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Städtebau (Public Domain) Ausgabe 9.1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber:
Preußen. Amtsgericht Berlin-Mitte
Titel:
Handels-Register des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte : Verzeichnis der in den Amtsgerichtsbezirken Berlin-Mitte, Berlin-Schöneberg, Berlin-Tempelhof, Berlin-Wedding, Charlottenburg, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Pankow, Neukölln und Berlin-Weißensee domizilierenden eingetragenen Einzelfirmen und Gesellschaften aller Art sowie deren Vertreter / zusammengestellt auf Grund der amtlichen Register mit ministerieller Genehmigung
Erschienen:
Berlin: Verlag für Börsen- und Finanzliteratur A.-G. 1913
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
49. Jahrgang (1913) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3034493-1 ZDB
Spätere Titel:
Berliner Handels-Register
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15443666
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 675:49.1913
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung

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  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 9.1912 (Public Domain)
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Volltext

DER STÄDTEBAU 
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oder Aufgabe mit sicherem Einkommen, das ihnen die Muße 
zum künstlerischen Schaffen ließ — gleichviel ob dies Ein 
kommen als festes Gehalt mit oder ohne Anspruch auf 
einen Ruhesold oder als Entschädigung von Fall zu Fall 
verbürgt wurde; all dies ist nebensächlich. Die Hauptsache 
ist, daß es Künstler waren, die gemeinhin auch den Wasser- 
und Festungsbau beherrschten, also Architekten und In 
genieure zugleich, oder Ingenieure mit Künstleraugen. Erst 
die notwendige Teilung der Arbeit im Maschinenzeitalter 
hat uns den modernen Ingenieur, den Tiefbaumeister ge 
bracht, dem die wichtige Aufgabe zufiel, die Lehren öffent 
licher Gesundheitspflege anzuwenden. Dies war ein Fort 
schritt, bei dem man aber vergaß, daß auch Straßenanlagen, 
Rieselfelder und Wassertürme mit Künstleraugen angesehen 
werden müssen, wenn sie nicht verunstaltend wirken sollen. 
Da zugleich das früher mit der Baukunst verbundene Bau- 
gewerk nur Handwerk, nur Geschäft geworden und das 
Handwerk in seinen überlieferten Grundlagen durch das 
Eindringen der Maschinenarbeit und die Überschüttung mit 
allen möglichen neuen, oft unerprobten Bauhilfsmitteln er 
schüttert worden ist, können wir uns über die als Verun 
staltung von Stadt und Land viel beklagten Zustände nicht 
wundern. Es fehlt eben die künstlerische Leitung. 
Allerdings ist der beamtete Künstler vielfach wirklicher 
Beamter geworden. Bei den absoluten Fürsten, in den 
Stadtrepubliken konnte das Amt sich durch die Person 
seines Trägers unmittelbar zur Geltung bringen. Beim 
staatlichen und städtischen Parlamentarismus ist die Ver 
antwortlichkeit auf bestimmte politische Persönlichkeiten 
gesammelt. Diesen gegenüber das Amt zu behaupten, war 
die festere Einordnung in das Beamtentum notwendig — 
der Gleichberechtigung mit anderen Beamtenkategorien 
wegen. Die Städte insbesondere brauchen derartige Beamte, 
behelfen sich anfangs fast stets von Fall zu Fall mit Privat- 
architekten, sofern solche überhaupt zur Verfügung stehen. 
Wo dies aber wie in kleinen Städten und fast im ganzen 
Osten des Deutschen Reiches nicht der Fall ist, oder wenn 
die Stadt schnell wächst wie in den Industriegegenden, wird 
fast immer ein Zeitpunkt eintreten, zu dem die Gemeinde 
glaubt, einen Techniker dauernd einstellen zu müssen, zum 
ersten, um einen solchen ständig zur Hand zu haben, zum 
anderen, weil technische Verwaltung — und ohne eine solche 
ist fast keine moderne Stadt mehr! — nach einem technischen 
Leiter verlangt, zum dritten, weil die Gemeinden nun ein 
mal meinen, dabei billiger zu fahren. 
Jedenfalls schaffen nicht die Techniker neue Beamten 
stellen, sondern die Gemeinden. Um beurteilen zu können, 
ob und inwieweit dies notwenig ist, können die freien 
Architekten nicht dringend genug ermahnt werden, sich 
mehr um Gemeindeangelegenheiten zu bekümmern, als es 
zum Teil noch im großen und ganzen geschieht. Soviel 
steht aber fest, daß viele von denen, die bereits in Gemeinde 
behörden sitzen, sei es als Stadtverordnete oder ehrenamt 
liche Stadträte, sich schon längst davon überzeugt haben, 
daß es nun einmal ohne Baubeamte nicht geht, ja daß 
solche, gerade wenn man wünscht, die Privatarchitekten 
auch zu den öffentlichen Bauaufgaben in größerem Umfange 
heranzuziehen, schon als vermittelnde und die Aufträge, 
Wettbewerbe usw. vorbereitende Gemeindeorgane unent 
behrlich sind. 
Der Baubeamte soll gar nicht alles selber machen, nur 
so viel als nötig ist, um selbst in Übung zu bleiben, denn 
ohne fortgesetzte Übung gibt’s keine Kunst. Der Stadtbaurat 
muß aber ein Künstler sein! Er muß auch Gehilfen haben, 
die — dies geht nun einmal in einer Verwaltung nicht 
anders — fest anzustellen sind, doch nur so viele, als dauernd 
voll beschäftigt werden können, die übrigen je nach Bedarf 
vorübergehend. Hierin geschieht nach meiner Erfahrung 
mit wenigen Ausnahmen eher zu wenig als zu viel. Der 
Stadtbaurat ist fast stets der am meisten mit Arbeit geplagte 
Mann der Stadtverwaltung. Andererseits sind auch die Privat 
architekten nicht immer in der Lage, ihre Gehilfen je nach 
dem Umfange ihrer Tätigkeit gleich vermehren oder ver 
mindern zu können; auch bei ihnen muß zuweilen manch 
einer in mageren Zeiten mit durchgefüttert werden. Wenn 
aber auch in einzelnen Ämtern die Neigung nach einer über 
das unerläßlich notwendige Maß hinausgehende Beamten 
vermehrung hindrängen sollte, so kann immer noch nicht die 
Frage so gestellt werden, ob beamtete oder freie Architekten 
zur Erfüllung städtischer Bauaufgaben den Vorzug verdienen ?! 
Es werden beide gebraucht, so daß es nur auf eine vernünftige 
Abgrenzung der beiderseitigen Arbeitsgebiete ankommen kann. 
Besonders trifft dies für den Städtebau zu. Es liegt in der 
Natur der Sache, daß der Stadtbaurat in erster Linie berufen 
ist, die Stadt auszubauen, zu erweitern. Durch seine Hand 
muß alles gehen, was mit dem Bauen in der Stadt zusammen 
hängt, insbesondere auch ein jedes Baugesuch, das daraufhin 
zu prüfen ist, ob und wie sich der geplante Bau der Straße, 
der Landschaft einfügt. Der Privatarchitekt ist verantwortlich 
für jedes einzelne Bauwerk, der Stadtbaurat aber für die ganze 
bauliche Erscheinung der Stadt, deren Gesamtbild er allein 
im Kopfe hat oder wenigstens im Kopfe haben sollte! 
Wohl kann auch der Privatarchitekt einen Bebauungs 
plan, einen Teilplan so gut wie einen großzügigen Gesamt 
plan aufstellen, doch wird er ihn in den allerseltensten 
Fällen auch verwirklichen können. Meist geht darüber eine 
lange Zeit, oft ein Menschenalter hin, teils weil die Gemeinde 
die Geldmittel auf viele Jahre verteilen, die Straßenbaukosten 
von den Anliegern erst einziehen muß, teils weil die Be 
bauung langsamer vorrückt, als man gedacht hatte, beson 
dere Umstände sich als Hemmnisse erwiesen haben, z. B. 
allzu hohe Forderungen, schwierige Enteignungen, not 
wendige Umlegungen, unvorhergesehene Änderungen und 
neue Bauten von Brücken, Rampen, Kaimauern usw. 
Dann müssen auch zur Durchführung des Planes oft 
von langer Hand oder ganz im geheimen Vorbereitungen 
getroffen werden, die eben nur ein mitten in der Sache 
stehender, sich dauernd damit beschäftigender Mann treffen 
kann. Ja schon bei Entstehung des Planes müssen oft 
Möglichkeiten erwogen, zufällige Gelegenheiten wahr 
genommen, Häuser und Grundstücke erworben werden. 
Welche Geduld, welche Kleinarbeit dazu gehört, mag sich 
jeder ausmalen — für den Privatarchitekten wäre dies fast 
unbezahlbarer Zeitverlust! Der Stadtbaurat erhält sein Gehalt 
aber auch gerade für derartige, meist nicht genug gewürdigte 
Mühen. Dazu gehören erstklassige Leute, die demzufolge auch 
immer selbst etwas müssen schaffen können, wenn sie auf 
der Höhe bleiben sollen; vielleicht mag darin, daß viele alles 
selber machen wollen, was die Stadt an Bauaufgaben bietet, 
öfter gefehlt worden sein. Auch darin ist gefehlt worden, 
daß man aus falsch verstandener Sparsamkeit die Ingenieure 
mit künstlerischen Aufgaben betraut hat. Der Ingenieur 
ist immer „Spezialist“, während der Architekt als Städte 
baukünstler stets das allgemeine Wohl zu vertreten hat.
	        

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