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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1929 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1929 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Ausführliches Verzeichnis ägyptischer Altertümer und Gipsabgüsse / herausgegeben von der Generalverwaltung. Königliche Museen zu Berlin
Herausgeber:
Königliche Museen zu Berlin. Ägyptische Abteilung
Ausgabe:
Zweite völlig umgearbeitete Auflage
Erschienen:
Berlin: W. Spemann, 1899
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
XVI, 519 Seiten
Schlagworte:
Berlin ; Führer
Berlin:
B 574 Museen. Archive: Einzelne Museen
Dewey-Dezimalklassifikation:
060 Organisationen, Museumswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15420436
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 574 ÄM 22
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
IX. Aus der griechisch-römischen Zeit

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1929 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1929, Teil I
  • 5. Januar 1929
  • 12. Januar 1929
  • 19. Januar 1929
  • 26. Januar 1929
  • 2. Februar 1929
  • 9. Februar 1929
  • 16. Februar 1929
  • 28. Februar 1929
  • 2. März 1929
  • 9. März 1929
  • 16. März 1929
  • 20. März 1929
  • 23. März 1929
  • 30. März 1929
  • 6. April 1929
  • 13. April 1929
  • 20. April 1929
  • 23. April 1929
  • 27. April 1929
  • 4. Mai 1929
  • 11. Mai 1929
  • 17. Mai 1929
  • 18. Mai 1929
  • 25. Mai 1929
  • 27. Mai 1929
  • 1. Juni 1929
  • 8. Juni 1929
  • 12. Juni 1929
  • 13. Juni 1929
  • 15. Juni 1929
  • 22. Juni 1929
  • 29. Juni 1929
  • 1. Juli 1929
  • 6. Juli 1929
  • 13. Juli 1929
  • 20. Juli 1929
  • 25. Juli 1929
  • 27. Juli 1929
  • 3. August 1929
  • 10. August 1929
  • 17. August 1929
  • 24. August 1929
  • 31. August 1929
  • 7. September 1929
  • 14. September 1929
  • 21. September 1929
  • 28. September 1929
  • 5. Oktober 1929
  • 12. Oktober 1929
  • 19. Oktober 1929
  • 21. Oktober 1929
  • 26. Oktober 1929
  • 2. November 1929
  • 9. November 1929
  • 16. November 1929
  • 28. November 1929
  • 30. November 1929
  • 7. Dezember 1929
  • 12. Dezember 1929
  • 14. Dezember 1929
  • 21. Dezember 1929
  • 24. Dezember 1929
  • 28. Dezember 1929
  • 30. Dezember 1929

Volltext

- 309) = 
Menne, Die Bedeutung der Statistik für die Stadt- Ob für Büroanwärter das für die Zulassung zum 
werbung. -- Wohnungsfinanzierung durch öffentlich-recht- Lehrgang I vorgeschriebene Mindestalter von 20 Jahren 
liche Kreditanstalten. geändert werden farin, wird demnächst entschieden und 
Der Kommunalbeamte Nr. 46. Die Gemeindewahl und durch Dienstblatt mitgeteilt werden. 
ihr System. --- Die Finanzen der Kommunen. Beamte, die die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, 
Berliner Wirtschaftsberichte Nr. 24. Die Ergebnisse werden ersucht, :zur Vermeidung unnüßer Mehrarbeit von 
der Einfommensteuerveranlagung 1925 in Berlin. -- Aus Anträgen abzusehen. 
den Jahresberichten der Berliner Gewerbeaufsichtsbeamten Die Meldungen müssen enthalten: Vor- und Zuname, 
für 1928. -- Das Berliner Hausgewerbe. Amtsbezeichnung, Dienststelle, Wohnung, Angabe des Lehr- 
Rundschau für Kommunalbeamte Nr. 46. Berufs- ganges, zu dem die Zulassung beantragt wird, und Angabe 
beamte und Ehrenbeamte im Dienste der Gemeinden im des Seminarbezirkes, dessen Lehrgang besucht werden soll. 
neuen Staate. --- Urlaubsanspruch der Tarifangestellten, (Seminarbezirkseinteilung siehe Städtisches Beamtenrecht 
Reichsarbeitsgericht v. 13. 3. S. 133) | 
Bauamt und Gemeindebau Nr. 24. Ohlerich, . Da die Lehrstunden außerhalb der Dienststunden statt- 
Einiges über das Reichs-Heimstättenrecht. =“ Althoff. finden, wird empfohlen, einen Seminarbezirk zu wählen, 
Das Wohnwesen der Stadt Breslau. --- Die Dammersto>- der vom Wohnsize am bequemsten au erreichen ist, damit 
siedlung in Karlsruhe. -- Delfeskamp, Die Zusam- die zwischen Dienstschluß und Beginn des Unterrichts 
menarbeit des beratenden Ingenieurs mit den Kommunal. liegende Zeit für die Erholung besser ausgenutßt werden 
verwaltungen. -- John, Städtische Schäßungsämter. kann. . 
.- De Prüflinge, die aine Krüfung der jeht laufenden Lehr- 
enn 00 : : : . =====7 gänge 1 und II nach dem 1. Jebruar nicht bestehen 
/ 240 ] . reigabe einmaliger Mittel [15.11.20] es die iert dunn 8 Prüfung egen sichen 
er ordentlichen Verwaltung maligem Besuche des Lehrganges gestattet wird, genügen 
des Stadihaushaltsplans. (Mag.-Beschluß vom dieser Verpflichtung, wenn sie an dem bereits begonnenen 
6./XI. 29 --- 70 U Nr. 1608). neuen Lehrgange unverzüglich nach Abschluß der Prüfung 
E s . teilnehmen. 
-- ezthZ. Fin. u i; Fernruf: Magistrat 248. -- Der Vorsikeitde des Seminarvorstandes. 
Anträge auf Freigäbe von einmaligen ordent- 
liehen 1 rteln des Siedthaushalisplas werden für Lange. 
ie Zukunft nur von der zentralen inanzverwaltung : : : i-ban ; 
bearbeitet. Die Bezirksämter werden gebeten, ihre m die Sentralen Dienststellen, die Bezirksämter und die 
Anträge zunächst an die zentrale Sachverwaltung zu * 
richten, die sie mit ihrer Stellungnahme ap die Erei 
zentrale Finanzverwaltung, 2: Ha des zuständigen 
aushaltsrevisors, weiterleitet. Die eigenen Anträge 
der zentralen Sachverwaltungen ind gleichfalls an ] 242 | on zaupelsieue epflicht die 30.10.29 
die genannte Stelle. der zentralen Finanzverwaltung v 9 
zu richten. Grunderwerbsteuer. 
Freigabeverfügungen dürfen daher von jetzt ab .. Gesch.-Z. HStV. II 13. 10. Fernruf: Magistrat 765, -- 
durch zentrale Sachverwaltungen nicht mehr herbei- 5 EEN . . 
geführt werden. Die strittige „Frage, ob Beurkundungen über Sicher- 
" BD sietlungen für Die Geanderwerbsteuer nam & 4 Av. i 
. iff. b des Pr. Stempe teuergesezes von dem empel na 
zar 1 zi] Jeue Lehrgänge Zu. 15 des Jais befreit sad, + durch den nachsolgenden 
ae . rla '5S Pr. Finanzministers vom 9. eptember 
am Berwalfungsseminar -- U GC. 33576 -- im verneinenden Sinne wie folgt ent- 
= Gesch.-Z.: G. B. U, 4. Fernruf: Magistrat 641. -- schieden worden: 
a) Lehrgänge I und I für Bürobeamtfe, „Die Srunderwerbsteuer git war als Reichssteuer 
. im Sinne des 1 Abs. er Reichsabgabenordnung 
b) Sonderlehrgänge I und II für Sparfassenbeamte. vergl. 8 36 AU. 9 Des Ginanzausgleichsgesehes Dom: 
Zum 1. Februar 1930 werden am Verwaltungsseminar 327. April 1926 -- RGBl. 1926 Teil 1, S. 203). Das nach 
neue Zeyrhänge für Bürobeamte und Spatteieibeang diesem Geseze dem Lande zustehende Aufkommen an 
eingerichtet. eamte und Festangestellte, die einen Lehr- Sründerwerbsieuer erhalten aber die Stadt- und Land- 
gang besuchen wollen und die Bestimmungen über die Zu- reise (nebst deren Zuschlägen) in voller Höhe ( , 3 des 
lassung zu den Lehrgängen des Verwaltungsseminars, Preuß. Ausführungsgesezes zum Finanzausgleichsgesege 
Städtisches Beamtenrecht S. 137, am Stichtage, dem vyom 14. Mai 1927 --- Ges.:S. S. 63 =-), es handelt sich 
1. Februar 1930, erfüllen, werden aufgefordert, ihre also nicht um Leistungen an den Fiskus des Deutschen 
Meldungen auf dem Dienstwege bis zum 20. Dezember 1929 Reichs oder des Rreuß. Staates im Sinne des 8 4 
einzureichen. Abs. 1b LStG.“ | 
Bersorgungsanwärter können ohne Rüdsicht "auf die Hiernach sind also auch Sicherstellungen der Grund- 
Dauer ihrer Beschäftigung in er nete Berwaltung erwerbsteuer dem vollen Stempel der Tarfsstelle 15 LStG. 
zugelassen werden. | unterworfen. 
Die in den Zulassungsbestimmungen für die Zulassung zu Wir bitten daher, die ordnungsmäßige Verstempelung 
(aufgeben. Supernnerare ae Grm ane MI rare Beurferge (ei Sni, We 
ee 200 0 2upernmerüre fü LCehrgana 11 zugelassen 2 ähbar Falle au 
verden 
Druc: „Berek“, Verliner Anschlag« und Reklame wesen Gm 6-57 BR SEICGELETT 
ZUE: 
1
	        

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