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Städtebau (Public Domain) Ausgabe 8.1911 (Public Domain)

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Full text: Städtebau (Public Domain) Ausgabe 8.1911 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Kaiserliche Ober-Postdirektion (Berlin)
Title:
Postbuch für Berlin und Umgegend / herausgegeben von der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin
Publication:
Berlin: Reichsdruckerei 1913
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
1904-1905; 1909; 1912-1913 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3011257-6 ZDB
Previous Title:
Postbuch zum Gebrauch für das Publikum in Berlin und Umgegend
Succeeding Title:
Postbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Post ; Postsendung ; Geschichte
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1912
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15422906
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 915/80:1912
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Chapter

Title:
I. Einrichtungen für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr im Bezirk Berlin

Chapter

Title:
Rohrpostsendungen

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 8.1911 (Public Domain)
  • Title page
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

DER STÄDTEBAU 
123 
und welche unter Umständen verlegt werden können. Hier 
bei ist es zweckmäßig, einen Unterschied zwischen Betriebs- 
und Verkehrsanlagen zu machen. Als Verkehrsanlagen 
wären die Personenbahnhöfe, Post- und Eilgutanlagen, die 
Güterbahnhöfe mit den Schuppen, Rampen und Frailade- 
straßen, die Gleise in einem Hafen zu verstehen, als Betriebs 
anlagen dagegen die Verschiebe- (Rangier-) Bahnhöfe, die 
Abstellanlagen, die Aufstellgleise, die Werkstätten, Lokomotiv 
schuppen, die Bedienungsstellen für bestimmte „Verkehrs 
anlagen“, z. B. für einen Hafenbahnhof. !m allgemeinen 
kann man sagen, daß im beiderseitigen Interesse von Stadt 
und Eisenbahn die „Verkehrsanlagen“ an eine bestimmte 
historisch gewordene Lage gebunden sind, Änderungen — 
Verlegen eines Bahnhofs — sind natürlich möglich, aber 
meist sehr schwierig, Neuanlagen — z. B. Anlage eines 
neuen Stückgutbahnhofs — sind natürlich möglich und sind 
in gemeinsamer Arbeit von Stadt und Eisenbahn zu ent 
werfen. Die Betriebsanlagen sind dagegen nicht so sehr 
an eine bestimmte Örtlichkeit gebunden; vom Standpunkt 
der Stadt ist eine entfernte Lage oft erwünscht, weil damit ihre 
Belästigungen (Rauch, Lärm) weniger fühlbar werden, aber 
die Stadt verliert dadurch unter Umständen zahlreiche Steuer 
zahler ; auch vom Standpunkt der Eisenbahn ist das Hinauslegen 
der Betriebsanlagen oft ein geeignetes Mittel, den steigenden 
Anforderungen des Verkehrs gerecht zu werden, denn indem 
man die im Stadtinnern vorhandenen Betriebsanlagen auf 
billiges Land in die Außengebiete verlegt, gewinnt man im 
Stadtinnern Platz zu den notwendigen Vergrößerungen der 
Verkehrsanlagen, ohne dort teures Gelände kaufen zu müssen, 
und man erhält vielleicht sogar die Möglichkeit, Gelände 
für eine gesunde Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen. 
In dieser für Großstädte so brennenden Frage großer 
Bahnhofsumgestaltungen decken sich also inbetreff des 
Hinauslegens der Betriebsanlagen die Anforderungen der 
Eisenbahnen, der Städte und vor allem der Finanzierung 
unter Umständen in einer so vollkommenen Weise, daß 
dadurch ein gemeinsames Arbeiten von Stadt und Eisen 
bahn geradezu herausgefordert wird. 
Muß man sich bei so großen gemeinsamen Interessen 
eigentlich wundern, daß leider noch so oftReibereien zwischen 
Städten und Eisenbahnen Vorkommen, so ist es für den 
Städtebauer besonders wichtig, sich darüber klar zu sein, 
daß die Eisenbahn mehr Macht hinter sich hat als die Stadt. 
Daß der Eisenbahn mehr Macht innewohnt, entspringt 
nicht etwa aus ihrem Charakter als Staatsunternehmen; 
sie hat diese Macht vielmehr auch in Ländern mit reinem 
Privatbahnsystem; denn die stärkere Macht entspricht der 
verkehrspolitischen Bedeutung und der technischen Natur 
der Eisenbahn gegenüber der der Straße. 
Zunächst dient die Eisenbahn dem Allgemein-Inter- 
esse des Volkes oder Staates und, soweit es sich um Haupt 
linien handelt, dem internationalen Verkehr. Diesem 
Interesse kann die Stadt nur ihr engbegrenztes Orts- 
interesse gegenüberstellen. Demgemäß steht hinter der 
Eisenbahn — auch in Privatbahnländern — die Macht des 
Staates, wenn es darauf ankommt, Hindernisse für den 
durchgehenden Verkehr zu beseitigen oder überhaupt nicht 
entstehen zu lassen. 
In diesem Allgemein-lnteresse ist von besonderer Wich 
tigkeit die militärische Bedeutung der Eisenbahnen; denn 
nebem dem Heer sind die Eisenbahnen das wichtigste 
Kriegsmittel. Je mehr ein Volk bedroht ist und je stärker 
daher die Militärmacht eines Landes sein muß — und das 
gilt gerade für Deutschland —, desto rücksichtsloser muß 
auch die Staatsgewalt die für den Krieg notwendigen An 
forderungen durchsetzen, selbst wenn dadurch Teile einzelner 
Städte geschädigt werden. Das gleiche ist ja der Fall bei 
den „Rayonbeschränkungen“ der Festungen, durch die so 
manche Stadt in ihrer Entwicklung zurückgehalten wird. 
Der Bedeutung der Eisenbahnen für den allgemeinen 
Verkehr und die Wahrhaftigkeit entspricht es auch, daß 
die Eisenbahnen gegen widerstreitende Interessen einen 
starken Rückhalt im Staats- und Verwaltungsrecht haben 
müssen und auch überall haben. 
Hierzu kommt noch die große finanzielle Macht der 
Eisenbahnen hinzu, die durch den Verkehr gewaltige Ein 
nahmen haben, dafür aber auch große Mittel aufwenden 
müssen und im Stadtgebiet fast immer als die größten 
Grundbesitzer und die größten Bauherren auftreten. Vor 
allem ist hier die Finanzierung der großen Umgestaltungen 
und Neuanlagen der Eisenbahnen in und bei den Städten 
wichtig; die Aufwendungen, die hier die Eisenbahnen zu 
machen haben, sind fast immer wesentlich größer als die der 
Städte, die Eisenbahn muß demgemäß eine ausschlaggebende 
Bedeutung bei der Entwurfbearbeitung für sich in Anspruch 
nehmen. 
Das muß sie aber außerdem auch deshalb, weil die 
rein technischen Verhältnisse des Baus und Betriebes 
bei der Eisenbahn viel stärker und starrer sind als bei der 
Straße. Zu vergleichen ist hier gewissermaßen der schnelle, 
schwere Schnellzug mit dem langsameren, viel leichteren 
Straßenfuhrwerk. Die hohe Geschwindigkeit und das große 
Gewicht der Eisenbahnzüge erfordert Bauanlagen von viel 
größerer Stärke und vor allem von viel größerer Starrheit; 
dem für Schnellzüge schon kleinen Halbmesser von 500 m 
steht der auf Straßen zulässige Halbmesser von 15 m gegen 
über, dem Steigungsverhältnis von etwa 1 ; 200 das von 
1:40, der Fläche eines kleineren Güterbahnhofs von 
800 X 100 m die Fläche mittelgroßer Plätze. Ihrer viel 
größeren Beweglichkeit in Größe, Steigungen und Krüm 
mungen entsprechend können sich die Straßen sehr gut den 
Eisenbahnen anschmiegen, nicht aber die starren, groß 
flächigen Eisenbahnanlagen den Straßen. (Auf eine gewisse 
Einschränkung dieser Gedanken wird weiter unten ein 
gegangen werden.) Ferner beruht die größere Macht der 
Eisenbahn in ihrem größeren Bezirk. Eine Stadt ist nur 
innerhalb ihrer meist recht eng gezogenen Kommunalgrenzen 
für die Verhandlungen mit den Eisenbahnverwaltungen zu 
ständig; die Eisenbahn beherrscht dagegen, was ihre Um 
gestaltungen anbelangt, ein beliebig großes Gebiet, nämlich 
das Gebiet, das irgendwie von Betriebsänderungen beein 
flußt wird. Die Eisenbahnen können und müssen daher 
aus einem viel größeren Rahmen heraus schaffen, und haben 
es dabei mit einem einheitlichen organischen Gebilde, näm 
lich dem Eisenbahnnetz, zu tun, die Städte sind dagegen an 
den oft viel zu engen und sehr oft unnatürlichen Rahmen 
ihrer zufälligen politischen Grenzen gebunden. Der Städte 
bauer sollte es sich daher stets angelegen sein lassen, auch 
für die Vorort- und Nachbargebiete mitzudenken und mit 
zuarbeiten. 
Kurz angedeutet muß auch noch werden, daß bei et 
waigen Streitigkeiten der Eisenbahntechniker vom Eisenbahn 
wesen eben mehr versteht als der Städtebauer und ihm 
in dieser Beziehung in den Verhandlungen überlegen ist.
	        

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