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Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Königliches Post-Cours-Bureau
Titel:
Post-Handbuch für Berlin : oder Darstellung der Post-Verbindungen zwischen Berlin und sämmtlichen preuß. Städten und Post-Anstalten so wie zwischen Berlin und den bedeutendsten ausländischen Orten : auf das Jahr ... / bearbeitet im Cours-Bureau des Königl. General-Post-Amts
Erschienen:
Berlin: A. W. Hayn 1840
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1832; 1836-1837; 1840 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3011279-5 ZDB
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1840
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15426226
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 915/80:1840
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung

Kapitel

Titel:
5. Die Preussischen Schnell-, Personen- und Fahr-Post-Course (mit Ausnahme der von Berlin ausgehenden Course) so wie die bedeutenderen ausländischen Eilwagen-, Diligence- und Postwagen-Course nebst den Eisenbahnen

Kapitel

Titel:
B. Die bedeutenderen ausländischen Eilwagen-, Diligence- und Postwagen-Course und Eisenbahnen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1906 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1906/01/10
  • 1906/01/17
  • 1906/01/31
  • 1906/02/14
  • 1906/02/22
  • 1906/03/14
  • 1906/03/28
  • 28. u. 29. März 1906
  • 1906/04/11
  • 1906/05/02
  • 1906/05/23
  • Tages-Ordnung No. 11. (185-227), 23. Mai 1906
  • No. 11. (185-227), 23. Mai 1906
  • Vorlagen welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind. No. 11. (185-227), 23. Mai 1906
  • No. 11. (185-227), 23. Mai 1906
  • In nicht öffentlicher Sitzung. No. 11. (185-227), 23. Mai 1906
  • Übersicht der in der Sitzung am 23. Mai 1906 gefaßten Beschlüsse usw. (227), 23. Mai 1906
  • Übersicht der in der Sitzung am 23. Mai 1906 gefaßten Beschlüsse usw. No. 11. (185-227), 23. Mai 1906
  • 1906/06/13
  • Ersetzt: Nachscan 2
  • 1906/06/13
  • 1906/06/27
  • 1906/06/28
  • 1906/06/27
  • 1906/09/12
  • 1906/09/18
  • 1906/09/12
  • 1906/09/18
  • 1906/09/28
  • 1906/10/03
  • 1906/10/12
  • 1906/10/17
  • 1906/10/26
  • 1906/10/31
  • 1906/11/09
  • 1906/11/14
  • 1906/11/13
  • 1906/11/14
  • 1906/11/30
  • 1906/12/05
  • 1906/12/14
  • 1906/12/19

Volltext

249 
etwa weitergehender Schadensersatzansprüche durch die 
Forderung der Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen sein. 
§ 13. 
Rechtsverhältnisse nach Ablauf des Erbbau 
rechts. 
Mit der Beendigung des Erbbaurechts gehen 
die alsdann vorhandenen Gebäude unentgeltlich in 
das Eigentum der Stadt Charlottenburg über. Die 
Volkshötel Aktiengesellschaft Ledigenheim ist verpflichtet, 
eine etwa erfordeiliche Übergabe zu bewirken. Gleich- 
zeitig sind sämtliche Einrichtungsgegenstäude der Stadt- 
gemeinde unentgeltlich zu übereignen. 
8 14. 
Sicherheitsleistung. 
Zur Sicherheit für die Erfüllung aller aus diesem 
Vertrage der Stadt Charlottenbnrg entstehenden An 
sprüche bestellt die Gesellschaft eine Pfandsicherheit 
im Betrage von 50 000 M durch Hinterlegung 
mindestens 3% °/ 0 mündelsicherer Wertpapiere bei 
der Stadthauplkasse. Die Überwachung der Aus 
losung liegt der Gesellschaft ob. 
8 15. 
Satzn ngsänderung. 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, eine Änderung 
der Satzungen nicht ohne Zustimmung des Ma 
gistrats von Charlottenburg vorzunehmen. Des 
gleichen verpflichtet sie sich, die Genehmigung zur 
Übertragung von Aktien nicht ohne vorherige An 
hörung des Magistrats zu erteilen und bei Wider 
spruch des Magistrats die Genehmigung zu versagen. 
Zur Sicherstellung der im § 5 letzter Absatz 
übernommenen Verpflichtung wird die Gesellschaft 
den § 25 der Satzungen dahin ändern: „Vom Rein 
gewinn darf erst nach Abzug der zur Bildung des 
gesetzlichen Reservefonds erforderlichen Quote, ferner 
nach Abführung von jährlich 1 / i % uon 465000 
und 10O/o von 35000 M an linen Bauunterhal- 
lungs- und Erneuerungsfonds für das an der 
Danckelmann Straße zu errichtende Erbbauunter 
nehmen ein Gewinn an die Aktionäre verkeilt werden. 
Der zu verteilende Gewinn darf jedoch 4% des 
Akiienkapilals nicht übersteigen. Der Rest des Ge 
winnes darf, soweit er nicht veitraglich der Stadt 
Charlottenburg zufließt, nur zu Zwecken verwendet 
werden, für die sich die Gesellschaft gebildet hat". 
Die Stadt Charlottenburg ist erst nach Ein 
tragung der vorstehenden Satzungsänderungen im 
Handelsregister zur Erfüllung der Verpflichtungen 
aus diesem Vertrage verbunden. 
Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg.
	        

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