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50 Jahre Gewerkschaftsarbeit (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: 50 Jahre Gewerkschaftsarbeit (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Titel:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
176. bis 179. Sitzung (16. November bis 14. Dezember 1920) : Spalten 13683 bis 15048
Erschienen:
1921
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15419739
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 3:St.Ber. -1919/21,Bd 11
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
188. Sitzung. Freitag den 3. Dezember 1920

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 50 Jahre Gewerkschaftsarbeit (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • 1862-1866
  • 1867-1878
  • 1879-1891/92
  • 1892-1896
  • 1896-1901
  • 1902-1906
  • 1907-1911
  • 1912
  • Die Spezialorganisationen des Berliner Gaues
  • Brandenburgischer Maschinensetzer-Verein
  • Verein Berliner Buchdruck-Maschinenmeister
  • Verein der in Schriftgießereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins
  • Verein der Stereotypeure und Galvanoplastiker Berlins und Umgebend
  • Berliner Korrektorenverein
  • Farbkarte

Volltext

präsidenten werden abgelehnt. Die in Rede stehende Delegierten— 
bersammlung ist nur unter der Voraussetzung, daß der Gehilfen— 
tarif die Basis der Verhandlungen bildet, und unbeschadet des 
Fortbestehens des Kampfes, zu beschicken.“ Um sich von dem 
Stande der ganzen Angelegenheit an Ort und Stelle zu über— 
zeugen, hatte der Berliner Vorstand zwei Delegierte nach Leipzig 
geschickt, welche aber auch nur berichten konnten, daß die Propo— 
sitionen Härtels angenommen und die Streiks für den Verband 
beendet seien; Leipzig sei jedoch fest entschlossen, weiter zu streiken, 
bis die Forderungen voll und ganz bewilligt sind. (Die Leipziger 
Kollegen, welche, ebenso wie die Berliner, den Prinzipalen nicht 
trauten, verharrten bis zum vollständigen Abschluß der Tarif— 
beratungen im Ausstande.) Die Berliner Kollegen nahmen darauf 
folgende Resolution an: 
„Die heutige Versammlung erklärt sich mit der Handlungsweise 
der Leipgiger Streikenden vollkommen einverstanden, indem sie an dem 
seinerzeit vom Präsidium aufgestellten Normaltarif festhalten wollen 
und dadurch auch statutengemäß handeln. Die Berliner Kollegen er— 
klären, dieselben mit allen Mitteln unterstützen zu wollen.“ 
Die Versammlung vom 23. April 1873 erhöhte den regel— 
mäßigen Beitrag von 10 auf 20 Silbergr. und die Versammlung 
am 27. April wählte als Delegierten für die Vereinbarungs— 
kommission in Leipzig mit großer Majorität den Kollegen 
Belter. Außerdem wurden für Leipzig und Hannover je 
500 Thlr. und für Posen 200 Thlr. bewilligt. 
Die Delegiertenversammlung währte vom 1. bis 5. Mai 1873. 
Der aus 30 Paragraphen bestehende AllIgemeine Deutsche 
Buchdrucker-Tarif wurde einstimmig angenommen. Die 
Tarifdauer war bis zum 1. Juli 1876 festgesetzt. Eine etwaige 
Revision mußte drei Monate vor Ablauf desselben beantragt 
werden. Es wurde ein Einigungsamt eingesetzt, bestehend 
aus 20 Delegierten, welche zu gleichen Teilen von der Allgemeinheit 
der Prinzipalität wie der Gehilfenschaft gewählt werden. An 
10 Wahlorten wurden Schiedsämter errichtet, in denen die 
Ortsdelegierten den Vorsitz führten. Das Deutsche Reich wurde 
demgemäß in 10 Kreise eingeteilt. Als Rekursinstanz galt das 
Einigungsamt. Etwaige Lokalzuschläge blieben der Ver— 
einbarung der Ortsvereine überlassen. Als Münzfuß galt die 
Deutsche Reichsmünze: 1 Mark — 100 Pfennige. Das Minimum 
des gewissen Geldes war 192h Mk. Die Üüberstunden— 
entschädigung betrug bis 9 Uhr abends 15 Pf., von 9 bis
	        

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