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Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise / Hein, Fabian (Rights reserved)

Bibliographic data

Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise

Description

Author:
Hein, Fabian
Lenck, Thorsten
Graichen, Patrick
Title:
Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise : Kurzanalyse / Fabian Hein, Thorsten Lenck, Dr. Patrick Graichen
Edition:
Stand 26. Mai 2020
Publication:
Berlin: Agora Energiewende, 2020
Language:
German
Scope:
1 Online-Ressource (11 Seiten)
Note:
Datum des Herunterladens: 12.10.2020
Urban Studies:
Kws 271,8 Energie: Energiepolitik
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15410753
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Environment

Contents

Table of contents

  • Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise / Hein, Fabian (Rights reserved)

Full text

Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise Kurzanalyse Fabian Hein Fabian.Hein@agora-energiewende.de Thorsten Lenck Thorsten.Lenck@agora-energiewende.de Dr. Patrick Graichen Patrick.Graichen@agora-energiewende.de 26. Mai 2020 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 Liebe Leserin, lieber Leser, eine Prognose der EEG-Umlage des kommenden Jahres wird üblicherweise im Laufe des Sommers erstellt, bis dann Mitte Oktober die Übertragungsnetzbetreiber die Umlage für das nächste Jahr veröffentlichen. Doch dieses Jahr ist hier vieles anders. Denn schon jetzt lässt sich sagen, dass das Krisenjahr 2020 auch auf den Strommärkten und damit bei der EEG-Umlage seine Spuren hinterlässt – was die EEG-Umlage erhöhen wird. Zudem steht die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes an, wonach ein Teil der CO₂-Preiseinnahmen zur Senkung der EEGUmlage verwendet werden soll. Und zum Dritten wird im Zuge der Diskussionen um die Wachstum- und Konjunkturprogramme auch eine grundlegende Reform, wenn nicht gar Abschaffung der EEG-Umlage gefordert. Diese Kurzanalyse geht auf diese drei Diskussionen ein und betrachtet dabei auch die Frage, welche Gesamteffekte dies auf die Haushaltsstrompreise haben wird. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre! Ihr Dr. Patrick Graichen Direktor Agora Energiewende Die Ergebnisse auf einen Blick: 1 Die EEG-Umlage wird 2021 von 6,8 Cent je Kilowattstunde auf ein Rekordhoch von etwa 8,6 Cent steigen, sofern der Gesetzgeber die Einnahmen aus dem höheren CO2Preis nach dem novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetz nicht zügig auf das EEG-Konto weiterleitet. Die Hauptursache für den Anstieg bei der EEG-Umlage ist ein gesunkener Börsenstrompreise infolge des Preisverfalls bei Erdgas (+1,1 Cent) sowie des Einbruchs der Stromnachfrage durch die Corona-Krise (+0,7 Cent). 2 Die Einnahmen aus dem erhöhten CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab 2021 können den Anstieg der EEG-Umlage 2021 auf 7,1 Cent je Kilowattstunde begrenzen. Das Bundeskabinett hat jüngst vorgeschlagen, den von 2021 an geltenden CO2-Preis auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas von 10 auf 25 Euro je Tonne zu erhöhen. Werden die Mehreinnahmen entsprechend der Bund-Länder-Einigung im Vermittlungsausschuss vom Dezember 2019 komplett zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt, wird dadurch der Anstieg der Umlage um etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde gedämpft. Die eigentlich beabsichtigte Senkung der EEG-Umlage kann aber aufgrund der CoronaEffekte nicht erreicht werden. 3 Im Rahmen des geplanten Corona-Konjunkturprogramms sollte die EEG-Umlage einen Zuschuss von 5 Cent je Kilowattstunde aus dem Bundeshaushalt erhalten – und so im Jahr 2021 auf 3,6 Cent je Kilowattstunde halbiert werden. Diese Finanzspritze von rund 12 Milliarden Euro zuzüglich 1 Milliarde Mehrwertsteuer im Zuge eines Corona-Wachstumspakets würde kurzfristig die Stromrechnung entlasten und Kaufkraft in gleicher Größenordnung stärken. Sie könnte ab 2022 sukzessive durch die steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung abgelöst werden. Bei einer nochmaligen Erhöhung des CO2-Preises wäre sogar die komplette Abschaffung der EEG-Umlage denkbar – angesichts aktuell sehr niedriger Öl- und Gaspreise eine historische Chance. 2 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 1 Die zu erwartende EEG-Umlage 2021 In den vergangenen sechs Jahren lag die EEG-Umlage zwischen sechs und sieben Cent pro Kilowattstunde. In diesem Jahr beträgt die EEG-Umlage 6,756 Cent je Kilowattstunde und macht damit etwa ein Fünftel des Haushaltsstrompreises aus. Die für 2021 erwartete Steigerung der EEG-Umlage lässt sich im Wesentlichen durch drei Effekte erklären. a. Niedrigere Gaspreise senken den Börsenstrompreis (=1,1 ct/kWh Umlageanstieg) Seit der letzten EEG-Umlageprognose im Oktober 2019 führte der allgemeine Preisverfall an den Energiemärkten für Kohle und besonders für Erdgas zu niedrigeren Stromerzeugungskosten. Große Teile der Steinkohlekraftwerke und sogar Teile der Braunkohlekraftwerke wurden durch den günstigen Erdgaspreis bei stabilem CO2-Preis im europäischen Emissionshandel aus dem Markt gedrängt; in der Folge ist der Strompreis gesunken. Der Abwärtstrend hat sich Anfang 2020 noch einmal beschleunigt. Im Januar und Februar 2020 ist der Börsenstrompreis am Spotmarkt im Mittel auf 28,70 Euro/Megawattstunde (€/MWh) gefallen und damit um rund 40 Prozent gegenüber dem bei der offiziellen Prognose vorgegebenen Börsenstrompreis von 49,34 €/MWh. Mitte Februar, also bevor die Corona-Krise in Europa begann, lagen die Terminmarktpreise für die nächsten Monate des Jahres 2020 bei etwa 33 €/MWh, und damit um ein Drittel niedriger als bei der EEG-Umlageprognose angesetzt. Der niedrigere Börsenstrompreis führte zu höheren EEG-Kosten zu Beginn dieses Jahres. Für die EEG-Umlage 2021 ist darüber hinaus der für 2021 zu erwartende Strompreis relevant. Dieser wird über den Börsenstrompreis am Terminmarkt ermittelt, wobei nach gesetzlichen Vorgaben die Preise des Jahres-Futures von Mitte Juni bis Mitte September 2020 hierfür herangezogen werden. Schätzt man den anzusetzenden Strompreis mit dem Terminmarktpreis 2021 ab, ergibt sich ebenfalls eine die EEG- Umlage erhöhende Tendenz. So ist der Terminmarktpreis für Stromlieferungen im nächsten Jahr bereits vor der Corona-Krise (Baseload, Stichtag 17. Februar 2020) um 10 Prozent unter den für 2020 angesetzten Wert gefallen. Beide Preisentwicklungen, die bereits vor der Corona-Krise aufgetreten sind, erhöhen die getätigten beziehungsweise die voraussichtlichen Auszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber aus dem EEGKonto und damit die EEG-Umlage nach unseren Berechnungen um etwa 1,1 Cent je Kilowattstunde. b. Corona-Effekt (=0,7 ct/kWh Umlageanstieg) Zusätzlich zu dem Anstieg bedingt durch die allgemeinen Marktentwicklungen führt die Corona-Krise ebenfalls zu einer weiteren Erhöhung der EEG-Umlage. Im Zuge des Corona-Kontaktverbots ist der Stromverbrauch insgesamt deutlich gesunken – auch wenn sich der Stromverbrauch privater Haushalte durch die Kontaktbeschränkungen in Summe erhöht haben dürfte. In unserer Prognose gehen wir von einem um drei Prozent geringeren Stromverbrauch im März, zehn Prozent niedriger im April und Mai sowie fünf Prozent Reduktion im Juni und Juli aus. In dem für die EEG-Umlageprognose relevanten Zeitraum bis zum 30. September 2020 beträgt der Rückgang des Stromverbrauchs damit rund vier Prozent. Durch die geringere Anzahl verbrauchter Kilowattstunden sinken die Einnahmen aus den EEG-Umlagezahlungen insgesamt ab. Die Stromnachfrage 2021 stellt eine weitere wichtige Einflussgröße für die EEG-Umlage dar. Führt der Corona-Effekt zu einer Fortsetzung der Krise im Jahr 2021 mit anhaltend geringer Stromnachfrage, müssten die EEG-Kosten im nächsten Jahr auf eine kleinere Grundgesamtheit verteilt werden, wodurch die EEG-Umlage steigt. Rechnet man hingegen mit Erholungs- oder sogar Nachholeffekten unterstützt durch Konjunkturprogramme und einem damit verbundenen Anstieg der Stromnachfrage, würde 3 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 umgekehrt die EEG-Umlage 2021 sinken. Die Entwicklung der Stromnachfrage 2021 ist derzeit nicht seriös zu prognostizieren, weswegen wir in der vorliegenden Analyse von einer durch die Corona-Krise unveränderten Stromnachfrage 2021 ausgehen. Zudem ist der Börsenstrompreis durch die Coronabedingt niedrigere Stromnachfrage zusätzlich gesunken. Im März betrug der durchschnittliche Strompreis am Spotmarkt 22,49 €/MWh und 17,09 €/MWh im April. Gegenüber dem bei der EEGUmlageprognose angesetzten Strompreis ist dies ein Rückgang um die Hälfte bis zwei Drittel. Bis zum relevanten Stichtag für die EEG-Umlageprognose 2021, dem 30. September 2020, gehen wir von einem durch die Corona-Krise bedingt niedrigeren durchschnittlichen Strompreis 2020 am kurzfristigen Spotmarkt von etwa 26,5 €/MWh aus. Die Preise für die noch fehlenden Monate dieses Jahres schätzen wir dabei mit Terminmarktpreisen ab (Stichtag 15. Mai 2020). Der von uns angenommene Börsenstrompreis liegt etwa 50 Prozent unter dem Strompreis, der für die diesjährige EEG-Umlageprognose anzusetzen war. Die Corona-Krise zeigt aber auch Auswirkungen auf den Strompreis für das nächste Jahr, der bereits an den Großhandelsmärkten gehandelt wird. Der entsprechende Jahres-Future wird aktuell nur noch auf einem Niveau von 35 €/MWh bis 40 €/MWh gehandelt. Wir gehen von einer leichten Erholung aus und setzen 40 €/MWh in unserer Prognose an. Dieser Wert liegt knapp 20 Prozent unter dem Strompreis, der für die diesjährige EEG-Umlage nach gesetzlichen Vorgaben angesetzt wurde. Ausschlaggebend für die EEG-Umlage 2021 ist der Durchschnittswert im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte September 2020, sodass Aussagen zu dem in der EEG-Umlage anzusetzenden Strompreis noch mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Ein geringerer Strompreis in der Prognose führt direkt zu einem höheren Wert der EEG-Umlage. Wirkungsweise von Börsenstrompreisen und der Nachfrage auf die EEG-Umlage EEG-Umlage und Börsenstrompreise sind kommunizierende Röhren: Sinken die Börsenstrompreise, erhöht dies die EEG-Umlage – und umgekehrt. Niedrigere Börsenstrompreise führen zu niedrigeren Vermarktungserlösen für Strom aus EEG-Anlagen. Weil das EEG diese niedrigeren Erlöse ausgleicht, steigen die EEG-Kosten, die bis zum Start der nächsten Umlageperiode zum 1.1.2021 über das EEG-Konto bei den Übertragungsnetzbetreibern abgerechnet werden. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage, die Stromverbraucherinnen und -verbraucher mit ihrer Stromrechnung für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom bezahlen, werden ebenfalls über das EEG-Umlagekonto verrechnet. Sinkt nun die Stromnachfrage, gehen auch die Einnahmen aus der EEG-Umlage zurück. Beide Effekte – die niedrigeren Börsenstrompreise und die niedrigere Stromnachfrage – wirken sich belastend auf das EEG-Umlagekonto aus. Per Stichtag 30. September fließt dann der Kontostand in die neue EEG-Umlageberechnung ein, die am 15. Oktober für das nächste Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht wird. Die EEG-Umlage wird dann so berechnet, dass der Kontostand vom 30. September mit der EEG-Umlage im nächsten Jahr wieder ausgeglichen wird. Hinweis zu dem bei der EEG-Umlage anzusetzenden Strompreis Der Strompreis, welcher der Prognose der EEGUmlage zugrunde gelegt wird, ist nicht Bestandteil einer eigentlichen Prognose. Vielmehr ist die Ermittlung des anzusetzenden Strompreises durch gesetzliche Reglungen vorgegeben. Der anzusetzende Strompreis ist aus dem Mittelwert der am Markt realisierten Tagesschlusskursen (Settlementpreis) des Strom-Terminkontraktes (Baseload) für das nächste Jahr zu ermitteln. 4 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 Die sich abzeichnenden niedrigeren Strompreise in diesem sowie im nächsten Jahr zusammen mit der Corona-bedingt niedrigeren Stromnachfrage führen zu einem Corona-Effekt, der die EEG-Umlage 2021 nach unserer Prognose um etwa 0,7 Cent je Kilowattstunde erhöht. Vertreterinnen und Vertreter von Bundesrat und Bundestag vereinbart, den CO2-Preis im Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro pro Tonne zu erhöhen, wobei die zusätzlichen Einnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden sollen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Frühjahr 2020 angekündigt, diesen jedoch bisher nicht vorgelegt. Die Umsetzung des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses wird die EEG-Umlage in Höhe von etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde entlasten. Teilrückzahlung über CO2-Preis: Senkung der EEG-Umlage um 0,3 ct/kWh oder 1,5 ct/kWh ab 2021 Von 2021 an wird im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ein CO2-Preis erhoben. Die Einnahmen daraus sollen – zumindest teilweise – in Form einer Senkung der EEG-Umlage an die Stromverbraucher zurückgegeben werden. Die Senkung der hohen Abgaben- und Umlagelast auf Strom dient zum einen einer sozial gerechten Rückverteilung, weil der Stromverbrauch nur geringfügig mit dem Haushaltseinkommen steigt und so einkommensschwache Haushalte anteilig zum verfügbaren Nettoeinkommen stärker entlastet werden.1 Zum anderen ist die Senkung der Abgaben und Umlagen auf Strom essenziell für die Sektorenkopplung, weil Strom aktuell überproportional stark gegenüber anderen klimaschädigenden Energieträgern belastet ist und nur mit einer Senkung dieser Belastung des Strompreises effiziente und klimafreundliche strombasierte Technologien bei Industrie, Wärme und Verkehr wettbewerbsfähig werden. Diese Rückverteilung fällt in jedem Jahr abhängig von den BEHG-Einnahmen unterschiedlich stark aus. Die Teilrückzahlung aus dem zukünftigen CO2-Preis kann die EEG-Umlageerhöhung, die von allgemeinen Entwicklungen am Energiemarkt und von der Corona-Krise verursacht wird, nicht vollständig kompensieren. Unter der Annahme eines Terminmarktpreises für 2021 von 40 €/MWh, einem durchschnittlichen Spotmarktpreis 2020 bis zum Stichtag der EEG-Umlageprognose am 30. September in Höhe von 26,5 €/MWh (Terminmarktpreise mit Stichtag 15. Mai 2020) und einer geringeren Nachfrage durch Corona-Effekte in Höhe von drei Prozent im März, zehn Prozent Rückgang im April und Mai sowie fünf Prozent im Juni und Juli, ergibt sich eine EEG-Umlage im Basisszenario von 7,1 Cent pro Kilowattstunde (Abbildung 1) und damit ein Anstieg von rund fünf Prozent. Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet die voraussichtliche Erhöhung der EEGUmlage Mehrkosten im Jahr 2021 von mehr als 12 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Dem ursprünglichen Beschluss der Bundesregierung vom September 2019 gemäß sollten im Jahr 2021 etwa 900 Millionen Euro der Einnahmen aus dem BEHG in die Senkung der EEG-Umlage fließen. Dies entspricht einer Verringerung von etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde. Bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss im Dezember 2019 haben Wird, wie teilweise gefordert, das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum höheren CO2-Preis im BEHG jetzt doch nicht umgesetzt, dann steigt die EEG-Umlage 2021 sehr deutlich an, und zwar auf den Rekordwert von 8,3 Cent je Kilowattstunde. Grund: Dann kämen die Entlastungen, die aus der CO2-Bepreisung für die EEG-Umlage vorgesehen c. 1 Vgl. Agora Verkehrswende/Agora Energiewende (2019): Klimaschutz auf Kurs bringen. Wie eine CO2-Bepreisung sozial ausgewogen wirkt. 5 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 Tabelle 1: Durchschnittliche Börsenstrompreise für Stromlieferungen im Jahre 2020 und 2021 bei einer Beschaffung ein und zwei Jahre im Voraus sowie resultierende Preisveränderung in ct/kWh Stromlieferung* Durchschnittsbeschaffung 1 Jahr im Voraus Durchschnittsbeschaffung 2 Jahre im Voraus für das Jahr 2020 4,8 4,5 für das Jahr 2021 3,7 4,2 Veränderung 2021 zu 2020 -1,1 -0,3 * Vereinfachend wird von einer Bandlieferung (Baseload) ausgegangen. ** konstante Fortschreibung des letzten betrachteten Schlusskurses vom 7. Mai 2020 bis Jahresende 2020 Agora Energiewende (2020). waren, nur in sehr begrenztem Umfang (900 Millionen Euro statt rund fünf Milliarden Euro), sodass der gesunkene Gaspreis und die Corona-Effekte voll durchschlagen. 2 Strompreissenkungen werden den Anstieg der EEG-Umlage nicht ausgleichen In den Stromrechnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sind beide Preisbestandteile enthalten: Abbildung 1: Entwicklung der EEG-Umlage im Basisszenario KSP: Klimaschutzprogramm 2030, VA: Vermittlungsausschuss. Quelle: Eigene Berechnung auf Basis des EEG-Rechners (2020). 6 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 die EEG-Umlage und der Großhandelspreis. Ob die derzeit niedrigen Strompreise im Großhandel jedoch an die Stromkunden weitergegeben werden und ob sie so die steigende EEG-Umlage kompensieren können, hängt im Wesentlichen von zwei Dingen ab: 1. 2. Die Stromvertriebe müssten die aktuelle Preissenkung an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Tun dies nur manche, müssten Kunden und Kundinnen aktiv in einen Wettbewerbstarif (beim gleichen oder einem anderen Stromanbieter) wechseln, bei dem die Preissenkung weitergegeben wird. Da gerade Verbraucherinnen und Verbraucher mit schlechter Bonität häufig an den Grundversorger gebunden sind, sind sie darauf angewiesen, dass der Grundversorger gesunkene Einstandspreise an sie weiterleitet. Von der Strombeschaffungsstrategie des Stromanbieters hängt ab, welchen Preis der Stromanbieter selbst an den Großhandelsmärkten erzielen konnte, den er dann an seine Kundinnen und Kunden weitergeben kann. Zwei typische Beschaffungsstrategien von Stromvertrieben haben wir analysiert, die eine gute Bandbreite einer Vielzahl von Beschaffungsstrategien darstellen sollten, nämlich die Beschaffung im Jahr vor dem Lieferjahr und die Beschaffung zwei Jahre im Voraus an den Terminmärkten. Die Beschaffung an den Terminmärkten soll das Risiko kurzfristig starker Strompreisschwankungen minimieren. Vereinfachend haben wir eine Bandbeschaffung, also eine konstante Stromlieferung über das Jahr unterstellt. Tabelle 1 zeigt dabei die resultierenden durchschnittlichen Beschaffungskosten an den Terminmärkten für die jeweilige Strategie. Mit dem Jahreswechsel 2020 zu 2021 könnte der Strompreis bei einer Beschaffung von zwei Jahren im Voraus also um 0,2 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden, bei einer Beschaffung von nur einem Jahr im Voraus sogar noch stärker, nämlich um 1,1 Cent je Kilowattstunde. Da die von uns prognostizierte EEG-Umlageerhöhung 2021 bei 0,3 Cent je Kilowattstunde (von rund 6,8 auf 7,1 Cent je Kilowattstunde) liegt, würde sich ein Gesamteffekt von Strompreis und EEG-Umlage von +0,1 bis -0,8 Cent je Kilowattstunde ergeben. Die geplante BEHG-EEGUmlageabsenkung würde also im günstigsten Fall (kurzfristige Beschaffungsstrategie und volle Weitergabe der Preissenkung an Kundinnen und Kunden) halbiert oder im ungünstigen Fall ganz wegfallen. Berücksichtigt man darüber hinaus einen Anstieg der Netzentgelte wie zuletzt von 0,4 Cent je Kilowattstunde ergibt sich in Summe für Stromverbraucherinnen und -verbraucher eine Bandbreite von einer Belastung der Stromrechnung von 0,6 Cent je Kilowattstunde bis hin zu einer Entlastung von knapp 0,5 Cent je Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Auf einen Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden hochgerechnet ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 18 beziehungsweise eine Entlastung von rund 15 Euro pro Jahr. 3 Aktuelle Reformvorschläge für die EEG-Umlage als Teil eines Wachstums- und Konjunkturprogramms Aktuell wird von vielen Seiten diskutiert die EEGUmlage als Teil eines Wachstum- und Konjunkturprogramms deutlich zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen. So hat etwa die Energieministerkonferenz am 4. Mai 2020 gefordert, zur Entlastung privater Haushalte, des Mittelstandes und der nichtprivilegierten Industrie die EEG-Umlage 2021 „spürbar abzusenken“, der FDP-Wirtschaftsminister Nordrhein-Westfalens, Prof. Andreas Pinkwart, – zugleich aktueller Vorsitzender der Energieministerkonferenz – konkretisiert dies mit einer Absenkung auf 2 Cent je Kilowattstunde. Auch ein Autorenpapier namhafter SPD-Energiepolitiker vom 14. Mai 2020 („Leitlinien einer sozialdemokratischen 7 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 Industrie- und Klimapolitik“) fordert aktuell einen Umbau des Steuer- und Umlagesystems („z.B. durch einen Streckungsfonds zur Absenkung der EEG-Umlage“), und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits im März 2020 gefordert, die „EEG-Umlage grundlegend und radikal zu senken“. Der wissenschaftliche Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, ist am 14. Mai 2020 in einem Namensbeitrag noch weiter gegangen und diskutiert unter dem Titel „Senkung der EEG-Umlage: Warum nicht auf null?“ die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage. Agora Energiewende hat sich mit einem eigenen Vorschlag in diese Diskussion eingebracht. Zentraler Bestandteil des Agora-Impulses „Der Doppelte Booster“2 ist es, die für 2021 vorgesehene Entlastung der EEG-Umlage aus Bundesmitteln von etwa 1,5 auf 5 Cent je Kilowattstunde zu verdreifachen (Abbildung 2) – mit dreifachem Effekt: 1. Der drohende Anstieg der EEG-Umlage wird verhindert; die EEG-Umlage im kommenden Jahr wird auf etwa 3,6 Cent pro Kilowattstunde halbiert und die Stromrechnungen der Stromverbraucherinnen und verbraucher sinken effektiv, wodurch zusätzliche Kaufkraft in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro zuzüglich rund 1 Milliarde Euro durch den Mehrwertsteuereffekt entsteht, um die Konjunktur anzukurbeln. Abbildung 2: Agora-Vorschlag zur Absenkung der EEG-Umlage: Der „Doppelte Booster“ * Rückzahlungen sind beschlossen, jedoch noch nicht gesetzlich verankert. ** Absenkung der EEG-Umlage könnte auf 01.07.2020 vorgezogen werden. Quelle: Eigene Berechnung. 2 Vgl. Agora Energiewende/Agora Verkehrswende (2020): Der Doppelte Booster. Vorschlag für ein zielgerichtetes 100-Milliarden-Wachstums- und Investitionsprogramm. 8 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 2. 3. Gleichzeitig würden dadurch strombasierte Technologien wirtschaftlicher und neue auf Flexibilisierung basierende Geschäftsmodelle attraktiver, wodurch ein zusätzlicher Impuls für Investitionen, Digitalisierung und Innovation und letztlich für Arbeitsplätze und Exportchancen über die Energiewirtschaft hinaus ausgelöst würde. Gerade in der Corona-Krise sind durch die niedrigere Stromnachfrage vermehrt Stunden mit negativen Strompreisen aufgetreten. Dabei hätten wenige 1.000 Megawatt zusätzlicher Stromnachfrage zu niedrigen Preisen genügt, um die Strompreise ins Positive zu drehen. Jedoch verhindern derzeit die hohen Abgaben und Umlagen auf Strom, dass die Stromverbraucherinnen und -verbraucher die negativen Strompreise an der Börse direkt zu spüren bekommen. Die Verringerung der EEG-Umlage würde nun zur wirtschaftlichen Mobilisierung der technisch bereits in vielen Industrieunternehmen verfügbaren Flexibilität auf der Verbrauchsseite führen.3 Dies würde auch den Stromerzeugern helfen, da die vermehrt auftretenden Stunden mit negativen Strompreisen für alle Produzenten – gerade auch für die Erneuerbaren-Energien-Anlagenbetreiber ein erhebliches Erlösrisiko darstellen. Als Konjunkturimpuls sollte eine EEG-Umlagesenkung im Jahr 2021 – oder sogar gegebenenfalls noch im zweiten Halbjahr 2020 – aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Ab dem Jahr 2022 müsste sie jedoch gegenfinanziert werden, um nicht dauerhaft den Bundeshaushalt zu belasten. Hier bietet es sich an, den CO2-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz auf etwa 50 Euro pro Tonne CO2 anzuheben. 3 Eine zusätzliche Beseitigung der Flexibilitätshemmnisse bei den Netzentgelten (u. a. Lockerung der 7.000 Stunden-Regelung nach § 19 Absatz 2 Satz 2 ff. StromNEV, Stoppen der Zahlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 StromNEV auch für fossile Erzeugung, Zugang für die Bereitstellung von Flexibilität für die Netze nach 19 Absatz 2 Satz 1 Strom-NEV Gerade angesichts der im Frühjahr 2020 sehr niedrigen Öl- und Gaspreise würde dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich bedeuten, dass bei Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin die VorCorona-Preise wieder gelten. 4 Fazit Die EEG-Umlage, die heute 6,8 Cent je Kilowattstunde beträgt, wird im Jahr 2021 a) b) c) d) auf ein Rekordhoch von etwa 8,6 Cent je Kilowattstunde steigen, wenn an der geltenden Rechtslage nichts geändert wird, auf etwa 7,1 Cent je Kilowattstunde steigen, wenn der Bundestag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2019 zügig umsetzt, d.h. den CO2-Preis im BEHG ab 2021 auf 25 Euro pro Tonne erhöht und die Mehreinnahmen komplett zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt werden, auf etwa 3,6 Cent je Kilowattstunde sinken, wenn – wie von Agora Energiewende vorgeschlagen – substanzielle Haushaltsmittel als Teil des Wachstums- und Konjunkturpakets zur Senkung der EEG-Umlage 2021 eingesetzt werden, ganz abgeschafft, falls im Zuge der CoronaKrisen-Antwort eine fundamentale Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen vereinbart wird, die vollständig auf eine Logik der CO2-Vermeidung abzielt. Demgegenüber steht zu erwarten, dass die Beschaffungskosten der Stromvertriebe um 0,2 bis 1,1 Cent je Kilowattstunde sinken und die Netzentgelte wieder leicht steigen werden (+0,4 Cent je Kilowattstunde). Als Folge dürften die Haushaltsstrompreise vereinfachen) würde die Flexibilisierung weiter vereinfachen und mit wenigen rechtlichen Änderungen wesentlich Modernisierungsschritte bei den Netzentgelten vornehmen. Vgl. Agora Energiewende/RAP (2019): Netzentgelte 2019 – Zeit für Reformen. 9 Agora Energiewende | Kurzanalyse zur Entwicklung der EEG-Umlage 2021 a) b) c) d) im Szenario „Status Quo“ um etwa 2 Cent je Kilowattstunde (inklusive Mehrwertsteuer) steigen im Szenario „Umsetzung Vermittlungsausschuss“ etwa konstant bleiben, im Szenario „Doppelter Booster“ um etwa 4 Cent je Kilowattstunde (inklusive Mehrwertsteuer) sinken im Szenario „Abschaffung“ um etwa 8 Cent je Kilowattstunde (inklusive Mehrwertsteuer) sinken. Welches der Szenarien Anfang 2021 tatsächlich eintritt, ist derzeit noch nicht absehbar. Aus energiepolitischer Sicht wäre es dringend erforderlich, jetzt als Antwort auf die Corona-Wirtschaftskrise auch energiepolitisch mutige Schritte zu gehen und die EEG-Umlage deutlich abzusenken. 10 Agora Energiewende Anna-Louisa-Karsch-Straße 2 | 10178 Berlin P +49. (0) 30. 7001435-000 F +49. (0) 30. 7001435-129 www.agora-energiewende.de info@agora-energiewende.de Agora Energiewende ist eine gemeinsame Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation.

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