Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Die Thierärztliche Hochschule zu Berlin 1790 - 1890 / Schütz, Wilhelm (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die Thierärztliche Hochschule zu Berlin 1790 - 1890 / Schütz, Wilhelm (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Monograph

Title:
Die Thierärztliche Hochschule zu Berlin 1790 - 1890 : Festschrift / herausgegeben von Professor Dr. Schütz
Editor:
Schütz, Wilhelm
Other:
Tierärztliche Hochschule (Berlin)
Publication:
Berlin: Verlag von August Hirschwald, 1890
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
314 Seiten
Keywords:
Geschichte 1790-1890 ; Berlin
Berlin:
B 540 Wissenschaft. Forschung: Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen
DDC Group:
000 Allgemeines, Wissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415820
Collection:
Education,School,Science,Research
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 540 Tier 1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Die thierärztliche Hochschule

Chapter

Title:
VII. Die Thierarzneischule unter Roloff. Vom 1. April 1878 bis 22. December 1885

Contents

Table of contents

  • Die Thierärztliche Hochschule zu Berlin 1790 - 1890 / Schütz, Wilhelm (Public Domain)
  • Title page
  • Stempel: Stadtbücherei Berlin Steglitz Grunewaldstr. 2 ; Ausgeschieden
  • Inhalts-Verzeichniss
  • Die thierärztliche Hochschule
  • I. Die Thierarzneischule unter dem Obermarstallamte. Vom 1. Juni 1790 bis 11. September 1817
  • II. Die Thierarzneischule unter der Königlichen Regierung zu Berlin. Vom 11. September 1817 bis 1. Janurar 1822
  • III. Die Thierarzneischule unter dem Polizei-Präsidium zu Berlin. Vom 1. Januar 1822 bis 19. November 1836
  • IV. Das Curatorium für die Krankenhaus- und Thierarzneischul-Angelegenheiten. Vom 19. November 1836 bis 1. Januar 1848
  • V. Das Directorium. Vom 1. Januar 1848 bis 1. April 1870
  • VI. Die Thierarzneischule unter Gerlach. Vom 1. April 1870 bis 29. August 1877
  • VII. Die Thierarzneischule unter Roloff. Vom 1. April 1878 bis 22. December 1885
  • VIII. Die thierärztliche Hochschule. Vom 20. Juni 1887
  • Die Institute der thierärztlichen Hochschule
  • I. Das anatomische Institut. Von Müller
  • II. Das pathologische Institut. Von Schütz
  • III. Das physiologische Institut. Von H. Munk
  • IV. Das histologische Institut. Von Schmaltz
  • V. Die Klinik für innere Krankheiten und Gewährmängel bei grossen Hausthieren. Von Dieckerhoff
  • VI. Die Klinik für äussere Krankheiten. Von H. Möller
  • VII. Die Klinik für kleine Hausthiere. Von Fröhner
  • VIII. Das pharmakologische Institut. Von Fröhner
  • IX. Ambulatorische Klinik. Von Eggeling
  • X. Das chemische Institut. Von A. Pinner
  • Advertising
  • Karte: Situations-Plan für die Königliche Thierarzneischule vom Jahre 1790
  • Karte: Situations-Plan für die Königliche Thierarzneischule vom Jahre 1840
  • Karte: Situations-Plan für die thierärztliche Hochschule vom Jahre 1890

Full text

De y — 
Von der Wahrnehmung etwaiger Unregelmässigkeiten bei der Ver- 
pflegung der Thiere haben die Studirenden dem Dirigenten sofort eine An- 
zeige zu machen. 
$ 82. Einer Auskunftsertheilung über die in der Klinik gebrachten 
Thiere haben sich die Studirenden zu enthalten; Nachfragen Seitens der 
Besitzer oder anderer Interessenten sind zur Kenntniss des Dirigenten oder 
dessen Vertreters zu bringen. Auch im Uebrigen haben die Studirenden 
gegenüber dem die Klinik besuchenden Publikum die allgemeinen Anord- 
nungen des Dirigenten zu befolgen. 
$ 83. Die selbstständige Behandlung von kranken Thieren ausserhalb 
der Anstalt ist den Studirenden nicht gestattet. 
$ 84. Die Stüdirenden haben die von dem Dirigenten für erforderlich 
erklärten Instrumente mitzubringen. Bei dem Gebrauche der von der An- 
stalt gelieferten Instrumente und Apparate sind die Anordnungen des Diri- 
genten oder seines Vertreters zu befolgen. 
$ 85. Zur Förderung ihrer praktischen Ausbildung haben die Studi- 
renden über die ihnen zur Untersuchung oder Behandlung übergebenen 
Thiere nach der Anweisung des Dirigenten der Klinik einen Befundbericht 
oder eine Krankheitsgeschichte zu bearbeiten. Diese Arbeit ist am Tage 
nach dem Abgange des betreffenden Thieres dem Dirigenten oder dessen 
Vertreter zu behändigen. 
$ 86. Bei denjenigen schwer erkrankten oder operirten Thieren, bei 
welchen eine fortgesetzte thierärztliche Aufsicht erforderlich ist, haben die 
Studirenden nach den von dem Dirigenten oder dessen Vertreter getroffenen 
Anordnungen die Bewachung zu übernehmen. 
8. Ambulatorische Klinik. 
$& 87. An den Reisen und Krankenbesuchen in der ambulatorischen 
Klinik dürfen nur Studirende theilnehmen, welche wenigstens ein Semester 
hindurch die Spitalklinik besucht haben. 
& 88. Zur Theilnahme an den Exkursionen werden in der Regel so- 
viel Studirende zugezogen, als durch das dazu bestimmte Fuhrwerk der 
Anstalt befördert werden können. Ist die Zahl der Theilnehmer an den 
einzelnen Exkursionen im Voraus für die Dauer des Semesters festgestellt, 
so können dementsprechend die der Klinik zugetheilten Studirenden sich 
in Abtheilungen eintheilen, mit der Massgabe, dass zwei Studirende, welche 
etwa in der Spitalklinik gemeinschaftlich Patienten behandeln, nicht ein 
und derselben Abtheilung angehören dürfen. Die Studirenden, welche sich 
nicht freiwillig in Abtheilungen eingetheilt haben, werden von dem klini- 
schen Lehrer nach der alphabetischen Ordnung eingetheilt. Die Reihen- 
folge, in welcher die einzelnen Abtheilungen zugezogen werden sollen, wird 
von dem klinischen Lehrer bestimmt. Die Abtheilung, welche den Lehrer 
begleiten soll, wird von diesem besonders benachrichtigt. Wer sich nicht 
zur bestimmten Zeit einfindet, wird erst dann zur Theilnahme wieder zu- 
gelassen, wenn in der vorgeschriebenen Folge die Reihe von Neuem an die 
Abtheilung kommt, welcher er angehört. 
Wünscht ein Studirender, dass statt seiner ein Mitglied einer anderen 
Abtheilung an der Exkursion theilnimmt, und dass er sich statt dessen bei 
einer anderen Exkursion betheiligen darf, so hat er dazu die Genehmigung 
des Lehrers nachzusuchen. 
$ 89. Die Studirenden müssen die von dem klinischen Lehrer für 
erforderlich erklärten Instrumente mitbringen. 
J9C
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the displayed page:

Full record

RIS

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.