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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Issue10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Issue10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Preußen. Verfassunggebende Landesversammlung
Title:
Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung / Preußen
Publication:
Berlin, 1921 - 1921
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
Tagung 1919/21
ZDB-ID:
3006040-0 ZDB
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
DDC Group:
320 Politik
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Title:
156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) : Spalten 12331 bis 13682
Publication:
1921
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 774 Staat. Politik. Verwaltung: Berlin als Parlaments- und Regierungssitz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15413749
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Parl 3:St.Ber. -1919/21,Bd 10
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Chapter

Title:
170. Sitzung. Donnerstag den 28. Oktober 1920

Contents

Table of contents

  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Issue10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • 156. Sitzung. Mittwoch den 22. September 1920
  • 157. Sitzung. Donnerstag den 23. September 1920
  • 158. Sitzung. Dienstag den 28. September 1920
  • 159. und 160. Sitzung. Mittwoch den 29. September 1920
  • 161. Sitzung. Donnerstag den 30. September 1920
  • 162. Sitzung. Freitag den 1. Oktober 1920
  • 163. Sitzung. Mittwoch den 6. Oktober 1920
  • 164. Sitzung. Donnerstag den 7. Oktober 1920
  • 165. Sitzung. Dienstag den 19. Oktober 1920
  • 166. Sitzung. Mittwoch den 20. Oktober 1920
  • 167. Sitzung. Donnerstag den 21. Oktober 1920
  • 168. Sitzung. Freitag den 22. Oktober 1920
  • 169. Sitzung. Mittwoch den 27. Oktober 1920
  • 170. Sitzung. Donnerstag den 28. Oktober 1920
  • 171. Sitzung. Freitag den 29. Oktober 1920
  • 172. Sitzung. Sonnabend den 30. Oktober 1920
  • 173. Sitzung. Donnerstag den 4. November 1920
  • 174. Sitzung. Freitag den 5. November 1920
  • 175. Sitzung. Montag den 15. November 1920
  • ColorChart

Full text

13229 Verfassunggebende Preußische Lande3versammlung 170. Sizung am 28. Oktober 1920 13230 
[Eingänge] und Genossen zu 8 1 no< ein dritter Absatz beantragt 
m worden, dahingehend, die Landesfarben schwarz-weiß in 
[Präsident Leinert] die IRREL Versossung aun: 2 Rehtzlnge 
- - » : . bezüglich der Landesfarben ist die, daß auch in der alten 
E jap zun 109 föshende Anträge eingegangen: preußischen Verfassung von 1850 die Landesfarben nicht 
ODE 100 neien tent und Genossen Dru&- pÖerfassungsmäßig festzelegt waren; sie beruhen auf einer 
jachen Nr 3145 bis 2456 und 3200, alten Kabinett3order aus dem Jahre 1818. Daraus folgt, 
von den Abgeordneten Siering und Genossen Dru>- daß, auch wenn die Landesfarben nicht ausdrüFlich in die 
sahen Nr 3185 und 3186, Verfassung aufgenommen werden, an dem biSsherigen 
von den Abgeordneten Dr Porsch und Genossen Redt8zustande nichts geändert wird und die Landesfarben 
Drucsachen Nr 3187 bis 3189 und 3201 bis 3203, nach wie vor in Geltung bleiben. Die einzige praktische 
von den Abgeordneten Dr v. Krause (Ostpreußen) und Folge der Annahme des Antrages über die Landesfarben 
- Genossen Drucjachen Nr 3190 bis 3199 und Si vein das zi Navernng er end sen us 
: 5 . S r rfassungsänderndes Gesetz er nnte. 
von ven Abgeordneten Berndt (Stettin) und Ge- Ausichuß hat. beschlossen, keine Bestimmung über die 
: 3 IN | Landesfarben in die Verfassung aufzunehmen, er hat 
„Die Anträge werden bei den entsprechenden Ab- geglaubt, daß kein ausreichender Grund vorläge, hier von 
schnitten und Paragraphen mit zur Beratung und Er- der bisherigen Rechtslage abzuweichen. 
jedigung fommen. - 
eine Damen und Herren, für die Beratung der ä : Wir kommen nunmehr zu 8 1. 
Verfassung möchte ih Ihnen aus den Beratungen des 34 Präsident L einer iu EIT wh Ne 
Ältestenrates „folgendes mitteilen: Irgendwelche Be- sprechung über den ganzen Gesegentwurf stattfindet. 
j<ränfungen in der Beratung sollen nicht stattfinden. Zu 8 1 liegen vor der Antrag der Abgeordneten 
Bei den einzelnen Abschnitten in der Verfassung mit den H dG g Drucks 5 2143: 9 
Überschriften „Der Staat“ usw soll bei dem ersten Para- ergt und. Genossen auf Drucksache Nr 22 
graphen eine allgemeine Besprechung über die einzelnen 1. im 8 1 den Ahs. 2 wie folzt zu gestalten: 
Abschnitte stattfinden. Bei der Beratung des ersten Die Zustimmung zu Veränderungen des 
Abschnitts mit der Überschrift „Der Staat“, beim 8 1, Staatsgebietes = Artikel 18 Abs. 2 der Reich3- 
kann eine allgemeine Besprechung über den ganzen verfassung -- kann nur unter den Bedingungen. 
Seickentwurf stattfinden. =- Das Haus ist damit ein- einer Verfassung3änderung erfolgen. 
rstanden. 
Da3 Wort hat zunächst der Herr Berichterstatter. 2. dem 8 1 folgenden Abs. 3 hinzuzufügen: 
Dr Berndt (Stettin), Berichterstatter (D. Dem.): Die Vandesfarben fins schwarz weiß. 
Meine Damen und Herren, der Abschnitt 1 der Verfassung und der Antrag des Abgeordneten Dr v. Krause (Ost- 
stellt ine vie Stantsiorm des Preußischen Staates preußen) auf Drucksache Nr 3190: 
und andererseits das Verhältnis des Preußij<hen Staates ; ügen : 
zum Deutschen Reiche fest. Bezüglich der Staatsform dein 5  foigenden Pinzuausügen: 
tom Artatel +7 der Reiheversossung Zu Betr nach Die Landesfarben sind schwarz-weiß. 
welchem alle Länder eine freistaatliche Verfassung haben 2 : 
müssen. Dementsprechend heißt es in dem 8 1: „Preußen NU die Ze preming: Des Wort hat. zer Ses 
ist eine Republik“. Es ist das Wort Republik gebraucht : 
worden; um jchen Zweifel an dem republikanischen Charakter Hirsch, Abgeordneter (Soz.-Dem.): Meine Damen 
es Miihe Staates auaihiegen en Reiche und Herren, die Beschlüsse des Ausschusses stellen ein 
ist gesagt, Preußen ist ein Glied des Deutschen Reiches Kompromiß dar, dem nicht nur die Regierungsparteien 
Damit ist zum Ausdrus gebracht, daß es sich hier m zugestimmt haben, sondern auch, allerdings nur für seine 
eine organisatorische Es Morbindun ui Person, der Vertreter der Deutshen VolkSpartei. EZ ist 
: : ! ee: g handelt, die im Wesen des Kompromisse3 begründet, daß jeder, der 
nicht auf irgendwelchen willfürlichen Entschlüssen beruht. daran mitarbeitet, nachgeben u So haben auch wir 
Abs. 2 des 8 1 behandelt die Frage der Änderung des 7 manchen Punkten unsere ursprünglihe Anschauung 
Staatsgebiets. Die Änderung des Staatsgebiets erfolgt nicht aufrechterhalten können; auch wir müssen uns mit 
nach Artikel 18 der Reichsverfassung durch verfassungs- Bi mmungen abfinden, die uns im Grunde genommen 
änderndes Reichsgeseß, und wenn die unmittelbar beteiligten nicht ganz Fiel find Aber die Frage ce 06 wir 
Zander austin, Dureh eise Reichsgeseh. Die an unserem Widerspruch das ganze Verfassung8werk 
preußische erfassung hat aher nur Über die Frage zu scheitern lassen wollten. Die Verantwortung dafür konnten 
entscheiden, in welchen Formen die Zustimmung Preußens wir nicht übernehmen. Erleichtert ist uns unsere Zu- 
zu einer GebietSänderung gegeben werden soll. E38 war stimmung dadurch daß die Parteien, die der Verfassung 
im Ausschuß streitig, ob die Zustimmung erfolgen sollte i1 der Form, wie sie Ihnen vom Ausschuß vorgelegt 
durch einfaches Geset oder durch verfassungsänderndes Geseß. wird zustimmen dadurch ein unzweideutiges Be- 
Der leßtere Antrag ist hier von den Herren Abgeordneten Fe ÜTnis zur republikanischen Staatsform 
Hergt und Genossen wiederholt worden. Die Entscheidung ablegen. E3 heißt ausdrülich im 8 1: Preußen ist eine 
dieser Frage hängt davon ab, ob man eine territoriale Republik UND ZUElien.< Des Deutschen “Reiches UnS 
Neugestaltung Preußens erschweren oder erleichtern will. 8 9: Iräger der Staategewalt ist die Gesamtheit des 
De r Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß Volkes. Diese beiden Sätze sind die grundlegenden Be=- 
ein Grund vorliege, hier eine Erschwerung vorzunehmen, stimmungen der Verfassung. Es kommt darin zum Aus- 
und hat infolgedessen ein einfaches Geseß als ausreichend dru, daß wir endgültig mit dem Obrigkeitöstaat gebrochen 
für Me Sofimmung gemäß Artikel 18 der ReichSverfassung haben 
erachtet. ' 
Schließlich ist von den Herren Abgeordneten Hergt (Widerspruch bei der Unabhängigen Sozialdemokratischen 
und Genossen und ebenso der Herren Abgeordneten v. Krause Partei)
	        

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