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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Title:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Publication:
Berlin 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
DDC Group:
320 Politik
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Title:
134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) : Spalten 10719 bis 12330
Publication:
1921
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
Fehlende Inhalte in Digitalisierungvorlage: 134. Sitzung und Vorläufiger Sachweiser 1919/20
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15408524
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Parl 3:St.Ber. -1919/21,Bd 9
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
152. Sitzung. Donnerstag den 16. September 1920

Contents

Table of contents

  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Ausgabe 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • 135. Sitzung. Donnerstag den 22. April 1920
  • 136. Sitzung. Freitag den 23. April 1920
  • 137. Sitzung. Sonnabend den 24. April 1920
  • 138. Sitzung. Montag den 26. April 1920
  • 139. Sitzung. Dienstag den 27. April 1920
  • 140. Sitzung. Mittwoch den 28. April 1920
  • 141. Sitzung. Donnerstag den 29. April 1920
  • 142. Sitzung. Mittwoch den 5. Mai 1920
  • 143. Sitzung. Donnerstag den 6. Mai 1920
  • 144. Sitzung. Freitag den 7. Mai 1920
  • 145. Sitzung. Mittwoch den 23. Juni 1920
  • 146. Sitzung. Donnerstag den 24. Juni 1920
  • 147. Sitzung. Montag den 5. Juli 1920
  • 148. Sitzung. Dienstag den 6. Juli 1920
  • 149. Sitzung. Mittwoch den 7. Juli 1920
  • 150. Sitzung. Donnerstag den 8. Juli 1920
  • Ergänzungsblatt
  • 151. Sitzung. Mittwoch den 15. September 1920
  • 152. Sitzung. Donnerstag den 16. September 1920
  • 153. Sitzung. Freitag den 17. September 1920
  • 154. und 155. Sitzung. Dienstag den 21. September 1920
  • ColorChart

Full text

12091 Berfässunggebende Preußische Lande3versammlung 152. Sizung am 16. September 1920 12092 
sUmlegungsordnungl Auf diese wenigen Bemerkungen will ich mich heute 
D 7 beschränfen, und im übrigen nehme ic< Bezug auf den 
[Dr Reineke, Berichterstatter (Zentr.)] vorliegenden schriftlichen Bericht. 
die entsprechende Bestimmung aus dem Gesetze de3 PI . . -. | 
Jahres 1872 in das neue Geseß aufgenommen sehen wil. / Präsident Leinert: I< eröffne die Besprechung 
In diesem Antrage wird die Einfügung eines neuen über 8 1. Das Wort hierzu hat Herr Abgeordneter Weis- 
S 1a verlangt, welcher lautet: sermel. 
Grundstü>e, welche auf Grund der bisherigen Weissermel, Abgeordneter (D.-nat. V.-P.): Meine 
Geseße bereits einer Zusammenlegung unterzogen Damen und Herren, um von vornherein die Situation 
worden find, können in der Regel gegen den ksarzustellen, habe ich namens meiner politischen Jreunde 
Widerspruch des Eigentümers nicht noch einmal 31 erflären, daß wir gegen da3 Geseß stimmen 
einer Zusammenlegung unterzogen werden. werden. Diese Haltung kann Sie nicht überraschen, 
Wenn jedoch nach Ausführung der Zusammen- denn ich habe bereits im Ausschuß zu 8 1 erklärt, daß 
legung durc< die Anlage von Kanälen, Deichen, meine politischen Freunde dex Tendenz de3 Gesetzes auf 
Eisenbahnen, Chausseen, Verlegung oder Dur<- Aufhebung des Antragsprinzips und auch nach manchen 
brüche von Flüssen oder durc< ähnliche Ereignisse anderen Richtungen hin Widerstand entgegensezen. Die 
eu Feng: Sunn Len anm eingetreten Gründe dafür werde ich nachher im einzelnen darlegen. 
BEW EUT Ce: ANDCHWEIe DISC efnnagder Wenn wir troßdem Anträge eingebracht haben, so 
Grundstüke nac< den Vorschriften dieses Geseßes haben wir das 1 AD Un Un "x “M 396 En 
zulässig. | i weil wir das Gesetz für den Fall, daß es eine Mehrheit 
- Dasselbe findet statt, wenn seit der Ausführung findet, soweit als noch möglich verbessern wollen. Be- 
einer auf Grund der biSherigen Geseße vollzogenen merken will ich hierbei, daß der Osten an diesem Geset 
Zusammenlegung 30 Jahre verflossen sind und verhältniSmäßig ein außerordentlich geringes Interesse 
die erneuerte Zusammenlegung von den Eigen hat, da im ganzen Osten, vielleiht mit AuSnahme von 
tümern von mehr als ?/, der nac<) dem Grund- Teilen der Provinz Sclefien, Zusammenlegungen über- 
steuerkatasterberechneten Fläche der dem Umlegung3« haupt nicht mehr stattfinden, sondern in der Hauptsache 
verfahren zu unterwerfenden Grundstüke, welhe in den Provinzen Rheinland, Westfalen, Hessen-Nassau 
gleichzeitig mehr als ?/, des Katasterial-Rein« und den thüringischen Ländern. 
ertrages repräsentieren, beantragt wird. I< darf nun zunächst auf die Anträge eingehen, die 
Ein Antrag Frhr v. Wangenheim sieht hier einen VP! gese honen, uns Dien Herr Berichterstatter bereits 
Zusatz vor. Er will den Antrag Weissermel etwas ab- 0"9eführt und skizziert hat. | 2 
sj<wächen und auch vor Ablauf der Frist eine Neuein- Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen vor- 
leitung des Verfahrens ermöglichen, wenn zur Dur<- geschlagen, einen neuen 8 1a einzuführen. Dieser Para- 
führung des Siedlungsverfahrens auf Grund der Reich8- graph in der ursprünglichen Form, wie ich den Antrag im 
siedlungsgeseze ein Zusammenlegungsverfahren geboten ist. Ausschuß gestellt habe, und wie wir ihn zunächst auf 
; | Drucksache Nr 2911 gestellt haben, entspricht dem 8 6 des 
Bei den Ausschußberatungen sind dann no< eine Gesees von 1872. Dieser sogenannte Schußparagraph, 
ganze Reihe weitergehender Anträge gestellt worden, die 561 bestimmt, daß Grundstücke in der Regel gegen den 
das Gesetz erweitern wollten, um Bedürfnissen des städtishen derspruch des Eigentümers nicht noch einmal einer Zu- 
Siedlungs- und Heimstättenwesens Rechnung zu tragen. [fammenlegung unterzogen werden sollen, daß aber Aus- 
Es follte, so wurde gesagt, außer der Hebung der Landes- nghmen davon zulässig sind, erstens, wenn es die Anlage 
kultur Aufgabe der Umlegung sein, daß die Grundstüfe yon Kanälen, Deichen, Eisenbahnen usw bedingt, und 
zur Förderung des Siedlungswesens, zu zZwe>mäßigen „weitens, wenn 30 Jahre verflossen sind und die erneuerte 
Wohn-, Heim- und Arbeitsstätten, wo es die örtlihen Zusammenlegung von mehr als */, der Eigentümer be- 
Verhältnisse erforderten, umzugestalten seien. Der Aus- gntragt wird, hat den Zwe, der grundbesikenden Be- 
shuß war aber der Auffassung, daß diese Anträge über yösterung einen gewissen Schulz zu geben. Dieser Schuß 
den Rahmen der Umlegungsordnung hinausgehen und ist für die Landwirtschaft notwendig. Die Landwirtschaft 
einer besonderen gesezlihen Regelung vorbehalten bleiben ist vin Gewerbe, das sich auf lange Kulturperioden und 
müssen, da die Umlegungsordnung nur die landwirt» [4nge Wirtschaftsperioden einrichten muß, und es ist ganz 
schaftliche Zusammenlegung behufs besserer Bewirtschaftung unmöglich, daß die Landwirte eine geordnete Düngung, 
zum Gegenstand hat. Fruchtfolge usw durchführen können, wenn sie nicht die 
Nachtragen will ich noch, daß ein Abänderungs8antrag Sicherheit haben, daß sie ihre Pläne im Besitz behalten 
zu 8 9 eingegangen ist. 8 9 führt jene Grundstüke auf, können, wenn sie der Gefahr ausgesekt sind, daß eine über- 
die nur mit Zustimmung ihres Eigentümers zur Umlegung eifrige Behörde alle fünf oder zehn Jahre dazwischen 
zugezogen werden können. ES sind das im wesentlihen kommt und ihre Pläne durcheinander rührt. „Wenn nun 
Gebäude, Hofgärten, Hausgärten usw. Dex Antrag dieser Schuß bereits nd< dem Gesetz von 1872, in dem das 
Weissermel Nr 2911 sieht unter Ziffer 3 vor, daß hinter Antragsprinzip noch gültig war, notwendig war, soist er um 
„HauSgärten“ noh eingeführt werden „Kunstwiesen, Park- so notwendiger jekt, als die Einwirkung der Grundstüks3- 
anlagen“ und ferner in Zeile 4 hinter dem Worte „Wein- eigentümer auf die Umlegung viel geringer geworden ist 
berge“ „Seen, Teiche und andere Privatgewässer“. Damit und es jeht von dem Gutachten der Behörde abhängt, ob 
deft fich der Antrag Frhr v. Wangenheim und Genossen eine Umlegung vorgenommen werden foll. Ruhe im 
Nr 2906. Die Antragsteller wollen erreichen, daß 8 9 landwirts<haftlichen Betrieb ist notwendig, 
dieselbe Fassung erhält, wie sie in dem gegenwärtig deshalb haben wir geglaubt, diesen Antrag stellen zu 
geltenden Geset von 1872 enthalten ist. In diesem Geses müssen. 
sind auch die Kunstwiesen, Parkanlagen, Seen, Fischteiche Nun ist dieser Antrag auf Bedenken gestoßen, ich 
und Privatgewässer zu den Grundstü>ken gerechnet, die glaube aber, diese Bedenken darauf zurückführen zu müssen, 
nur mit Zustimmung des Eigentümers zum Verfahren daß man zunächst nur den Abs. 1 gelesen hat und aus 
zugezogen werden dürfen. diesem die Bestimmung herausgelesen hat, daß Grund- 
152. Sitzg LandeSvers. 1919/20 790*
	        

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