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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Bagensky, Bogislav von
Title:
Geschichte des Königlich Preussischen 4. Garde-Regiments zu Fuß : 1860-1889 : im Auftrage des Regiments für den Gebrauch der Unteroffiziere und Mannschaften desselben im Jahre 1884 / dargestellt und bis zur Jetztzeit fortgesetzt durch von Bagensky
Edition:
2. Auflage
Publication:
Berlin: Ernst Siegfried Mittler und Sohn, 1889
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
356 Seiten
Keywords:
Geschichte 1860-1889 ; Preußen
Berlin:
B 102 Geschichte: Berlin als Garnisonsstadt
DDC Group:
355 Militär
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415481
Collection:
History,Cultural History
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 102/1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Sechster Abschnitt. Die Theilnahme des Regiments am Feldzuge gegen Frankreich im Jahre 1870/71

Map

Title:
Karte: Skizze von St. Privat

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1959 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1954-1959
  • 19. Januar 1959
  • 30. Januar 1959
  • 10. Februar 1959
  • 21. Februar 1959
  • 26. Februar 1959
  • 3. März 1959
  • 6. April 1959
  • 21. April 1959
  • 25. Mai 1959
  • 2. Juni 1959
  • 2. Juli 1959
  • 9. Juli 1959
  • 25. Juli 1959
  • 12. August 1959
  • 26. Juni 1959
  • 21. September 1959
  • 29. September 1959
  • 28. Oktober 1959
  • 19. November 1959
  • 20. November 1959
  • 4. Dezember 1959
  • 14. Dezember 1959
    14. Dezember 1959
  • 29. Dezember 1959

Full text

VI/1959 
Seite 10 
Nr. 5 
vorzulegenden Nachweis der Veränderung seiner Kal- 3 für angelieferte Ziegelsplitt-Wandbauplatten nach m? 
kulationsgrundlage zu stützen. Die Preisänderung darf fertiger Wand gemäß Aufmaß entsprechend ATV 
jedoch in keinem größeren Ausmaß gewährt und kein — Maurerarbeiten — DIN 18.330; 
A UET Ener Un N Otter Veran aun en T Se ferner durch Multiplikation der so durch Aufmaß fest- 
z ; Sn m gestellten Mengeneinheiten (m?, m?) mit den der an- 
der ad tig ELLE NEE die Ziegel- liegenden Tabelle zu entnehmenden Erstattungsbeträ- 
pP ‚erg N gen je technischer Mengeneinheit. Diese Erstattungs- 
beträge enthalten alle Umsatzsteuern, die hinter der 
IV. Vereinbarung neuer Preise für Leistungen, für die EEE des Ziegelsplitts zu entrichten sind, 
Lieferungen von Ziegelsplitt bzw. von Bauteilen oder Bau- N ehteudce. Umsalteteger DIE ME der Tr 
elementen, die Ziegelsplitt enthalten, vertraglich vorge- stattungsbeträge für angelieferten losen Ziegelsplitt 
sehen waren bedarf einer vorherigen Einsichtnahme in die Kalku- 
Soweit irgend möglich, ist im Interesse der Einsparung von A 
Verwaltungsarbeit bei den auftragvergebenden Dienst- kaufspreis für Ziegelsplitt gerechnet hat, der vor ‘dem 
stellen die Vereinbarung neuer Einheitspreise entsprechend Stichtag der Preiserhöhung galt. Ist dieses nicht der 
VOB TeilB $2 Ziff. 5 für diejenigen vertraglichen Leistun- Fall, so ist nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem 
gen (Teilleistungen) anzustreben, die nach dem Angebot die der Kalkulation zugrunde gelegten Verkaufspreis und 
Lieferung von. Ziegelsplitt: oder Ziegelsplitt-Erzeugnissen dem. nach dem Stichtag der Preiserhöhung geltenden 
enthalten. In diesen Fällen ist wie folgt zu verfahren: Verkaufspreis einschließlich der auf diese Preis- 
1. Durch gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu er- erhöhung entfallenden. Umsatzsteuer gemäß Ab- 
*stellende Aufmaße ist der Stand derjenigen vertrag- schnitt IIL.Nr. 2 Buchstabe a der Erstattung zugrunde 
lichen Leistungen am Stichtag (1.Januar 1959) fest- zu legen. 
zustellen, für die nach Vorstehendem Preisänderungen . 
in Betracht kommen, Zu den bis zum Stichtag er- VI. Übergangsregelungen 
UN DIESES FE Et an SUSE Enthält die Verdingungsunterlage oder der bereits abge- 
Ziegelsplitt. Auch diese sind deshalb in die Aufmaße Ce NIE A EEE ler DE Mb SS 
. Ob ; z . T: vom 19. Augus — dritter Absatz — ein Ver- 
te are N Ur eBlChen wa ve SE wendungsverbot mit Bezug auf Ziegelsplitt bzw. Ziegel- 
auf welche die neu zu vereinbarenden Preise nicht an- Splitt-Erzeugnisse, so ist jede Erstattung gemäß yorstehen- 
zuwenden sind. Die neuen Preise für Ortbetone,. die dem Abschnitt V und jede Vereinbarung neuer Preise gemäß 
; : nn © ) vorstehendem Abschnitt IV aus Anlaß der am Stichtage 
DT Cherechend TH AAntolleh Tun 2er SED eingetretenen Erhöhung der Ziegelsplittpreise in dem durch 
m?  eatern Betonmasse und unter N ungate N der. unter die Vertragsunterlagen bestimmten Umfange ausgeschlos- 
Abschnitt I ten. Preiserhöh üelich d sen. In den übrigen nachstehend im einzelnen behandelten 
SCHR. SCHANNLEN SPESEN NUNBEH ZUZÄEHCN. ACr Hallen ist wie folgt zu verfahren: 
unter Abschnitt III Nr.2 Buchstabea auf die Preis- 
Shure entfalenden PEN, m aan des 1. Das Angebot ist vor dem Stichtag der Preiserhöhung 
Einzelfalles zu bestimmen. Bei Festsetzung der neuen abgegeben, und der Auftrag auf das Angebot vor dem 
Preise ist grundsätzlich die vom Auftragnehmer vorzu- Stichtag der Preiserhöhung erteilt worden, 
legende Kalkulation der vertraglich vereinbarten Preise n S 
einzusehen und festzustellen, ob der Auftragnehmer — es steht im Ermessen der Dienststelle, nach Ab- 
seine Einheitspreise auf der Grundlage der vor dem schnitt IV oder V unter Beachtung von Ab- 
Stichtag der Preiserhöhung geltenden Verkaufspreise schnitt IIT zu verfahren, 
für Ziegelsplitt berechnet hat. Der Errechnung der : x . ax io 
neuen Preise ist in allen Fällen nur der sich mit Bezug 2,  NCCSCDEE ans er EMS UI EUER US 
auf die Kalkulationsgrundlage ergebende Unterschied Preiserhöhun nicht erteilt Wer den 5 
zum erhöhten Splittverkaufspreis zugrunde zu legen. 8 , 
Diese Preisberechnung ist aktenkundig zu machen. - die Dienststelle muß sich vor der Auftragsertei- 
; zn x : at lung im Wege einer Auskunft gemäß VOB TeilA 
Ed für vertragliche Leistungen, die in der Her- 824 Ziff.1 Gewißheit über die Grundlage der 
ste uns von Preise für diejenigen Leistungen verschaffen, die 
— Hohlblockmauerwerk die Lieferungen von Ziegelsplitt und Ziegelsplitt- 
— Vollsteinmauerwerk Erzeugnissen einschließen, und ferner feststellen, 
x : & zu welchem Anteil das Angebot Leistungen dieser 
Ziegelsplittplattenwänden Art enthält. 8 8 
bestehen, können ohne Einsichtnahme in die Kalku- Beruhen die Preise für diese Leistungen auf den 
lation des Auftragnehmers um die der anliegenden nicht erhöhten Ziegelsplittpreisen, so ist der Be- 
Tabelle zu entnehmenden Beträge erhöht werden. Diese werber durch schriftlichen Bescheid aus der An- 
Beträge enthalten die hinter der Erzeugungsstufe des gebotsbindung zu entlassen. 
Ziegelsplitts entstehende Umsatzsteuer einschließlich M . x 
derjenigen, die der Auftragnehmer selbst auf die Preis- Erklärt sich daraufhin der betreffende Bewerber 
erhöhung zu entrichten hat‘ (Umsatzsteuer der End- dennoch bereit, den Auftrag zu den angebotenen 
verarbeitungsstufe). Preisen auszuführen, so bestehen keine Bedenken, 
den Auftrag auf der unveränderten Angebots- 
grundlage zu erteilen, wenn der Anbieter glaub- 
V. Erstattung von Mehraufwendungen des Auftragnehmers haft macht, daß ihm Ziegelsplitt bzw. Ziegel- 
für vertragliche Leistungen, die durch die Erhöhung der splitt-Erzeugnisse aus N Be rate vor der Preis- 
Verkaufspreise für Ziegelsplitt verursacht sind erhöhung in einem für die Erledigung deS Zur Dr 
örterung stehenden Auftrages nach Ansicht des 
Die Höhe der Erstattung ist im Einzelfall wie folgt zu er- Bieters ausreichenden Umfange noch zur Ver- 
rechnen: fügung stehen 
1.. Für angelieferten Ziegelsplitt näch m3 loser Masse oder 
und getrennt nach Körnungen, falls dieses nicht der Fall ist, der Anteil der laut 
2. für angelieferte Hohlblocksteine und. Vollsteine nach Angebot auszuführenden Leistungen, die Lieferun- 
m3 fertigem Mauerwerk gemäß Aufmaß entsprechend gen von Ziegelsplitt oder Ziegelsplitt-Erzeugnissen 
ATV — Maurerarbeiten — DIN 18.330*), enthalten, nicht größer ist als 10% der Angebots- 
nn — endsumme. 
*) Bis zur verbindlichen Einführung dieser Norm ist nach DIN 1963 — 
— Maurerarbeiten — aufzumessen., **) Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
	        

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