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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1922 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1922 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Nachweiser für Berlin und Umgebung : nach Gemeinde-, Gerichts- und Posteinteilung / bearb. im Bureau des Justizministeriums
Herausgeber:
Preußen. Justizministerium
Erschienen:
Berlin: R. v. Decker's Verlag 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
1905-1907; 1910; 1914 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2846394-8 ZDB
Spätere Titel:
Nachweiser für Berlin (Gross-Berlin)
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1906
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15380997
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/7:1906
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
II. Behördenverzeichnis

Kapitel

Titel:
O

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1922 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt 1922, Teil IX
  • 14. Januar 1922
  • 17. Januar 1922
  • 21. Januar 1922
  • 28. Januar 1922
  • 4. Februar 1922
  • 15. Februar 1922
  • 18. Februar 1922
  • 25. Februar 1922
  • 4. März 1922
  • 11. März 1922
  • 18. März 1922
  • 25. März 1922
  • 1. April 1922
  • 8. April 1922
  • 15. April 1922
  • 22. April 1922
  • 23. April 1922
  • 6. Mai 1922
  • 13. Mai 1922
  • 20. Mai 1922
  • 27. Mai 1922
  • 3. Juni 1922
  • 10. Juni 1922
  • 17. Juni 1922
  • 24. Juni 1922
  • 1. Juli 1922
  • 15. Juli 1922
  • 20. Juli 1922
  • 22. Juli 1922
  • 29. Juli 1922
  • 5. August 1922
  • 8. August 1922
  • 12. August 1922
  • 19. August 1922
  • 26. August 1922
  • 1. September 1922
  • 2. September 1922
  • 9. September 1922
  • 16. September 1922
  • 23. September 1922
  • 30. September 1922
  • 7. Oktober 1922
  • 14. Oktober 1922
  • 17. Oktober 1922
  • 21. Oktober 1922
  • 28. Oktober 1922
  • 4. November 1922
  • 11. November 1922
  • 18. November 1922
  • 25. November 1922
  • 2. Dezember 1922
  • 5. Dezember 1922
  • 9. Dezember 1922
  • 16. Dezember 1922
  • 28. Dezember 1922
  • 30. Dezember 1922

Volltext

“6 
8 5. Um die Stadtgemeinde vor Verlusten zu bewnahr ren, 
- 8 30 des Grunderwerbssteuergesehes gilt auch für ist e3 erforderlich, daß die Bezirkssteuerämter auf die 
die Zuschläge? sofern jedoc<h der Steuerbescheid dem Mitteilungen der Reichszuwachssteuer-Hebesoll8 an die 
Steuerp ichtigen nicht spätestens zwei Wochen vor Ab- Fassen Eder Sorgfalt verwenden und diese Mit- 
lauf 'der Dreimonatsfrijt zugestellt ist, find Zinjen erst teilungen so gestalten, daß] bei den Kassen Zweifel 
vom Ablaufe der Zahlungsfrist an (8 30 Abf. 1 Grund- (0 bie ee 
erwerbssteuergefeßes) zu zahlen darüber, ob die zur Einziehung zu stellenden Beträge 
iv : Reichszuwachösteuer A (mit Reichsanteil) 
| oder Reich8zuwachssteu ne Rei il un 
| 8 „Die Hinterziehung der Zuschläge wird mit Gelde, Frichozun aehösiener H SIG MSewanteit ub HE 
Reue Vet NIG uig 18 Kagel mitder oder „ResehsgutwaehSteuer O. (ohne Reichtanteit mit 
Strafe wegen der Hinterziehung der Grunderwerbs- städtischen Zuschlag) ' 
euer und nach demselben Vielfachen wie diese fest- Hirsteilen, pönin mSge sesieisen werden. 
n. Dringe tivendig ist aß) bei Ww 
2. Die quf die Zuschläge entfallenden Teile der von Re taten i8.25 Dafs et Solistellungen 
Ge ae ehen er va de Sgr der follbetrage muß ber Betrag des Arien Auselage, 
es feigefebcen Teile Der Geldsirafen stehen it der in dem zmigeteilien Soll enthalten ist, zahlenmäßig 
als sie den Kandeszuschläg betreffen, der Staatskasse, mitgeteilt Wirv, 
insoweit ais sie den Gemeindezuschlag betreffen, der bi Un jeden Zweifel gonpuschlichen, empfiehlt es sich, 
dekasse zu. en mitteilungen folgende Form zu geben: 
abgnee rigen es Fer dritte Teil der Reichs- Reich8zuwachssteuer A: Gesamtbetrag der Steuer: 
. 5 . 190 MK (städtischer Zusmhiag ist nicht zu erheben) 
. oder: Reichszuwachssteuer B: amtbetrag der Steuer : 
' R Die Vorschriften des] 8 2 Ahs. 2, der 88 3 und 4 1.000 & (äbtischer Zuschla ist nicht ZU erheben) 
sehes ar Frot. aue nag Pei it bes 82 A 1 Par oder: Reichszuwachssteuer C: Gesamtbetrag der Steuer: 
rüdwirkende ft vom FE 1915 ab. 1000 4 darin enthalten städtisc<er Zu- 
2. Für Bescheide der Bezirkgausschüsse, die vor dem sc<lag 473,68 4%. 
Inkrafttreten dieses Gesetzes zugestellt sind, läuft die In den Altberliner Verwaltungsbezirken I--VI be- 
Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde von dem trägt der städtische Zuschlag 100 pCt. der Summe des 
nkrafttreten des Gesehes an. Auf den Lauf der Frist Gemeindeanteils und der Verwaltungskostenvergütu 
ist es ohne Einfluß, wenn im Berufsbescheid eine Rec<ts- = Bei der Nachweisung der Einnahmen au Reichs 
mittelbelehrung nicht oder unrichtig erteilt ist. ei der Nachweisung der Einnahmen an Reichs- 
3. Soweit eine Rechtsbeschwerde bereits ber dem knwhösieuer in den monatlichen Einnahme- und Be- 
Neihöfinanzhot eingelegt war, bedarf es einer erneuten iendänecheisuigen A (Vordru> IX 6a) ist folgendes 
nlegung nicht. zu beachten: 
8 6. Unter Nr. 14 der Reichszuwachssteuer A sind nach 
Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden die zuweisen: in Spalte 2 und 3 die zu liefernde Gesamt- 
Minister der Finanzen und des Innern beauftragt. Finnahme, 
wird I Wwrstehende, vom Landinge, beschlossene Gesch in Spalte 4 60 pCt. 
wit Ei Nude ie verfassungs8mäßigen Rechte : : 2 4 : des Betrages der Spalte 8. 
Berlin, des Ei DI eitum mel Unter Nr. 15 Reichszuwachssteuer B sind nachzu- 
| : eisen: : 
gez. : Braun, gez.: v. Richter in Spalte 2 und 3 die zu liefernde Gesamtsumme, 
(Siegel) zugleich für den Minister des Innern.“ - ö 5 20 plt. ; ; 
en Ren IT Mies NG we. Ü 59 „ des Betrages der Spalte 8. 
ZM SIE ET: au Anm: Magistrat Berlin, waist Nr. 16 Reichszuwachssteuer C sind nachzu- 
„Dr. isen: 
Magistrat. Hauptsteuerverwaltung. Macensen. zx: Spalte 2 und 8 die zu liefernde Gesamtsumme, 
An sämtliche Bezirksämter. - ; et mneindeausmange : 
wn - p . 
[32] Hebungssoll der Reichszmwachssteuer “- 80 - | der Differenz der Spalten3 und. 
92 | und Nachweisung Bei Reichszuwachs- * - “* Wu . 
stenereinnahmen durc< -die monatlicgen Die BezirkSämter bitten wir, die Steuerämter und 
Ginnahme- und Bestandsnachweisungen. Steuerkassen mit entsprechender Anweisung zu versehen. 
Bei der Nachprüfung der monatlu Einnahme- (I--Nr. 2402/22 1. 8t. V. 111. Anruf: Magistrat 
und Beftandönacmweisungen in monetsichen Einnahme: Berlin, Hauptsteuerverwaltung Abt. Tn) 2 
einige Steuerkassen die Ei men an städti ' Zu- 7 5 ii 19 
schlag zur Reichszuwachssteuer C entweder shem u zu u den 45... Mai 1927: Dr. € 
oder unrichtig nachgewiesen haben. Diese Fehler waren agistrat. Hauptsteuerverwaltung. Dr. Lange. 
3 ia'182 tlie Wires N3 MN IN 
j heit und ' igfei . 
mitgeteilt worden waren. nbigieit
	        

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