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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Handels-Register : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Lichterfelde, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Tempelhof, Wedding und Weißensee wohnenden eingetragenen Einzelfirmen, Gesellschaften und Genossenschaften / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register und Akten mit justizministerieller und kammergerichtlicher Genehmigung
Publication:
Berlin: Ullstein 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
57. Jahrgang (1921); 59. Jahrgang (1923)-67. Jahrgang (1931) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034488-8 ZDB
Previous Title:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1925
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435265
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Zs 675:61.1925
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Chapter

Title:
Abteilung B. Aktien-Gesellschaften und Kommandit-Gesellschaften auf Aktien, juristische Personen, ferner Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Versicherungs-Vereine und Gegenseitigkeit

Chapter

Title:
K

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (44), 23. Januar 1969
  • Nr. 2 (45), 13. Februar 1969
  • Nr. 3 (46), 27. Februar 1969
  • Nr. 4 (47), 13. März 1969
  • Nr. 5 (48), 27. März 1969
  • Nr. 6 (49), 24. April 1969
  • Nr. 7 (50), 8. Mai 1969
  • Nr. 8 (51), 22. Mai 1969
  • Nr. 9 (52), 12. Juni 1969
  • Nr. 10 (53), 26. Juni 1969
  • Nr. 11 (54), 9. Juli 1969
  • Nr. 12 (55), 10. Juli 1969
  • Nr. 13 (56), 25. September 1969
  • Nr. 14 (57), 28. September 1969
  • Nr. 15 (58), 9. Oktober 1969
  • Nr. 16 (59), 23. Oktober 1969
  • Nr. 17 (60), 13. November 1969
  • Nr. 18 (61), 27. November 1969
  • Nr. 19 (62), 11. Dezember 1969
  • Nr. 20 (63), 17. Dezember 1969
  • Nr. 21 (64), 18. Dezember 1969
  • Nr. 22 (65), 19. Dezember 1969

Full text

54. Sitzung vom 9. Juli 1969 
409 
Präsident Sickert: Sie haben beide Abänderungsan 
träge zur Kenntnis genommen. Der CDU-Antrag ist 
der weitergehende, weil der den ganzen Paragraphen 
verändern würde. 
Wer dem CDU-Antrag die Zustimmung zu geben 
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. 
Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die 
Mehrheit. Der CDU- Antrag ist damit abgelehnt. 
Abänderungsantrag der SPD-Fraktion: Wer dem die 
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das 
erste war die Mehrheit. Damit ist der SPD-Abände- 
rungsantrag im Zusammenhang mit dem § 27 in abge 
änderter Passung zur Abstimmung zu stellen. Wer dem 
§ 27 in abgeänderter Fassung die Zustimmung zu geben 
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. 
Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der neue 
§ 27 hat damit die Zustimmung gefunden. 
§ 28 — Forschungsbeteiligung —: Hier liegen zwei 
Abänderungsanträge vor, einer der CDU und einer der 
F.D.P. 
CDU-Abänderungsantrag: 
§ 28 erhält folgende Fassung: 
,.§28 
Die für die Forschung veranschlagten Mittel sind so 
zu verwenden, daß alle Hochschullehrer, die als 
solche Beamte sind, und wissenschaftliche Mitar 
beiter im Rahmen ihrer Aufgabenstellung 
1. in angemessenem Umfange daran beteiligt 
werden und 
2. in der Universität einen Arbeitsplatz erhalten. 
Die Möglichkeit zur Mitbenutzung der wissenschaft 
lichen Einrichtungen muß ihnen gegeben werden. 
Entpflichtete Hochschullehrer können auf Antrag 
gleiche Arbeitsmöglichkeiten erhalten." 
Abänderungsantrag der F.D.P.: 
In §28 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: 
„(3) Der Fachbereichsrat kann beschließen, daß auch 
Studenten Gelegenheit zu eigenverantwortlicher 
Forschung gegeben wird.“ 
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 
Der CDU-Abänderungsantrag ist der weitergehende. 
Ich lasse zuerst über ihn abstimmen. — Das Wort hat 
der Abgeordnete Löffler. 
Löffler (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Namens meiner Fraktion möchte ich erklären, 
daß wir dem Abänderungsantrag der CDU betr. § 28 
Abs. 1 gern zustimmen würden. Wir möchten dann je 
doch die Teilung der Frage erbitten, da unsere Zustim 
mung nur geht bis einschließlich — ich verlese —: „Die 
Möglichkeit zur Mitbenutzung der wissenschaftlichen 
Einrichtungen muß ihnen gegeben werden.“ Der letzte 
Satz findet nicht unsere Zustimmung. Insofern also die 
Teilung der Frage. Das würde bewirken: Wenn bis zu 
diesem vorgelesenen Satz sich eine Mehrheit ergäbe, 
würde das geändert sein, und der Rest würde dann 
gemäß Antrag des Ausschusses weiter bestehenbleiben. 
(Abg. Oxfort: Bezieht sich das nur auf Absatz 1 
oder auch auf die anderen Absätze ?) 
•— Nur auf Absatz 1. 
Präsident Sickert: Frau Dr. von Simson! 
Frau Dr. von Simson (F.D.P.): Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Dazu möchte ich doch sagen, wenn 
man schon diese Erweiterung macht, die ich sehr schön 
finde, dann sollte man die Möglichkeit mit „können“ 
und „auf Antrag“ auch für die entpflichteten Hochschul 
lehrer nehmen. Damit beantrage ich dann, daß wir in 
diesem Zusammenhang diesem Teil des CDU-Antrages 
so weit insgesamt zustimmen. 
Präsident Sickert: Meine Damen und Herren! Sind Sie 
damit einverstanden, weil hier jetzt divergierende Auf 
fassungen sind, daß hier jetzt eine getrennte Abstim 
mung des CDU-Antrages vorgenommen wird, damit er 
wenigstens bis dahin die Mehrheit finden könnte? — 
Wären Sie damit einverstanden? — Schönen Dank. — 
Bitte, Herr Oxfort, zur Geschäftsordnung! 
Oxfort (F.D.P.) (z.GO); Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Ich bitte der Ordnung halber, klarstellen 
zu lassen, daß sich der jetzige Abänderungsantrag 
der CDU nur auf den Absatz 1 dieser Vorschrift be 
zieht. — Es steht im Antrag nicht drin. 
Präsident Sickert: Das ist richtig, Herr Oxfort. — 
Darf ich also dann jetzt den CDU-Abänderungsantrag, 
und zwar bis zu dem Wort „werden“, wo jetzt bereits ein 
Punkt steht, unterteilen und bis dahin diesen Abän 
derungsantrag zur Abstimmung stellen. Wer dem die 
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Das ist einstimmig. 
Dann kommen wir zu dem Satz; „Entpflichtete Hoch 
schullehrer können auf Antrag gleiche Arbeitsmöglich 
keiten erhalten." Wer diesem Satz die Zustimmung zu 
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — 
Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehr 
heit; damit ist dieser Satz abgelehnt. 
Jetzt kommen wir zum Abänderungsantrag der 
F.D.P.-Fraktion; vorgelesen hatte ich ihn. Wer dem 
Abänderungsantrag der F.D.P.-Fraktion die Zustim 
mung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand 
zeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag 
ist abgelehnt. 
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den § 28 in 
der jetzt geänderten Fassung des CDU-Antrages bis zu 
dem Wort „werden“. Wer dem die Zustimmung zu 
geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. ■— 
Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war 
die Mehrheit. Damit ist § 28 in abgeänderter Fassung 
angenommen. 
Ich rufe auf den § 29 — Verantwortung für Lehre und 
Forschung —. Auch hier liegen zwei Abänderungsan 
träge vor, einer der Fraktion der CDU; 
§ 29, Satz 2, erhält folgende Fassung: 
„Die Leitung von Forschungsvorhaben muß Hoch 
schullehrern übertragen werden, die in der Regel 
als solche Beamte oder Angestellte sein müssen.“ 
Der F.D.P.-Antrag — 
(Abg. Oxfort: Wird zurückgezogen, da unser 
Änderungsantrag zu § 28 abgelehnt worden ist.) 
— ist zurückgenommen worden. Es bleibt also nur der 
Abänderungsantrag der CDU-Fraktion vorliegen. Wer 
dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den 
bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die 
Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. 
Wer also dem § 29 in der vorliegenden gedruckten 
Fassung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte 
ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegen 
probe. —- Das erste war die Mehrheit. Damit ist § 29 so 
beschlossen. 
Überschrift „III. Lehre und Studium“: Wer dem die 
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Bei Stimment 
haltung so beschlossen.
	        

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