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Berolinensien

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Monograph

Title:
Ausführliches Verzeichnis ägyptischer Altertümer und Gipsabgüsse / herausgegeben von der Generalverwaltung. Königliche Museen zu Berlin
Publisher:
Königliche Museen zu Berlin. Ägyptische Abteilung
Edition:
Zweite völlig umgearbeitete Auflage
Publication:
Berlin: W. Spemann, 1899
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
XVI, 519 Seiten
Keywords:
Berlin ; Führer
Berlin:
B 574 Museen. Archive: Einzelne Museen
DDC Group:
060 Organisationen, Museumswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15420436
Collection:
Education,School,Science,Research
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 574 ÄM 22
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
XIV. Gipsabgüsse

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 34.1907 (Public Domain)
  • No 1, 3. Januar 1907
  • No 2, 10. Januar 1907
  • No 3, 31. Januar 1907
  • No 4, 7. Februar 1907
  • No 5, 14. Februar 1907
  • No 6, 21. Februar 1907
  • No 7, 28. Februar 1907
  • No 8, 7. März 1907
  • No 9, 14. März 1907
  • No 10, 20. März 1907
  • No 11, 21. März 1907
  • No 12, 25. März 1907
  • No 13, 27. März 1907
  • No 14, 11. April 1907
  • No 15, 18. April 1907
  • No 16, 25. April 1907
  • No 17, 2. Mai 1907
  • No 18, 16. Mai 1907
  • No 19, 30. Mai 1907
  • No 20, 6. Juni 1907
  • No 21, 13. Juni 1907
  • No 22, 27. Juni 1907
  • No 23, 5. September 1907
  • No 24, 19. September 1907
  • No 25, 26. September 1907
  • No 26, 3. Oktober 1907
  • No 27, 10. Oktober 1907
  • No 28, 17. Oktober 1907
  • No 29, 24. Oktober 1907
  • No 30, 7. November 1907
  • No 31, 14. November 1907
  • No 32, 21. November 1907
  • No 33, 28. November 1907
  • No 34, 5. Dezember 1907
  • No 35, 12. Dezember 1907
  • No 36, 19. Dezember 1907

Full text

bauten Grundstücken bekanntlich noch einmal so hoch wie bei bebauten. 
Und Sie müssen berücksichtigen, daß in unserer Vorlage die Wert- 
zuwachssteuer verschieden berechnet wird, je nachdem bei bebauten 
Grundstücken die Veräußerung innerhalb der ersten 5 Jahre oder 
innerhalb des 5. bis 10. Jahres stattfindet, oder ob der frühere Er 
werb noch weiter zurückliegt, über das 10. Jahr hinaus, und bei 
unbebauten Grundstücken, je nachdem das 10. oder das 20. Jahr ver 
flossen ist. Die Sache stellt sich dann folgendermaßen. Es kann 
überhaupt irgend ein Betrag aus der Wertzuwachssteuer erhoben werden 
bei bebauten Grundstücken, die innerhalb der 5 Jahre verkauft sind, 
erst bei einem Wertzuwachs von 20 pCt., bei einem Verkauf inner 
halb des 5. bis 10. Jahres erst bei einem Wertzuwachs von 30pCt., 
bei einem Verkauf, der erfolgt ist nach mehr als 10 Jahren, erst bei 
einem Wertzuwachs von 50 pCt. Bei unbebauten Grundstücken kann 
ein Wertzuwachs nur erhoben werden bei den Grundstücken, die nach 
10 Jahren veräußert werden, bei einer Wertsteigerung von 40 pCt., 
bei denjenigen, die nach 10 bis 20 Jahren veräußert werden, bei 
einer Wertsteigerung von 50 pCt., und bei denjenigen, die noch mehr 
als 20 Jahre zurückliegen, erst bei einer Wertsteigerung von über 90 pCt. 
Nun berücksichtigen Sie, daß die unbebauten Grundstücke dabei noch 
ganz besonders gut fortkommen, und ferner, datz bei dieser Wert- 
steigerung zugrunde gelegt werden soll der Wert vom 1. April 1907, 
— dann. glaube ich, niuß auch derjenige, der von vorherein ein Gegner 
der Wertzuwachssteuer gewesen ist, zu dem ehrlichen Bekenntnis kommen: 
mit diesen beiden Bestimmungen kann die Wertzuwachssteuer auch 
nicht im entferntesten dasjenige leisten, was man von ihr zu erwarten 
hatte. Also wenn Sie diese Bestimmungen so annehmen, so geben 
Sie uns statt Brot Steine, und ich kann für meine Person der An 
nahme einer solchen Neuordnung nicht zustimmen. Ich bin ferner 
der Meinung, daß Sie sich namentlich die Abänderung im § 14 im 
Ausschuß garnicht vollständig klar gemacht haben, denn sonst konnte 
man nicht zu solchem Vorschlage gelangen. Die Skala, die wir hier 
im § 8 angenommen haben, ist dann garnicht mehr zutreffend, denn 
Sie können bei einer Wertsteigerung bis zu 20 pCt. überhaupt von 
der Wertzuwachssteuer nicht sprechen. Die Skala müßte erst anfangen 
bei bebauten Grundstücken mit 20 pCt. und bei unbebauten Grund 
stücken mit 40 pCt. Also das ist garnicht durchdacht. 
Ich beschränke mich vorläufig auf diese Bemerkungen und be 
halte mir vor, in der weiteren Debatte nochmals das Wort zu er 
greifen, um meine Stellung zu der Sache näher darzulegen. 
(Bravo!) 
Stadtverordneter Sonnenfeld: Meine Herren, Herr Kollege 
Dr. Preuß glaubte sagen zu können, daß er wohl für alle ent 
schiedenen Anhänger der Wertzuwachssteuer seine Ausführungen ge 
macht habe. Ich kann demgegenüber Ihnen mitteilen, daß ich nicht 
bloß im Auftrage der überwältigenden Mehrheit meiner Fraktion, 
sondern auch im Auftrage der meisten derjenigen spreche, die Anhänger 
der Wertzuwachssteuer sind und den Standpunkt vertreten, daß für 
uns die sogenannte rückwirkende Kraft ein hinreichender Grund wäre, 
auch soweit wir Anhänger der Wertzuwachssteuer sind, gegen die ge 
samte Steuervorlage zu stimmen. 
(Bravo!) 
Meine Herren, es ist seitens des Herrn Kollegen Dr. Preuß ja 
eine Fülle von Material vorgetragen worden nach der Richtung, ob 
überhaupt die Wertzuwachssteuer wünschenswert ist, und ich bin in 
der Lage, mich in dieser Beziehung in der Hauptsache seinen Gründen 
anschließen zu können, die ich ja schon zum Teil bei früheren Ge 
legenheiten hier selbst zum Vortrag gebracht habe. Ich stehe in diesem 
Punkte ja nicht auf dem Boden der Mehrheit meiner Fraktion. Ich 
nehme im Gegensatz zu derselben mit einer Minderheit au, die Wert 
zuwachssteuer sei durchaus erwünscht, und ich muß darin auch der 
Auffassung des Herrn Kollegen Dr. Preuß für meine Person, nicht 
für die Fraktion beitreten, daß der Umstand, daß wir gegenwärtig so 
hohe Ueberschüsse aufzuweisen haben, kein hinreichender Grund ist, die 
Wertzuwachssteuer abzulehnen. Es kann meines Dafürhaltens davon 
nicht die Rede sein, daß wir mit dieser Wertzuwachssteuer Steuern 
auf Vorrat bewilligen, insbesondere dann nicht, wenn die Steuervor 
lage in der Fassung des Ausschusses angenommen wird, wenn als 
Stichtag für die Berechnung des Wertzuwachses der 1. April 1907 
festgesetzt wird. Für diesen Fall würde die Wertzuwachssteuer in den 
ersten Jahren sehr wenig bringen, und erst nach und nach würde die 
Steuer mehr abwerfen. Erst nach einem Zeitraum von 10 Jahren 
würde ein sogenannter Beharruugszustand eintreten. 
Wenn wir nun berücksichtigen, daß wir ja die Möglichkeit haben, be 
wegliche Steuern in unsern Finanzen, namentlich die Einkommensteuer, 
danach abzustufen, ob wir viel oder wenig aus der Wertzuwachssteuer 
bekommen, so wird man in der Tat zugeben müssen, daß in der An- 
1 nähme der Vorlage eine Bewilligung auf Vorrat nicht zu finden sein 
mürbe. Ich glaube, darauf hinweisen zu dürfen, daß, wie ein Ueber- 
blick über die Lage der Sparkasse zeigt, in einer gewissen Beziehung 
unsere Einkommen sich erheblich vermindern. Wir haben vor einer 
Woche davon gesprochen, daß die Sparkasse jetzt so gut wie nichts bringt, 
während sie sonst immer Beträchtliches abgeworfen hat. Man wird 
sagen dürfen, daß die Einkommensteuer keineswegs sich so regelmäßig 
steigert, daß wir immer mehr aus dieser Quelle zu schöpfen haben 
werden. Deshalb bin ich persönlich mit einer kleineren Reihe von 
meinen Fraktionsfreunden ein entschiedener Anhänger der Wertzuwachs- 
steuer. 
Gleichwohl stehe ich auf dem Standpunkt — und in dieser Be- 
ziehung bin ich in der Lage, namens der überwältigenden Mehrheit 
der Fraktion zu sprechen —, daß die Steuer mit rückwirkender Kraft 
durchaus unannehmbar ist. Darüber will ich mich allerdings jetzt 
nicht des längeren auslasten, ob juristisch der Steuer, der Vorlage 
rückwirkende Kraft innewohnt. Streng juristisch wäre die Frage zu 
verneinen. Es handelt sich ja aber gar nicht um die Frage, ob 
juristisch eine rückwirkende Kraft vorliegt, sondern darum, ob Volks- 
wirtschaftlich und finanzwirtschaftlich eine rückwirkende Kraft darin 
enthalten ist, und das glauben wir mit solcher Bestimmtheit bejahen 
zu müssen, daß hierüber eine Verständigung nicht möglich erscheint. 
Wenn aber eine solche Verständigung nicht möglich ist, so muß ich 
die Auffassung des Herrn Oberbürgermeisters, daß wir uns im Aus- 
schuß wohl die Tragweite unserer Beschlüsse nicht klar gemacht haben, 
sehr bedauern und ebenso, daß der Herr Oberbürgermeister, wie er 
sagte, überhaupt nicht verstehen könne, wie man der Steuer diese rück 
wirkende Kraft nehmen wolle. 
Ich darf mit einem Wort auf die Schwierigkeiten hinweise», 
die entstehen werden, wenn derjenige, der heute ein Grundstück ver 
kauft, beweisen soll, was ihm dieses Grundstück im Laufe der 50 Jahre, 
die er oder seine Familie es besitzt, an Aufwendungen oder Ver 
besserungen gekostet hat. Das ist geradezu eine Unmöglichkeit; 
(sehr richtig!) 
und ist das so, so bietet das, waS Herr Dr. Preuß hervorgehoben 
hat, kein Hilfsmittel, diese Unmöglichkeit des Nachweises aller Selbst 
kosten zu beseitigen. Denn wenn in einem solchen Falle nicht die 
Wertzuwachssteuer bezahlt wird, sondern gewisse Zuschläge erhoben 
werden, so setzt dies nur an die Stelle der Prüfung und des Streites, 
was zu versteuern sei, das Dekret: du zahlst einfach so und so viel 
Zuschlag! Das ist keine Lösung, die sich aus der Raison der Sache 
ergibt, sondern das ist ein gewaltsamer Schritt. Aber ich will zu 
geben, daß dies Uebel für mich noch nicht ausschlaggebend wäre. 
Man könnte hierüber zu einer Verständigung wohl kommen. 
Aber die Frage, ob nicht hier in Wirklichkeit eine Verletzung 
liberaler Grundsätze enthalten ist, 
(Widerspruch) 
wird man, glaube ich. ohne Bedenken bejahen müssen. Herr Dr. Preuß 
hat gerade mit Rücksicht hierauf ein Zitat des bekannten Herrn 
Dr. Alexander Meyer angeführt, das ja unendlich weit zurückliegt, 
dessen Zusammenhang ich nicht kenne. Wenn Herr Dr. Preuß im 
Vergleich zu dem Standpunkt des Zitates ausruft, so weit sei der 
Liberalismus heruntergekommen, so muß ich ihm entgegenhalten: 
wir können in sozialdemokratischen Versammlungen immer die stehende 
Redensart hören: ja, wenn der Liberalismus noch so wäre wie 
früher, dann wäre er brauchbar, aber heute ist er so weit herunter 
gekommen! Diese Taktik hat auch jetzt auf dem letzten Sozialisten 
tage Herr Bebel befolgt. Sie ist so alt wie die Sozialdemokratie, 
und diese Redensart war schon ein Schlagwort von Lassalle. Das 
nun aus dem Munde eines Mannes, eines Kollegen zu höre», der, 
so viel ich bisher immer geglaubt habe, sich auch als liberal be 
trachtet, 
(Unruhe) 
das ist mir in der Tat unverständlich, denn sein Ausruf würde doch 
nichts anderes bedeuten, als daß der Liberalismus heruntergekommen 
sei, und doch vertritt er selbst nach seiner Meinung den Liberalismus. 
Sein Ausruf kann also nur bedeuten: ihr Leute, die ihr nicht in 
dieser Frage so entscheidet wie ich, Preuß, ihr seid heruntergekommen! 
(Sehr richtig! und Widerspruch.) 
Dagegen mich zu verwahren, schien mir notwendig. Ich glaube aber 
auch, daß mit dieser Verwahrung der Sache Genüge geschehen ist. 
Die Frage nach der rückwirkenden Kraft muß bejaht werden, 
weil nach der Vorlage das, was in früheren Jahrzehnten erworben 
wurde, was der Bürger als seinen Besitz betrachtete und, in alle seine 
Bilanzen eingesetzt hat, ihm unter dem Namen einer Steuer zum Teil 
weggenommen werden soll. Ich habe gar keine Neigung, wenn mir 
eine Steuer begegnet, die mir nicht bequem ist, zu sagen, hier liege 
Konfiskation vor. Wohl aber sage ich: der wesentliche Unterschied 
zwischen einer Besteuerung und einer Konfiskation liegt darin, daß 
die Besteuerung das trifft, was ich in der nächsten Zukunft erwerben 
will, während die Konfiskation sich darstellt als ein Wegnehmen des 
jenigen, was schon zum ersparten Nationalvermögen gerechnet wird, 
was schon früher erworben ist und als Kapital schon in irgend einer 
Form gearbeitet hat. Denken Sie doch, was denn der oberste Grund 
satz in jeder Steuergesetzgebung sein soll! Sie muß doch dahin zielen, 
die leistungsfähigen Schultern zu treffen. Nun, wenn derjenige, der 
vor 20 Jahren an seinem Grundstücke Wertsteigerung erfuhr, dann 
das Grundstück entsprechend dieser mit Hypotheken belastete, das Geld, 
das er auf Hypotheken aufnahm, irgendwie zweckmäßig oder un 
zweckmäßig verwendet hat, jedenfalls nicht mehr besitzt, vielleicht weil
	        

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