstände, 
die laut geworden sind, sind auch in Ihrem Ausschusse vollständig 
erwogen und anerkannt Zch glaube, der Unterschied zwischen dem 
Antrage, der heute aus der Versammlung kommt, und dem Ausschuss* 
antrage ist gar nicht so wesentlich. Der Petitionsausschuß hat em 
pfohlen, den Magistrat zu ersuchen, uns Auskunft über den Stand 
der Angelegenheit zu geben. M. H., der Magistrat hat in seinem 
Schreiben vom 13. September gesagt, er wolle die gemischte Depu 
tation. Auf diese warten wir. Der Petitionsausschuß hat auch in 
seinem Beschl ß darauf hingewiesen, daß wir diese Deputation noch 
bekommen müssen. 
M.. H.! Ich möchte nur noch, entgegen der einen Ausführung 
des Herrn Kollegen Teichert in Bezug darauf, daß der Magistrat in 
dieser Sache gewissermaßen nicht mitzureden hätte, bemerken, daß 
diese Polizeiverordnung gerade an der Stirn die Worte trägt: „nach 
Anhörung mit dem Gemeindvorstande." Ich glaube, daß wir daher 
um so mehr verpflichtet sind, gerade dieses Meldewesen dahin zu 
bringen, wohin wir es nach der Ansicht des Magistrats und nach 
unserer Ansicht gern haben möchten. Ich glaube, es ist nicht aus 
schließlich Sache des Polizeipräsidiums. Zch möchte Sie biten, dem 
Antrage des Petitionsausschusses zuzustimmen. 
(Der Antrag des Stadtv. Meyn: 
den Magistrat zu ersuchen, eine gemischte Deputation 
zur Vorberathung dieser Angelegenheit schleunigst einzu 
setzen, — 
wird mit dem Zusatz des Stadtv. Teichert: 
gleichzeitig den Magistrat zu ersuchen, dahin zu wirken, 
daß die Verpflichtung der Hauswirthe zur Unterzeich 
nung der polizeilichen Meldungen schleunigst aufgehoben 
werde, — 
angenommen, womit der Ausschußantrag erledigt ist.) 
Vorsteher: Es folgt die Petition Nr. 105. Berichterstatter 
ist Herr Kollege Lehmann. 
Der Herr Berichterstatter Hat das Wort. 
Berichterstatter Stadtv. Lehmann: M. H! Eine Anzahl Be 
wohner des Weddingstadttheils sind bei uns vorstellig geworden mit 
der Bitte, daß wir die Anträge, die in der Oktoberversammlung der 
Bezirksvorsteher des 4. Distrikts gesagt sind, befürworten möchten, 
nämlich 1) die Reinickendorserstraße von der Wiesen- bis Siebenmal* 
derstraße mit Gas zu beleuchten, und 2j die Schulstraße von der 
Müllerstraße bis zur Reinickendorserstraße von der Straßenreinigung 
reinigen zu lassen. 
Die Petenten fügen noch hinzu, daß die Reinickendorferstraße 
auch über die Wiesenstraße hinaus bis Nr. 34. beleuchtet werden 
möge, weil bis dahin schon Gasröhren liegen, die dort einer der 
Petenten auf seine Kosten hat legen lassen, und wünschen auch, daß 
die Reinickendorserstraße selbst über die Liebenwalberstraße hinaus 
von der Straßenreinigung gereinigt werden möge. 
Eines Abends habe ich mir die Sache angesehen, und ich muß 
sagen, daß die Petroleumlaternen dort wirklich dem Bedürfniß nicht 
genügen. Die Reinickendorserstraße ist eine der Hauptverkehrsstraßen 
in diesem Stadttheile, und wenn man bedenkt, daß die Gasröhren 
dort gelegt sind, daß in jedem Hause Gas gebrannt wird, daß der 
Unterzeichner Meyer die Röhren auf seine Kosten hat legen lassen 
und selbst jährlich für tausend Mark Gas verbraucht, so glaube ich, 
wird es leicht sein, daß an diesen Petroleumständern Gasrohren an 
gebracht werden. Das Gaskuratorium wird das wohl thun, wenn 
es möglich ist, noch in diesem Jahre, wo nicht, so im nächsten Zahre. 
M. H.! Einen größeren Nachdruck möchte ich auf den zweiten 
Theil der Petition legen, der von der Straßenreinigung spricht. 
Sie wissen, daß die Ausgaben für die Straßenreinigung einen be 
deutenden Theil unseres Etats ausmachen, und die Bürger können 
dafür wohl verlangen, daß in jedem Stadttheil die Hauptverkehrs 
straßen gereinigt werden. Nun ist sowohl die Reinickendorserstraße 
wie die Schulstraße eine Hauptverkehrsstraße im Stadttheile Wed 
ding. Die Reinickendorserstraße wird einstweilen noch nicht ganz 
gereinigt werden können, weil stellenweise die Bürgersteige noch nicht 
regulirt sind, und ich möchte bemerken, daß die Herren, die hier 
eingekommen sind, jedenfalls ihre Bürgersteige reguliren müssen, weil. 
sie. ohne daß das geschieht, niemals Abends eine sichere Passage 
haben können. Es ist mir selbst passirt, daß ich da, wo diese dunkle 
Petroleumbeleuchtung ist, heruntergefallen bin, weil daselbst die Re 
gulirung des Bürgersteiges aufhört. 
Was die Schulstraße betrifft, so ist diese vollständig gepfla 
stert, die Bürgersteige sind regulirt und die Straße ist bebaut, tHeil- 
weife mit sehr schönen Häusern, und sie ist sehr stark bevölkert. Der 
Schmutz liegt aber dort sehr hoch auf dem Damm, und es ist eine 
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