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Post-Handbuch für Berlin (Public Domain) Ausgabe 1840 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Post-Handbuch für Berlin (Public Domain) Ausgabe 1840 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Königliches Post-Cours-Bureau
Titel:
Post-Handbuch für Berlin : oder Darstellung der Post-Verbindungen zwischen Berlin und sämmtlichen preuß. Städten und Post-Anstalten so wie zwischen Berlin und den bedeutendsten ausländischen Orten : auf das Jahr ... / bearbeitet im Cours-Bureau des Königl. General-Post-Amts
Erschienen:
Berlin: A. W. Hayn 1840
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1832; 1836-1837; 1840 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3011279-5 ZDB
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1840
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15426226
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 915/80:1840
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung

Kapitel

Titel:
11. Bestimmungen in Bezug auf die Brief-, Geld- und Packet-Beförderung nach dem Auslande

Kapitel

Titel:
I. Europäische Staaten

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Post-Handbuch für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1840 (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Übersicht der abgehenden und ankommenden Posten zu Berlin, nach den Tagen des Abganges und der Ankunft geordnet
  • 2. Die abgehenden und ankommenden Posten zu Berlin, nach den Coursen beschrieben
  • 3. Speditions- und Porto-Tabelle
  • 4. Tabelle über Abgang und Ankunft der Correspondenz zwischen Berlin und den bedeutendsten Orten des In- und Auslandes
  • 5. Die Preussischen Schnell-, Personen- und Fahr-Post-Course (mit Ausnahme der von Berlin ausgehenden Course) so wie die bedeutenderen ausländischen Eilwagen-, Diligence- und Postwagen-Course nebst den Eisenbahnen
  • 6. Die bedeutenderen Dampfschiffe und Packetboote
  • 7. Auszug aus dem Regulativ über die Preussische Porto-Taxe d. d. Berlin, den 24. December 1824
  • 8. Bestimmungen über Porto-Restitutionen bei beutenden Geld- und Packet-Sendungen
  • 9. Bestimmungen über die Garantie auf den Preussischen Posten
  • 10. Bestimmungen in Bezug auf die zur Post zu gebenden und von derselben zu empfangenden Briefe, Gelder und Packete
  • 11. Bestimmungen in Bezug auf die Brief-, Geld- und Packet-Beförderung nach dem Auslande
  • I. Europäische Staaten
  • II. Ausser-Europäische Länder
  • 12. Nachrichten für Reisende, welche sich der Preussischen Schnellpost, Personenpost oder Fahrpost bedienen
  • 13. Die Einrichtung der Berliner Stadtpost
  • 14. Die Extrapost-, Courier- und Stafetten-Beförderung
  • Berichtigungen
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

„4 
Bestimmungen 
in Bezug 
auf die 
A a. 
Brief-, Geld- und Packet-Beförderung 
nach dem Auslande: 
L Europäische Staaten. 
Anhalt - Bernburg, Dessau und Cöthen., 
Preufsische Posten. 
In; diesen‘ drei Herzogthümern ‚stehen die Posten, mit Ausnahme des Extra- 
Jan Courier- und Stafetten- Wesens, welches von der Landes-Regierung ab- 
ängig ist, unter, Preufsischer , Verwaltung, und. können Briefe, Gelder und Päk- 
kereien dahin frankirt oder unfrankirt abgesandt werden. 
B a d em. 
1. Briefe-dahin können unfrankirt, bis ‚zum Preufsisch-Badischen Post-Grenz- 
punkte, oder bis zum Bestimmungsorte frankirt werden. 
Gelder. und. Päckereien können 
eV. bei der Spedition durch Bayern unfrankirt, franko Preufsisch-Bayeri- 
schen Post-Grenzpunkt, franko Würzburg oder franko bis zum Be- 
stimmungsorte, und ; 
bei der. Spedition über Frankfurt a, M. unfrankirt, franko Preufsisch- 
Thurn- und Taxisschen Post-Grenzpunkt, franko bis Frankfurt a. M., 
franko_ bis Weinheim, oder franko bis zum Bestimmungsorte abge- 
sandt werden. ) 
2. Geht ein,recommandirter Brief verloren, so wird eine Vergütung von 
5 Ducaten an den Abs@äder gewährt. Die Reclamation mufs binnen 3 Monaten, 
vom Tage der Aufgabe an, geschehen. 
3. Bei Päckereien u. s. w. mufs der Werth und Inhalt auf der Adresse an- 
AeeChen sein. Schriften‘. Packete und -Waaren - Muster werden jedoch ohne 
Verthsangabe angenommen. , Jede grofse Geld-. oder. Waaren-Sendung soll mit 
einem Frachtbriefe (Adresse) versehen werden. In oder auf dem Frachtbriefe 
mufs; die Beschaffenheit der Emballage des Stücks, das Zeichen und der Inhalt 
und Werth bemerkt werden. 
Briefe mit Goldstücken beschwert, müssen in Gegenwart des expedi- 
renden Post-Beamten vom Absender verschlossen, und mit dem Postsiegel und 
dem Petschafte des Versenders versiegelt werden.
	        

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