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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1954, I. Wahlperiode, Band IV, 89.-116. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1954, I. Wahlperiode, Band IV, 89.-116. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Titel:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
198. bis 219. Sitzung (15. Dezember 1920 bis 14. Januar 1921) : Spalten 15049 bis zum Schluß
Erschienen:
1921
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Seiten in Digitalisierungvorlage: 16025-16084, 16471-16472
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15422307
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 3:St.Ber. -1919/21,Bd 12
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
200. Sitzung. Freitag den 17. Dezember 1920

Schnellzugriff

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1954, I. Wahlperiode, Band IV, 89.-116. Sitzung (Public Domain)
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (89), 7. Januar 1954
  • Nr. 2 (90), 21. Januar 1954
  • Nr. 3 (91), 4. Februar 1954
  • Nr. 4 (92), 18. Februar 1954
  • Nr. 5 (93), 2. März 1954
  • Nr. 6 (94), 18. März 1954
  • Nr. 7 (95), 23.03.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 8 (96), 25.03.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 9 (97), 30.03.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 10 (98), 8. April 1954
  • Nr. 11 (99), 22. April 1954
  • Nr. 12 (100), 6. Mai 1954
  • Nr. 13 (101), 20. Mai 1954
  • Nr. 14 (102), 3. Juni 1954
  • Nr. 15 (103), 24. Juni 1954
  • Nr. 16 (104), 1. Juli 1954
  • Nr. 17 (105), 15. Juli 1954
  • Nr. 18 (106), 3. August 1954
  • Nr. 19 (107), 30. September 1954
  • Nr. 20 (108), 7. Oktober 1954
  • Nr. 21 (109), 21. Oktober 1954
  • Nr. 22 (110), 28. Oktober 1954
  • Nr. 23 (111), 04.11.1954 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 24 (112), 4. November 1954
  • Nr. 25 (113), 9. November 1954
  • Nr. 26 (114), 18. November 1954
  • Nr. 27 (115), 25. November 1954
  • Nr. 28 (116), 21. Dezember 1954

Volltext

866 
114. Sitzung- vom 18. November 1954 
Tiburtius 
Der Aufbau der Hochschule ist unter dem Gesichts 
punkt hier angelegt, daß das Maß von Selbstverwaltung, 
wie eben einer Hochschule gebührt, ausgeübt wird im 
Zusammenwirken von Direktor, Senat, darin die Ab 
teilungsleiter, Vertreter des Lehrkörpers und, wie in 
einer Berliner Hochschule guter Brauch, auch Vertreter 
der Studentenschaft, die ja in allen Angelegenheiten 
der Hochschule Zusammenarbeiten. — Ich darf noch 
einmal darauf aufmerksam machen, meine Damen und 
Herren, was ja alle Fraktionen, glaube ich, interessiert 
und hoffentlich auch ein bißchen freut, daß die Ver 
treter der deutschen Studenten, die in der vorigen 
Woche hier waren, das Maß von Mitwirkung, das ihnen 
hier an den Berliner Hochschulen eingeräumt ist, als 
ein wirklich sehr weitgehendes und, wie sie sagten, vor 
bildliches für die westdeutschen akademischen Verhält 
nisse anerkannt haben. Das ist ja zum hohen Teil der 
Arbeit auch zuzuordnen, die von hier aus, von Ihnen 
aus geleistet worden ist. — Sie wollen weiter sehen, daß 
die Art, wie Dozenten auf Lehrstühle berufen werden, 
Professoren, Oberstudienräte als dauernde beamtete 
Lehrkräfte, Dozenten auf Dauer auch im Angestellten 
verhältnis und nebenberufliche Lehrbeauftragte, mit 
wissenschaftlicher Strenge der Auslese erfolgen soll. 
Dazu soll die Hochschule Vorschläge machen, aus denen 
man in der bei akademischen Berufungen üblichen 
Weise wissenschaftliche Eignung und Leistungen der 
Vorgeschlagenen erkennen kann, und wir wollen der 
Hochschule möglichst das Recht einer Durchsetzung 
ihrer Vorschläge geben und auch praktisch lassen, 
damit die im akademischen Leben unübliche und nicht 
schöne Form eines sogenannten Aufoktroyierens von 
Dozenten durch die Verwaltungsaufsicht vermieden 
wird. 
Ich möchte diese kurze Charakterisierung des Ge 
setzentwurfs damit abschließen, daß ich sage, es ist in 
der Begründung zum Ausdruck gebracht, daß vorläufig 
eine Ausbildung aller Lehrer, der Lehrer, die hier aus 
gebildet werden, an den allgemeinbildenden Schulen, 
Grundschulen und Praktischer Zweig der Oberschulen, 
an Berufsschulen, an Sonderschulen, auf Universitäten 
noch nicht zu erreichen ist. Wir hoffen aber, daß es uns 
gelingen wird, dafür zu sorgen, daß wesentlich mehr 
als bisher Professoren der Universitäten, der Freien 
und der Technischen Universität, sich bereit finden 
werden, auch im Rahmen der Pädagogischen Hoch 
schule mitzuarbeiten, damit jedem Studierenden auf 
seinem Wege zu dem schweren Lehrerberuf einmal die 
Möglichkeit gegeben wird, einem Forscher, einem Uni 
versitätsgelehrten in seinen Denkmethoden und Kennt 
nissen zu begegnen. Diesem Ziele wollen wir dienen. 
Wir bitten um freundliche, verständnisvolle Beratung 
des Gesetzentwurfes im Ausschuß. 
Präsident Suhr: Meine Damen und Herren! Ich er 
öffne die erste Lesung. 
(Zuruf: Ausschußberatung!) 
Ich habe keine Wortmeldungen. Damit ist das Gesetz 
entsprechend der Geschäftsordnung dem zuständigen 
Ausschuß überwiesen. 
Wir kommen nun zu Punkt 29 der Tagesordnung, 
Drucksache 2975: 
I. Beratung der Vorlage über Drittes Gesetz zur 
Änderung des Schulgesetzes für Berlin. 
Es scheint mir so, als wenn Herr Senator Professor 
Dr. Tiburtius diese Vorlage zu begründen wünscht. — 
Bitte sehr! 
(Abg. Neumann: Aber nicht so lang!) 
Dr. Tiburtius, Senator für Volksbildung: Meine Damen 
und Herren! Ich werde mich bemühen, den Erwartungen, 
die Sie aussprechen, und den Verantwortungen, die 
dieser Gesetzentwurf mir immerhin auferlegt, möglichst 
gleichmäßig zu genügen. Ich bitte, es an der Uhr zu 
kontrollieren, ob das gelingt. 
Es handelt sich um die Erfüllung eines schwer 
wiegenden Auftrages, den das Abgeordnetenhaus unse 
rer Verwaltung und dem Gesamtsenat mit dem Beschluß 
vom 15. Juli in zwei Beziehungen erteilt hat. 
(Zuruf von der SPD: Die berühmte Fünf Stimmen 
mehrheit des Abgeordnetenhauses!) 
— Ich muß Mehrheiten respektieren. Es hat ja auch 
schon mal kleinere Mehrheiten gegeben. — 
(Abg. Wille: Die Fünf Stimmenmehrheit kann 
auch wechseln! — Gegenrufe von der SPD.) 
— Das geht alles von meiner Zeit ab. 
Präsident Suhr: Ich bitte, Herrn Senator Tiburtius 
nichts von seiner Zeit zu stehlen. 
Dr. Tiburtius, Senator für Volksbildung: Einmal sollte 
es sich darum handeln, die sogenannte Präambel, den 
§ 1 des Schulgesetzes von gewissen Bestandteilen zu 
befreien, die wohl in den Augen aller hier im Hause 
sitzenden Abgeordneten nicht mehr hineingehören, die 
eine gewisse kommunistische Sprach- und Gedanken 
führung noch offenbaren. Es sollte dann dem christ 
lichen Erziehungsprinzip der ihm gebührende Platz 
gegeben werden, und es sollte endlich stärker und deut 
licher als bisher dafür gesorgt werden, daß der Religi 
onsunterricht seinen Charakter als Form kirchlicher 
Verkündung behält, aber mit den anderen Unterrichts 
fächern Gleichberechtigung erhält. 
Wir haben nun versucht, diesen Zielen zu dienen, und 
zwar so zu dienen, daß beste Gewähr dafür besteht, für 
diese unsere Absichten wirklich eine Übereinstimmung 
im Hause zu erreichen, niemandem — welcher Religion, 
welcher auch außerreligiösen, außerkirchlichen oder so 
gar religionslosen Weltanschauung er auch angehören 
mag — irgendwie das Gefühl einer Kränkung, einer Ver 
kennung seines Wesens und für die Stellung seiner 
Kinder im Erziehungssystem zuteil werden zu lassen. 
Ich darf sagen, es ist diesem Erfordernis zunächst in 
dem Hause, in dem es geschah, in der Abteilung Sch'ulen 
der Senatsverwaltung Volksbildung, unter meiner Lei 
tung insoweit genügt worden, als zu meiner Genug 
tuung sich Mitarbeiter dieser Verwaltung aus allen in 
Betracht kommenden kirchlichen Bekenntnissen und 
nichtkirchlichen Weltanschauungen zusammengefunden 
haben zu einem gemeinsamen Vorschlag. Auch die 
außerhalb unseres Hauses interessierten Kreise sind bei 
diesem Gesetzgebungswerk durch Hinweise —- zu mehr 
hat die Zeit zunächst nicht gereicht — auf unsere Ge 
dankengänge unterrichtet worden, so die beiden Kir 
chen, der Erziehungsbeirat und außerhalb der Tagesord 
nung die Damen und Herren des Volksbildungsaus 
schusses durch das wie üblich dankenswerte Entgegen 
kommen des Herrn Vorsitzenden dieses Ausschusses. 
Es haben sich nun aus Besprechungen mit Vertretern 
der Kirche, mit Mitgliedern des Erziehungsbeirats und 
auch mit sachkundigen und interessierten Persönlich 
keiten aller drei Parteien dieses Hauses gegenüber der 
von uns hier vorgelegten Fassung doch teils sachlich 
abweichende Anschauungen von Gewicht, teils Mißver 
ständnisse ergeben, die wir natürlich mit aller gebotenen 
Sorgfalt berücksichtigen wollen. 
Meine Damen und Herren! Wir haben geglaubt, der 
Auflage, das christliche Erziehungsprinzip auf den ihm 
gebührenden Platz zu stellen, damit genügen zu sollen, 
daß wir in einem Absatz des § 1 klarzulegen versuchten, 
die rationale Methode des Schulunterrichts solle ge 
leitet sein von Achtung vor den Glaubenskräften, weil 
aus den Glaubenskräften ja auch sittliche Anschau 
ungen wachsen. Ein Kind, dem die Schöpfungsgeschichte 
durch ein unbedachtes oder unfreundliches Wort eines 
Lehrers verleidet worden ist, wird auch nicht mit voller 
innerer Erschlossenheit etwa die 10 Gebote und die 
Bergpredigt annehmen. Es soll aber gleichwohl mit 
derselben Deutlichkeit zum Ausdruck kommen, daß 
auch eine Sittlichkeit und ihre Begriffe, die auf einer 
nichtchristlichen — auch nicht religiösen —- Basis er 
wachsen sind, vollen Anspruch auf Achtung haben, und 
daß Kinder, die in der Schule miteinander leben, sich 
unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zu Weltanschauungen 
— natürlich auch zu Völkern — verstehen und lieben 
lernen sollen, wie es christlichem Geiste entspricht.
	        

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