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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Issue 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Creator:
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Title:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Publication:
Berlin, 1921 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
DDC Group:
320 Politik
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) : Spalten 10719 bis 12330
Publication:
1921
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
Fehlende Inhalte in Digitalisierungvorlage: 134. Sitzung und Vorläufiger Sachweiser 1919/20
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15408524
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Parl 3:St.Ber. -1919/21,Bd 9
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
137. Sitzung. Sonnabend den 24. April 1920
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Issue 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 135. Sitzung. Donnerstag den 22. April 1920
  • 136. Sitzung. Freitag den 23. April 1920
  • 137. Sitzung. Sonnabend den 24. April 1920
  • 138. Sitzung. Montag den 26. April 1920
  • 139. Sitzung. Dienstag den 27. April 1920
  • 140. Sitzung. Mittwoch den 28. April 1920
  • 141. Sitzung. Donnerstag den 29. April 1920
  • 142. Sitzung. Mittwoch den 5. Mai 1920
  • 143. Sitzung. Donnerstag den 6. Mai 1920
  • 144. Sitzung. Freitag den 7. Mai 1920
  • 145. Sitzung. Mittwoch den 23. Juni 1920
  • 146. Sitzung. Donnerstag den 24. Juni 1920
  • 147. Sitzung. Montag den 5. Juli 1920
  • 148. Sitzung. Dienstag den 6. Juli 1920
  • 149. Sitzung. Mittwoch den 7. Juli 1920
  • 150. Sitzung. Donnerstag den 8. Juli 1920
  • Ergänzungsblatt
  • 151. Sitzung. Mittwoch den 15. September 1920
  • 152. Sitzung. Donnerstag den 16. September 1920
  • 153. Sitzung. Freitag den 17. September 1920
  • 154. und 155. Sitzung. Dienstag den 21. September 1920
  • Farbkarte

Full text

10927 Verfässunggebende Preußische Landesversammlung" 137. Sizung am 24. April 1920 10928 
[Bilvung einer Stadt Groß-Berlin] Präsident Leinert: Die Besprechung ist geschlossen. 
- = Wir kommen zur Abstimmung. | 
..- . ; ; 4 I< will zunächst über den Antrag Gräf (Frank- 
ap eandent Leinert: Das Wort hat der Herr Ab furt) abstimmen lassen, der beantragt, in 8 40 die Nr 1 
3 g- und 2 zu jem un dase „u Negi nungen 
MS ; . 2 wieder herzustellen. I< bitte diejenigen, die sür die 
. Siering, Abgeordneter (Soz.-Dem.): Es dreht sich Wiederherstellung der RegierungsSvorlage in Ziffer 1 und 2 
niht darum, was der Herr Kollege Haseloff gesagt hat, H woll ; heb 
jondern ich bitte unter allen Umständen darauf zu achten, stimmen wollen, fich zu erheben. 
daß hier für die Gemeinde Berlin ein besonderes Unrecht (Geschieht) 
tesehaffen werden Es EE RTEET Verschlechterung: DaZ3 ist die Minderheit; der Antrag ist abgelehnt. 
ENE MANU Nun kommen wir zur Abstimmung über den 
Vir haben schon im Auss<huß darauf aufmerksam gemacht, Antrag der Abgeordneten Adolph Hoffmann und Ge- 
daß dieser Gesezentwurf unmögli< dazu benußt werden nossen, Drucksache Nr 2211 zu a, der verlangt, daß die 
fann, eine Bestimmung hineinzubringen, die erst einer Worte „seit einem Jahr“ gestrichen werden sollen. Ic< 
fünftigen geseßlichen Regelung bedarf. Im Augenbli& bitte diejenigen, die dem Antrage des Abgeordneten 
gelten die gejeßlichen Bestimmungen, wie sie in der Verxr- Adolph Hoffmann zustimmen wollen, sich zu erheben. 
ordnung, die Kollege Klodt vorgetragen hat, maßgebend Geschieht) 
sind. Wir wünschen, daß bei der Stadigemeinde Berlin  (Geschieh . 
diese geseßlihen Bestimmungen in Kraft bleiben. Der Das ist die Minderheit; der Antrag ist abgelehnt. 
fünftigen Städteordnung soll dadurc< nicht vorgegriffen Wir kommen dann zu dem Antrag der Abgeordneten 
werden. Wir bitten de3halb, unserm Antrag zuzustimmen, Adolph Hoffmann und Genossen, Drusache Nr 2211 
wodurch nichts besonderes vorgeschrieben wird, sondern zu b, nach dem für die Worte „seit einem Jahr“ geseßt 
nur dieselben Bestimmungen für Berlin in Anwendung werden soll „seit se<h3 Monaten“. I< bitte diejenigen, 
fommen sollen, die allgemein für alle Neuwahlen der die diesem Antrag zustimmen wollen, sich zu erheben. 
Städteverwaltungen gegenwärtig gelten. ES soll also kein (Geschieht 
besonderes Recht gemacht werden, sondern bei den bi3- eschieht) 
herigen Bestimmungen bleiben. Wir haben bereit3 im Auch das ist die Minderheit; der Antrag ist abgelehnt. 
Ausshuß darauf hingewiesen, und ich verstehe eigentlich Dann darf ich wohl ohne besondere Abstimmung 
die Herren vom Zentrum und die Herren Demokraten feststellen, daß den Ausschußbes<hlüssen zugestimmt 
nicht, daß sie diesem unserem Antrag im Ausschuß nicht ist. I< stelle die Annahme des 8 40 fest. 
stattgegeben haben. Wir haben uns bei allen Beratungen Wir kommen zu 8 41. Wortmeldungen liegen nicht 
immer auf den Standpunkt gestellt, daß wir im Geseß- vor. I< stelle auch hier ohne besondere Abstimmung 
entwurf Groß-Berlin kein Sonderrecht schaffen wollen. fest, daß der Auss<hußantrag angenommen ist. 
Wenn die Bestimmung so, wie sie jezt ist, nach den Be- Wir kommen zu 8 42. Ic eröffne die Besprechung. 
s<lüssen des Ausschusses bestehen bleibt, dann wird in Da3 Wort hat der Abgeordnete Dr Leidig. 
diesem Fe für Berlin ein Sond gesmasfen: 0. 
gegen müssen wir uns mit allen Kräften wenden. Wir Dr Leidig, Abgeordneter (D. V.-P.): Meine Damen 
bitten Sie deShalb, unserem Antrag Nr 2202 zuzustimmen. und Herren, 4. Fn LIM u is 8 42 einen 
Zusaß zu machen, der dafür sorgt, daß denjenigen Be- 
Präfsident Leinert: Das Wort hat der Abgeordnete amten, die nicht in die neue Organisation übertreten, 
Dominicus. eine größere Sicherheit gewährt wird. Nach den Be- 
stimmungen, wie sie im 8 42 getroffen sind, soll mit den 
Dominieus8, Abgeordneter (D. Dem.): Meine Beamten zunächst darüber verhandelt werden, daß sie in 
Damen und Hexren, meine politischen Freunde haben eine gleichwertige Stellung in den neuen Kommunal- 
umgekehrt die Empfindung, daß, wenn wir jekt hier für verband hineintreten. Die Frage der Gleichwertigkeit 
die Stadt Groß-Berlin die sehs Monate festlegten, wir wird ungemein schwierig zu entscheiden sein; es ist eine 
durch diesen Beschluß dex allgemeinen Städteordnung wesentlich subjektive Ents<heidung. Wenn sih zwischen 
präjudizieren würden. Das wollen wir aber nicht tun. dem Beamten und dem Magistrat Berlin keine Einigung 
Im Übrigen machen wir darauf aufmerksam, daß die ergibt, so soll der Oberpräsident entscheiden. Diese Ent- 
Beschlußfassung in Artikel 17 Abs. 2, die ja die ein- scheidung soll allerdings na< Anhörung des Beamten 
jährige Wohnzeit hier der LandeSregierung anheimstellt, und der Beamtenorganisation erfolgen, aber eben nur 
auch mit Zustimmung der Sozialdemokratishen Partei na< Anhörung. Der Beamte muß dann dieser Ent- 
zustandegekommen ist. scheidung des Oberpräsidenten folgen, denn er verliert 
i. . | ete , . sonst jeden Anspruch auf Gehalt, Ruhegehalt, Witwen- 
(Hört, hört! bei der Unabhängigen Sozialdemokratischen versorgung. Gewiß hat ex an sich den Rechtsweg, aber 
Bartei) dieser Recht3weg ist ihm tatsächlich völlig verschlossen, 
denn der Beamte bleibt während der ganzen Zeit, in der 
- Präsident Leinert: Das Wort hat der Abgeordnete der Prozeß bi3 zum Reich3gericht dur<geführt wird, ohne 
Siering. jedes Gehalt. Er muß also gemäß der Entscheidung des 
| Oberpräsidenten handeln, sofern er sic nicht von vorn- 
Siering, Abgeordneter (Soz.-Sem.): I< kann die herein dem Elend preisgegeben sehen will. Diese Situa- 
Ausführungen des Herrn Kollegen Dominicus nicht un- tion, wie sie biSher zuungunsten der Beamten niemals 
widersprochen lassen. Es kommt uns gar nicht darauf geschaffen worden ist, die dem Beamten jede Rects- 
an, etwas zu präjudizieren, sondern wir wollen das sicherheit nimmt, muß do<h unter allen Umständen zu- 
geltende Recht nicht für Berlin ausschalten. Darauf gunsten der Beamten anders gestaltet werden. 
fommt es an. Gegenwärtig gelten die sechs Monate nach Wir haben uns deshalb erlaubt, vorzuschlagen, daß 
der Verordnung, und wir wünschen, daß diese biöSherige der Beamte in diesem Falle ungefähr dieselben Rechte = 
Bestimmung auch für Berlin aufrechterhalten werden soll. allerdings nac<h unserem Vorschlage. geringere, abex immer- 
137. Sitßg Landesvers. 1919/20 127
	        

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