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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Titel:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
18. bis 35. Sitzung (6. Mai bis 26. Juni 1919) : Spalten 1347 bis 2656
Erschienen:
1921
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15386200
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 3:S.Ber. -1919/21,Bd 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
35. Sitzung, Donnerstag den 26. Juni 1919

Kapitel

Titel:
Nachträge zum wörtlichen Bericht über die 35. Sitzung vom 26. Juni 1919

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1930 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-21), 1930/01/03
  • Anlage: (22-23), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. Januar 1930
  • Nr. 2 (24-60), 1930/01/10
  • Nr. 3 (62-77), 1930/01/17
  • Nr. 4 (78-93), 1930/01/24
  • Nr. 5 (94-108), 1930/01/31
  • Anlage: (109-110), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1930
  • Nr. 6 (111-137), 1930/02/07
  • Nr. 7 (138-162), 1930/02/14
  • Nr. 8 (163-192), 1930/02/21
  • Nr. 9 (193-211), 1930/02/28
  • Nr. 10 (212-237), 1930/03/07
  • Anlage: (238), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. März 1930
  • Nr. 11 (239-264), 1930/03/14
  • Anlage: (265), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. März 1930
  • Nr. 12 (266-296), 1930/03/21
  • Nr. 13 (297-317), 1930/03/28
  • Anlage: (318), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 28. März 1930
  • Nr. 14 (319-340), 1930/04/04
  • Anlage: (341), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Aprial 1930
  • Nr. 15 (342), 1930/04/18
  • Nr. 16 (443-387), 1930/04/25
  • Nr. 17 (388-408), 1930/05/02
  • Anlage: (409), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 2. Mai 1930
  • Nr. 18 (410-430), 1930/05/09
  • Nr. 19 (431-454), 1930/05/16
  • Nr. 20 (455-491), 1930/05/30
  • Anlage: (492), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 30. Mai 1930
  • Nr. 21 (493a und b), 1930/06/11
  • Nr. 22 (494-560), 1930/06/19
  • Anlage: (561), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 19. Juni 1930
  • Nr. 23 (562), 1930/06/20
  • Nr. 24 (563-600), 1930/06/27
  • Nr. 25 (601-638), 1930/07/29
  • Nr. 26 (641-644), 1930/07/31
  • Nr. 27 (645-702), 1930/09/12
  • Nr. 28 (703-724), 1930/09/19
  • Nr. 29 (725-739), 1930/09/26
  • Nr. 30 (740-761), 1930/10/03
  • Nr. 31 (762-783), 1930/10/10
  • Anlage: (784), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Oktober 1930
  • Nr. 32 (785-807), 1930/10/17
  • Nr. 33 (808-836), 1930/10/24
  • Anlage: (837), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 24. Oktober 1930
  • Nr. 34 (838-859), 1930/10/31
  • Anlage: (860-861), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Oktober 1930
  • Nr. 35 (862-888), 1930/11/07
  • Nr. 36 (889-913), 1930/11/14
  • Anlage: (914), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. November 1930
  • Nr. 37 (915-937), 1930/11/21
  • Nr. 38 (938-972), 1930/11/28
  • Anlage: (973), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 28. November 1930
  • Nr. 39 (974-994), 1930/12/05
  • Nr. 40 (995-1014), 1930/12/12
  • Anlage: 1015-1016, Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 12. Dezember 1930
  • Anlage: (61), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Januar 1930
  • Anlage: (639-640), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1930

Volltext

556 
Kap. IX, Abi, 11 — Friedhof- und Bestallungswesen einseht. Sarg- 
magazin — (Bezirke). 
Für die 2. Beratung: 
fit. 1 — Einnahme — Gebühren —. 
Es wird beantragt, für die 2. Beratung zu berechnen, 
welche Mindereinnahmen durch die neue Gebührenordnung 
voraussichtlich eintreten werden. (XXVI1/423.) 
Berichterstatter: Stadtv. F riedr. Lange) 
Kap. IX, Abt. 12 — Park- und Gartenverwaltung — (Bezirke). 
Berichterstatter: Stadtv. F riedr. Lang e. 
Kap. XVII, Abt. 1 — Allgemeine Wohlfahrt, Landeswohlfahrts- 
und Jugendamt — (Zentrale). 
Hierzu: 
— Allgemein —. 
Der „Reichsteuerungsindex“ hat sich als ungeeignete 
Grundlage für die Berechnung der Unterstützungsrichtsätze 
erwiesen. 
Der Magistrat wird ersucht, im Benehmen mit der 
Wohlfahrtsdeputation eine andere Berechnungsgrundlage 
für die Unterstützungsrichtsätze zu ermitteln und bis dahin 
eine Aenderung der Sätze, die zuletzt im April d. J. galten, 
nicht eintreten zu lassen. (XXXI/439.) 
Das Anwachsen des Wohlfahrtsetats besonders der all 
gemeinen Erwerbslosenunterstützung erfordert grundsätz 
lich, daß durch Arbeitsbeschaffung mehr als bisher die 
Unterstützungsbedürftigen dem Erwerb wieder zugeführt 
werden. Magistrat wird ersucht, bei Reich. Land, in der 
eigenen Verwaltung und bei Privaten dafür die geeigneten 
Schritte beschleunigt zu tun. (XXX1/444.) 
— Allgemein —. 
Die Versammlung erwartet, daß in den folgenden Jahren 
der gesamte Wohlfahrtsetat XVI1, Abt. 1. und \ IT. Abt. 1, in 
allen Abteilungen übersichtlicher und durchsichtiger auf 
gestellt wird als in diesem Jahre. (XXXI/452.) 
— Allgemein —. 
Der Magistrat wird ersucht, bei der Eisenbahndirektion 
darauf hinzuwirken, daß allen Erwerbslosen die Möglichkeit 
gegeben wird, unter Vorweisung ihres Ausweises Arbeiter 
wochenfahrkarten zu lösen. (XXXI/455.) 
h Die Versammlung lehnt die Anträge 
a) der Stadtv. Dr. Goebebls u. Parteifr., betr. Ueber!ragnng 
von Stiftungsverwaltungen an Beamte -— Drucks. 209 —; 
b) der Stadtv. Pieck u. Gen., betr. Unterstützung der Hinter 
bliebenen der bei einer Demonstration getöteten Arbeiter 
—- Drucks. 254 —; 
c) der Stadtv. Lüdicke u. Parteifr., betr. Vergebung von Auf 
trägen durch die Wohlfahrtsämter — Drucks. 255 —; 
ab. 
U In Erledigung des Antrages der Stadtv. Dr. Goebbels und 
I arteifr.. betr. vorzugsweise Berücksichtigung von Familien 
vätern bei Vergebung von Notstandsarbeiten — Druck 
sache 185 —, wird der Magistrat angewiesen, mit allem Nach 
druck auf die zuständigen Dienststellen einzuwirken, damit 
bei der Vergebung von Notstandsarbeiten Familienväter vor- 
f u S£ we]se berücksichtigt werden. 
1 ■ 11 Erledigung des Antrages der Stadtv. FJaiau u. Gen., betr. 
Uebertragung von Stiftungsverwaltungen au Beamte — 
Drucksache 128 —. ersucht die Versammlung den Magistrat, 
der Stadtverordnetenversammlung eine Liste der mit der 
Verwaltung städtischer Stiftungen beauftragten städtischen 
beamten und der ihnen gezahlten Vergütungen vorzulegen 
"ml mitzuteilen, nach welchen Grundsätzen er in Zukunft 
städtischen Beamten die Genehmigung zur Uebernahme von 
Stiftungsverwaltungen zu erteilen beabsichtigt. 
Für die 2. Beratung; 
^ '*• fE Rost 8 — Ausgabe — Beihilfen an private Wohlfahrts 
küchen —. 
Bis zur 2. Beratung ist nach genauer Feststellung schrift- 
bch bekanntzugeben, an welchen Stellen die Volksspeisung 
ausschl. durch städtische Küchen erfolgen kann. (XXXI/460.)
	        

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