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Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Titel:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
18. bis 35. Sitzung (6. Mai bis 26. Juni 1919) : Spalten 1347 bis 2656
Erschienen:
1921
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15386200
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 3:S.Ber. -1919/21,Bd 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
25. Sitzung, Mittwoch den 28. Mai 1919

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Stempel: Stadtbücherei. Berlin-Steglitz ; Oeffentliche Lesehalle. Steglitz
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abschnitt I. Die Gründung der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität
  • Abschnitt II. Die Grundgesetze der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
  • Abschnitt III. Das Kuratorium der Universität
  • Abschnitt IV. Rektor und Senat der Universität
  • Abschnitt V. Die Fakultäten als Behörden betrachtet
  • Abschnitt VI. Die akademische Gerichtsbarkeit
  • Abschnitt VII. Das Spruchkollegium bei der juristischen Fakultät
  • Abschnitt VIII. Die Unterbeamten der Universität
  • Abschnitt IX. Die Vorrechte und das Vermögen der Universität
  • Abschnitt X. Die Universitätslehrer
  • Abschnitt XI. Die Lehrverfassung
  • Abschnitt XII. Das Honorarwesen
  • Abschnitt XIII. Die Universitäts-Ferien
  • Abschnitt XIV. Die Lektionsverzeichnisse und Ankündigungen der Vorlesungen am schwarzen Brett
  • Abschnitt XV. Die Vertheilung der Auditorien
  • Abschnitt XVI. Die Universitäts-Schriften
  • Abschnitt XVII. Die akademischen Hürden
  • Abschnitt XVIII. Die akademischen Preise
  • Abschnitt XIX. Die Institute und Sammlungen der Universität
  • Abschnitt XX. Die akademischen Stiftungen und Beneficien
  • Abschnitt XXI. Die Studirenden
  • Index
  • Farbkarte

Volltext

Jnstitutsgebühren und Praktikantenbeiträge. 
703 
Dem Rektor und Senat der hiesigen Universität ist der Erlaß vom 4. Oktober 
1867 besonders mitgetheilt durch folgenden M i n i st e r i a l - E r l a ß v o m 4. O k t o b e r 
1887: 
„Dem Herrn Rektor und dem Senat lasse ich hierneben im Einvcr- 
ständniß mit dem Herrn Finanzministcr einen Erlaß vom heutigen Tage, 
betreffend die Jnstitutsgebühren und Praktikantenbeiträge bei den Landes- 
universitütcn, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu 
Braunsbcrg, zur gefälligen Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen zugehen, 
die Quästur wegen Erhebung der Jnstitutsgcbühr umgehend mit Anweisung 
zu versehen. 
Hierbei bemerke ich noch zu § 1 des Erlasses, daß, sofern ein Zweifel 
besteht, ob ein Studircnder den im Absatz 1 des § 1 genannten Kategorien 
beizuzählen ist, darüber die Erklärung des betreffenden Studircnden ent 
scheiden soll. Auch versteht es sich von selbst, daß durch den vorliegenden 
Erlaß die Bestimmungen über die Auditoriengelder nicht berührt werden." 
In Betreff der Praktikantenbeiträge ist die im § 2 des Erlasses vom 
4. Oktober 1887 vorbchaltcnc weitere Verfügung ergangen in dem an den Rektor 
und Senat der hiesigen Universität gerichteten Ministerial-Erlaß vom 
4. Oktober 1887, welcher lautet: 
„In Verfolg meiner Verfügung vom 4. Oktober d. Js. — U. I. 3174 
— setze ich hierdurch für die nachstehend bezeichneten Vorlesungen die Höhe 
der Praktikantcnbciträgc bis auf Weiteres in folgender Weise fest: 
I. Präparirübungcn im anatomischen Institut 
a) für den ganzscmestrigcn Kursus 
b) für den halbscmcstrigcn oder kürzeren Kursus. . 
II. Mikroskopischer Kursus im anatomischen Institut . . . 
III. Praktischer Kursus der Chemie für Mediziner im physio 
logischen Institut 
IV. Arbeiten im chemischen Laboratorium des physiologischen 
Instituts 
a) für den ganzen Platz 
b) für den halben Platz 
V. Chemie des Urins mit Experimenten im pharmakologischen 
Institut 
VI. Praktischer Kursus der Chemie für Mediziner im patho 
logischen Institut 
VII. Arbeiten im chemischen Laboratorium des pathologischen 
Instituts 
VIII. Demonstrativer Kursus der pathologischen Anatomie und 
Mikroskopie in Verbindung mit Anleitung zu patho 
logischen Sektionen im pathologischen Institut .... 
zehn Mark 
sechs 
drei 
drei „ 
zehn 
sechs 
drei 
drei „ 
zehn 
drei
	        

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