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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1897 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1897 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Preußen. Amtsgericht Berlin-Mitte
Titel:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Berlin-Schöneberg, Berlin-Tempelhof, Berlin-Wedding, Charlottenburg, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Pankow, Neukölln und Berlin-Weißensee domizilierenden eingetragenen Einzelfirmen und Gesellschaften aller Art sowie deren Vertreter / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register mit ministerieller Genehmigung
Erschienen:
Berlin: Verlag für Börsen- und Finanzliteratur A.-G. 1913
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
49. Jahrgang (1913) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034493-1 ZDB
Spätere Titel:
Berliner Handels-Register
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15443666
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 675:49.1913
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung

Kapitel

Titel:
Anhang

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1897 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 2. Januar 1897
  • No. 2 (2-8), 2. Januar 1897
  • No. 3 (12-23), 9. Januar 1897
  • No. 4 (24-38), 16. Januar 1897
  • No. 5 (43-56), 23. Januar 1897
  • No. 6 (58-66), 30. Januar 1897
  • No. 7 (68), 1. Februar 1897
  • No. 8 (69-86), 6. Februar 1897
  • No. 9 (88-101), 13. Februar 1897
  • No. 10 (105), 16. Februar 1897
  • No. 11 (106-118), 20. Februar 1897
  • No. 12 (153), 20. Februar 1897
  • No. 13 (154), 27. Februar 1897
  • No. 14 (155-180), 27. Februar 1897
  • No. 15 (182-183), 1. März 1897
  • No. 16 (184-199), 6. März 1897
  • No. 17 (204), 10. März 1897
  • No. 18 (205-209), 13. März 1897
  • No. 19 (212), 13. März 1897
  • No. 20 (213), 15. März 1897
  • No. 21 (214), 16. März 1897
  • No. 22 (215), 17. März 1897
  • No. 23 (216-225), 20. März 1897
  • No. 24 (230), 20. März 1897
  • No. 25 (231), 23. März 1897
  • No. 26 (232-237), 27. März 1897
  • No. 27 (276), 27. März 1897
  • No. 28 (277-284), 3. April 1897
  • No. 29 (287-295, 10. April 1897
  • No. 30 (297), 12. April 1897
  • No. 31 (298), 17. April 1897
  • No. 32 (301-319), 24. April 1897
  • No. 33 (321), 28. April 1897
  • No. 34 (322-324), 1. Mai 1897
  • No. 35 (330-343), 8. Mai 1897
  • No. 36 (345-359), 15. Mai 1897
  • No. 37 (367), 17. Mai 1897
  • No. 38 (368-374), 22. Mai 1897
  • No. 39 (377), 29. Mai 1897
  • No. 40 (378), 29. Mai 1897
  • No. 41 (379-393), 29. Mai 1897
  • No. 42 (425-433, 5. Juni 1897
  • No. 43 (440-446), 12. Juni 1897
  • No. 44 (455-485), 19. Juni 1897
  • No. 45 (516), 4. September 1897
  • No. 46 (417418), 7. August 1897
  • No. 47 (519-586), 4. September 1897
  • No. 48 (601-606), 11. September 1897
  • No. 49 (640-672), 18. September 1897
  • No. 50 (679-687), 25. September 1897
  • No. 51 (690-691), 2. Oktober 1897
  • No. 52 (696-710), 9. Oktober 1897
  • No. 53 (714-725), 16. Oktober 1897
  • No. 54 (732), 19. Oktober 1897
  • No. 55 (733-742), 23. Oktober 1897
  • No. 56 (743), 27. Oktober 1897
  • No. 57 (744-754), 30. Oktober 1897
  • No. 58 (760-768), 6. November 1897
  • No. 59 (810-835), 13. November 1897
  • No. 60 (839-858), 20. November 1897
  • No. 61 (865-881), 27. November 1897
  • No. 62 (882-891), 4. Dezember 1897
  • No. 63 (894-909), 11. Dezember 1897
  • No. 64 (915-918), 18. Dezember 1897
  • No. 65 (962), 24. Dezember 1897
  • No. 66 (963-979), 24. Dezember 1897

Volltext

263 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung 
zu nehmen, ob der Beitrag an den Hauptverein für 
Knaben-Handarbeit nicht von 1 800 JC auf 3 000 JC erhöht 
werden kann. 
Nach Position 27 sollen an die Humboldt-Akademie 1000 JC 
Zuschuh — 500 JC mehr wie im Vorjahre — gezahlt werden. 
Von einer Seite wurde beantragt, der Humboldt-Akademie statt 
1 000 JC jährlich 1 500 JC zuzuwenden und eine entsprechende Re 
solution an den Magistrat zu richten. 
Der Ausschuß vermochte ein Bedürfniß zur weiteren Erhöhung 
des Zuschusses nicht anzuerkennen, weshalb er den Antrag ablehnte. 
Unter Position 30 stehen für das Magdalenen-Stift zu Berlin 
1 200 JC Beihilfe zum Etat. 
Hierzu ist eine Eingabe von der Vorsitzenden des Magdalenen- 
stist eingegangen, in welcher gebeten wird, die städtische Unterstützung 
bei der großen Noth, in der sich die Wohlthätigkeitsanstalt in Folge 
der starken Zunahme der Mädchen von 14 bis 20 Jahren aller Kon 
fessionen befindet, auf 3 000 JC zu erhöhen. 
Für die Petition wurde von einem, dem Ausschnsse nicht an 
gehörenden Mitgliede der Versammlung warm eingetreten, dieselbe 
fand aber im Ausschüsse keine Berücksichtigung. Im Gegentheil 
wurde beantragt, nicht nur die Petition abzuweisen, sondern auch den 
jährlichen Zuschuß von 1 200 Jl mit Rücksicht auf die ziemlich zweifel 
haften Erfolge des Stiftes und da an anderer Stelle des Etats 
(Titel VH, Pos. 2) für dasselbe 6 600 JC Beihilfe flüssig gemacht 
werden, abzusetzen. Dieser Antrag wurde, obgleich der Herr Magistrats, 
Vertreter sich für die Weiterzahlung der 1200 JC eindringlich ver 
wandte, zum Beschluß erhoben und es ist demgemäß die Etats 
position 30 gestrichen worden. Der Ausschuß empfiehlt gleichzeitig 
über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. 
Die unter Position 33 vorgesehene Beihilfe für die Stiftung 
„Heimstätten" in Berlin von 500 Jl wurde zwar bewilligt, der Aus 
schuß wünscht aber bei der Berathung des Etats im Plenum der 
Versammlung eine Auskunft darüber zu erhalten, welchen Zwecken 
diese Stiftung dient. 
Zu Position 41 wurde von einer Seite beantragt, die Beihilfe 
des Vereins „Volkskindergärten in Berlin" von 5 000 JC auf 6 000 JC 
zu erhöhen. Der Verein habe im Stadttheile Moabit einen vierten 
Volkskindergarten errichtet, der viel Geld erfordere, weshalb eine Er- 
höhitng der Unterstützung angebracht sein dürfte. 
Der Ausschuß hat diesen Antrag abgelehnt, da der Magistrat die 
Beihilfe gegen das Vorjahr um 500 JC erhöht und dadurch seine 
Theilnahme für die Sache bereits dokumentirt habe. 
Zu Titel VI, Position 4 — Kosten der Beschaffung und Anbringung 
zweier Gedächtnißtafeln für verdiente Berliner oder ortsgeschichtliche 
Ereignisse — 380 JC, wurde im Ausschüsse von einer Seite bemerkt, 
daß die bisher angebrachten Gedenktafeln schwer zu lesen seien, man 
möge daher bei den neuen Tafeln, wenn sie von Nutzen sein sollten, 
für deutlichere Schrift sorgen. 
Von dem Herrn Kämmerer wurde versprochen, dieser Anregung 
Beachtung schenken zu wollen. 
Extraordinarium. 
Nach Position 9 soll dem Kuratorium der Berliner Unfallstationen 
für das Jahr 1897 eine Beihilfe von 3 000 JC, gegenüber dem Vor 
jahre 2 000 J6 mehr, gezahlt werden. 
Von einer Seite wurde beantragt, die vom Magistrat, entgegen 
dem Beschluß der Deputation für die städtischen Krankenanstalten, 
eingesetzte Erhöhung von 2 000 Jl wieder abzusetzen. 
Der Ausschuß hat den Antrag abgelehnt und die Position ge 
nehmigt. Derselbe hielt eine Erhöhung der Beihilfe auf 3 000 Jl 
für durchaus billig, da unter den 16 268 Unfällen des Jahres 1896 
sich 4 035 Fälle beftmden haben, für welche Bezahlung nicht zu er 
langen gewesen sei, die also der Stadt zur Last gefallen wären, wenn 
die betreffenden Personen keine Aufnahme in den Unfallstationen ge 
funden hätten. Außerdem müsse berücksichtigt werden, daß durch die 
Einrichtung des Krankentransportes seitens der Unfallstationen die 
Stadtverwaltung der Nothwendigkeit überhoben sei, eine solche Ein 
richtung auf ihre Kosten herzustellen. 
Unter Position 14 sind 101 250 Jl Rente vom 1. Juli 1894 ab 
für die dauernde Beschränkung des zur Anlage und zum Betriebe der 
Pferdebahn benutzten Theils des Universitäts-Grundstücks (Kastanien- 
wäldchen) neu in de» Etat eingestellt. 
In den Erläuterungen findet sich hierüber Folgendes vermerkt: 
Das Enteignungsverfahren, welches wegen dauernder Be- 
schränkung der zur Durchführung der Pferdebahn benutzten 
Flächen des Universitäts-Grundstücks eingeleitet ist, wird vor- 
aussichtlich in der ersten Hälfte des Etatsjahres 1897/98 
beendet werden. Alsdann ist die seit dem 1. Juli 1894 rück 
ständige Rente zu zahlen. Die Höhe derselben ist von dem 
seitens der Universität zugezogenen Sachverständigen auf 
jährlich 76 337 JC berechnet; es ist jedoch anzunehmen, daß 
in dem schwebenden Enteignungsversahren die jährliche Rente 
nicht über 27 000 JC festgestellt werden wird. Hiernach sind 
auf die Zeit vom 1. Juli 1894 bis Ende März 1898 anzu 
setzen 101250 JC. 
Im Ausschüsse wurde diese Forderung als eine ganz unerhörte 
bezeichnet, gegen welche entschieden Front gemacht werden müsse und 
die nur im Prozeßwege ihre Erledigung finden dürfe. Im Uebrigen 
wurde von verschiedenen Seiten bemerkt, daß die Versammlung, wenn 
sie im Jahre 1893, als es sich darum handelte, die eine Million Mark 
von der Pferdebahn-Gesellschaft anzunehmen, von diesem Ansprüche 
der Universität bereits Kenntniß gehabt hätte, sich wohl gehütet haben 
würde, auf das Anerbieten der Gesellschaft einzugehen, vielmehr die 
Kosten der Durchlegung der Pferdebahn durch das Kastanienwäldchen 
der Gesellschaft auferlegt haben würde. Es müßten die damals ge 
pflogencn Verhandlungen genau geprüft werden, um beurtheilen zu 
können, ob die Stadt nicht Regreß an die Gesellschaft zu nehmen be 
rechtigt sei. Eventuell müsse versucht werden, die Kosten auf die Ge 
sellschaft abzuwälzen und biete hierzu der neue Vertrag vielleicht eine 
günstige Gelegenheit. 
Seitens der Herren Magistratsvertreter wurde bemerkt, daß ihnen 
die Verhandlungen mit der Pferdeeisenbahn-Gesellschaft wegen An 
legung einer Pferdeeisenbahn über den Opernplatz nicht mehr genau 
gegenwärtig seien und sie sich deshalb außer Stande fühlten, über 
dieselben heute irgend welche Erklärung abzugeben. Sie müßten zu 
nächst die Akten einsehen und behielten sich ihre desfallsigen Mitthei 
lungen bis zur Berathung des Etats im Plenum der Versammlung 
vor. So viel ihnen erinnerlich, sei der Anspruch der Universität in 
den damaligen Verhandlungen aber bereits zur Sprache gekommen. 
Gegen die Einstellung der Position 14 in den Etat fand der Aus- 
schuß unter den obwaltenden Umständen nichts zu erinnern. 
Der Ausschuß empfiehlt, den Spezialetal 45 
in Einnahnie auf 3 666 206 M 
- Ausgabe - 1734 832 - 
also mit einer Mehr-Einnahme von ... 1 931 374 JC 
festzustellen. 
Gegen die Spezialetats: 
5A — Betriebssteuer — und 7 — Hundesteuer, 
Branmalzstener-Zuschlag und Wanderlagersteuer — 
für 1. April 1897/98, 
fand sich in beiden Lesungen nichts zu erinnern, weshalb ihre Fest 
stellung nach den Entwürfen erfolgen kann. 
Spezialetat 7A — Umsatzsteuer — für 1. April 
1897/98. 
Nach dem Resultate der Etatsberatyung sind von dem Stadt 
haushaltsetat insgesammt 26 000 JC abgestrichen worden. Der Aus 
schuß hat beschlossen, diesen Betrag von der Umsatzsteuer abzusetzen. 
Statt der zum Ansatz gekommenen 2 420000 JC sind daher nur 
2 394 000 JC in den Etat eingestellt. 
Der Ausschuß empfiehlt, den Etat der Umsatzstener 
in Einnahme mit 2 394 000 JC 
- Ausgabe - 30000 - 
also mit einer Mehr-Einnahme von .... 2 364 000 JC 
festzustellen. 
Spezialetat 4 — Gcmeinde-Gruudsteuer —, 
- 5 — Gewerbesteuer —, 
- 6 — Gemeinde-Einkommensteuer — 
für 1. April 1897/98. 
Die Erträgnisse aus diesen Steuern sind dazu bestimmt, den 
Ausgleich der Einnahmen und der Ausgaben im Stadthaushalt her 
beizuführen. Nach den Vorschriften des Kommunalsteuer-Gesetzes und 
dem gefaßten Kommunalbeschlusse müssen dabei die Gemeinde-Grund 
und Gewerbesteuer zur Gemeinde-Einkommensteuer im Verhältniß 
von 3 :2 gehalten werden. 
Bei der Gemeinde-Grundsteuer sind als staatliches Normalsteuer 
Soll angenommen 10 800000 c-« bezw. als Nutzertrag der gemeinde- 
steuerpflichtigen Grundstücke 282 000 000 JC, der Ausschuß fand hier 
gegen nichts zn erinnern. 
Bei der Gewerbesteuer ist ein Normalsoll von 4 680 000 JC an 
genommen worden, wogegen sich ebenfalls nichts zu erinnern fand. 
Das Normalsoll der Gemeinde-Einkommensteuer hat der Magistrat 
auf 22 800 000 JC berechnet. Da das Ergebniß der Steuer 
veranlagung für 1897/98 noch nicht bekannt ist, hat der Ausschuß 
sich mit der Berechnung einverstanden erklärt. 
Durch diese genannten drei Steuern sind aufzubringen 46176 000JC. 
Hierzu sind erforderlich: 
a) 150 pCt. des auf rund 10 800 000 JC veranlagten Staats 
steuersolls an Grund- und Gebäudesteuer oder 5,8 pCt des 
auf 282 Millionen Mark zu beziffernden Nutzertrages der 
Grundstücke mit 16 356 000 JC, 
b) 150 pCt. des auf 4 680 000 JC veranlagten Steuersolls der 
Gewerbesteuer mit 7 020 000 JC, 
c) 100 pCt. des auf 22 800 (XX) JC anzunehmenden Normalsolls 
der Gemeinde-Einkommensteuer mit 22 800 000 JC, 
find zusammen wie oben 46 176 000 JC. 
Da diese Beträge in die Spezialetats 4, 5 und 6 vom Magistrat 
eingesetzt sind und sich im Uebrigen gegen die Etats nichts zu erinnern 
fand, können dieselben nach den Entwürfen festgestellt werden.
	        

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