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Nachweiser für Berlin und Umgebung (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Nachweiser für Berlin und Umgebung (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

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Zeitschrift

Titel:
Nachweiser für Berlin und Umgebung : nach Gemeinde-, Gerichts- und Posteinteilung / bearb. im Bureau des Justizministeriums
Herausgeber:
Preußen. Justizministerium
Erschienen:
Berlin: R. v. Decker's Verlag 1914
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
1905-1907; 1910; 1914 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2846394-8 ZDB
Spätere Titel:
Nachweiser für Berlin (Gross-Berlin)
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1906
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15380997
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/7:1906
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
II. Behördenverzeichnis

Schnellzugriff

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  • Nachweiser für Berlin und Umgebung (Public Domain)
  • Ausgabe 1906 (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Stempel: Kön. Pr. Ministerium des Innern. Bibliothek
  • Werbung
  • Karte: Kleine Karte von Berlin und weiterer Umgebung mit der am 1. Juni 1906 in Kraft getretenen Gerichtseinteilung
  • Werbung
  • I. Straßenverzeichnis
  • II. Behördenverzeichnis
  • III. Ortschaftsverzeichnis
  • Anhang
  • Rückdeckel

Volltext

II. Behördenverzeichnis. 
Verzeichnis der Behörden, Truppenteile, Bahnhöfe, 
Kirchen, Anstalten und öffentlichen Anlagen in den 
Gemeinden 
•(•Berlin, f Boxhagen-Rummelsburg, f Charlotten 
burg, Deutsch-Wilmersdorf, f Lichtenberg, Pankow, 
Rixdorf, Schöneberg, fStralau, Tempelhof, fTreptow. 
Anmerkung 1: In das Straßen- und in das Behördenverzeichnis 
sind neben Berlin alle die Vororte aufgenommen, welche teilweise 
postalisch zu Berlin gehören. Die oben mit f bezeichneten Ort 
schaften sind in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, und zwar gehören 
sie alle teilweise zum Amtsgerichtsbezirke Berlin-Mitte. 
Anmerkung 2: Der Gemeindebezirk ist, wenn nötig, aus der 
Spalte 2 in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis zu ersehen. 
Anmerkung 3: In den Spalten 3 und 4 ist der Gerichtsbezirk 
auf geführt, in dem die Diensträume oder die Anstalten usw. belegen 
sind. Für die Militärpersonen und die Behörden in f Berlin, f Box 
hagen-Rummelsburg, t Charlottenburg, f Lichtenberg, fStralau 
und fTreptow (vgl. Anm. 1) sowie für diejenigen Preußen oder 
keinem Bundesstaat angehörenden Deutschen, für welche gemäß 
§15 der Zivilprozeßordnung und den entsprechenden sonstigen 
Vorschriften Berlin als Wohnsitz gilt, sind die allgemeinen Anord 
nungen zu beachten, die vom Reichskanzler und vom preußischen 
Justizminister erlassen und hier im AnhangS. 112—114 wiedergegeben 
sind. Soweit hiernach für die Militärpersonen und die Behörden 
ein anderes Gericht zuständig ist als dasjenige, in dessen Bezirke 
die Diensträume liegen und das deshalb in den Spalten 3 oder 4 
auf geführt ist, weist ein Notenzeichen in Spalte 3 darauf hin, und 
zwar bedeutet das Zeichen 
a ) , daß das Amtsgericht Berlin-Mitte und das Landgericht I 
in Berlin, 
b ) , daß das Amtsgericht Berlin-Schöneberg und das Land 
gericht II in Berlin, 
c) , daß das Amtsgericht Berlin-Tempelhof und das Land 
gericht II in Berlin, 
d ) , daß das Amtsgericht Berlin-Wedding und das Landgericht III 
in Berlin, 
e ) , daß das Amtsgericht Charlottenburg und das Landgericht III 
in Berlin 
in gewissen Fällen nach Maßgabe der Anordnungen S. 112—114 
zuständig sind.
	        

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