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Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts (Public Domain) Ausgabe 1 (Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse) (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts (Public Domain) Ausgabe 1 (Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse) (Public Domain)

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Mehrbändiges Werk

Titel:
Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts : nach den Hypotheken- und Grundbüchern / bearbeitet von Reinhard Lüdicke
Weitere Beteiligte:
Lüdicke, Reinhard
Erschienen:
Berlin: Gsellius 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
Band 1 (1933)
Berlin:
B 735 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Immobilienmarkt
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
(Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse)
Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
662 Seiten, 1 Karte
Schriftenreihe:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. VII, Berliner Häuserbuch ; 2
Berlin:
B 735 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Immobilienmarkt
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394889
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 735/5 a:1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Kapitel

Titel:
Einleitung

Kapitel

Titel:
Abschnitt 1: Das Berliner Grundbuchwesen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts (Public Domain)
  • Ausgabe 1 (Berlin Nr. 1-276 = Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstrasse) (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der bei den Quellenangaben angewandten Abkürzungen
  • Berichtigungen und Nachträge
  • Index
  • Einleitung
  • Abschnitt 1: Das Berliner Grundbuchwesen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts
  • Abschnitt 2: Die Grund- und Hypothekenbücher der einzelnen Berliner Gerichte
  • Abschnitt 3: Grundsätze für die vorliegende Veröffentlichung
  • Berlin Nr. 1-62: Stralauer Straße
  • Berlin Nr. 63-140: Königstraße
  • Berlin Nr. 141-247: Neue Friedrichsstraße
  • Berlin Nr. 248A-276: Burgstraße
  • Alphabetisches Namens-Verzeichnis
  • Karte: Das alte Berlin. Ausschnitt aus dem "Grundriß von Berlin ... her. von J. C. Selter" 1804
  • Farbkarte

Volltext

Einleitung. 
Abschnitt 1: Das Berliner Grundbuchwesen seit dem Ende des 
17. Jahrhunderts.) 
Grundbuchähnliche Aufzeichnungen hat e8 schon zu früher Zeit, wie in 
anderen Städten, so auch in den Schwesterstädten Berlin und Kölln gegeben. Was 
sich davon an Spuren und Resten erhalten hat, ist von Paul Nehme a. a. O. 
zusammengestellt und gewürdigt worden. Auf diese ziemlich trümmerhaften Reste 
wird hier nicht näher eingegangen. Ein unmittelbaxex Zusammenhang mit der 
seit Ende des 17. Jahrhundert8 in gesc<lossener Reihe vorhandenen neueren 
Hypotheken- und Grundbüchern ist nicht exkennbaxr und, was in jenen älteren 
Büchern sich erhalten hat, so lü&enhaft, daß auf seine Berücsichtigung in dieser 
Publikation verzichtet wurde. Für die Zeit vor 1693 kann daher hier auf die 
erschöpfenden Angaben bei Rehme verwiesen werden. 
Die Grundlage des Berliner Grundbuchwesens im neueren Sinne ist das 
Kurfürstlihe Edikt vom Erb- und Lagerbuch in den Residenzstädten Berlin usw. 
vom 28. September 16932), dessen wesentliche Vorschriften dahin gingen, daß alle 
Grundstüe unter Nummern einzeln in dem vom Magistrat zu führenden Erb- 
und Lagerbuch verzeichnet und dabei jede8mal die Namen der Besizer und der 
HOypothekengläubiger vermerkt werden sollten (8 1); daß jede Besißveränderung 
jofort anzumelden, Besittitel ohne Eintragung nichtig und ungültig seien (8 2); 
daß alle vertrag8mäßigen und geseßlihen Hypotheken eingetragen werden müßten 
und nur in diesem Falle ius reale oder praelationis genießen sollten (8 3 u. 5), 
?) Literatur: von Raumer, „Ursprung der preußischen Hypothekenverfassung“ (im 
Allgem. Archiv für die Geschichtökunde des preuß. Staate3 her. von Leop. v. Ledebur, 
Band 7, 1832); H. Dernburg und F. Hinrich3, „Das preußische Hypotheken-Recht“ Band 1. 
Leipzig 1877 (= Deutsches Hypotheken-Recht her. v. Meibom. VI111), Aubert, „Grundbogerne3 
Historie t Norge, Danmark og tildel3 Tyskland“ Kristiania 1892 (deutsche Übersegung der 
Deutschland betreffenden Teile in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Recht8geschichte 
Bd. 14 Germ. Abt. S. 43); Paul Rehme, „Zur Geschichte des Grundbuchwesens in Berlin“ 
Weimar 1911 (Sonderabdru> aus der Festschrift zum 70. Geburt8tag Otto von Gierke); 
R. Lüdi>e, „Die Berliner Grundbücher seit dem Ende des 17. Jahrhunder13“ (in Familien- 
geschichtl. Blätter, her. v. der Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte zu 
Leipzig, 22. Jahrg. 1924, Heft 7/8 und 10). -- Die in Rehme3 sehr gründlicher Unter- 
juchung angegebene und dort bereit3 verwertete weitere Literatur konnte beiseite gelassen 
werden. Daß Rehme3 Angaben über die späteren seit 1693 angelegten Bücher sowie meine 
eigene Darstellung, die aus einem Vortrage entstand, in manchen Punkten ergänzt und 
berichtigt werden konnten, ist das natürliche Ergebnis neuerlicher ins Einzelne gehender Be- 
schäftigung mit dem Gegenstande, wobei auch noch einige (leidex nicht alle) biöher als ver- 
loren angesehene Grundbuchbände in Keller- und Bodenregistraturen wieder aufgefunden wurden. 
?) Dru bei Mylius, Corpus constitutionum Marchicarum Teil I1, Abt. Il, ur. XI 
und darnach bei Rehme a. a. O. S. 35ff. 
Berliner Häuserbuch 11: Lüdi>e, Geschi<te der Berliner Stadtgrundstü>e. 1. 
1 *
	        

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