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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Reichspostdirektion (Berlin)
Title:
Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin / hrsg. von d. Reichspostdirektion Berlin
Subseries:
Branchen-Fernsprechbuch
Publication:
Berlin 1941
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Dates of Publication:
20.1940 - 21.1941; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2800818-2 ZDB
Succeeding Title:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin. Branchen-Fernsprechbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Telephone Directories Berlin (Business)
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1940
Language:
German
Digitization:
: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-7210863
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Telephone Directories Berlin (Business)

Chapter

Title:
2. Verzeichnis der Branchen

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1912 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek und der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht über die Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung der städtischen Hospitäler und Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe und des Krematoriums für 1912
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses Rummelsburg, des städtischen Hospitals und der Verpflegungsstation für kranke Obdachlose in Berlin-Lichtenberg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städtischen Obdachs, der Desinfektionsanstalt II, der Hilfsaktion für geschlechtskranke Frauen und des Obdachhospitals
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht des Versicherungsamts Abteilung für Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht zu Berlin
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof, über die städtische Fleischbeschau sowie über die Fleischvernichtungs- und Verwertungsanstalt bei Rüdnitz
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuersozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch
  • No. 48. Bericht über die Tätigkeit des städtischen Untersuchungsamtes für hygienische und gewerbliche Zwecke in der Zeit vom 1April 1912 bis 31März 1913
  • No. 49. Bericht über das Berliner Rettungswesen

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
211 agistrats z u Berlin 
für 
das Ltatsjahr 1912. 
M 44 
Wericht 6er Deputation 6er stä6tischen Gaswerke. 
A. Allgemeiner Teil. 
I Organisation. 
1. Von neueren Gesetzen sind für die Finanzen unserer Ver 
waltung von ganz (besonderer Bedeutung geworden die Reichs- 
Versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 und das Versicherungs 
gesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911. 
Die Reichsversicherungsordnung ist bezüglich ihres ersten und 
vierten, die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung betreffen 
de» Buches am 1. Januar 1912, bezüglich des dritten Buches, 
welches die Unfallversicherung behandelt, am 1. Januar 1912 in 
Kraft getreten. 
Das Bersicherungsgesetz für Angestellte, das seit dem 1. Januar 
1913 in Geltung ist, und die erhöhten Beiträge der Reichsver 
sicherungsordnung haben die Ausgaben für die gesetzliche Versiche 
rung der in unserem Betriebe beschäftigten Angestellten und Arbeiter 
ans 364 392 (319 570) Jt anwachsen lasse». 
2. Durch die am 1. April 1912 in Kraft getretene Novelle 
zur Reichsgewerbeordnung vom 27. Dezember 1911 ist die Aus 
händigung eines schriftlichen Beleges über den verdienten Lohn 
betrag unter Spezialisierung der Abzüge, allgemein für alle Fabrik- 
betriebe angeordnet worden. Dieses Geschäftsvcrfahren, welches bei 
der Lohnzahlung in den Anstalten und der Abteilung für das 
.Röhrensystem bereits seit dem Jahre 1909 geübt worden ist, ist 
auf Grund der vorstehend zitierten Novelle seit dem 1. April 19.13 
auch bei der Lohnzahlung in den Revierinspektionen und der Ab 
teilung für die öffentliche Beleuchtung eingeführt worden. 
3. Auf Anregung des Magistrats sind infolge vielfach ge 
äußerter Wünsche der städtischen Arbeiter die Bestimmungen über 
die Errichtung und Tätigkeit der Arbeiterausschüsse in unserm Be 
triebe unter dem 20. Februar 1913 abgeändert worden. 
Als neu sind besonders folgende Bestimmungen erwähnens 
wert : 
u) Der Arbeiterausschuß ivählt aus seiner Mitte einen Vor 
sitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schrift 
führer. Auf Wunsch des Ausschusses ivird der Schriftführer 
von der Betriebsleitung gestellt. 
b) Den Sitzungen des Ausschusses wohnen ein oder mehrere 
Beauftragte der Betriebsleitung mit beratender Stimme bei, 
welche auf Verlangen jederzeit zu hören sind. 
c) Auf Anordnung der Direktion können zur Beratung und 
Begutachtung von Fragen, welche den gesamten Betrieb der 
Gaswerksverwaltung angehen, sämtliche Arbeiterausschüsse zu 
einer gemeinschaftlichen Sitzung einberufen werden. 
Eine solche Einberufung muß auch stattfinden, falls die 
Mehrzahl der Arbeiterausschüsse sie unter Angabe des Be 
ratungsgegenstandes bei der Direktion beantragt. 
In der gemeinsamen Sitzung führt ein Beauftragter der 
Direktion den Vorsitz, ein anderer das Protokoll. 
Die Beratung des gemeinsamen Ausschusses tritt in be 
zug auf die zur Tagesordnung gestellten Gegenstände an die 
Stelle der Beratung der Sonderausschüsse. 
6) Schließlich sei noch die Bestimmung erwähnt, daß es zur 
Entlassung oder zur Aufkündigung des Dienstverhältnisses 
der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Arbeiterans- 
schusses der Genehmigung des Magistrats bedarf. 
4. Denjenigen unserer Konsumenten, ivelche Gas durch Münz 
gasmesser beziehen, wird die Gasmessercinrichtung nebst den zu 
gehörigen Leitungen, Beleuchtungsgegenständen und Gaskochern be 
kanntlich mietweise überlassen. 
Der Mietzins wird in Form eines Zuschlages zu dem Gas 
preis in Höhe von 2,46 ^ für 1 cbm Gas erhoben. In diesein 
Preisansschlag ist die Verzinsung und Tilgung der für die Her 
stellung der Münzgasniesseraülagen usw. aufgewendeten Kosten im 
wesentlichen enthalten. 
Diese 2,46 ^ Aufschlag für 1 cbm reichen jedoch nur aus, 
wenn ein Verbrauch von mindestens 300 cbm Gas stattfindet. 
Die Vorschrift dieses Mindestverbrauches, welche im Jahre 1910 
fallen gelassen worden ist, ist durch den Zusatz zu 2 des § 4 
der Bedingungen für die Gasentnahme durch Münzgasmesser aus 
den städtischen Gaswerken und die Vermietung von Gesamtein- 
richlungen für Leucht- und Kochgas vom 17. Februar 1913 wieder 
aufgenommen worden, weil der Durchschnittsverbrauch in letzter Zeit 
dadurch eine Minderung erfahren hat, daß die Gasbenutzung durch 
Münzgasmesser auch vielfach von Leuten in Anspruch genommen 
worden ist, die zwar die Vorteile der ständigen Leucht- und Heiz 
bereitschaft des Gases genießen wollten, aber tatsächlich nur ganz 
minimale Mengen verbrauchten. Wir haben Konsumenten gehabt, 
die nur ein- oder zweimal im Jahre, etwa bei einer Geburts 
tagsfeier und an einem sonstigen Festtage Gas gebrannt haben. 
Auf ein solches Geschäft können wir uns natürlich nicht einlassen. 
Dazu sind die Anlagekosten denn doch zu hoch. 
Der oben erwähnte Zusatz zum § 4 lautet: 
der zulässige Mindestverbrauch einer Münzgasmesscreinrich- 
tung wird aus 25 cbm für 1 Monat «.oder 300 cbm für ein Jahr 
mit der Maßgabe festgesetzt, daß, sofern weniger Gas verbraucht 
ist, für jedes Kubikmeter des Mindestverbrauches 3 .0, zu ent 
richten sind. Die bezügliche Abrechnung findet bei fortlaufender 
Gasabnahme am Schlüsse des Verbrauchsjahres, im Falle der 
Abmeldung bei Einstellung des Gasverbrauches statt. 
5. Die vielfachen Anregungen zur Verminderung des Schreibwerks 
und Vereinfachung des Geschästsversahrcns führten uns zu einer Reform 
in bezug auf die Einziehung und Ausschreibung der Gasrechnungen. 
Rach deni bisher geübten Verfahren kommen für die bureaumäßige 
Bearbeitung der Rechnungen bis zu ihrer Einziehung sämtliche 38 Revier 
inspektionen, die Spezirlregistratur und Spezialbuchhalterei unseres 
Zentralbureaus sowie die städtische Werkseiuziehungsabteilung in Betracht. 
Es lag daher nahe, zur Abkürzung dieses infolge der Entfernung 
der einzelnen Dienststellen zeitraubenden Verfahrens die Ausschreibung 
und Einziehung der Rechnungen unmittelbar durch die Revierinspektionen 
verrechnen zu lassen. 
Die Durchführung einer derartigen Dezentralisation war in An 
betracht des behördlichen Charakters unseres Unternehmens nicht leicht 
und hat in kassentechnischer Hinsicht die eingehendste Prüfung erfordert. 
Nach langen Verhandlungen erhielten mir im Noveniber 1912 
vom Magistrat die Genehmigung, vom 1. Februar 1912 ab bei der 
3. Revierinspektion (Stralauer Straße 57/58) das neue System versuchs 
weise einzuführen. In dieser Revierinspektion werden nunmehr die 
Gasrechnungen an der Hand des daselbst verbleibenden Materials 
mittels einer Schreib- und Additionsmaschine ausgeschrieben und 
bereits eine Woche nach erfolgter Standaufnahnie dem Konsumenten 
zwecks Begleichung präsentiert. Auch die Kautionen werden ans Antrag 
in der Revierinspektion sofort zurückgezahlt. 
Auf Grund der bei der 3. Revierinspektion erzielten günstigen 
Resultate ist das neue System mit Genehmigung des Magistrats vom 
1. Dezember 1912 ab auch bei der 28. Revierinspektion eingeführt 
worden um zu ersehen, wie sich das neue Verfahren in einem großen 
Außenrevier bewährt. Aber auch hier sind die Resultate so günstig 
1
	        

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