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Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin-Zehlendorf
Titel:
Handbuch des Bezirks Zehlendorf : vollständiges Verzeichnis der Straßen, Behörden, Vereine und Personen der Ortsteile Zehlendorf, Schlachtensee, Nikolassee, Wannsee (Albrechts-Theerosen, Eule, Kohlhasenbrück, Steinstücken, Klein-Glienicke usw.) und Dahlem, nebst Angabe der Telefonanschlüsse im Personen-Verzeichnis : unter Benutzung authentischen Materials herausgegeben / Berlin-Zehlendorf
Erschienen:
Wannsee: Verlag Richard Schneider 1934
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1930-1934
ZDB-ID:
3034480-3 ZDB
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1934
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15426435
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/13:1934
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Kapitel

Titel:
Zum Geleit

Schnellzugriff

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  • Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Text
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Abbildungen im Text
  • Zur Geschichte Berlins
  • Einleitung
  • 1. Berlin im Mittelalter
  • 2. Die Zeit von 1470 bis zum dreissigjährigen Kriege
  • 3. Der dreissigjährige Krieg
  • 4. Die Zeit des grossen Kurfürsten und König Friedrichs I.
  • Uebersicht über die Geschichte der Kunst in Berlin vom XIII. bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts
  • Die Quellen
  • Geschichtliche Entwickelung
  • Die Bau- und Kunstdenkmäler
  • Befestigungs-Anlagen und Thore
  • Brandenburger Thor
  • Kirchen
  • Das Königliche Schloss
  • Abbildung: Fig. 35. Ansicht des Schlosses vor dem Umbau durch Schlüter
  • Abbildung: Taf. XVI. Königliches Schloss. Portal und Gallerie im II. Hofe
  • Abbildung: Fig. 37. Königliches Schloss. Grundriss des I. Stockes
  • Abbildung: Fig. 38. Königliches Schloss. Grundriss des II. Stockes
  • Abbildung: Taf. XVII. Königliches Schloss. Eckstück der Decke im Ritter-Saal
  • Abbildung: Taf. XVIII. Königliches Schloss. Ritter-Saal
  • Abbildung: Taf. XIX. Königliches Schloss. Elisabeth-Saal
  • Abbildung: Taf. XX. Königliches Schloss. Thron-Saal der Königs-Kammern
  • Abbildung: Taf. XXI. Königliches Schloss. Concert-Zimmer der Königs-Kammern
  • Abbildung: Taf. XXII. Königliches Schloss. Parole-Saal der Königs-Kammern
  • Abbildung: Fig. 39. Schlüters zweiter Entwurf zum Münzthurm
  • Palais des Preussischen Königs-Hauses
  • Oeffentliche Gebäude
  • Abbildung: Taf. XXV. Logen-Gebäude. Gruppe von Schlüter
  • Abbildung: Taf. XXIII. Universität. Aula
  • Abbildung: Taf. XXIV. Zeughaus
  • Brücken und Brückenkolonnaden
  • Abbildung: Fig. 57. Ansicht der ehemaligen Herkules-Brücke
  • Abbildung: Fig. 58. Hallen in der Königs-Strasse
  • Abbildung: Taf. XXVI. Denkmal des Grossen Kurfürsten
  • Oeffentliche Denkmäler
  • Abbildung: Taf. XXVII. Denkmal des Generals v. Zieten
  • Abbildung: Taf. XXVIII. Berliner Medaillen
  • Abbildung: Fig. 70. Haus Poststrasse 16
  • Namen- und Sachregister
  • Abbildung: Aeltester Plan von Berlin F. Gr. Memhardt um 1650
  • Abbildung: Ansicht von Berlin von Foh. Bernhard Schultz 1688
  • Abbildung: Plan von Berlin von J. C. Rhoden 1772
  • Farbkarte

Volltext

Die Verordneten. Die Vermögensverwaltung. 
69 
im Magistrate zu beseitigen, befahl er 1695, dass 
Bürgermeister Schardius in Berlin beständig 
dem regierenden Rathe angehören sollte. Aber diese 
einseitige Aenderung in dem Systeme des Raths- 
wechsels liess sich nicht aufrecht erhalten. Zu 
derselben Zeit begann die Regierung das Wahlrecht 
des Magistrats zu beeinträchtigen, indem sie ihm 
hin und wieder Personen für gewisse Rathsstellen 
aufnöthigte. Und zwar geschah dies in der Weise, 
dass diese Personen zuerst älteren Magistrats 
mitgliedern als „Adjunkten“ beigegeben wurden. 
Der Magistrat sah sich dann beim Ausscheiden 
dieser Mitglieder gezwungen, die Adjunkten in die 
erledigte Stelle zu wählen. Die baare Besoldung 
eines Bürgermeisters war in Berlin bis zum Ende 
des 17. Jahrhunderts von 55 auf 200, die eines 
Rathsherrn von 14 auf 40 Thlr. gestiegen, in Köln 
stellten sich die Besoldungen noch höher. Nicht 
bloss kurfürstliche Beamte, sondern auch manche 
Hofleute bemühten sich um Rathsstellen als wün- 
schenswerthe Nebenversorgung. Es kam vor, dass 
ein kurfürstlicher Kammerdiener Rathsherr und 
sogar Bürgermeister wurde. Wenn dergleichen 
auffallende Einschiebungen zwar verhältnissmässig 
selten stattfanden, so reichte doch das ganze Ver 
fahren weder dem Ansehen der Magistrate noch 
der städtischen Verwaltung zum Vortheile. 
Die Thätigkeit der Viergewerke und Verord 
neten (vergl. S. 44) ist in Berlin wohl niemals 
mehr in Anspruch genommen worden, als im Laufe 
des 17. Jahrhunderts. Bei allen Kontributionsan 
lagen während des Krieges und nachher, bei den 
verschiedenen Anläufen zur Einführung der Accise 
bis zu ihrem Uebergange in die Hände der Staats 
verwaltung, bei der Vertheilung der Einquartierung 
leisteten die Verordneten wichtige Dienste. In 
der Durchführung dieser in das bürgerliche Leben 
tief eingreifenden Einrichtungen galten sie auch 
als die eigentlichen Vertreter der Bürgerschaft. 
Sie hielten wirkliche Bürgerversammlungen ab, um 
die Stimmung der Bürger kennen zu lernen, er 
schienen sehr häufig in den Rathssitzungen, die 
Wünsche der Bürger für die Steuerfragen vor 
zutragen und traten sogar in unmittelbaren 
geschäftlichen Verkehr mit den kurfürstlichen 
Kommissarien. Aber ihre stadtrechtliche Stellung 
änderte sich dadurch gegen früher nicht. 
Die Unterordnung unter den Rath blieb die alte, 
als des Magistrats „unterdienstschuldigste“ Ver- 
ordnete. Sie sollten, wie die Regierung ihnen zu 
verstehen gab, „in Schoss- und Steuersachen wohl 
gehört werden, aber stets dem Magistrate gehor- 
j sam sein“. Sobald durch die Accise die städti 
schen Steuern geregelt waren, büssten sie ihre Be 
deutung in dem Grade ein, dass schon die Ver 
fassung von 1709 sie nicht mehr erwähnte. Bis 
j etwa zum Jahre 1685 kam es im 17. Jahrhundert 
hin und wieder vor, dass einer aus ihren Reihen 
Mitglied des Rathes wurde, von da ab hörte dies 
| ganz auf. Ihr Amt konnte nach dieser Zeit auch 
nicht mehr als ein blosses Ehrenamt gelten, das 
wohl Befreiung von Wachtdienst und Einquar 
tierung und einige andere Vortheile, aber doch kein 
| Geld eintrug, vielmehr erhielten sie eine Besol 
dung von ungefähr 20 Thlrn. jährlich. Die Prüfung 
der Rechnungen des städtischen Haushalts gestand 
ihnen der Magistrat nicht wieder zu, selbst als 
sie in den Jahrzehnten der Kontribution grösseren 
Einfluss besassen. 
Die Regierung liess den Magistrat über das 
Vermögen der Stadtgemeinde so uneingeschränkt 
verfügen, wie er es früher gewohnt war. Zwar 
regten, wie schon einmal unter Johann Georg, 
kurfürstliche Befehle zu Ende des Jahrhunderts 
einigemal Untersuchungen über die Kämmerei- 
wirthschaft des Magistrats an, aber die Untersuchun 
gen wurden nicht ernstlich weitergeführt. Denn 
schon hatten kurfürstliche Beamte wiederholt ein 
flussreiche Stellen im städtischen Rathe als Neben 
ämter inne gehabt, also die Kämmerei mit ausge 
beutet oder doch zur Ausbeutung still geschwiegen. 
Da die berliner Lagerbücher erst 1698 beginnen, 
so entziehen sich die Vermögensverhältnisse bis 
dahin einer genauen Beurtheilung. Auch die 
ältesten dieser Bücher weisen das Eigenthum der 
Stadt noch nicht mit ausreichender Bestimmtheit 
nach. Sie geben weder den Flächeninhalt, noch 
die Grenzen der einzelnen Liegenschaften an, von 
den grossen Wald- und Wiesengrundstücken nur 
die Namen. Was nicht mit einem jährlichen Er 
trage in Rechnung gestellt werden kann, fehlt 
überhaupt in den Büchern, wie z. B. das noch 
übrig gebliebene unbenutzte Gemeindeland vor der 
Stadt, dessen Werth doch mit dem Anwachsen 
der Stadt beständig stieg. Dies Land konnte dess- 
halb auch ferner leicht der Gemeinde verloren 
gehen. 1702 z. B. sollte, wie eine Beschwerde 
behauptete, die Jagdkanzlei ein Stück Gemeinde 
land ohne Genehmigung des Magistrats vergeben, 
ebenso das französische Armenhaus sich einen 
Platz angeeignet haben. 1703 erhoben sich wieder 
Klagen aus der Bürgerschaft über eigenmächtige 
Einzäunungen auf der gemeinen Hütung. Zur 
Anlegung des Thiergartens und der Friedrichs
	        

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