Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Steglitzer Adressbuch (Public Domain) Ausgabe 20.1901 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Steglitzer Adressbuch (Public Domain) Ausgabe 20.1901 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Steglitzer Adressbuch
Erschienen:
Berlin: R. Steinmeister 1902
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
14. Jahrgang (1895); 17. Jahrgang (1898)-21. Jahrgang (1902) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3004632-4 ZDB
Frühere Titel:
Steglitzer Wohnungs-Anzeiger
Spätere Titel:
Adreßbuch für Steglitz, Südende und Dahlem
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15390487
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 1178:20.1901
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Verwaltungsbericht des Königlichen Polizei-Präsidiums von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1891/1900 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abschnitt I. Allgemeines
  • Abschnitt II. Präsidialbureau
  • Abschnitt III. Die einzelnen Abteilungen
  • Abschnitt IV
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
  • Abschnitt VII. Anhang
  • Teil I. Geschichte der Organisation des Polizeipräsidiums
  • Teil II. Übersicht über die Zuständigkeiten des Polizei-Präsidiums
  • Anlage zu Seite 85
  • Druckfehlerverzeichnis
  • Sachregister
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. Erdgeschoss
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. I. Stockwerk
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. II. Stockwerk
  • Abbildung: Dienstgebäude für das Königliche Polizei-Präsidium. III. Stockwerk

Volltext

864 
Übersicht über die Zuständigkeiten des Polizei-Präsidiums. 
steckende Krankheiten und Seuchen unter Menschen oder Thieren, Kranken- und 
Jrrhäuser, Rettungsanstalten, Unverfälschtheit und Gesundheit der Lebensmittel, 
Festsetzung von Liquidationen der Medizinalpersonen zc. 15 ) 
[Dem Polizei-Präsidium -wird daher auch beigelegt und übertragen: 16 ) 
a) die medizinisch-polizeiliche und zugleich auch die ökonomische Ver 
waltungsaufsicht über das hiesige Charitee-Krankenhaus und dessen 
spezielle Administrations-Behörde, mit allen dahin gehörigen Etats-, 
Rechnungs-, Disziplinär-, Anstellungs- und Kontraktssachen, des 
gleichen mit der nähern Obsorge für das Kapitalvermögen und 
Beitreibung der Kostenauslagen oder sonstigen Einkünfte der 
Anstalt; 
b) die, durch einen wissenschaftlich gebildeten Medizinalrath mitzuführende 
Aufsicht und Verwaltung über die hiesige Thierarzneischule, sowohl 
Hinsichts der ökonomischen und baulichen Rechnungs- und Dis 
ziplinar-, als auch der medizinischen Unterrichtsangelegenheiten 
dieser Anstalt.] 
§ 2. 
cc) Gewerbe-Polizei. 17 ) 
Wenn gleich die bisher bei der hiesigen Regierung bearbeiteten, die Gewerbe 
betreffenden bisherigen Angelegenheiten zum Miuisterio für Handel und Gewerbe 
übergehen, so soll doch die eigentliche Gewerbepolizei dem Polizei-Präsidiuni resp. 
verbleiben und beigelegt werden. 
I. Hiernach wird zwar das gedachte Ministerium die obere Leitung und Für 
sorge für das Gedeihen der Gewerbe ausnahmsweise allhier in gleicher Art und * 18 
Vergleiche § 10 des Gesetzes vom 9. März 1872, betreffend die den Medizinalbeamten 
für die Besorgung gerichtsärztlicher, medizinal- oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden 
Vergütungen (G.-S. S. 265). 
Hinsichtlich der Liquidationen der nicht beamteten Ärzte, Apotheker u. s. m. findet eine 
polizeiliche Festsetzung nur insoweit statt, als sie aus Staatsfonds zu begleichen sind (vergl. 
§ 100 der Regierungsinstruktion vom 26. Dezember 1808, Erlaß des Kultusministers vom 
26. Mai 1899, ferner § 80 der Gewerbeordnung). 
's) Diese Zuständigkeiten sind beseitigt: 
zu a) durch das Allerhöchst vollzogene Regulativ vom 7. September 1830 (G.-S. S. 133), 
durch welches die Angelegenheiten der Charitö einer besonderen Behörde unter der Benennung 
„Königliches Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten" übertragen wurden; 
zu b) durch das Allerhöchst vollzogene Regulativ vom 24. Juni 1836 (G.-S. S. 249), 
durch welches dem genannten Kuratorium auch die Tierarzneischulangelegenheiten überwiesen 
wurden. 
H ) Die gemäß § 91 Nr. 1 und 2 zur Zuständigkeit des Ministers für Handel und Gewerbe 
gehörigen Angelegenheiten sind größtenteils kurz nach dem Inkrafttreten des Reglements vom 
18. September 1822 auf den Polizei-Präsidenten delegiert worden. 
Der Polizei-Präsident nimmt im allgemeinen die Zuständigkeiten der Orts- und Landes- 
polizeibehördc in Gewerbesachen wahr. Hiervon abgesehen kommen gegenwärtig hinsichtlich 
der Zuständigkeit in Gewerbesachen für Berlin folgende Bestimmungen in Betracht. 
I. Gewerbliche Anlagen. 
a) Über Anträge auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung konzessionspflichtiger 
gewerblicher Anlagen (§§ 16 bis 26 der Reichs-Gewerbeordnung) beschließt der Stadtausschuß
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.