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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adreßbuch für Steglitz, Südende und Dahlem
Erschienen:
Steglitz: Verlag des Adressbuches für Steglitz, Südende und Dahlem 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
22. Jahrgang (1903); 28. Jahrgang (1909); 32. Jahrgang (1913)-33. Jahrgang (1914) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3004613-0 ZDB
Frühere Titel:
Steglitzer Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15389859
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/19:1913
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
III. Teil: Dahlem 1913

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1906 (Public Domain)
  • No. 1 (1-17), 1905/12/30
  • No. 2 (23-41), 1906/01/06
  • No. 3 (43-57), 1903/01/13
  • No. 4 (63-70), 1903/01/20
  • No. 5 (74-92), 1903/01/27
  • No. 6 (94), 1906/02/03
  • No. 7 (95), 1906/02/03
  • No. 8 (96-107), 1906/02/03
  • No. 9 (112-121), 1903/02/10
  • No. 10 (126-132), 1903/02/17
  • No. 11 (137-160), 1903/02/24
  • No. 12 (163-176), 1906/03/03
  • No. 13 (182), 1906/03/10
  • No. 14 (183-211), 1906/03/10
  • Anlage: ad No.14 (212-273.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 15 (274-291), 1906/03/17
  • No. 16 (293), 1906/03/21
  • No. 17 (294-307), 1906/03/24
  • No. 18 (311), 1906/03/26
  • No. 19 (312), 1906/03/28
  • No. 20(313), 1906/03/30
  • No. 21(314-321), 1906/03/31
  • No. 22 (324-336), 1906/04/07
  • No. 23 (339-354), 1906/04/21
  • No. 24 (398-414), 1906/04/28
  • No. 25 (419-430), 1906/05/05
  • No. 26 (434-448), 1906/05/12
  • No. 27 (453), 1906/05/23
  • No. 28 (454-479), 1906/05/26
  • No. 29 (485-486), 1906/05/28
  • No. 30 (487-505), 1906/06/09
  • No. 31 (510-534), 1906/06/16
  • No. 32 (596), 1906/06/16
  • No. 33 (597-599), 1906/06/18
  • No. 34 (599), 1906/06/19
  • No. 35 (600), 1906/06/23
  • No. 36 (601), 1906/06/23
  • No. 37 (602-627), 1906/06/23
  • No. 38 (643), 1906/06/27
  • No. 39 (644-712), 1906/09/01
  • No. 40 (733), 1906/09/08
  • No. 41 (734-746), 1906/09/08
  • No. 42 (750-777), 1906/09/22
  • No. 43 (874-876), 1906/09/24
  • No. 44 (877-899), 1906/09/29
  • No. 45 (903-910), 1906/10/06
  • No. 46 (915-949), 1906/10/20
  • No. 47 (981-987), 1906/10/27
  • No. 48 (990-1019), 1906/11/10
  • No. 49 (1028-1041), 1906/11/17
  • No. 50 (1044-1063), 1906/11/24
  • No. 51 (1065-1078), 1906/12/01
  • No. 52 (1083), 1906/12/03
  • No. 53 (1084-1104), 1906/12/08
  • No. 54 (1105-1122), 1906/12/15

Volltext

ad M 14. 
Hortagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt find. 
LIS. Vorlage (J.-Nr. 736 Lrl. I./06) — zur Beschlußfaffung —, 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter- 
stützung. 
Der im Betriebe der städtischen Gaswerke beschäftigt gewesene 
Laternenwärter August Scheel, in Berlin, Spandauerstraße 81 IV 
wohnhaft, ist um Gewährung einer laufenden Unterstützung aus Mitteln 
der städtischen Gaswerke vorstellig geworden. 
Der Antragsteller ist am 28. Mai 1826 geboren, also nahezu 
80 Jahre alt. 
Er war vom 1. Juni 1878 bis zum 1. April 1905 als Laternen- 
wärter beschäftigt und hat sich in dieser Zeit als ein nüchterner, 
pünktlicher und gewissenhafter Arbeiter erwiesen. 
Am 31. Dezember 1904 hat Scheel einen Betriebsunfall er 
litten, er erhält infolgedessen eine Unfallrente von 640,20 Jt jährlich. 
Ruhegeld konnte ihm nicht bewilligt werden, weil er bei seinem 
Eintritt in den Dienst der städtischen Gaswerke das 50. Lebensjahr 
bereits überschritten hatte. 
Da Scheel infolge des Unfalls und seines hohen Alters er 
werbsunfähig ist, ist er für seinen und seiner Ehefrau Lebensunterhalt 
allein auf die Unfallrcnte angewiesen. 
Die Deputation der städtischen Gaswerke hat deshalb beschlossen, 
dem Antragsteller von, . 1. Januar 1906 ab vorläufig bis Ende 
März 1907 eine laufende Unterstützung von monatlich 20 Jt ju 
gewähren. 
Indem wir diesem Beschlusse beitreten, ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Arbeiter August Scheel vom 1. Januar 1906 ab. vorläufig bis 
Ende März 1907 eine laufende Unterstützung von monatlich 20 Jt 
zu Lasten des Etats der städtischen Gaswerke gezahlt werde. 
Berlin, den 25. Februar 1906. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
«4». Borlage (J.-Nr. 107 Gew. U. 06) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Wahl eines Delegierten 
zur Genoffenschaftsversammlung der Brandcnburgi- 
schen landwirtschaftlichen Berufsgenoffenfchaft und 
eines Ersatzmannes für denselben. 
Durch die Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung vom 
25. Januar 1900 (Protokoll Nr. 46) und vom 18. September 1902 
(Protokoll Nr. 26b) ist der städtische Gartendirektor Mächtig zum 
Delegierten der Genossenschaftsversammlung der Brandenburgischen 
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Obergärtner Brett 
schneider zum Ersatzmann für ihn gewählt worden. 
Nach 8 7 des Gcnosscnschaftsstatuts vom 30. Dezember 1901 
läuft die Wahlzeit der Genannten mit dem 81. März 1906 ab. 
Unter Hinweis 'auf die Bestimmungen des Unfallversicherungs 
gesetzes für Land- und Forstwirtschaft voni 30. Juni 1900 (§§ 38 ff.), 
des preußischen Gesetzes betreffend die Abgrenzung und Gestaltung 
der Berufsgenossenschaften vom 16. Juni 1902 (Art. III Absatz 1 
und 3), der ministeriellen Ausführungsanweisung vom 4. Juni 1887 
»nd des Genüssenschaftsstatlits vom 30. Dezember 1901 ersuchen wir, 
aus der Mitte der der Gemeinde Berlin angehörenden, unter das 
Unfallversicherungsgesetz für Land- und Forstwirtschaft fallenden 
Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter einen Delegierten 
und einen Ersatzmann für ihn zur Genossenschaftsversammlung der 
Brandenburgischen landwirtschaftlichen Berufsgcnossenschaft für die 
Zeit vom 1. April 1906 bis zum 31. März 1912 zu wählen. 
Berlin, den 28. Februar 1906. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
«»4. Borlage (J.-Nr. 186 F. Sch. II. 06) — zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Gewährung einer laufenden 
Unterstützung an eine ehemalige Industrie-Lehrerin. 
Die Industrie-Lehrerin Fräulein Emilie Maser, Grunewald, 
Bismarck-Allee 24 wohnhaft, ist ausweislich unserer Akten als dauernd 
dienstunfähig erachtet worden, da sie 74 Jahre alt und in hohem 
-irade schwerhörig ist. 
Zur Forschung ihrer unterrichtlichen Tätigkeit ist sie bereits seit 
-Michaelis 1905 außer Stande gewesen. 
Wir haben daher beschlossen. Fräulein Waser, der ein Ruhegeld 
gemäß dem Gemeindebeschlusse vom 9. Mai 1901 (§ 2, Schlußsatz) 
nicht zusteht, da sie bei Uebernahme in diesseitige Dienste das 
50. Lebensjahr bereits vollendet hatte, während sie sonst Anspruch 
auf ein Ruhegeld von jährlich 325 M gehabt haben würde, unter 
Gewährung einer vom 1. Januar 1906 ab laufenden Unterstützung 
von jährlich 300 Jt aus ihrer bisherigen Stellung zu entlassen. 
Sie war seit Ostern 1888 als Jndustrie-Lehrerin im Dienste der 
Berliner Sladtgemeinde mit gutem Erfolge tätig und ist fast voll 
ständig mittellos. 
Vor Beginn ihrer Tätigkeit bei der hiesigen Stadtgemeinde war 
Fräulein Waser auch noch längere Jahre an hiesigen Privatschulen 
beschäftigt, die sodann auf uns übergegangen sind. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der ehemaligen 
Jndustrie-Lehrerin Fräulein Emilie Waser vom 1. Januar 1906 
ab eine laufende Unterstützung von 300 Jt jährlich auf Lebenszeit 
gewährt werde. 
Berlin, den 1. März 1906. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Refidenzstadl. 
Kirschner. 
215. Vorlage (J.-Nr. 4 059 Lreb. 05) — zur Befchlußfaffung —, 
betreffend die Weiterbewilligung eines Penfions 
zufchuffes. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich dainit einverstanden, daß dem 
pensionierten Schuldiener Lehmann der zu seiner Pension bewilligte 
Zuschuß von 300 jährlich vom 1. April dieses Jahres ab am ein 
weiteres Jahr gezahlt werde. 
Begründung: 
Dem am 1. April 1897 in den Ruhestand versetzten Schuldiener 
am Dorolheenftädtischen Realgymnasium Heinrich Lehmann haben 
wir auf Grund der dortseiligen Beschlüsse vom 31. März 1897 — 
Protokoll Nr. 17H —. vom 17. Mai 1900 — Protokoll Nr. 27ä 
— und vom 30. April 1903 — Protokoll Nr. 33 — neben seiner 
Dienstpension von 1218 Jt einen Zuschuß von 300 Jt jährlich bis 
Ende März dieses Jahres gezahlt. Lehmann welcher seinen Wohn 
sitz nach Eisenach verlegt hat, hat gebeten, ihm die bisherige Unter 
stützung mit Rücksicht auf sein schweres Leiden und die damit ver 
bundenen, besonderen Aufwendnngen auch fernerhin zu gewähren. 
Nach der uns von, Gemeindevorstand zu Eisenach erteilten Auskunft 
haben sich seine Familien- und Einkommensverhältnisse seit 1903 
nicht geändert. Er ist wie bisher vollständig erwerbsunfähig und 
tatsächlich ohne jeglichen Erwerb. Die Ehefrau hat mir der Pflege 
ihres Mannes, welcher an Nervenzuckungen leidet und infolgedessen 
hilflos ist, vollauf zu tun und kann irgend welche Arbeiten umso 
weniger übernehmen, als sie selbst fußleidend ist. Die jetzt 42 Jahre 
alte Tochter, welche auch meistens leidend ist, kann ebenfalls nichts 
erwerben, da sie ihre Mutter unterstützen und den Haushalt besorgen 
muß. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
216. Borlage (J.-Nr. 2 520 Sch. V. 05) — zur Beschluß 
faffung —, betreffend Anrechnung autzerpreußischer 
Dienstzeit des verstorbenen Direktors der Biktoria- 
schule bei Festsetzung der Witwenpension. 
Der am 6. Januar d. Js. verstorbene Direktor der Viktoria 
schule vr. Johannes Heydtmann ist vor seiner mit dem 1. Ok 
tober 1903 erfolgten hiesigen Anstellung 13^ Jahre an der höheren 
Töchterschule in Potsdam und vorher 4% Jahre in außerpreußischem 
Schuldienst angestellt gewesen und zwar: 
a) an der Bürger-Knaben- und Mädchenschule in 
Dömitz l 3 / 4 Jahre, 
b) am Realgymnasium zu Bütow 1 Jahr, 
c) am Realgymnasium zu Schwerin bezw. an der 
höheren Bürgerschule, zu Teterow 2 Jahre. 
Die städtischen Behörden zu Potsdam hatten seiner Zeit be- 
schlossen. Herrn vr. Heydtmann, aus Billigkeitsrücksichten, für den 
Fall seiner dereinstigen Pensionierung die bezeichnete außerpreußische, 
im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin zugebrachte Dienstzeit an- 
zurechnen.
	        

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