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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 38.1911 (Public Domain)

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fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 38.1911 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Handels-Register : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Lichterfelde, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Tempelhof, Wedding und Weißensee wohnenden eingetragenen Einzelfirmen, Gesellschaften und Genossenschaften / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register und Akten mit justizministerieller und kammergerichtlicher Genehmigung
Publication:
Berlin: Ullstein 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
57. Jahrgang (1921); 59. Jahrgang (1923)-67. Jahrgang (1931) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034488-8 ZDB
Previous Title:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1926
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435296
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Zs 675:62.1926
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Chapter

Title:
Abteilung A. Einzelfirmen, offene Handels- und Kommandit-Gesellschaften

Chapter

Title:
F

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 38.1911 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1911
  • No. 1, 5. Januar 1911
  • No. 2, 12. Januar 1911
  • No. 3, 19. Januar 1911
  • No. 4, 26. Januar 1911
  • No. 5, 2. Februar 1911
  • No. 6, 9. Februar 1911
  • No. 7, 16. Februar 1911
  • No. 8, 23. Februar 1911
  • No. 9, 2. März 1911
  • No. 10, 9. März 1911
  • No. 11, 16. März 1911
  • No. 14, 30. März 1911
  • No. 15, 6. April 1911
  • No. 16, 12. April 1911
  • No. 17, 27. April 1911
  • No. 18, 11. Mai 1911
  • No. 19, 18. Mai 1911
  • No. 20, 24. Mai 1911
  • No. 21, 8. Juni 1911
  • No. 22, 15. Juni 1911
  • No. 23, 22. Juni 1911
  • No. 24, 29. Juni 1911
  • No. 25, 3. Juli 1911
  • No. 26, 7. September 1911
  • No. 27, 21. September 1911
  • No. 28, 28. September 1911
  • No. 29, 5. Oktober 1911
  • No. 30, 19. Oktober 1911
  • No. 31, 26. Oktober 1911
  • No. 32, 2. November 1911
  • No. 33, 9. November 1911
  • No. 34, 16. November 1911
  • No. 35, 30. November 1911
  • No. 36, 7. Dezember 1911
  • No. 37, 21. Dezember 1911

Full text

breitet werden müssen, die den einzelnen Gemeinden zur Beschluß- 
fassung unterliegen, und wenn veränderte Beschlüsse zustande kommen. 
Meine Herren, die einzelnen Gemeinden haben sich nun, nachdem 
der Magistrat sich zustimmend erklärt hatte — ich will auch sagen, 
daß, soweit mir bekannt ist, die Zustimmung des Magistrats zu dem 
hier angenommenen Ortsstatut nicht davon abhängig gemacht worden ist — 
(Zuruf vom Magistratstisch: Doch!) 
— Herr Stadtrat, mir ist leider nichts davon bekannt geworden, daß der 
Magistrat seine Zustimmung davon abhängig gemacht hat; ich weiß 
nur, daß der Magistrat dem hier so angenommenen Ortsstatut seine 
Genehmigung gegeben hat. Wenn Sie nun nachträglich noch die Ge 
nehmigung davon abhängig machen wollen, daß erst die maßgebenden 
Bororte zustimmen, dann hätte sich meiner Ansicht nach der Magistrat 
das vorher überlegen müssen, ehe er dem angenommenen Ortsstatut 
seine Genehmigung gegeben hätte. So aber, nachdem der Magistrat 
dem Ortsstatut die Zustimmung gegeben hat, hat er natürlich auch für 
die Durchführung des Ortsstatuts Sorge zu tragen, und diese Durch 
führung ivar darin gegeben, daß das Ortsstatut sofort dem Ober 
präsidenten zur Genehmigung hätte vorgelegt werben müssen. 
Meine Herren, seit dem 16. Februar sind mehr denn 3 Monate 
verflossen, seit der Vorlage des Magistrats sind cs über 6 Monate. 
Alle Interessenten haben sich darauf gefreut, daß mit dem 1. Mai die 
Sonntagsruhe hier zur Durchführung gebracht würde, das heißt, daß 
der Ladenschluß um 10 Uhr erfolgen solle. Jetzt haben wir im Mai 
schon wieder 3 Sonntage hinter uns: es ist noch keine Aussicht vor 
handen, wenn in der Weise weiter gearbeitet wird, daß das Ortsstatut 
überhaupt in diesem Sommer noch zur Anwendung kommen kann. 
Meine Herren, ich habe mich mit Herrn Stadtrat Marggraff 
darüber unterhalten; er hat mir auch die Mitteilung zugehen lassen, 
daß bis zum 12. Mai der Magistrat von Wilmersdorf beschlossen 
habe, dasselbe Ortsstatut ivie Berlin zu erlassen, aber vorher noch die 
beteiligten Gewerbetreibenden zu hören; Weißensee stimmt zu, genau 
wie Berlin das Ortsstatut zu erlassen, wenn es die anderen Vororte 
angenommen haben; Charlottenburg hat die Vorlage des Magistrats 
angenommen, aber in einer erweiterten Form. Die Verwaltung von 
Charlottenburg und die Stadtvertretung ist nicht so engherzig gewesen, 
eine Teilung vorzunehmen, sondern Charlottenburg hat beschlossen, 
durchweg, Winter und Sommer, den Ladenschluß um 10 Uhr eintreten 
zu lassen. Dann wurde mir mitgeteilt, daß Pankow beschlossen habe, 
die Arbeitszeit von 8 bis 10 und von 12 bis 2 festzuhalten. Weitere 
Mitteilungen scheint der Magistrat nicht zu haben; aber ich kann aus 
meiner Erfahrung feststellen, daß bereits Ende Februar Rixdors das 
Ortsstatut angenommen hat wie Berlin; es haben weiter das Orts 
statut angenommen Lichtenberg ebenfalls wie Berlin, und zwar Ende 
vorigen Monats, Boxhagen-Rummelsburg vor längerer Zeit, ebenfalls 
wie Berlin für den Fall, daß ein allgemeiner Schluß um 10 Uhr, wie 
ihn Charlottenburg beschlossen hat, nicht zustande kommen sollte. Auch 
Schöneberg hat Ende vorigen Monats einer Vorlage zugestimmt, die 
das Ortsstatut regeln will wie Berlin. 
Also, meine Herren, in der Tat haben sämtliche maßgebenden 
Vororte dem Ortsstatut ihre Zustimmung gegeben, und es liegt meines 
Erachtens kein Anlaß mehr vor, nun noch eine abwartende Stellung, 
wie es der Magistrat tut, einzunehmen. Wir richten deswegen an den 
Magistrat das dringende Ersuchen, unverzüglich dem Ortsstatut Geltung 
zu verschaffen, und zwar dadurch, daß Berlin zunächst allein vorgeht. 
Es ist außer jeder Frage, daß in dem Augenblick, wo die Genehmigung 
für Berlin durch den Oberpräsidenten erteilt ist, die andern Vororte 
unverzüglich folgen werden; nur muß einer mit gutem Beispiel voran 
gehen, und das kann natürlich in diesem Falle nur die größte Gemeinde, 
die Stadt Berlin sein. Ich weiß nicht, wie sich sonst der Magistrat 
vorgestellt hat, ein einmütiges Ortsstatut zustande zu bringen. Es 
kann eben doch nur jede Gemeinde besonders beim Oberpräsidenten 
beantragen, daß das Ortsstatut in derselben Weise wie für Berlin 
genehmigt werden soll. Also, der Anfang muß gemacht werden; er ist 
durchführbar, wenn der gute Wille dazu vorhanden ist. 
Meine Herren, wir stehen jetzt vor den Pfingstfeiertagen. Bereits 
bei der ersten Beratung im Dezember sagte Herr Kollege Kollokowsky, 
daß wir alles daran setzen wollten, um den interessierten Angestellten 
und auch den kleinen Gewerbetreibenden ein Weihnachtsgeschenk mit 
der Annahme der Vorlage zu bereiten. Jetzt ist ein halbes Jahr 
vergangen, wir stehen vor den Pfingstfeiertagen. Ich bitte, den Antrag 
anzunehmen; vielleicht ist es dann noch möglich, daß wir den Interessenten 
ein Pfingstgeschenk machen können. 
(Bravo!) 
Es handelt sich um 60 000 Angestellte und auch noch um etwa 20 000 
Gewerbetreibende. Ich bitte Sie, unsern Antrag anzunehmen. 
Borfteherstellvertreter Cassel: Es ist folgender Antrag einge 
gangen von den Herren Kollegen Bamberg und Genossen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, mit den Vororten zwecks 
schleuniger Regelung der Sonntagsruhe auf Grund des von der 
Stadtgemeinde Berlin am 16. Februar d. Js. beschlossenen Orts 
statuts über die Sonntagsarbeit in Verhandlung zu treten. 
244 
Stadtrat Maas: Meine Herren, wenn der Antrag Arons und 
Genossen angenommen wird, muß der Magistrat in erneute Be 
ratung treten, ob er das Ortsstatut dem Oberpräsidenten zur Ge 
nehmigung einreichen will. Das konnte bisher nicht geschehen. Im 
Ausschuß habe ich namens des Magistrats die Erklärung abgegeben, 
daß das Statut erst dann zur Genehmigung eingereicht wird, nach 
dem die maßgebenden Vororte ein gleichlautendes oder ähnliches Orts 
statut erlassen haben; diese Erklärung ist in dem Protokoll nicht 
genau wiedergegeben. Der Magistrat hat nichts versäumt und hat, 
nachdem Sie am 16. Februar das Ortsstatut, wenn auch in ver 
änderter Form, angenommen haben, mit 4. März folgenden Beschluß 
gefaßt: 
Magistrat tritt dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung 
vom 16. Februar 1011 unter der Bedingung bei, daß die in Be 
tracht kommenden Vororte ein gleiches Ortsstatut erlassen. Nach 
dem die Antworten der Vororte eingegangen sind, soll dem Ma 
gistrat nochmals berichtet werden. 
Bereits am 8. März sind die Anfragen an die Vororte ergangen, und 
als am 11. Mai nur wenige Antworten eingegangen waren, ist noch 
mals erinnert worden, bevor der Antrag der Herren Sozialdemokraten 
gestellt war. 
Wir haben im ganzen von 12 Anfragen — wir haben sie gerichtet 
an Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Rixdorf, Lichtenberg, 
Tempelhof, Treptow, Stralau, Boxhagen-Rummelsburg, Weißensee, 
Pankow, Reinickendorf — 7 Antworten erhalten. Der Magistrat von 
Charlottenbnrg hat ein Ortsstatut nach Berliner Muster beschlossen; 
die Stadtverordnetenversammlung hat indessen am 26. April eine 
Sonntagsarbeit nur von 8 bis 10 Uhr festgesetzt mit der Maßgabe, 
daß in Schöneberg und Wilmersdorf eine gleiche Regelung erfolge. 
Der Magistrat hat uns die Verhandlungen zugeschickt mit dem Zusatz, 
daß er nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, daß sich eine ein 
heitliche Regelung für Groß-Berlin empfehle. Der Schöneberger Ma 
gistrat teilt unter dem 16. Müi mit, daß er beschlossen habe, ein 
gleiches Ortsstatut wie Berlin zu erlassen; der Magistratsantrag 
ist von den Stadtverordneten noch nicht angenommen. Wilmersdorf 
hat beschlossen, ein gleiches Ortsstatut wie Berlin zu erlassen; zunächst 
sollen beteiligte Gewerbetreibende und die Stadtverordnetenversamm 
lung gehört werden, das weitere Ergebnis wird der Magistrat dann 
mitteilen. Der Rixdorfer Magistrat hat ein Ortsstatut wie Berlin 
beschlossen; es stehe zu erwarten, daß die Stadtverordnetenversamm 
lung dem Beschluß zustimmen wird; das Schreiben ist vom 17. Mai. 
Stralau: es soll eine Rundfrage an die Gewerbetreibenden ergehen, 
dann werden die Gemeindekörperschaften zur Sache Stellung nehmen. 
Weißensee: Gemeindevertretung hat ein gleiches Ortsstatut wie Berlin 
beschlossen, unter der Voraussetzung, daß ein gleiches Ortsstatut 
in Berlin und seinen Vororten beschlossen werde. Pankow hat ab 
gelehnt; es will von 8 bis 10 und 12 bis 2 Uhr die Arbeitszeit 
beibehalten. 
Wir erwarten, daß die ausstehenden Antworten in aller 
nächster Zeit eintreffen, und daß wir dann im Magistrat Beschluß 
fassen können. Darüber kann aber kein Zweifel sein, daß die an 
grenzenden Vororte ein gleiches oder mindestens ein ähnliches Orts 
statut erlassen werden müssen, damit nicht unsere Berliner Ein 
wohner geschädigt werden. Der Magistrat bedauert es sehr, daß diese 
soziale Maßnahme noch nicht in Kraft treten konnte; aber nach 
Lage der Sache waren wir bisher nicht imstande, die Genehmigung 
des Oberpräsidenten nachzusuchen. 
Stadtverordneter Bamberg: Meine Herren, namens meiner 
Freunde bitte ich Sic, den Antrag der Herren Arons und Genossen 
abzulehnen. Auch wir bedauern, daß das Ortsstatut noch nicht in 
Kraft getreten ist. Aber wir sehen keine Möglichkeit, es in Kraft 
treten zu lassen, weil die Vororte unserm Ortsstatut bis jetzt nicht 
beigetreten sind. Meine Herren, es ist ein Irrtum, glaube ich, von 
dem Herrn Vorredner, wenn er sagt, es wäre nirgends davon die 
Rede gewesen, daß das Inkrafttreten des Ortsstatuts davon abhängig 
gemacht wird, daß die Vororte beitreten. Soweit ich mich erinnere, 
hat der Herr Magistratsvertreter das ausdrücklich im Ausschüsse 
erklärt, es würde nur in Kraft treten, wenn die Vororte beitreten. 
Meine Herren, wie denken Sie sich denn, wenn das Ortsstatut für 
Berlin in Kraft tritt und die Vororte nicht beigetreten sind? Nehmen 
Sie beispielsweise Charlottenburg! Die eine Seite der Kurfürsten 
straße ist Charlottenbnrg und die andere Berlin. Auf der einen 
Seite, Berlin, müsse der Ladenbesitzer zumachen, auf der gegen 
überliegenden Seite hätte der Konkurrent in Charlottenbnrg seinen 
Laden offen, und da könnten die Leute hingehen und kaufen! 
(Zuruf) 
— Meine Herren, man kann nicht auf jeden Zwischenruf antworten. 
Es ist ganz falsch, wenn Sie sagen: ich bin daran schuld, daß 
das Statut nicht in Kraft ist, da ich nicht in der Lage bin, ein 
Ortsstatut in Kraft treten zu lassen. 
Nehmen Sie ferner an die Potsdamer Straße! Bis zur Grenze 
mit Schöneberg müssen die Läden schließen, dagegen die Konkurrenten 
in Schöneberg haben offen! Meine Herren, ich halte es auch aus
	        

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