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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 33.1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 33.1906 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Harzen-Müller, Andreas Nikolaus
Titel:
Musikalisches und Musiker aus dem "Lieder-Verein Berlin 1829" : zur Feier des 70. Stiftungsfestes / nach den Akten bearb. von A. Niko. Harzen-Müller
Weitere Titel:
Lieder-Verein Berlin 1829
Sonstige Beteiligte:
Lieder-Verein Berlin 1829
Erschienen:
Berlin: Verl. der "Lieder-Verein Berlin 1829", 1899
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
148 Seiten
Schlagworte:
Geschichte 1829-1899 ; Berlin
Berlin:
B 446 Musik: Orchester. Chöre. Musikgruppen
Dewey-Dezimalklassifikation:
780 Musik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15418233
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 446 LVB 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Vorwort

Titel:
Vorwort und Widmung

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 33.1906 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • No. 1, 4. Januar 1906
  • No. 2, 11. Januar 1906
  • No. 3, 18. Januar 1906
  • No. 4, 25. Januar 1906
  • No. 5, 1. Februar 1906
  • No. 6, 8. Februar 1906
  • No. 7, 15. Februar 1906
  • No. 8, 22. Februar 1906
  • No. 9, 1. März 1906
  • No. 10, 8. März 1906
  • No. 11, 15. März 1906
  • No. 12, 20. März 1906
  • No. 13, 22. März 1906
  • No. 14, 29. März 1906
  • No. 15, 31. März 1906
  • No. 16, 5. April 1906
  • No. 17, 11. April 1906
  • No. 18, 26. April 1906
  • No. 19, 3. Mai 1906
  • No. 20, 10. Mai 1906
  • No. 21, 17. Mai 1906
  • No. 22, 31. Mai 1906
  • No. 23, 14. Juni 1906
  • No. 24, 21. Juni 1906
  • No. 25, 28. Juni 1906
  • No. 26, 6. September 1906
  • No. 27, 13. September 1906
  • No. 28, 27. September 1906
  • No. 29, 4. Oktober 1906
  • No. 30, 11. Oktober 1906
  • No. 31, 25. Oktober 1906
  • No. 32, 1. November 1906
  • No. 33, 15. November 1906
  • No. 34, 22. November 1906
  • No. 35, 29. November 1906
  • No. 36, 6. Dezember 1906
  • No. 37, 13. Dezember 1906
  • No. 38, 20. Dezember 1906

Volltext

Ferner schlage ich vor, zu Deputierten bei der Revision des 
Magistratsdepositoriums für den Zeitraum vom 1. April 1905 bis 
dahin 1906 die Stadtv. Keyling, Lofmann, Manasse und 
Sökeland zu ernennen. 
(Zustimmung.) 
Die Revision wird an zwei aufeinander folgenden Tagen, welche 
sich zur Zeit noch nicht feststellen lassen, stattfinden, und werden die 
Deputierten von dem Magistrat dazu eingeladen werden. 
Der Herr Bürgermeister, in Vertretung des Herrn Ober 
bürgermeisters, ersucht die Versammlung, sich damit einverstanden zu 
erkläre», daß der Baurat Gott he in er und der Magistratsrat 
Dr. Franz an Stelle des erkrankten Stadtbaurats Krause und des , 
durch eine Reise nach London verhinderten Stadtrats Bohm die 
Vertretung der Vorlagen zu Nr. 5 der heutigen Tagesordnung über 
nehmen und zu diesem Zweck an der Sitzung teilnehmen. 
Es ist ein Dankschreiben eingegangen von dem Privatier Hei»- 
dorf, Weideuweg 29, für die ihm zu seinem 25 jährigen Amtsjubi- • 
läum als unbesoldeter Gemeindebeamter durch eine Deputation über 
reichte Glückwunschadresse. 
Wir treten in die Tagesordnung ein. Herr Frick wird die 
Rednerliste führen. 
Erster Gegenstand der Tagesordnung: 
Es liegen aus: 
1. behufs Erledigung in Gemäßheit der Bestimmungen ini § 28 
der Geschäftsordnung das Naturalisatiousgesuch der Witwe 
Pauline Eschberger, geb. Kügler, Mulackstraße 37, 
II. behufs Erledigung in Gemäßheit der Bestimmungen im § 31 
der Geschäftsordnung die Vorschläge des Ausschusses für Peti 
tionen hinsichtlich der Petitionsjournalnummern 31, 54, 68, 78 
und 81. — Vorlage 440. 
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung: 
Wahl je eines Mitgliedes — an Stelle des ausgeschiedenen 
Stadtverordneten Gombert — 
1. in den Ausschuss zur Begutachtung der Vorlagen wegen 
Anstellung bezw. Pensionierung besoldeter Gemeinde- 
beamte» und Lehrer, 
Ä. in die Steuerdeputation, 
3. in das Kuratorium der Elisabethstiftung für Witwen 
und Waisen unbesoldeter Gemeindebeamten. 
Zu 1 ist Herr Spendig gemeldet, zu 2 Herr Levy und zu 3 
Herr Datier vorgeschlagen. 
(Die Versammlung wählt demgemäß.) 
Dritter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlutzfassung —» betreffend den Erlatz 
einer Grundsteuerordnung nach dem Matzstabe des gemeinen 
Wertes und einer revidierten Unisatzsteuerordnung unter Ein 
führung einer Wertzuwachssteuer. — Vorlage 50. 
Stadtverordneter Heimann: Meine Herren, meine Freunde 
haben die Einbringung der Vorlage mit Freuden begrüßt. Wir be 
trachten sie als einen Erfolg der Anregungen, die wir seit Jahr 
zehnten hier gegeben haben, und der Bestrebungen, denen wir im all 
gemeinen nachgehen. 
Wenn die Herren zurückdenken, so werden sie finden, daß meine 
Freunde schon im Jahre 1896 — wie ich loyaler Weise gern aner 
kenne, im Verein mit dem Herrn Kollegen Mommseu — beantragt 
hatten, die bei uns bestehende Grundsteuer nach dem Nutzertrag in 
eine Steuer nach dem Maßstab des gemeinen Wertes umzuwandeln. 
Der Antrag wurde damals abgelehnt. Das gleiche Schicksal erlitten 
zahlreiche ähnliche Anträge, die im folgenden Jahrzehnt von uns hier 
eingebracht worden sind. Noch im Jahre 1902 veröffentlichte der 
jetzige Leiter der Stenerdeputation, Herr Stadtrat Tourbiv, im Verein 
mit Herrn Magistratsrat Hamburger ausführliche Gutachten, die sich 
in scharfer Weise gegen die Steuer nach dem gemeinen Wert aus- 
sprachen, weil die Einführung dieser Steuer für unsere Kommune 
mehr Steuernachteile als Vorteile im Gefolge haben würde. 
Die Steuersuche, die im vorigen Jahre hier inszeniert wurde, 
führte zur Annahme unseres Antrages, und da der erste Teil der 
Vorlage, die Steuer nach dem gemeinen Wert, somit auf einem Beschluß 
der städtischen Behörden beruht, so steht zu hoffen, daß dieser Teil 
der Vorlage Annahme in der Versammlung finden wird. 
Was den zweiten Teil der Vorlage betrifft, so brauchen wir die 
Umsatzsteuer demnach hier nicht weiter zu besprechen; die vom Magistrat 
vorgeschlagenen Zusätze sind meist redaktioneller Natur, und die einzelnen 
Bestimmungen werden, soweit das nötig ist, besser im Ausschuß er 
örtert werden. 
Anders steht es mit dem letzten Teil der Vorlage, der Wert 
zuwachssteuer. Ueber diese ist hier im Plenum noch niemals verhandelt 
worden. In den Ausschüssen, die im Jahre 1900 und 1901 über 
unsere Anträge bezüglich der Wohnungsnot tagten, wurde von mir 
in der Debatte einmal die Einführung einer solchen Wertzuwachs c 
steiler angeregt. Diese Anregung fiel aber im Ausschuß schon ai ' 
so steinigen Boden, daß wir davon absahen, diese Anregung zu A, , 
trägen au das Plenum zu verdichten. Nun kommt der Magisi» c 
aus eigener Initiative mit einer solchen Steuerordnung, und dich I 
Vorgehen des Magistrats hat uns umsomehr erfreut, als wir v« ? 
unserm Magistrat nach dieser Richtung ja nicht verwöhnt sind. j 
Bevor ich nun auf die Einzelheiten der Vorlage eingehe, möcht ■ 
ich mir erlauben, den Herren kurz vorzuführen, in welchem inel 
geschichtlichen Moment wir uns in diesem Augenblick befinden. F , 
der Grnndbesitzerpresse ist über unsere heutige Verhandlung bo j 
Folgende zu lesen: 
Nicht nur der Berliner Grundbesitz, nicht nur die Bevölkern» ( 
von ganz Berlin blickt in dieser Zeit auf das Berliner Stad 
verorduetenkollegium, sondern ganz Deutschland, ja die ganze gl „ 
bildete Welt J 
(Heiterkeit) 1 
erwartet mit Spannung die Entscheidung der Berliner Stadl t 
verordneten, die zugleich die Entscheidung dafür bildet, ob es eine , 
wüsten Agitation gelingen soll, eines der festgegründetsten Funda c 
mente unserer Staats- und Gesellschaftsordnung zu gunsten de < 
Sozialdemokratie zu zertrümmern. $ 
(Heiterkeit.) i 
Meine Herren, ich will auf diesen Ton nicht eingehen, sonder ; 
werde mich bemühen, ganz objektiv die Verhältnisse darzulegen, lui 1 
sie sich uns darstellen, und die Vorlage von unserm Standpunkte aus z, 1 
kritisieren. Dabei möchte ich vorweg bemerken, daß wir der Vorlag 
als solcher kein uneingeschränktes Lob zollen können. Das Beste ai f 
der Vorlage für uns ist das Prinzip, das ihr zugrunde liegt. 
Wir, meine Herren, das wissen Sie ja, stehen auf dem Stand , 
Punkt, daß der gesamte Grund und Boden in die Hände der Ge , 
sellschaft gehört. Befindet der Grund und Boden sich in den Händel ! 
der Gesellschaft, so ist es klar, daß der Gesellschaft auch alle Vorteile, 
die der Besitz mit sich bringt, zufließen müssen. Uns sagt die Vorlag i 
also nichts Neues. Aber innerhalb der Anhänger der heutigen Wirt : 
schaftsordnuug bricht sich die Anschauung erst ganz langsam Bah» 
daß die Gesellschaft ein Anrecht auf die Gewinne hat, die sie selbe 
erzeugt, und daß es ein nicht länger zu ertragender Zustand ist, daj 
solche Gewinne uneingeschränkt denen zukommen, die sich zufällig in , 
Besitze des Grund und Bodens befinden, ohne daß sie selbst zu diesen , 
Wertzuwachs auch nur das Geringste beigetragen haben. 
Nun möchte ich hier gleich einem Einwand begegnen, der unsere! 
Vorlage überall, wo sie behandelt wurde, gemacht worden ist, uni 
dem man eine gewisse Folgerichtigkeit nicht absprechen kann. Es wir! 
gesagt: soll der Konjunkturgewinn am Grundbesitz besteuert werden 
so ist es nur recht und billig, daß jeder Konjunkturgewinn, gleichtue 
wo er gemacht ist, steuerlich erfaßt wird. Die Aeltesten der Kauf 
Mannschaft, die uns eine ausführliche Denkschrift gegen die Vorlag 
haben zugehen lassen, führen in ihrer Petition auch aus, um gegei 
die Wertzuwachssteuer Stimmung zu machen, daß die Theorie, bei 
unverdienten Wertzuwachs zu besteuern, ebenso wie beim Hansbesi 
auch auf allen anderen Gebieten mit demselben Recht zur Anwendung 
gelangen kann. Nun, meine Herren, wir finden diese Theorie voll 
kommen richtig, und wir haben nicht das Geringste einzuwenden, sie 
überall in die Praxis überzuführen. 
(Bravo!) 
Aber die Sache ist nicht so einfach; sie hat ihren Haken. Es wird 
sich steuertechuisch häufig nur schwer machen lassen, und daun sind 
wir auch so objektiv, anzuerkennen, daß bei den meisten Konjunktur 
gewinnen gegenüber dem Konjunkturgewinn beim Grundbesitz bock 
erhebliche Unterschiede bestehen. Einer der wesentlichsten Unterschied! 
ist der, daß dort fast überall großen Gewinnen auch große Verlust 
gegenüberstehen, wohingegen der Grundbesitz mit Verlusten überhanp 
nicht zu rechnen hat. 
(Große Heiterkeit.) 
Es kommt hinzu, daß die Existenz des Grundbesitzers selber für die 
Schaffung des Wertzuwachses vollkommen gleichgültig ist. Ob sich 
dieser Grundbesitzer auf seiner Scholle befindet, ob er au der Rivierc 
weilt, 'oder ob er eine Nordpolexpedition macht, ist vollkommen irre 
levant; sein Grundbesitz saugt auch in seiner Abwesenheit aus bei 
Arbeit und dem Zusammenleben der Zehntausende, die die Gemeinde 
bilden, die Werte au, ohne daß er selber den kleinen Finger zu rühren 
braucht. 
(Große Heiterkeit.) 
Das Parasitentum des grundbesitzenden Kapitals ist eben wei 
größer und liegt viel offener und klarer zu Tage als das des übriger 
Kapitals, und daher scheint es mir durchaus folgerichtig zu sein, das 
man bei dem Versuch, den unverdienten Wertzuwachs zu besteuern 
beim Grundbesitz den Anfang macht. 
Meine Herren, wenn ich nun auf Einzelheiten der Vorlage ein 
gehe, so vermisse ich insbesondere ein sehr wichtiges Erfordernis, 
nämlich daß die Steuersätze progressiv nach einem Maßstabe steigen, 
der zusammengesetzt ist ans der Höhe des Wertzuwachses selbst und
	        

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