Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages

Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Insolvenz- und Restrukturierungsplan / Brünkmans, Christian (Rights reserved)

Access restriction

Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Copyright

No licence for use has been granted - all rights reserved.

Bibliographic data

fullscreen : Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Insolvenz- und Restrukturierungsplan / Brünkmans, Christian (Rights reserved)

Access restriction

Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Copyright

No licence for use has been granted - all rights reserved.

Monograph

Author:
Köpke, Georg Gustav Samuel
Title:
Kurzer Bericht über die Einrichtung des Berlinisch-Kölnischen Gymnasiums und die Ereignisse des jüngst verwichenen Schuljahrs : womit zur öffentlichen Prüfung in dem Berlinisch-Kölnischen Gymnasium zum grauen Kloster Sonnabend Vormittag den 30sten März 1822 von halb 9 Uhr und Nachmittag von 2 Uhr an und in der Kölnischen Schule Montag den 1sten April Vormittag von 9 Uhr an gehorsamst einladet / Georg Gustav Samuel Köpke, [...] Philosophie, Professor und adjungirter Mitdirector des Gymnasiums
Edition:
1
Publication:
Berlin: Dieterici, 1822
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
79 Seiten
Berlin:
B 607 Schulwesen: Einzelne Schulen
DDC Group:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15384316
Collection:
Education,School,Science,Research
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 607 Grau 7
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Author:
Köpke, Georg Gustav Samuel
Title:
Kurzer Bericht über die Einrichtung des Berlinisch-Kölnischen Gymnasiums und die Ereignisse des jüngst verwichenen Schuljahrs : womit zur öffentlichen Prüfung in dem Berlinisch-Kölnischen Gymnasium zum grauen Kloster Sonnabend Vormittag den 30sten März 1822 von halb 9 Uhr und Nachmittag von 2 Uhr an und in der Kölnischen Schule Montag den 1sten April Vormittag von 9 Uhr an gehorsamst einladet / Georg Gustav Samuel Köpke, [...] Philosophie, Professor und adjungirter Mitdirector des Gymnasiums
Edition:
1
Publication:
Berlin: Dieterici, 1822
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
79 Seiten
Berlin:
B 607 Schulwesen: Einzelne Schulen
DDC Group:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15384316
Collection:
Education,School,Science,Research
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 607 Grau 7
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Oeffentliche Prüfung
Title:
Oeffentliche Prüfung

Contents

Table of contents

  • Berlin und seine Bauten (Public Domain)
  • Ausgabe 1896,1 Einleitendes - Ingenieurwesen (Public Domain)
  • Title page
  • Illustration
  • Preface
  • Contents
  • Abschnitt A. Einleitendes
  • I. Allgemeine Schilderung
  • II. Die Geschichtliche Entwicklung Berlins
  • III. Die Entwicklung des Verkehrs
  • Abschnitt B. Die Baubehörden. Technischer Unterricht und technisch-wissenschaftliche Anstalten
  • I. Baubehörden
  • II. Technischer Unterricht und technisch-wissenschaftliche Anstalten
  • Abschnitt C. Die Ingenierbauten
  • I. Die öffentlichen Straßen und Plätze
  • II.Die öffentlichen Park- und Gartenanlagen
  • III. Die Friedhöfe
  • IV. Wasserstrassen und Häfen
  • V. Die Strassenbrücken
  • VI. Die Strassenbahnen und die elektrische Stadbahn
  • VII. Die Locomotiveisenbahnen
  • VIII. Die Wasserversorgung
  • IX. Die Entwässerung
  • X. Die Gaswerke
  • XI. Die technischen Anlagen der Reichspost
  • Abschnitt D. Baustoffe und Bauconstuctionen
  • I.Die Baustoffe
  • II. Die Bauconstructionen
  • III. Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Wasserversorgung und Entwässerung der Häuser. Haustelegraphie, Aufzüge
  • Abschnitt E. Feuerlöschwesen und Strassenreinigung
  • I. Feuerlöschwesen
  • II. Das städtische Strassenreinigungswesen
  • Abschnitt F. Die Industrieanlagen
  • I. Einleitung
  • II. Packhöfe, Speicher und Mühlen
  • III. Die Berliner Elektricitäts-Werke
  • IV. Maschinenbau-Anstalten, Eisengießereien und Werkstätten für Metallberarbeitung
  • V. Thonwarenfabriken, Ziegeleien, Porzelanfabriken, Anstalten für Glasmalerei und Glasmosaik
  • VI. Werkstätten für Steinbearbeitung
  • VII. Die Holzbearbeitungs-Anlagen
  • VIII. Die Mörtelwerke
  • IX. Fabriken für Textilindustrie, Färberei und Appretur
  • X. Chemische Fabriken
  • XI. Bierbrauereien
  • XII. Molkereien
  • XIII. Papierverarbeitung und Druckereien
  • Namen- und Sachverzeichniss

Full text

mir zugehen zu lassen geruht, wovon ich "den Magistrat zur Erledigung ! ther no<h zur Miethszahlüng für. dieselben verpflichtet sei. Es empfehle
des mir ertheilten Allerhöchsten. Auftrags hierdurch -in Kenntniß seße. sich daher, vie Bezeichnung „leer“ oder „leerstehend“ gänzlich zu vermei--
 Berlin, den 10. Dezember 1864. " den und dagegen in solhen Fällen, wo eine. Vermiethung überhaupt nicht
Der Minister des Innern. erfolgt sei oder zur Zeit nicht mehr Statt finde, den Ausdru> „un-|
 - gez. Graf Eulenburg. vermiethet“ zu gebrauchen, anderen Falls aber, wenn die Wohnung zwar
An unbenußt, aber doch noch »vermiethet sei und die Miethszahlungs-Verhindden
 Magisirat hiesiger Königl. lichkeit ves Miethers noch fortdauere, vies kurz durch einige Worte zu
Haupt- und Residenzstadt. vermerken, wie 3. B. „die Wohnung steht zwar leer (ist zwar unbenutt),
VIIT die Miethe für dieselbe muß aber no<h bis zum ..... gezahlt werden 2c,“
; Auch in leßterer Beziehung komme es nur auf die contractliche Mieths-Die
 glü>li<e Heimkehr unser braven, siegreichen Truppen nach glor- verpflichtung, resp. die Forderung des Vermiethers, nicht aber darauf an,
ceich beendetem Kampfe, giebt der Stadtverordneten - Versammlung die ob der Miether die fernere Zahlung der Miethe etwa verweigere, da es
gewiß ebenso willkommene, wie passende Veranlassung, sich wiederum dem demnächst lediglich ver Beschlußnahme der Servis-Deputation vorbehalten
erhabenen Throne Sr. Majestät des Königs zu nahen uüd Allerhöc<hst- bleibe, ob die Steuer einzufordern sei oder nicht.
demselben neben dem ehrfur<tsvollsten Danke für den auf's Neue dem Va- Die Versammlung erklärte sich nach kurzer Discussion überall hierterlande
 verliehenen Glanz, vie Gesinnungen der unwandelbaren Treue mit einverstanden.
und Ergebenheit allerunterthänigst auszusprechen. Der Commissar der Servis- Deputation, Stadtrath Gilow, machte
Wir beantragen demnach: hierauf folgende Mittheilung: Es sei in jüngster Zeit öfters vorgekom-„Stadtverordneten
 - Versammlung wolle beschließen : men, daß die betreffenden Servis-Verorpneten bei neuen, überhaupt noch
unter Aufhebung des Beschlusses vom 18, Zum v. I. in alther- nicht zur Besteuerung veranlagten Gebänden, insbesondere da, wo Grundfkömmlicher
 Weise, in "Verbindung mit dem Magistrate oder stüds-Parzellen. neu bebaut worden, keine Fassionen aufgenommen, sonallein,
 bei dem bevorstehenden Jahreswechsel diesen Gesinnun- dern sich darauf beschränkt haben, eine Abschätzung ver Eigenthümer-Gegen
 in einem Glücdwunschschreiben an Seine Majestät ven K5- lasse vorzunehmen und vie beigefügte Miether- Nachweisung zu prüfen.
nig Ansdru> zu geben. Jedes Srundafktenstäf müsse aber bestimmungsmäßig eine vollständige
Motive: Die Seiner Majestät vem Könige sc<hulvige Ehrfurcht und Beschreibung des betreffenden Grundstücks enthalten, mit Angabe der ein-V
 Dankbarkeit. zelnen Wohnungen nach ihrer Lage in den verschiedenen Etagen und der
Klin. den 8. Dezember 1864. “ Bezeichnung, ob die Wohnungen vermiethet seien over nicht. Es bilde
H. 3 . dies die nothwendige Grundlage der Akten und sei unerläßlich, um späterhin
j “gez. Bollgolv. gez. Schütze, bei jeder in Betreff des Grundstücks zu erlassenden Verfügung ven erforderlichen
=. E Ueberblif über die gesammten Nußungs-, Mieths- und sonstigen Ver-.....
 .  ESRUTE hältnisse desselben zu gewähren. Die Servis - Deputation habe deshalb
Dezember- Conferenz der Servis- Verordneten. in diesen Tagen eine rel Verfügung dahin erlassen, m Ihe Grund-Verhandelt
 Berlin, ven 21. December 1864. stücks-Akten von der Registratur nicht eher angelegt werden sollen, bevor
+. In der heutigen Monats - Conferenz der Servis - Verordneten, zu eine vollständige Fassion aufgenommen worden, und die Registratur sei
welcher sih 45 Mitglieder eingefunden hatten, wurde zunächst das bereits angewiesen, solche schon bestehende Akten, in denen eine jolhe noc<h nicht
im Communal-Blalt abgedruckte Protokoll über die vorige Conferenz vom enthalten, resp. die betreffenden currenten Verhandlungen ex officio vor-46.
 Navember c.. durch allgemeine Zustimmung für genehmigt erklärt. zulegen, um die Vervollständigung noch nachträglich zu veranlassen. Die
So*?aun trug der Borsteher Pätel zwei neuerdings eingegangene Ausführung dieser Maßregel sei zwar einstweilen, wegen der sich beim
Bersähigen der Servis -Deputatioz. vsr, von venen die erste, vom 17. Jahresschlusse außergewöhnlich drängenden Geschäfte der Herren Sexviesd.
 M., die nach. 8. 3. der Instrüction für" die Herren Servis-Verordneten Berordneten, noc<h bis. nac) Beginn des neuen Jahres vertagt wordenz
vorzunehmende neue Wähl des Vorstehers 'und Protokollführers derselben, sodann aber würden denselben die betreffenden Vorlagen zur Aufnahme
wie veken Stellvertreter betrifft. Der Vorsteher schlug vor, diese Wah- der noh fehlenden neuen Fassionen zugehen, worauf er schon jetzt auflen“
 in ver Wochen-Versammlung am Montag den 9. Januar k. 3. vor- merksam machen und die Thätigkeit der Herren Sexvis - Verordneten dazunehmen
 und bat zugleich, ka sich kein Widerspruch hiergegen kund gab, für in Anspruch nehmen wolle. '
üm rege Betheiligung hierbei. Indem der Stadtrath Gilow hieran einen kurzen 'Rübli> auf die
Die zweite Verfügung vom 40. Degener c. lautet dahin: ersprießlihe Wirksamkeit der Herren Sexvis-Verordneten im nunmehr
„Es sei in neuerer Zeit häufig vorgekbmmen, daß die Herren Ser- ablaufeuvden Geschäftsjahre knüpfte und dabei hervorhob , daß dieselben
viSverordneten bei neuen ' Abschäßängen. von Eigenthümer - Gelassen, eine erheblih größere Anzal von Sachen, als früher, zu erledigen ge-Aufnahme
 von Fassionen und' sonstigen Recherchen es unterlassen ha- habt, dennoch aber sic ven ihnen dadurch erwa ysenen Mühwaltungen
ben, den Zeitpunkt, von wann ab.die steuerpflichtigen Räumlichkeiten mit dem regften Eifer“ unterzogen hätten, nahm derselbe zugleich Gelegenin
 Benußung genommen worden sind, xesp. von wann ab eine Erhö- heit, nog einmal auf -die schon in der vorigen Monats-Conferenz dargehung
 in der Miethszahlung 2c. eingetreten ist, gleichzeitig mit festzustel- legte - Nothwendigkeit “hinzuweisen, die noch in Händen habenden Restlen
 und anzugeben. Dies sei aber in Jedem Specialfalle unumgäng- sachen nunmehr des Scleunigsten zu erledigen. Die Zahl der letzteren
lich nothwendig, um in Betreff ves Sistpunftes, von wann ab die habe sich zwar während der letztverflossenen Tage in erfreulicher Weise
laufende oder nachträgliche Besteuerung*erfolgen müsse, bestimmte Ber- bedeutend vermindert, sei aber immer no< eiheblich genug, um bei ausfügung
 erlassen zu können. Es müßten daher in allen Fällen dieser bleibender sofortiger Erledigung Nachtheile für vas Communal-Steuer-Art
 "erst anderweite Ermittelungen veranlaßt, resp. die betreffenden Sa- Interesse befürchten zu müssen. Ex bitte daher dringend, diese Sachen
<hen den Herren Servisverordneten zur noc<maligen Recherche und Ex- wenigstens insofern genau durchzusehen, um zu- erkennen, ob und bei
zänzung zurückgegeben werden, wodurch nicht nur erheblicher Zeitver- welchen derselben noch neue Steuer- Veranlagungen vorkommen könnten,
lust, sondern auch eine beträchtliche Vermehrung der Arbeitslast ent- diese Sachen dann aber auch unverzüglich zu erledigen und spätestens
stehe. Um Beides zu vermeiden, werde der Vorsteher Herr Pätel bis zum 28. d. M. zurückzugeben, damit dann noch rechtzeitig vor Aberjucht,
 die Herren 'Servisverordneten auf vorberegten Mangel auf- lauf des Jahres die Steuer ausgesc<hrieben und - etwaigen durch Verjähmerksam
 zu machen und zur weitern Abstellung desselben -auch diesen rung entstehenden Steuer-Verluste vorgebeugt werden könne.
Gegenstand auf vie Tagesvrdnung ver Monats-Conferenz zu stellen. Da die Tagesordnung hiermit erschöpft war und ein weiteres Be-„Der
 Vorsteher bemerkte hierzu unter kürzer Erläuterunß der vorste- rathungs-Material nicht vorlag, sprach der Commissar der Servis-Dehenden
 Verfügung, daß die Nothwendigkeit der jedesmaligen bestimmten putation schließlich) im Namen der Letzteren ven Dank und die Anerken-Zeitangabe
 feinem Zweifel unterliegen könne, weshalb er an die Ver- nung derselben, wie die große Befriedigung und volle Genugthuung aus,
jammlung das Ersuchen richte, stets recht genau darauf achten zu womit sie die eifrige Thätigkeit der Herren Servisverordneten im Laufe
wollen. des Jahres verfolgt und deren große Mühwaltungen zu würdigen gewußt
- Nachvem dieser Gegenstand hiermit als erledigt angeschen-worven, habe. Der daran genüge Wunsch einer ferneren gedeihlichen Wirksamnahm
 ver Vorsitzende Veranlassung, auf einen anderen, ebenfalls schon keit im neuen Jahre gab vem Vorsteher Paetel zu einigen Worten herz»
früher bespro<enen und das Communal-Steuer-Interesse wesentlich) be- liher Erwiderung Anlaß / die zugleich Namens ver Versammlung die Verrührenden
 Gegenstand aufmerksam zu machen. Es komme. nämlich noch sicherung enthielten, ihren Amtspflichten unverändert mit aller Treue und
oft vor, daß bei Revision der Mieths-Nachweisungen einfach der Ver- Gewissenhaftigkeit nach besten Kräften zu genügen.
ers Bima werde, - daß eine oder die andere Wohnung „leer stehe.“ V,. 2. NN
Dies jei aber insofern nicht genügend, als na< vem Haus- und Mieths- Unterschriften,
sieuer-Regulativ auch für leerstehende Wohnungen Steuer erhoben wer- Unterschriften.)
den könne, nämlich dann, wenn dieselben vermiethet seien und der Mie- mend ..
Verlag von F. Sittenfeld. Gedrut bei Iulius Sittenferd in Berlin.

484
            

Downloads

Downloads

Full record

METS METS (entire work)
TOC
Mirador

This page

Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.