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Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 22.1915 (Public Domain)

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fullscreen: Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 22.1915 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Handels-Register : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Lichterfelde, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Tempelhof, Wedding und Weißensee wohnenden eingetragenen Einzelfirmen, Gesellschaften und Genossenschaften / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register und Akten mit justizministerieller und kammergerichtlicher Genehmigung
Publication:
Berlin: Ullstein 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
57. Jahrgang (1921); 59. Jahrgang (1923)-67. Jahrgang (1931) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034488-8 ZDB
Previous Title:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1925
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435265
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Zs 675:61.1925
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Chapter

Title:
Abteilung B. Aktien-Gesellschaften und Kommandit-Gesellschaften auf Aktien, juristische Personen, ferner Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Versicherungs-Vereine und Gegenseitigkeit

Chapter

Title:
M

Contents

Table of contents

  • Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain)
  • Ausgabe 22.1915 (Public Domain)
  • Nr. 1, 01.01.1915
  • Nr. 2, 03.01.1915
  • Nr. 3, 04.01.1915
  • Nr. 4, 05.01.1915
  • Nr. 5, 06.01.1915
  • Nr. 6, 07.01.1915
  • Nr. 7, 08.01.1915
  • Nr. 9, 11.01.1915
  • Nr. 10, 12.01.1915
  • Nr. 11, 13.01.1915
  • Nr. 12, 14.01.1915
  • Nr. 13, 15.01.1915
  • Nr. 14, 17.01.1915
  • Nr. 15, 18.01.1915
  • Nr. 16, 19.01.1915
  • Nr. 17, 20.01.1915
  • Nr. 18, 21.01.1915
  • Nr. 19, 22.01.1915
  • Nr. 20, 24.01.1915
  • Nr. 21, 25.01.1915
  • Nr. 22, 26.01.1915
  • Nr. 23, 27.01.1915
  • Nr. 24, 28.01.1915
  • Nr. 25, 29.01.1915
  • Nr. 26, 31.01.1915
  • Nr. 27, 01.02.1915
  • Nr. 28, 02.02.1915
  • Nr. 29, 03.02.1915
  • Nr. 30, 04.02.1915
  • Nr. 31, 05.02.1915
  • Nr. 32, 07.02.1915
  • Nr. 33, 08.02.1915
  • Nr. 34, 09.02.1915
  • Nr. 35, 10.02.1915
  • Nr. 36, 11.02.1915
  • Nr. 37, 12.02.1915
  • Nr. 38, 14.02.1915
  • Nr. 39, 15.02.1915
  • Nr. 40, 16.02.1915
  • Nr. 41, 17.02.1915
  • Nr. 42, 18.02.1915
  • Nr. 43, 19.02.1915
  • Nr. 44, 21.02.1915
  • Nr. 45, 22.02.1915
  • Nr. 46, 23.02.1915
  • Nr. 47, 24.02.1915
  • Nr. 48, 25.02.1915
  • Nr. 49, 26.02.1915
  • Nr. 50, 28.02.1915
  • Nr. 51, 01.03.1915
  • Nr. 52, 02.03.1915
  • Nr. 53, 03.03.1915
  • Nr. 54, 04.03.1915
  • Nr. 55, 05.03.1915
  • Nr. 56, 07.03.1915
  • Nr. 57, 08.03.1915
  • Nr. 58, 09.03.1915
  • Nr. 59, 10.03.1915
  • Nr. 60, 11.03.1915
  • Nr. 61, 12.03.1915
  • Nr. 62, 14.03.1915
  • Nr. 63, 15.03.1915
  • Nr. 64, 16.03.1915
  • Nr. 65, 17.03.1915
  • Nr. 66, 18.03.1915
  • Nr. 67, 19.03.1915
  • Nr. 68, 21.03.1915
  • Nr. 70, 23.03.1915
  • Nr. 71, 24.03.1915
  • Nr. 72, 25.03.1915
  • Nr. 73, 26.03.1915
  • Nr. 74, 28.03.1915
  • Nr. 75, 29.03.1915
  • Nr. 76, 30.03.1915
  • Nr. 77, 31.03.1915
  • Nr. 78, 01.04.1915
  • Nr. 79, 04.04.1915
  • Nr. 80, 06.04.1915
  • Nr. 81, 07.04.1915
  • Nr. 82, 08.04.1915
  • Nr. 83, 09.04.1915
  • Nr. 84, 11.04.1915
  • Nr. 85, 12.04.1915
  • Nr. 86, 13.04.1915
  • Nr. 87, 14.04.1915
  • Nr. 88, 15.04.1915
  • Nr. 89, 16.04.1915
  • Nr. 90, 18.04.1915
  • Nr. 91, 19.04.1915
  • Nr. 92, 20.04.1915
  • Nr. 93, 21.04.1915
  • Nr. 94, 22.04.1915
  • Nr. 95, 23.04.1915
  • Nr. 96, 25.04.1915
  • Nr. 97, 26.04.1915
  • Nr. 98, 27.04.1915
  • Nr. 99, 28.04.1915
  • Nr. 100, 29.04.1915
  • Nr. 101, 30.04.1915
  • Nr. 102, 02.05.1915
  • Nr. 103, 03.05.1915
  • Nr. 104, 04.05.1915
  • Nr. 105, 05.05.1915
  • Nr. 106, 06.05.1915
  • Nr. 107, 07.05.1915
  • Nr. 108, 09.05.1915
  • Nr. 109, 10.05.1915
  • Nr. 110, 11.05.1915
  • Nr. 111, 12.05.1915
  • Nr. 112, 14.05.1915
  • Nr. 113, 16.05.1915
  • Nr. 114, 17.05.1915
  • Nr. 115, 18.05.1915
  • Nr. 116, 19.05.1915
  • Nr. 117, 20.05.1915
  • Nr. 118, 21.05.1915
  • Nr. 119, 23.05.1915
  • Nr. 120, 25.05.1915
  • Nr. 121, 26.05.1915
  • Nr. 122, 27.05.1915
  • Nr. 123, 28.05.1915
  • Nr. 124, 30.05.1915
  • Nr. 124, 31.05.1915
  • Nr. 126, 01.06.1915
  • Nr. 127, 02.06.1915
  • Nr. 128, 03.06.1915
  • Nr. 129, 04.06.1915
  • Nr. 130, 06.06.1915
  • Nr. 131, 07.06.1915
  • Nr. 132, 08.06.1915
  • Nr. 133, 09.06.1915
  • Nr. 134, 10.06.1915
  • Nr. 135, 11.06.1915
  • Nr. 136, 13.06.1915
  • Nr. 137, 14.06.1915
  • Nr. 138, 15.06.1915
  • Nr. 139, 16.06.1915
  • Nr. 140, 17.06.1915
  • Nr. 141, 18.06.1915
  • Nr. 142, 20.06.1915
  • Nr. 143, 21.06.1915
  • Nr. 144, 22.06.1915
  • Nr. 145, 23.06.1915
  • Nr. 146, 24.06.1915
  • Nr. 147, 25.06.1915
  • Nr. 148, 27.06.1915
  • Nr. 149, 28.06.1915
  • Nr. 150, 29.06.1915
  • Nr. 151, 30.06.1915
  • Nr. 152, 01.07.1915
  • Nr. 153, 02.07.1915
  • Nr. 154, 04.07.1915
  • Nr. 155, 05.07.1915
  • Nr. 156, 06.07.1915
  • Nr. 157, 07.07.1915
  • Nr. 159, 09.07.1915
  • Nr. 160, 11.07.1915
  • Nr. 161, 12.07.1915
  • Nr. 162, 13.07.1915
  • Nr. 163, 14.07.1915
  • Nr. 164, 15.07.1915
  • Nr. 165, 16.07.1915
  • Nr. 166, 18.07.1915
  • Nr. 167, 19.07.1915
  • Nr. 168, 20.07.1915
  • Nr. 169, 21.07.1915
  • Nr. 170, 22.07.1915
  • Nr. 171, 23.07.1915
  • Nr. 172, 25.07.1915
  • Nr. 173, 26.07.1915
  • Nr. 174, 27.07.1915
  • Nr. 175, 28.07.1915
  • Nr. 176, 29.07.1915
  • Nr. 177, 30.07.1915
  • Nr. 177, 01.08.1915
  • Nr. 178, 02.08.1915
  • Nr. 179, 03.08.1915
  • Nr. 180, 04.08.1915
  • Nr. 182, 05.08.1915
  • Nr. 183, 06.08.1915
  • Nr. 184, 08.08.1915
  • Nr. 185, 09.08.1915
  • Nr. 186, 10.08.1915
  • Nr. 187, 11.08.1915
  • Nr. 188, 12.08.1915
  • Nr. 189, 13.08.1915
  • Nr. 190, 15.08.1915
  • Nr. 191, 16.08.1915
  • Nr. 192, 17.08.1915
  • Nr. 193, 18.08.1915
  • Nr. 194, 19.08.1915
  • Nr. 196, 22.08.1915
  • Nr. 197, 23.08.1915
  • Nr. 198, 24.08.1915
  • Nr. 199, 25.08.1915
  • Nr. 200, 26.08.1915
  • Nr. 201, 27.08.1915
  • Nr. 202, 29.08.1915
  • Nr. 204, 31.08.1915
  • Nr. 205, 01.09.1915
  • Nr. 206, 02.09.1915
  • Nr. 207, 03.09.1915
  • Nr. 208, 05.09.1915
  • Nr. 209, 06.09.1915
  • Nr. 210, 07.09.1915
  • Nr. 211, 08.09.1915
  • Nr. 212, 09.09.1915
  • Nr. 213, 10.09.1915
  • Nr. 214, 12.09.1915
  • Nr. 215, 13.09.1915
  • Nr. 216, 14.09.1915
  • Nr. 217, 15.09.1915
  • Nr. 218, 16.09.1915
  • Nr. 219, 17.09.1915
  • Nr. 220, 19.09.1915
  • Nr. 221, 20.09.1915
  • Nr. 222, 21.09.1915
  • Nr. 223, 22.09.1915
  • Nr. 224, 23.09.1915
  • Nr. 225, 24.09.1915
  • Nr. 226, 26.09.1915
  • Nr. 227, 27.09.1915
  • Nr. 228, 28.09.1915
  • Nr. 229, 29.09.1915
  • Nr. 230, 30.09.1915
  • Nr. 231, 01.10.1915
  • Nr. 232, 03.10.1915
  • Nr. 233, 04.10.1915
  • Nr. 234, 05.10.1915
  • Nr. 235, 06.10.1915
  • Nr. 236, 07.10.1915
  • Nr. 237, 08.10.1915
  • Nr. 238, 10.10.1915
  • Nr. 239, 11.10.1915
  • Nr. 240, 12.10.1915
  • Nr. 241, 13.10.1915
  • Nr. 242, 14.10.1915
  • Nr. 243, 15.10.1915
  • Nr. 244, 17.10.1915
  • Nr. 245, 18.10.1915
  • Nr. 246, 19.10.1915
  • Nr. 247, 20.10.1915
  • Nr. 248, 21.10.1915
  • Nr. 249, 21.10.1915
  • Nr. 250, 24.10.1915
  • Nr. 251, 25.10.1915
  • Nr. 252, 26.10.1915
  • Nr. 253, 27.10.1915
  • Nr. 254, 28.10.1915
  • Nr. 255, 29.10.1915
  • Nr. 256, 31.10.1915
  • Nr. 257, 01.11.1915
  • Nr. 258, 02.11.1915
  • Nr. 259, 03.11.1915
  • Nr. 260, 04.11.1915
  • Nr. 261, 05.11.1915
  • Nr. 262, 07.11.1915
  • Nr. 263, 08.11.1915
  • Nr. 264, 09.11.1915
  • Nr. 265, 10.11.1915
  • Nr. 266, 11.11.1915
  • Nr. 267, 12.11.1915
  • Nr. 268, 14.11.1915
  • Nr. 269, 15.11.1915
  • Nr. 270, 16.11.1915
  • Nr. 272, 19.11.1915
  • Nr. 273, 21.11.1915
  • Nr. 274, 22.11.1915
  • Nr. 275, 23.11.1915
  • Nr. 276, 24.11.1915
  • Nr. 277, 25.11.1915
  • Nr. 278, 26.11.1915
  • Nr. 279, 28.11.1915
  • Nr. 280, 29.11.1915
  • Nr. 281, 30.11.1915
  • Nr. 282, 01.12.1915
  • Nr. 283, 02.12.1915
  • Nr. 284, 03.12.1915
  • Nr. 285, 05.12.1915
  • Nr. 286, 06.12.1915
  • Nr. 287, 07.12.1915
  • Nr. 288, 08.12.1915
  • Nr. 289, 09.12.1915
  • Nr. 290, 10.12.1915
  • Nr. 291, 12.12.1915
  • Nr. 292, 13.12.1915
  • Nr. 293, 14.12.1915
  • Nr. 294, 15.12.1915
  • Nr. 295, 16.12.1915
  • Nr. 296, 17.12.1915
  • Nr. 297, 19.12.1915
  • Nr. 298, 20.12.1915
  • Nr. 299, 21.12.1915
  • Nr. 300, 22.12.1915
  • Nr. 301, 23.12.1915
  • Nr. 302, 25.12.1915
  • Nr. 303, 27.12.1915
  • Nr. 304, 28.12.1915
  • Nr. 305, 29.12.1915
  • Nr. 306, 30.12.1915

Full text

scheinlich, das; auch für 1916 die gleiche Absicht ob 
waltet. Dagegen ist nun in der Literatur geltend ge 
macht, daß 1. die Kräfte für eine so umfangreiche Arbeit 
fehlen, 2. die einzustellenden Ziffern weder einer Be 
rechnung noch einer Schätzung zugänglich sind, 9. die 
'Stenern .als der Summe nach größter Teil überhaupt 
nicht veranschlagt werden könnten. Nach 8 66 
Ot. O. ö. Pr. tonnen unter Zustimmung der Stadt 
verordneten längere, scdoch nicht mehr als drei Recy- 
uungsjahrc umfassende Hanshaltsperioden zwar ange 
nommen werden, doch ist nicht zweifelsfrei, ob nicht eine 
solche Abweichung vom Grundsätze eben vor Beginn der 
Gcsamtpcriode beschlossen sein muß, d. h. das; sich diele 
Aenderung schon bei der Absatzeinrichtung und Bemessung 
fühlbar machen müsse. Immer sollen diese rechtlichen 
Bedenken nicht ausschlaggebend sein. Wirtschaftliche und 
praktische Gründe sprechen dafür, den Haushaltsplan in 
der gewohnten Weise aufzustellen. Der Mangel an Arbeits 
kräften wirkt freilich außerordentlich hemmend, da aber 
für eine große Zahl der Etatsposten, Bauten usw. An 
schläge ganz unentbehrlich sind, eine andere nicht minder 
erhebliche auf Heller und Pfennig berechnet ist, Gehälter, 
Anleihezinsen, neue Pacht usw.,' so handelt es sich in 
starkem Maße um Schreibarbeiten, die von ungeübten 
Kräften erledigt werden können; cs ist ein Trugschluß, 
anzunehmen, daß die Aufstellung des Etats erst diese Fülle 
von Berechnungen notwendig macht. Der Etat ist die sach 
gemäße Ordnung dieser Posten, die ausnahmSlveise unter 
Zuhilfenahme auch ungeschulter Kräfte — Frauen usw. — 
erledigt werden kann. Daß sich ferner die größte Zahl 
von Posten auch für die künftigen Jahre richtig schützen 
und einstellen läßt, ist schon angegeben. Nichtig ist, daß 
eine große Zahl gerade durch die Summen ihres Bedarfs, 
Unterstützungen, Notstandsarbeiten, einer Schätzung nicht 
oder nur sehr schwer zugänglich ist. Hier gibt es aber tiur 
ein Hilfsmittel: Regelmäßig vom normalen Stande aus 
zugehen und Zu- und Abgänge an Bewilligungen als 
Nachtragsctat formell richtig zu behandeln. Wenn endlich 
die Schätzung der Steuereinnahmen als willkürlich an 
gesprochen wird, so ist das nur bedingt richtig. Es entspricht 
dem Wesen der Erstaufstellung, lucitn der Steuerctat zu 
letzt aufgestellt wird, und cs ist nicht zum letzten die Folge 
einer solchen Systematik, wenn man irgendwo die Steuern 
beim Kümmereietat, der Hauptverwaltung oder sonstwo 
einschaltet, und so große Bcrwaltungcn nicht abschließen 
kaitn, ivcil man die Stciicrsnmmen nicht kennt. Ich 
glaube, daß man jetzt überall ein annäherndes Bild hat, 
Ivie sich die Stenern gestalten ivcrdcn, so daß man die 
Steuern so gut wie möglich einstellen kann und nur die 
Korrekturbetrüge, Bersiignngssummen, AusgleichsfondSent- 
nahinen usw. noch zu berücksichtigen hat. Daß ein solcher 
Haushaltsplan ein materiell gutes Bild liefert, kann füglich 
nicht verlangt werden; auch besser ein leidlich richtiges 
Bild ivie gar keines oder ein ganz verschwommenes. Ter 
Etat soll das beste und unentbehrlichste Orientierungs- 
Mittel über den neuesten Stand der Finanzwirrschaft sein, 
und ihm diesen Charakter zu verleihen, ist die besondere 
Aufgabe des talentierten Finanzpolitikers. 
Es ist ein altes, freilich nicht allgemein erkanntes 
Mittel,' wie es Breslau in seinem sogenannten Haupro 
extraordinarium hat, sich auch im Laufe der Zeit über die 
Finanzlage 'annähernd zu unterrichten, das ich richtiger 
mit Berfngnngsstock bezeichnen ivill. Seinen Grundstock 
bilden die zur Verfügung der Körperschaften bestimmten 
Summen, seine lausenden Zuführungen, die gegen Etats 
ansätze festgestellten Mehreinnahnicu rind Minderausgaben, 
seine Abschreibungen, die Mindereinnahmen und Mehraus 
gaben, immer von unwichtigen Posten abgesehen, rmd 
solche», deren Veränderung nicht wesentlich ist. Diese Z»- 
und Abschreibungen werden in der verschiedensten Form in 
der Praxis gehandhabt. Ich halte diese Ordnung für wichtig 
und empfehle sie namentlich mittleren und kleineren 
Städten, die eines solchen Hilfsmittels bisher eher cnt- 
raten konnten, als nachahmenswert. Breslau pflegt den 
Stand seines Hauptextraordiuarinms ivöchentlich zu ver 
öffentlichen. 
Was die Ordnung der durch den 5lrieg verursachten 
Ausgaben anlangt, auch soweit sie erstattet werden, 
empfiehlt sich allgemein die Einrichtung einer Hilfsoer- 
waltung für die Kricgsleistnngen, die alle hiermit im Zu 
sammenhang stehenden Aufwendungen umfaßt. Stottnth 
hat ein sehr praktisches Muster für die sachliche Ordnung 
aufgestellt (P. V. B.). Was die Armcnnnterstützungen an 
langt, so bleiben sie an ihrer Stelle auch dann, wenn der 
Krieg als mittelbare Ursache klar zu erkennen ist. Es 
empfiehlt sich dann, wenn einmal die Summe der Auf 
wendungen der Hilfsverwaltung gezogen wird, nachricht 
lich zu vermerken, daß ferner bei den und den Abteilun 
gen insgesamt sich an durch den Krieg verursachten Mehr 
aufwendungen soviel Mark ergeben haben. Diese Hilss- 
verwaltung bleibt im übrigen für die ganze Dauer der 
KricgSzeit eingerichtet. Das Verfahren bleibt ähnlich zu 
handhaben wie bei den Baurechnungen. 
Was die Abschlüsse und Abschlnßnachwcise anlangt, 
so wird in gleicher Weise wie bisher für die pünktliche 
Einrichtung der JahrcSrechnungcn zu sorgen sein. Nicht 
dagegen scheint gleich dringlich die Aufstellung der Jahres 
berichte, die jedenfalls ohne erheblichen Schaden nachge 
holt werden könnten. Ist doch eine große Zahl der Ge 
meinden schon heute zu mehrjährigen Berichten über 
gegangen. Was die 'Abrechnung der Steuerlassen insbe 
sondere anlangt, so sind alle irgendwie geeigneten Neste 
in diesem Jahre niederzuschlagen. Die Ausstellung ein 
facher Niedcrschlagungslisten, denen die Begründung sum 
marisch angefügt wird, empfiehlt sich. Jedenfalls soll sich 
die Inanspruchnahme von Kommissivnsmitgliedern, wenn 
man nicht dabei noch schneller fährt, was auch vorkommt, 
angesichts der allgemeinen Sachlage, auf ein Mindestmaß 
beschränken. In den meisten Fällen dürfte zeitige Lei- 
stnngsunsühigteit als notorisch anzusehen sein. Nicht zu 
übersehen ist, daß, wenn bei der Gemeindeeiutommensteuer 
und der Kirchensteuer analog 8 70 St. E. G. verfahren 
werden soll, daß dazu gehörige Beschlüsse der Körper 
schaften lKirchenvertrelung > notwendig sind. Bezüglich der 
Grundwcrtstcuer mache ich auf die Vorschläge von Nhode, 
,P. V. O. Jahrg. 96, S. 97, aufmerksam, die praktisch und 
durchführbar erscheinen. 
Die Kasseupraris l>at jetzt wesentlich mit der 'Aus 
zahlung der Familicuunterstützunge» und O.uarliergclder 
zu tun. Die Behandlung der letzteren geschieht durch 
gehend unzureichend. Noch immer zahlen Sekretäre die 
Ouarticrgelder auf Grund meist von ihnen selbst ausge 
fertigter Ouartierzettcl aus. Mit mehr oder weniger Ab 
änderungen kehrt dies System überall wieder. Ich nenne 
ein einfacheres: Jeder Truppenteil gibt eine Nachweisung 
der tatsächlichen Belegung, — so Ivie mir aus einem Fall 
bekannt, jede Kompagnie. Die Berechnung wird vor- und 
nachgeprüft, von solchen erfolgt auch allmonatlich die Aus 
zahlung ans Grund der Liste; am Tagesschluß werden die 
unerledigten Posten an die Empfänger abgesandt. Als 
Ouitkung dient das mit Namcnsuntcrschrift des Abholers 
versehene Quarticrbillett. — In ähnlicher Weise läßt sich 
auch die Auszahlung der Familicnunterstützungcn durch 
Ausgabe von vorgedrnckten Empfangsscheinen, die von den 
Empfängern zu Hause zu vollziehen und bei der Abholung 
nur -abzugeben sind, erleichtern. Ungültig werdende Scheine 
"'""'rlaugt. Auch hier läßt sich bei der Einfachheit 
des Geschäfts die Hilfe von Frauen gut verwenden. 
Daß die Betriebsfonds immer ausreichend erhalten 
werden, gehört mehr in das Gebiet materieller Fürsorge. 
Eine Erleichterung würde auch vielen Kassen dadurch ge 
geben werden, daß man die Monatsabschlüsse in viertel 
jährliche umwandelte und die Nevisionen abschafft, be 
kanntlich alte Forderungen. 
Die Ausstellung der Steucrabgangslistcn infolge 
Uebung wird zunächst Sache der Steuerlasten sein, die 
sich besser dafür eignen. Am Jahresschluß erfolgt eine 
geeignete Nachprüfung und Festsetzung der Listen. Wenn 
es sonst noch einen Kardinalsatz gibt, so ist es der: Alles 
mit der größten Ordnung und alles möglichst frühzeitig 
erledigen! Entschlüsse sind schnell zu fassen, darum alles 
wohlgeordnet, und daun alles frühzeitig, in der nächsten 
Zeit wird sich die Arbeitsmenge, aber nicht die Zahl der 
Kräfte erhöhen. 
Orrsnacdricbren 
(Nachdru-t unserer - -Originalartikel nur mit Q nNenangabc gestattet) 
o Ritter des Eisernen Kreuzes. Wie wir erst nach 
träglich erfahren, hat Leutnant Scholz, Sohn des Herrn 
Postdirektors Scholz vom Fricdenaner Postamt, das Eiserne 
Kreuz 2. Klasse erhalte». Er wurde bereits zu Beginn 
des Krieges durch Beinschuß schwer verwundet, kann sich 
jetzt aber schon wieder frei bewegen. 
o Aufklärende Worte über die Kriegsanleihe! Die 
in diesem Blatt vor kurzem veröffentlichte ZcichnungS- 
ausfordcrung auf die neue .'»pro,;. Deutsche Reichsanleihe 
izweite Kriegsanleihe) enthält den Vermerk „unkünd 
bar bis 1924". Diese Bedingung ist in manchen Kreisen 
des Publikums als ei» Nachteil für den Erlverber der 
neuen Schuldverschreibung aufgefaßt worden, während sie 
in Wirklichkeit einen großen Vorzug darstellt. Was besagt 
denn die Bestimmung „unkündbar bis 1924"? Nichts 
zahlen. Das Urteil ist gesprochen, unv L-ie rammen gcraoe 
recht, um sich die Exekution zum warnenden Beispiel 
dienen zu lassen. Denn Euch Gutsbesitzern trauen wir 
noch viel weniger als Eure» Bauern ! Wir werden darüber 
nachher noch ein Wörtchen miteinander reden!" 
Er erhob sich von seinem Stuhl, auf dein er sich 
in flegelhafter Haltung gerekelt hatte, aber er suhlte sich 
offenbar unter der Wirkung des reichlich genossenen 
Schnapses so unsicher auf den Beinen, daß er gleich 
wieder zurückfiel. 
„Leutnant Scheremetjew — lassen Sie das Peloton 
für die Exekution antreten!" kommandierte er auf russisch. 
Und dann zog er die Augenbrauen gewaltig hoch, da 
die tiefe, grollende Stimme des Rittmeisters von Raven 
in die kurz abgehackten Befehle des aufgerufenen Leutnants 
hineinklang: 
„Ich hoffe, Sie werden diese Exekution nicht vor 
nehmen lassen, Herr Rittmeister, ohne mir vorher einige 
Worte an die Angeschuldigten zu gestatten. Wenn es 
wahr ist, das; einer aus dem Dorfe sich der behaupteten 
Tat schuldig gemacht hat, so werde ich ihn bald ermittelt 
haben. Und es fallt mir selbstverständlich nicht ein, Um 
der verdienten Bestrafung entziehen zu wollen. Denn auf 
meinem Grund und Boden sollen wahrhaftig keine Frank 
tireursitten eingeführt werden! Aber es wäre Barbarei, 
die Un;chuldigen mit dem Schuldigen büßen zu lassen! 
Und dafür, daß diese Leute da unschuldig sind —, dafür 
bürge ich mit meinem eigenen grauen Kopse!" 
Der Sotnik, offenbar der rangälteste der beiden 
kommandierenden Ossiziere, hatte den Rittmeister zwar 
ausreden lassen, ohne ihn zu untervrechen; nun aber 
schlug er mit der Faust auf den Tisch, daß die fast ge 
leerte Flasche umfiel: 
„Zum Henker, was unterstehen Sie sich, Sie elender 
Deutscher! Glauben Sie, daß wir uns von Ihnen drein- 
reden lassen'? Ich pfeife auf Ihre Bürgschaft! Danken 
Sie Ihrem Schöpfer, wenn wir Sie selber mit heiler 
Haut davonkommen lassen I Sagen Sie doch inal ge 
fälligst, wo die deutsche Infanterie steht, die heute hier 
durchgekommen ist! Und keine Winkelzüge, wenn ich 
bitten darf! Wir haben nämlich einige probate Mittelchen, 
um aitch die schwersten Zungen zu lösen." 
„Ick, weiß nichts von den Bewegungen und Stellungen 
unserer Truppen. Und wenn ich etwas davon wüßte, 
würde ich es Ihnen selbstverständlich nicht sagen. Ich bin 
verabschiedeter Offizier. Diese Feststellung mag Sie der 
Mühe überheben, weitere derartige Fragen an mich zu 
richten l" 
Das gedunsene Trinkergesicht des Sotniks färbte sich 
dunkelrot. 
„Hat man je eine solche Unverschämtheit erlebt! — 
Der Mann ist auf der Stelle festzunehmen! Das Weitere 
wird sich finden, sobald wir mit denen da fertig sind!" 
Nun brachte er sich mit hilfreicher Unterstützung seines 
anscheinend etwas alkoholfesteren Kameraden doch glücklich 
auf die Füße. Aber sein Bemühen, eine imponierende 
furchteinflößende Haltung einzunehmen, mißlang auf recht 
klägliche Art. Jedenfalls hatten die Zornesblitze aus seinen 
stieren, glasigen Augen auf den alten Herrn von Raven 
nicht die geringste Wirkung hervorgeoracht. 
„Sie können in Gottes Namen mit mir anfangen, 
was Sie vor Ihrem Gewissen als Soldat und Edel- 
mann verantworten können! Jetzt aber handelt es sich 
nicht um mich, sondern um diese armen Leute da! Und 
ich lege im Namen der Menschlichkeit, unter Berufung 
aus die Kriegsgesetze, die heutzutage sogar von den gelben 
Assen in Ostasien respettiert werden, Verwahrung ein gegen 
das, was Sie da tun wollen! Wenn diese unschuldigen 
Menschen wirklich füsiliert werden sollen, w verlange ich, 
der erste zu sein, den man erschießt, damit Ihre Hand 
lungsweise vor aller Welt als das gekennzeichnet wird, 
was sie ist, nämlich als gemeiner Mord 
Seine mächtige Stimme dröhnte wie Donnergrollen 
über all die Unruhe ringsumher hinweg. Dem Sotnik 
aber erstarb die wutschnaubende Erwiderung auf den 
Lippen angesichts des Uebexrafchenden, was sich jetzt vor 
anderes, als daß das Reich die Anleihe mindestens bis 
zum Jahre 1924 mit 5 <V« verzinsen muß, und daß es 
vorher weder den Zinsfuß herabsetzen noch vorher den An- 
leihebctrag zurückzahlen darf. Der Anleihebcsitzer bleibt 
mithin bis zum Jahre 1924 in dem ungestörten Genuß 
des für ein Wertpapier von dem Range der Deutschen 
Reichsanleihe außerordentlich hohen Zinsfußes von ö tz'o. 
Will das Neich nach dem Jahre 1924 nicht mehr 5 p /o Zinsen 
zahlen, so muß es dem Anleihebcsitzer die Wahl lassen 
zwischen Kapitalrttckempsang und niedrigerem Zinsfuß. Das 
heißt, wer heute 98,50 M. für 100 M. Nennbetrag der 
neuen Rcichsanlc'ihc zahlt, muß, wenn das Reich nach 
dem Jahre 1924 nicht mehr 5«» geben will, die vollen 
100 M. ansgezahlt erhalten. So und nicht anders ist die 
Bestimmung „unkündbar bis 1924" aufzufassen. Ganz 
irrig ist die Annahme, daß der Anleihebesitzer sich vor 
dem Jahre 1924 das für die Anleihe aufgewandte Geld 
nicht wieder verschaffen kann. Die Reichsfinanzverwal 
tung zahlt zwar, ivie schon oben gesagt, das Kapital nicht 
vor dem Jahre 1924 zurück. Es wird aber jederzeit 
möglich sein, ein Wertpapier von den hohen Eigenschaften 
der Deutschen Reichsanleihe durch Vermittlung der Reichs 
bank oder anderer Banken und Bankiers zu veräußern, 
und nach menschlicher Voraussicht wird der Anleihccrwerber 
bei einem Verkauf für 100 M. 'Anleihe nicht nur den auf- 
gewandtcn Betrag von 98,50 M„ sondern wahrscheinlich 
einen nennenswerten Ausschlag erzielen. Eine Schuldver 
schreibung des Deutschen Reichs ist jederzeit zu Geld zu 
machen. Entweder, wie schon gesagt, durch Verkauf oder, 
wenn das Geld nur vorübergehend gebraucht wird, durch 
Verpfändung der Anleihestücke bei den öffentlichen Dar 
lehn s t a s s c ». Wer durch Inanspruchnahme der Dar 
lehnskassen sich Geld zum Erwerb von Kriegsanleihe be 
schosst, braucht auch nicht zu besorgen, daß nach einigen 
Monaten oder überhaupt zur Unzeit die Rückzahlung von 
ihm verlangt wird. Die Darlchnskassen sind eine öffent 
liche Einrichtung, die gerade in erster Reihe den Zweck 
verfolgt, den Eigentümern von Wertpapieren eine ^Geldbe 
schaffung durch Verpfändung ihrer Papiere zu ermöglichen. 
Das Publikum darf infolgedessen mit Bestimmtheit auf 
größtes Entgegenkommen der Darlehnskassen rechnen. — 
Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß den zum 
Zwecke der Einzahlung ans die neue Kriegsanleihe zu 
entnehmenden Darlehen bis aus weiteres ein Vorzugs 
zinssatz — zurzeit 5- , statt 5> - «n — cingeräumr wird. 
Alles in allem: es gibt zurzeit keine bessere Kapitalanlage 
als die Deutsche Kriegsanleihe. Und so begreiflich und 
wünschenswert es auch ist, wenn das Publikum bei der 
Verwendung seiner Spargelder Ucberlegung und Vorsicht 
übt, so darf es doch im vorliegenden Falle ohne Iveitcres 
das Sicherhcitsgcfühl haben, daß den Interessen des Vater 
landes und den eigenen Interessen nicht besser als durch 
eine rege Beteiligung an der Zeichnung auf die Kriegs 
anleihe gedient werden kann. 
v Zum Besuche der Prinzessin August Wilhelm im 
hiesigen Rcscrvclazarett erfahren wir noch, daß die Prin 
zessin von ihrer jüngeren Schwester, der Prinzessin Klotilde 
Mathilde von Schleswig-Holstein-Tonderburg-Glücksburg 
begleitet war. Die zweite Begleiterin der Prinzessin war 
ihre Hofdame Gräfin von Klinckowstroem. 
o Auskunft über deutsche Kriegsgefangene in Frank 
reich. Seit einiger Zeit erhalten deutsche Familien, die 
über den Verbleib ihrer vermißten Angehörigen das fran 
zösische Kriegsministerium um Auskunft angehen, die Ant 
wort, daß das französische Auskunftsbüro für Kriegsge 
fangene, von Mcnschlichkcitsgesühl beseelt, gern bereit wäre, 
solche Anfragen zu beantworten, daß jedoch das Zentral- 
Nachwciseburo in Berlin sich weigere, französischen Fa 
milien solche Antivortcn zugehen zu lassen. Dies ist ein 
Irrtum, der aber bereits aufgeklärt ist. Die französische 
Regierung hat, wie eine neutrale Gesandtschaft mitteilt, 
zugegeben, daß sie falsch unterrichtet gewesen ist. Sie 
habe nicht gewußt, daß die Abteilung Gefangenensürsorgc 
des Zentralkomitees vom Roten Kreuz dem Zentral-Nach- 
weisebüro des Preußischen Kricgsmiuisteriums angegliedert 
sei und daher offiziell alle Nachrichten über Kriegsge 
fangene den 'Aufragenden zukommen lasse. 'Nachdem der 
Irrtum aufgeklärt ist, hat sich die französische Negierung 
gern bereit erklärt, in Zukunft Anfragen von deutschen 
Familien zu beantworten. 
o Ter Lazarettzug der Prinzessin August Wilhelm 
von Preußen befördert Liebesgaben au die Front auf den 
östlichen Kriegsschauplatz. ES bietet sich daher Gelegenheit, 
Truppenteilen, die bisher noch nicht bedacht sind, Liebes 
gaben zukommen zu lassen. Die Frau Prinzessin August 
Wilhelm tvird jeden Dienstag in den nächsten Wochen von 
4—6 Uhr nachmittags im Palais Wilhelmstr.'72 persönlich 
seinen Aug-n ereignete. Denn ein schönes, schlankes, blinket» 
haariges Mädchen mar plötzlich, wie aus der Erde ge 
wachsen, neben dein alten Herrn aufgetaucht, hatte den 
Arm um seine Schulter gelegt und sich eng an seine 
Seite geschmiegt. 
„Auch mich werden Sie erschießen müssen," klang klar 
und furchtlos ihre helle Stimme, „wenn Sie meinem 
Vater oder unseren braven Leuten ein Leid zufügen. 
Ich sage wie er: ,Es ist nicht wahr, daß in unserem 
Dorfe heimtückisch auf Ihre Leute geschossen worden ist!'" 
Der Leutnant Schereineljem trat vor und meldete die 
Ausführung des ihm erteilten Befehls. Aber der Sotnik 
hörte zunächst nicht auf das, was er sagte. Unverwandt 
waren seine Augen auf das schöne, mutige Mädchen ge 
richtet, und sein Unteriieier schob sich vor wie der eines 
beutegierigen Raubtieres. 
„Man nehme den Mann wie das Mädchen unter 
sichere Bedeckung!" befahl er nach sekundenlangem Ueber- 
legen. „Aber beide getrennt! — Und dann " 
Der Rest seiner Rede ging unter in einem ncrven- 
zerreißenden Geknatter, in vielstimmigem Geschrei und in 
dem Toben des wilden Aufruhrs, der plötz'ich unter den 
tödlich erschrockenen Gäulen auf der Dorfstraße ausge- 
brochenwar. Als hätten sich mit einem Schlage alle Bande 
der militärischen Disziplin gelöst, stürmte alles, was 
Waffen trug, ohne Erwartung eines Befehls, zu den 
Pferden. 
„Die Deutschen! — Die Deutschen!" schallte es aus 
hundert Russenkehlen zugleich. Und es war augenschein- 
l'ich, daß die Ueberraschten viel weniger an Widerstand 
dachten, als daran, sich durch eilige Flucht vor dem noch 
unsichtbaren Gegner zu retten, dessen aus irgendeiner 
sicheren Deckung komniendes Geivehrfeuer die inr oberen 
Teil des Dorfes ausgestellten Posten bereits niederg-streckt 
hatte und nun auch schon unter der zu einem wirren 
Knäuel geballten Hauptmasse der Kosaken seine Opfer zu 
fordern beaann. 
(Fortsetzung folgt.)
	        

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