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Postbuch für Berlin und Umgegend (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Other:
Kaiserliche Ober-Postdirektion (Berlin)
Title:
Postbuch für Berlin und Umgegend / herausgegeben von der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin
Publication:
Berlin: Reichsdruckerei 1913
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
1904-1905; 1909; 1912-1913 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3011257-6 ZDB
Previous Title:
Postbuch zum Gebrauch für das Publikum in Berlin und Umgegend
Succeeding Title:
Postbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Post ; Postsendung ; Geschichte
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1912
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 915 Verkehr: Post. Fernmeldedienst
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15422906
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 915/80:1912
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Chapter

Title:
I. Einrichtungen für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr im Bezirk Berlin

Chapter

Title:
Zeitungsbezug

Contents

Table of contents

  • Postbuch für Berlin und Umgegend (Public Domain)
  • Ausgabe 1912 (Public Domain)
  • Cover
  • Advertising
  • Verzeichnis der Nachbarorte im Bezirk Berlin, für die die Ortsbrieftaxe gilt
  • Neuerungen im Postverkehr seit Erscheinen des Postbuchs für 1911
  • Contents
  • Zur gefälligen Beachtung ; Auskünfte und Beschwerden
  • I. Einrichtungen für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr im Bezirk Berlin
  • Post- und Telegraphenanstalten, Rohrpostbetriebstellen und öffentliche Fernsprechstellen
  • Schalterdienststunden
  • Schlußzeiten für die Einlieferung der Sendungen an den Postschaltern
  • Tabelle: Schlußzeiten für die Auflieferung gewöhnlicher Briefsendungen durch den Posthausbriefkasten zur Beförderung mit den nachbezeichneten Eisenbahnzügen
  • Tabelle: Schlußzeiten für die Auflieferung gewöhnlicher Pakete zur Beförderung mit den nachbezeichneten Päckereizügen
  • Tabelle: Wichtigere von Berlin und Charlottenburg abgehende, zur Postbeförderung benutzte Eisenbahnzüge mit Angabe der letzten Leerungszeiten des Bahnhofsbriefkastens
  • In Berlin ankommende, für den Briefverkehr wichtige Eisenbahnzüge mit Angabe der anschließenden Briefbestellungen
  • Zur gefälligen Beachtung!
  • Verzeichnis der Straßen und Plätze von Berlin und der angrenzenden Orte mit Angabe der Bestellpostanstalt
  • Verzeichnis der Ortschaften in den Kreisen Niederbarnim und Teltow mit Angabe der Bestellpostanstalt
  • Verkauf von Postwertzeichen, Wechselstempelzeichen, statistischen Wertzeichen und Versicherungsmarken
  • Zeitungsbezug
  • Rohrpostsendungen
  • Annahme von Paketen durch die Paketbesteller
  • Briefkasten
  • Bestellzeiten für Postsendungen in Berlin und Umgegend
  • Bestellgebühren
  • Bestimmungen über Bestellung, Abholung, Postvollmacht usw.
  • Ausgabe der Postsendungen und Telegramme in Berlin
  • Tabelle: Ausgabestellen im Bezirk Berlin
  • Ortschnelldienst
  • Verzeichnis der am Ortschnelldienst teilnehmenden Post- und Telegraphenanstalten
  • Eilabholung von gewöhnlichen Briefsendungen und Telegrammen
  • Spätlingsbriefe
  • II. Allgemeine Bestimmungen
  • Verzeichnis der Postanstalten im Reichspostgebiet und der wichtigen Postorte in Bayern und Württemberg
  • Verzeichnis der wichtigeren Postorte in Österreich-Ungarn mit Angabe der Zonen (Entfernungsstufen) zur Berechnung des Portos für Paket- und Wertsendungen
  • Cover back
  • ColorChart

Full text

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Zeitungsbestellgeld. An Zeitungsbestellgeld sind monatlich im voraus 
zu entrichten: 
für die amtlichen Verordnungsblätter und für Zeitungen, die seltener 
als wöchentlich einmal bestellt werden, 2 Pf., 
für Zeitungen, die wöchentlich einmal bestellt werden, 4 Pf. 
Für jede weitere Bestellung erhöht sich das Bestellgeld um 2 Pf., jedoch 
wird hierbei die 6.—7., die 12.—14., die 18.—21. und 2 98, Bestellung nur 
als eine Bestellung gerechnet. 
Das Zeitungsbestellgeld wird für die Dauer der Bezugszeit im voraus er- 
hoben, und zwar vom 1. des Monats ab, in dem die Abtragung beginnt. Die 
Bestellung erfolgt so oft, wie Gelegenheit dazu vorhanden ist. 
Rohrpostsendungen. 
Der Rohrpostbezirk Berlin umfaßt Berlin nebst Berlin-Friedenau, 
Berlin-Halensee, Berlin-Rummelsburg (innerhalb der Ringbahn), Berlin-Schöne- 
berg, Berlin-Wilmersdorf, Charlottenburg (mit Westend), Neukölln, Plötzensee 
sowie die Grundstücke Treptower Chaussee 15—18. 
Rohrpostsendungen werden, soweit angängig, mit der Rohrpost befördert 
und dann den Empfängern durch Eilboten zugestellt. 
Zur Foförderung zugelassen sind: Briefe, Postkarten und Postkarten 
mit Antwort. 
ie Gebühr für die Beförderung und Bestellung innerhalb des Rohrpost- 
bezirks beträgt im Frankierungsfalle für Rohrpostbriefe 30 Pf., für Rohrpost- 
karten 25 Pf. und für Rohrpostkarten mit Antwort 50 Pf. Bei unfrankierten 
Rohrpostsendungen tritt eine Zuschlaggebühr von 10 Pf. hinzu; für unzu- 
reichend frankierte Rohrpostsendungen wird der einfache Betrag des fehlenden 
Gebührenteils (Ergänzungsgebühr) und außerdem ein Zuschlag von 10 Pf. 
erhoben. Die Größe der Rohrpostbriefe darf in der Länge 12,5 cm und 
in der Breite 8 cm nicht überschreiten; das Gewicht darf über 20 g nicht hinaus- 
gehen. Wenn nicht die amtlichen Rohrpostkarten und -Briefumschläge benutzt 
werden, müssen die Sendungen auf‘ der Vorderseite am oberen Rande groß 
und deutlich den Vermerk »Rohrpost« erhalten, der zu unterstreichen ist. N Dater 
Ergänzung des fehlenden Frankos können auch die gewöhnlichen Postkarten- 
formulare benutzt werden. Rohrpostkarten und -Briefumschläge sind innerhalb 
des Rohrpostbezirks bei den Post- und Telegraphenanstalten sowie bei den 
amtlichen ‚"erkaufstellen für Postwertzeichen käuflich. 
Von üer Rohrpostbeförderung sind ausgeschlossen: Sendungen, 
die Geldstücke oder sonstige steife oder zerbrechliche Gegenstände enthalten, 
die mit Siegellack verschlossen sind, oder die in die zur Beförderung dienenden 
Büchsen nicht eingelegt werden können, ohne Schaden zu nehmen, oder die 
bei der Verpackung und Beförderung Schwierigkeiten bereiten; endlich Wert-, 
Einschreib- und Nachnahmesendungen sowie Briefe mit Zustellungsurkunde. 
Die Auflieferung der Rohrpostsendungen hat bei den mit Rohr- 
ostbetrieb ausgestatteten Verkehrsanstalten (siehe S. 11—15) durch die in den 
 Eeholervorräumen befindlichen besonderen Briefkasten oder Einwürfe für Rohr- 
postsendungen, und wenn solche nicht vorhanden sind, am Schalter stattzufinden. 
Rohrpostsendungen können auch den Telegraphen- und Rohrpostboten auf
	        

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