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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Issue 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Creator:
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Title:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Publication:
Berlin, 1921 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
DDC Group:
320 Politik
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) : Spalten 10719 bis 12330
Publication:
1921
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
Fehlende Inhalte in Digitalisierungvorlage: 134. Sitzung und Vorläufiger Sachweiser 1919/20
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15408524
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Parl 3:St.Ber. -1919/21,Bd 9
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Description

Title:
143. Sitzung. Donnerstag den 6. Mai 1920
Collection:
State, Politics, Administration, Law

Contents

Table of contents

  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Issue 9.1919/21 134. bis 155. Sitzung (21. April bis 21. September 1920) (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 135. Sitzung. Donnerstag den 22. April 1920
  • 136. Sitzung. Freitag den 23. April 1920
  • 137. Sitzung. Sonnabend den 24. April 1920
  • 138. Sitzung. Montag den 26. April 1920
  • 139. Sitzung. Dienstag den 27. April 1920
  • 140. Sitzung. Mittwoch den 28. April 1920
  • 141. Sitzung. Donnerstag den 29. April 1920
  • 142. Sitzung. Mittwoch den 5. Mai 1920
  • 143. Sitzung. Donnerstag den 6. Mai 1920
  • 144. Sitzung. Freitag den 7. Mai 1920
  • 145. Sitzung. Mittwoch den 23. Juni 1920
  • 146. Sitzung. Donnerstag den 24. Juni 1920
  • 147. Sitzung. Montag den 5. Juli 1920
  • 148. Sitzung. Dienstag den 6. Juli 1920
  • 149. Sitzung. Mittwoch den 7. Juli 1920
  • 150. Sitzung. Donnerstag den 8. Juli 1920
  • Ergänzungsblatt
  • 151. Sitzung. Mittwoch den 15. September 1920
  • 152. Sitzung. Donnerstag den 16. September 1920
  • 153. Sitzung. Freitag den 17. September 1920
  • 154. und 155. Sitzung. Dienstag den 21. September 1920
  • Farbkarte

Full text

208 „Berfässunggebende Preußische Ländesverjammlung" 143." Sigzung cn 6. 'Mäi 1920 - 41384 
uffösung der Einwohnerwehren usw] Dr Ruer, Berichterstatter (D. Dem.) (fortfahrend): 
[miro F "4 h Nachträglich sind im Ausschuß aber Bedenken aufgetaucht, 
jPräsident Leinert] ob es nicht mit Rücsicht darauf, daß es sich um ein Geset 
«fee nE . > zur Auslegung des Steuerrechts handelt, zwe>mäßiger er- 
neten Dr Friedberg und Genossen auf Druesache Nr 2282 IT. Bericht s<ritili Der R 
Nor 9 Zeile 2 hinier dem Mort icht“ einfügen will j<eine, den Bericht schriftlich abzufassen. Der Ausschuß 
Zisser 2 Zeil hinter in en "icht“ 9 hat in einer späteren Sibung sich erlaubt, dem Hohen 
„Patteipo itisc<) zujammengeseß 1Min Hause einen schriftlichen Bericht vorzulegen, auf den ich 
.: Ich bitte diejenigen, die dem Antrage Rippel zu- mich im wesentlichen beziehen darf. 
simmen wollen, sich zu erheben. ES handelt sich, meine Damen und Herren, in dem 
(Geschieht) ersten R um ein Auslegungsgeset EE Zu Sommer 
TEE GNS ; vorigen Jahres, am 4. Juni 1919, verabschiedeten eseß, 
Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. betreffend einige Vorschriften des Gemeindeabgabenrechts. 
Dann bitte ich diejenigen, welche Den! Antrage Der Ausschuß war also daran gebunden, lediglich im 
Dr Friedberg nach dem soeben gefaßten Beschlusse zu- Rahmen dieses Gesetzes, ohne dessen materiellen Inhalt an- 
simmen wollen, sich zu erheben. zukasten, Auslegungsvorschriften für den Inhalt de3 damals 
(Geschieht) verntsmiedelen Gesehen zu Jhs fam ans inn 
GN 7 Ee EIE eine Abänderung des Inhalt8 de8 damals beschlossenen 
Auch das ist die Mehrheit. Der Antrag ist 3128 - Gesees in Frage. Ich darf in dieser Beziehung hervor- 
Wir gehen nun über zum vierten Gegenstande der heben, daß bei der Verabschiedung de3 Geseßes vom 4. Juni 
Tages8ordnung: 4 recht eherliche Gann EREN Gemzideaueimn 
. . ; eseß- yeraus laut geworden sind, ob die Auslegung dieses Geseßes 
IAU METTEN IETER WE nach der damals vorliegenden Fassung so zweifelsfrei sei, 
. -. daß sie in der Praxis zu möglichen Resultaten führe. Die 
schriften des Gemeindeabgabenrechts Imeifol. di 5 1 Mie 
'Drucfachen Nr 2171, 2280, 2307, 2415 Zweife - die aufgeworfen wur en, jind von der Staats- 
regierung damals als nicht begründet bezeichnet worden. 
Wir kommen zunächst zur zweiten Beratung. Die Praxis hat aber gezeigt, daß die Bedenken richtig 
Der Antrag des Gemeindeausschusses befirkdet sich auf waren, und die Staatsregierung hat jekt, nachdem das 
der Drucksache Nr 2280. Jahr, für das das Gesetz gelten soll, abgelaufen ist, den 
| Wünschen der Gemeinden Rechnung getragen und ein Aus- 
[Wortlaut des Antrags: in zu diefen Hi Fane Die GP 
40 . E45 sache Nr 2171 nach den denen Zweifel aufgetaucht sind, sind in dem" Artike e- 
1: ARE REIELIR WORIN s rührt. I< will in dieser Beziehung nochmals betonen, daß 
I Eingaben 11 1943 und H 2157 als erledigt i Artikel 1 8 4 eine Soll-Vorsc<rift enthalten ist, 
? . Fe] u " daß die Gemeinden nicht Seren sein win wenn an 
EU: Steuern durch schärfere Heranziehung der höheren Ein- 
Fin N u Antrage des Gemeindeauss<husses kommen zu erheben, als sie durch die Entlastung der 
SI WENUIEEERISR NE 2415. niederen Einkommen einbüßen. Aber der Ausschuß war 
Zur zweiten Beratung des Geseßentwurfs liegt noch sic) darüber einig, und ich möchte bitten, das auch als die 
vor d ant der Abgeordneten Dominicus und Ge- Meinung des Hohen Hauses feststellen zu dürfen, daß diese 
EN Druck < Nr 2307 ; Vorschrift lediglich eine Soll-Vorschrift ist, die die Gültig- 
nossen auf Drucksache Nr 2307. feit der Gemeindebeschlüsse, wenn sie gegen die Vorschrift 
[Wortlaut des Antrags: veistonen, nn Frage HU jo daß ze rage der 
(4 - Ihr r . Hltigkeit keine8weg8 im Prozeßwege au gerollt werden 
vor Artifel 111 folgenden Artikel 1 a zu seßen: kann, und die Beschlüsse, die sich nicht streng an 8 4 halten, 
Artikel 11a | nicht im Recht8wege außer Kraft geseßt werden können. 
Der 8 11 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetßes Im 8 5 ist dann noch verdeutlicht, wie es gehandhabt 
wird wie folgt geändert: werden soll, wenn ein Steuerpflichtiger in mehreren Ge- 
Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend meinden Wohnsitz oder Aufenthalt hat und zur Einkommen- 
die Erhebung von Markitstands8geld, vom steuer herangezogen werden kann. Da kann die „Frage auf= 
26. April 1872 (Gesezsamml. S. 513) bleiben geworfen werden, ob das Gesamteinkommen für die Ex- 
mit der AuSnahme unberührt, daß das Markt- hebung der Steuerzuschläge maßgebend sein foll oder lediglich 
stands8geld bis zu einein die Unkosten der Ge- das Teileinkommen. Der 3 5 will ausdrüclich feststellen, 
meinde de>enden Saße erhoben werden darf.] eos MUN Nimm in Mie Wemeihen, en 30) 
aven. Zn 8 9 Abs. 2 mußte dann noch gesagt werden, 
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr Ruer. Das Wort daß die Beamtensteuervorrechte =- was auch in der Praxis 
hat der Herr Berichterstatter. zweifelhaft geworden war = durc< dieses Geseß nicht be- 
Dr Ruer, Berichterstatter (D. Dem.): Meine UA 41 Des A al ; eten 203 14 Ei 
FE , 'ichter 2). 1 0.92.45 u Artike 8 Auslegung83c jervorzuheben sei 
Damen und Herren, der Gemeindeausschuß hatte ursprüng- Eiter, 
lich mündliche Berichterstattung über den Gesekentwurf In Artikel Il ist eine Änderung des biSherigen Kom- 
zur Abänderung einiger Vorschriften des Gemeindeabgaben- munalabgabengeseßes nach der Richtung hin enthalten, daß 
rechts beschlossen. Nachträglich sind aber doch Bedenken die sogenannte Bändertheorie, die das Oberver- 
aufgetaucht =- | waltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Heran- 
(Andauernde große Unruhe =-- Glo>e des Präsidenten) ziehung zu den Gemeindesteuern aufgestellt hat, nicht mehr 
| aufrecht erhalten werden soll. Diese Vorschrift kommt 
Präsident Leinert (den Redner unterbrechend): reichlich post festum; denn der Hauptanwendungsfall der 
Meine Damen und Herren, ich bitte aber, die Privat- Gemeindeeinfommensteuer ist mit dem 1. April 1920 in 
gespräche nicht jo laut zu führen, daß der Herr Bericht- Wegfall gefommen. Wir haben jeßt die ReichSeinfommen- 
erstatter unverständlich bleibt. : steuer, die diese Bändertheorie beseitigt hat. Die An- 
143. Sitzg Landesvers. 1919/20 757%
	        

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