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Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts (Public Domain) Ausgabe 1 (Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse) (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts (Public Domain) Ausgabe 1 (Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse) (Public Domain)

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Mehrbändiges Werk

Titel:
Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts : nach den Hypotheken- und Grundbüchern / bearbeitet von Reinhard Lüdicke
Weitere Beteiligte:
Lüdicke, Reinhard
Erschienen:
Berlin: Gsellius 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
Band 1 (1933)
Berlin:
B 735 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Immobilienmarkt
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
(Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse)
Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
662 Seiten, 1 Karte
Schriftenreihe:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. VII, Berliner Häuserbuch ; 2
Berlin:
B 735 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Immobilienmarkt
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394889
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 735/5 a:1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Kapitel

Titel:
Einleitung

Kapitel

Titel:
Abschnitt 3: Grundsätze für die vorliegende Veröffentlichung

Schnellzugriff

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  • Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts (Public Domain)
  • Ausgabe 1 (Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse) (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der bei den Quellenangaben angewandten Abkürzungen
  • Berichtigungen und Nachträge
  • Index
  • Einleitung
  • Abschnitt 1: Das Berliner Grundbuchwesen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts
  • Abschnitt 2: Die Grund- und Hypothekenbücher der einzelnen Berliner Gerichte
  • Abschnitt 3: Grundsätze für die vorliegende Veröffentlichung
  • Berlin Nr. 1-62: Stralauer Straße
  • Berlin Nr. 63-140: Königstraße
  • Berlin Nr. 141-247: Neue Friedrichsstraße
  • Berlin Nr. 248A-276: Burgstraße
  • Alphabetisches Namens-Verzeichnis
  • Karte: Das alte Berlin. Ausschnitt aus dem "Grundriß von Berlin ... her. von J. C. Selter" 1804
  • Farbkarte

Volltext

: Einleitung. 
Abschnitt 3: Grundsätze für die vorliegende Veröffentlichung. 
Für die Veröffentlihung der Aus8züge aus den Berliner Grundbüchern seit 
1693 hat der Bearbeiter sich streng auf dasjenige beschränkt, wa8 die Grundbücher 
jelbst bieten. Ex hat, nicht ganz leichten Herzens, darauf verzichtet, für die Ge- 
schichte der Grundstü>e sonstige Quellen oder gar die gedruckte Literatur heran- 
zuziehen, sowie siß der Hinweise auf bekanntere und hervorragendere Persönlich- 
keiten enthalten. Daß dieser Verzicht al8 Mangel empfunden werden kann, hat 
er sich nicht verhehlt. Entscheidend war für ihn aber die Einsicht, daß nur bei 
dieser Beschränkung Hoffnung besteht, das Werk wenigstens für die alten Städte 
Berlin und Kölln in absehbarer Zeit zum Abschluß zu bringen, sofern nicht höhere 
Gewalt hindernd eingreift. 
Was nun die Gesamtanlage der Veröffentlichung angeht, so ist geplant, zu- 
nächst das alte Berlin, dayn das alte Kölln und später, wenn dann Mittel und 
Arbeitskräfte nor< zur Verfügung stehen, die zugehörigen Vorstädte, sowie die drei 
neuen Stadtgründungen des 17. Jahrhunderts, Friedrichswerder, Dorotheenstadt 
und Friedrichsstadt, zu bearbeiten. Innerhalb dex dadurch gegebenen örtlichen 
Bezirke folgt die Veröffentlihung der Reihenfolge nach Straßen, wie die um 1800 
entstandenen sogenannten Vernehmungsprotokolle 88) sie bieten 89). Dementsprechend 
wird jedes Grundstück in der Überschrift hinter der Angabe des Stadtteils (Berlin) 
mit dex Nummer (nr.) de8 Vernehmungsprotokoll8 bezeichnet, die mit der Nummer 
des heutigen Grundbuchs identisch ist, sofern diese nicht aus besonderen Gründen 
eine Änderung erfahren hat. Solc<e Grundstücke, die im Vernehmungsprotokoll 
nicht aufgeführt sind, entweder weil sie, etwa infolge Vereinigung mit einem 
anderen Grundstück, damals nicht mehr selbständig bestanden oder weil sie erst 
später dur< Teilung oder Abtrennung gebildet wurden, sind unter Verwendung 
von Buchstaben an der ihnen örtlich zukommenden Stelle eingereiht worden. Die 
Straßenbezeichnung folgt der Angabe im Vernehmungsprotokoll, die Hausnummern 
innerhalb derselben der Zählung in dem Werke „Neue anschauliche Tabellen von 
der gesammten Residenzstadt Berlin oder Nachweisung aller Eigentümer mit ihrem 
Namen und Geschäfte, wo sie wohnen, die Nummer der Häuser, Straßen und 
Plätze . . . zum zweiten Male dargestellt von Neander von Petersheiden, Kgl. 
Preuß. Pr.-Leut. im Artillerie-Corp8“. Berlin 1801, das die kurz vorher ein= 
geführten offiziellen Straßennummern wiedergibt *); wo diese ersten HauSnummern 
inzwischen geändert worden sind (in der Regel ist das aber nicht der Fall), wird 
die heutige Hausnummer in Klammern hinzugefügt. Ist ein Haus im Vexr- 
nehmung3protofoll unter mehreren Nummern aufgeführt, weil e8 an mehrere 
Straßen grenzt, so wird bei den Nebenfronten in der Regel lediglich auf die 
Hauptfront verwiesen. , 
Die Quellen, auf denen die mitgeteilten Daten beruhen, sind unter der Über- 
schrift in abgekürzter Form angegeben; die angewandten Abkürzungen, die auch in 
Abschnitt 2 an ihrer Stelle erwähnt wurden, werden hinter dem Jnhalt3verzeichnis 
jedes Bandes übersichtlich zusammengestellt. 
88) -Vgl. o. S. 11*. 
89) Den Grundstücken jeder Straße ist eine kurze Bemerkung und ein Schema, das 
über die Lage der einzelnen Grundstücke darin orientiert, vorausgeschikt. 
90) <n der ersten Au8gabe des Werks von 1799 sind die Hausnummern vom Herau8g. 
willfürlich gegeben. 
39.
	        

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