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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Monografie

Verfasser:
Harzen-Müller, Andreas Nikolaus
Titel:
Musikalisches und Musiker aus dem "Lieder-Verein Berlin 1829" : zur Feier des 70. Stiftungsfestes / nach den Akten bearb. von A. Niko. Harzen-Müller
Weitere Titel:
Lieder-Verein Berlin 1829
Sonstige Beteiligte:
Lieder-Verein Berlin 1829
Erschienen:
Berlin: Verl. der "Lieder-Verein Berlin 1829", 1899
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
148 Seiten
Schlagworte:
Geschichte 1829-1899 ; Berlin
Berlin:
B 446 Musik: Orchester. Chöre. Musikgruppen
Dewey-Dezimalklassifikation:
780 Musik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15418233
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 446 LVB 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
E. Mitgliederverzeichnis des Liedervereins für das Jahr 1899

Tabelle

Titel:
Tabelle: Ordentliche Mitglieder

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)
  • Plenarprotokolle
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 20, 15.01.76
  • Nr. 21, 20.01.76
  • Nr. 22, 12.02.76
  • Nr. 23, 26.02.76
  • Nr. 24, 11.03.76
  • Nr. 25, 25.03.76
  • Nr. 26, 22.04.76
  • Nr. 27, 13.05.76
  • Nr. 28, 20.05.76
  • Nr. 29, 09.06.76
  • Nr. 30, 10.06.76
  • Nr. 31, 24.06.76
  • Nr. 32, 21.07.76
  • Nr. 33, 23.07.76
  • Nr. 34, 09.09.76
  • Nr. 35, 23.09.76
  • Nr. 36, 03.10.76
  • Nr. 37, 14.10.76
  • Nr. 38, 21.10.76
  • Nr. 39, 28.10.76
  • Nr. 40, 11.11.76
  • Nr. 41, 25.11.76
  • Nr. 42, 26.11.76
  • Nr. 43, 08.12.76
  • Nr. 44, 09.12.76
  • Nr. 45, 10.12.76

Volltext

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
27. Sitzung vom 13. Mal 197G 
es um die unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen 
Gesetze geht, hier um das Gesetz zur Förderung der Teil 
nahme an Bildungsveranstaltungen im Vergleich zu den 
gesetzlichen Regelungen anderer Bundesländer. 
Zum zweiten: In allen anderen Bundesländern ist in den 
Gesetzen und in den vorliegenden Gesetzentwürfen eine 
Mindestdauer der Veranstaltungen vorgesehen, offensicht 
lich aus der Erkenntnis heraus, daß der Erfolg einer Bil 
dungsveranstaltung, der angestrebte Lernerfolg, nur bei 
einer gewissen zeitlichen Kontinuität zu erreichen ist. In 
allen anderen Bundesländern außer ln Berlin heißt es, daß 
die Bildungsmaßnahme im Rahmen dieses Gesetzes an min 
destens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden muß, 
in einigen Ländern gibt es die einzige Einschränkung, daß 
ausnahmsweise die Veranstaltung von kürzerer Dauer sein 
kann, aber an mindestens drei Tagen stattfinden muß. 
Wir sind nun der Auffassung, daß diese Regelung sehr 
viel für sich hat, und diejenigen, die in der vergangenen 
Wahlperiode dabei waren, wissen, daß in den Ausschuß 
beratungen im Januar 1975 die CDU-Fraktion auf diesen 
Punkt ausdrücklich hingewiesen hat. Damals stand ja eine 
Änderung — die erste Änderung — des Gesetzes zur Dis 
kussion. Wir haben damals deutlich zum Ausdruck ge 
bracht, daß wir bei einer Änderung des Gesetzes auch für 
die Einführung dieser Vorschrift sind, nämlich daß eine 
gewisse zeitliche Kontinuität bei diesen Bildungsveranstal 
tungen zum Maßstab für die Anerkennung gemacht werden 
muß, weil sonst der Bildungserfolg keineswegs gewähr 
leistet zu sein scheint. 
In der Diskussion über diese Gesetzesänderung im Aus 
schuß für Arbeit und Soziales in der 6. Wahlperiode war 
die SPD-Mehrheit von den von der CDU vorgebrachten 
Argumenten offensichtlich so beeindruckt, daß der damalige 
und heutige Ausschußvorsitzende Konrad sagte, daß nach 
all diesen schwerwiegenden Argumenten wohl damit zu 
rechnen sei, daß in der kommenden — also in dieser — 
Wahlperiode mit wesentlichen Änderungen gerechnet wer 
den müsse, daß Änderungen mit Sicherheit zu erwarten 
sein würden. Wegen der Eilbedürftigkeit — es handelte 
sich um die letzte Sitzung des Ausschusses für Arbeit und 
Soziales in der vergangenen Wahlperiode — wurden dann 
mit der Mehrheit der Stimmen die im Grunde genommen 
auch von SPD und F.D.P. als vernünftig anerkannten CDU- 
Anträge abgelehnt. Die Sache wurde dann im Sinne des 
von der F.D.P. eingebrachten Antrages zur Änderung des 
Gesetzentwurfs damals mit Mehrheit verabschiedet. Nur so 
meinte man damals die Änderung des Gesetzes durchbrin 
gen zu können, nämlich die Änderung des Gesetzes hin 
sichtlich der Ausweitung des begünstigten Personenkreises 
auf das 25. Lebensjahr. 
Wir haben diese Diskussion in sehr guter Erinnerung und 
empfehlen, bei Änderungen dieses Gesetzes die Argumente 
von damals zu berücksichtigen. Es liegt nun in der Logik 
der Sache, und es gehört auch in diese Zeit, in der sehr 
viel über die fehlende Qualifikation von Schulabgängern 
gesprochen wird und über die Notwendigkeit, diese fehlen 
den Qualifikationen nachzuholen, daß ein solcher Antrag 
gestellt wird. Wir werden uns dieser Änderung natürlich 
nicht unbedingt in den Weg stellen, weisen aber ausdrück 
lich darauf hin, daß die Anträge, die wir zum Ende der 
letzten Wahlperiode gestellt haben, nach wie vor vernünftig 
und im Zuge einer solchen Änderung zu berücksichtigen 
sind. Während der Ausschußberatungen werden wir darauf 
zurückkommen. 
Nun zum eigentlichen Antrag: Nach allen bisher vor 
liegenden Erfahrungsberichten über das Berliner Gesetz ist 
cm Bedarf an Kursen, die am Tage durchgeführt werden 
und der Erlangung von Schulabschlüssen dienen, gering: 
Jedenfalls ist es im Rahmen dieses Gesetzes offensichtlich 
bisher nicht sehr groß oder gar nicht vorhanden. Möglicher 
weise können wir aber ein größeres Bedürfnis in den näch- 
sten Jahren erwarten. Die Diskussion über die Probleme 
büt den steigenden Schülerabgangszahlen sind natürlich 
auch uns bekannt. Wir vermuten jedoch, daß es sich bei 
uenen, die den Hauptschulabschluß nachholen wollen oder 
. besser gesagt — sogar nachholen sollten, in der Regel 
nicht um Arbeitnehmer handeln wird. Dennoch sollte — und 
diese Meinung vertreten wir ganz deutlich — den bildungs 
willigen Antragstellern das Nachholen von Schulabschlüs 
sen in jeder Weise erleichtert werden. Wobei wir auch bei 
dieser Gelegenheit darauf hinweisen: Die vielen Möglich 
keiten, die das Berliner Schulgesetz bietet, sollten ausge 
schöpft werden. Es gibt verschiedene Formen, Hauptschul 
abschlüsse nachzuholen. Das Gesetz sieht sehr vielfältige 
Möglichkeiten vor. Diese Möglichkeiten sind unserer Auf 
fassung nach noch nicht voll ausgeschöpft, und man sollte 
das Schwergewicht der Bemühungen darauf legen. Vollzeit 
lösungen sind in jedem Fall besser. 
Die miserable Lage an den Hauptschulen Berlins darf in 
keinem Fall durch zweifelhaftes Kurieren an den Sympto 
men verbessert werden wollen. Man muß hier wohl zu einer 
Reform der Hauptschule kommen. 
Um zu dem Thema zurückzukommen: Wir geben bei 
dieser Gelegenheit zu bedenken, daß nach § 1 Abs. 1 des 
Gesetzes Arbeitnehmer eine Freistellung für die notwen 
dige Zeit beanspruchen können, das heißt, daß für die ge 
samte Dauer der Bildungsmaßnahme der Arbeitsplatz frei- 
gehalten werden soll und zwischenzeitlich nicht besetzt 
werden kann. Ich mache darauf aufmerksam, daß eine 
solche Regelung — wenn sie in größerem Umfang wahr 
genommen wird, und nur das kann ja die Intention einer 
solchen Gesetzänderung sein — insbesondere für Klein- und 
Mittelbetriebe eine schwerwiegende und wahrscheinlich gar 
nicht zu bewältigende Belastung darstellen wird. Wir glau 
ben, daß diese Frage unbedingt überprüft werden muß. Im 
Unterschied zu üblichen Seminarveranstaltungen ist ja das 
Nachholen von Schulabschlüssen daran gebunden, daß der 
entsprechende Kurs sich über einen längeren Zeitraum er 
streckt. 
Diese Intention des Gesetzes und damit sicherlich auch 
der Antragsteller scheint uns in einem gewissen Wider 
spruch zu den zahlreichen und vielerorts anzutreffenden 
Bemühungen zu stehen, die Wirtschaft von Belastungen zu 
befreien. Und auch auf einen anderen Aspekt lassen Sie 
mich aufmerksam machen: Wenn ein Arbeitnehmer frei- 
gestellt wird für eine so lange Zeit und der Arbeitsplatz 
nicht wieder besetzt werden darf und auf der anderen Seite 
viele Tausende auf der Straße stehen ohne Arbeitsplatz, 
handeln wir uns nicht damit eine Schädigung dieser Ar 
beitslosen ein? 
Meine Damen und Herren! Wir stimmen der sozialpoli 
tischen Absicht, der sozialpolitischen Intention dieses An 
trags durchaus zu, bitten aber, im Ausschuß die ange 
sprochenen Probleme ausführlich zu diskutieren, um so zu 
einer sachgerechten Lösung dieses Problems zu kommen. 
Und wir regen auch schon an dieser Stelle an, mit allen Be 
teiligten im Ausschuß darüber zu sprechen. — Wir danken 
Ihnen! 
(Beifall bei der CDU) 
Stellv. Präsident Sickert: Das Wort hat der Abgeordnete 
Longolius. 
Longolius (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Beim letzten Tagesordnungspunkt und bei diesem 
wird man etwas bescheiden angesichts der Redebeiträge 
der CDU. Man freut sich, wenn mindestens 10 °/o der Bei 
träge dem Thema gelten. 
(Abg. Ulzen: Bescheidenheit ist gut!) 
Insofern bin ich Herrn Feilcke dankbar, daß er wenig 
stens zum Schluß auf unsere Vorlage zurückgekommen ist. 
Ich war eigentlich schon ein bißchen im Zweifel, ob man 
nicht die kritischen Worte an die Drucker, die von der CDU 
hier vorher geäußert worden sind, doch mehr unterstützen 
sollte, weil Ich das Gefühl hatte, daß mir hier nur ein sehr 
unvollständiger Text vorgclegt worden ist. Denn es mußte 
einfach mehr drin sein. Herr Feilcke hat so ausführlich zu 
einem, wie ich glaube, mir nicht vorliegenden Antrag ge 
sprochen, daß ich wirklich verwirrt war, ob man überhaupt 
darauf antworten sollte. 
1091
	        

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