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Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen (Public Domain) Ausgabe 1.1934 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen (Public Domain) Ausgabe 1.1934 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen : Gau Groß-Berlin / Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Herausgeber:
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Erschienen:
Berlin: Die Deutsche Tat, Verlagsgesellschaft m.b.H. für Deutsches Schrifttum 1934
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
Band 1 (1934)
ZDB-ID:
2982903-3 ZDB
Spätere Titel:
Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP, der Deutschen Arbeitsfront, des Reichsnährstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der Behörden
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1934
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Fußnote:
Seiten 107, 110, 115, 118 und 119 der Digitalisierungsvorlage fehlerhaft gedruckt
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15380738
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 NSDAP 5:1.1934
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
Reichsschatzmeister

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  • Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1934 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Abbildung: Dr. Goebbels
  • Titelblatt
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  • Briefanschriften der Reichsleitung der NSDAP
  • Der Dienstanzug der politischen Leiter der NSDAP
  • Werbung
  • Abbildung: Arthur Görlitzer
  • Vorwort
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Werbung
  • Das Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
  • Reichsführung der NSDAP
  • Wehrpolitisches Amt der NSDAP
  • Die SA (Sturmabteilung der NSDAP)
  • SS-Schutzstaffeln der NSDAP
  • Reichsjugendführung
  • Die Organisation der Hitler-Jugend
  • Gauleitungen in Deutschland
  • Die Reichsregierung
  • Reichstag
  • Reichsschulungsamt der NSDAP
  • Keine Störungen bei Führerbesuchen
  • Reichsleitungen der Verbände
  • Reichsleitung des deutschen Arbeitsdienstes
  • Kampfbund für Deutsche Kultur e.V.
  • Reichsüberwachungsstelle der NSDAP
  • Fachverband der Wäschereien u. Plättereien Groß-Berlins
  • Die Deutsche Arbeitsfront
  • Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes 1933/34
  • NS.-Volkswohlfahrt im Reich
  • Landes- und Gauwalter der NS-Volkswohlfahrt (NSV)
  • Reichsschatzmeister
  • Akademie für Deutsches Recht
  • Deutscher Gemeindetag
  • Berlin
  • Werbung
  • Verzeichnis der Inserenten des vorderen und hinteren Anzeigenteiles
  • Werbung
  • Straßenverzeichnis
  • Karte: Kreis- und Ortsgruppen-Plan
  • Werbung
  • Rückdeckel

Volltext

Reichsſchaßmeiſter 
Der Reichöſchabmeiſter Vevollmächtigter des Führers in allen Vermögens- 
angelegenheiten der NSDAP 
Münden, 27. März 
. Der Führer hat den Reichsſhaßmeiſter der NSDAP zu ſeinem Generalbevollmächtigten 
m allen vermögensredhtlichen Angelegenheiten der Partei ernannt. Insbeſondere hat der Reichs8- 
ichaßmeiſter da3 Recht, die Finanzgebarung der der Partei angeſchloſſenen Verbände nachzuprüfen. 
Die Verfügung des Führers hat folgenden.: Wortlaut: 
Auf Grund des 5 8 des Geſeßes zur Sicherung der Einheit von Partei und 
Staat vom 1. Dezember 1933 RGBl. S. 1016 verordne ich: 
8 1. Der Reichsſchakmeiſter der Nationalſozialiſtiſhen Deutſchen Arbeiterpartei iſt Ge- 
neralbevollmächtigter des Führers in allen vermögenzsrechtlichen 
Pagelegenheiten der Nationalſozialiſtiſ<en Deutſchen Arbeiter- 
rtei. 
8 2. Dem Reichsſchaßmeiſter der Nationalſozialiſtiſchen Deutſchen Arbeiterpartei ſteht das 
Recht der Nachprüfung der Finanzgebarung der der Partei ange- 
ſihloſſenen Verbände zu. 
Soweit ſich auf Grund dieſes Rechtes die Notwendigkeit ergibt, von Reich3-, Lande8-, Kommu- 
nal- oder ſonſtigen Behörden, Körperſchaften des öffentlichen Rechts und Privatperſonen Auskünfte 
einzuholen, ſind dem Reichsſ<hatßmeiſter bzw. ſeinen Organen die not- 
wendigen Auskünfte zu erteilen. 
d 8 3. Die Reich8- und Landesbehörden haben im Rahmen ihrer Zuſtändigkeit dem Erſuchen 
es Reichsſchazmeiſter8 Folge zu leiſten, ſoweit es ſich um die Durchführung der in 5 2 vorgeſehenen 
Maßnahmen handelt. 
8 4. Die Ausführungsbeſtimmungen zu dieſer Verordnung erläßt der Reichsſchaßmeiſter. 
Berlin, den 23. März 1934 gez. Adolf Hitler 
Die Ausführungsöbeſtimmungen des Reichsſchabmeiſters 
un Der Reichsſchaßmeiſter erläßt zu der Verfügung des Führers folgende Ausführungsbeſtim- 
"H 
Auf Grund des 8 4 der 1. Ducchführung3verordnung vom 23. März 1934 zum Geſeß zur Siche- 
rung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933, RGBl. I S. 1016, erlaſſe ich fol- 
gende 1. Ausführungsbeſtimmung: 
I. Abſchnitt 
Nationalſozialiſtiſche Deutſche Arbeiterpartei 
8 I 
R 1. Die Nationalſozialiſtiſche Deutſche Arbeiterpartei bildet als Körperſchaft des öffentlichen 
echt3 vermögenörehtlich eine Einheit für den Bereich der Geſamtorganiſation. 
tr Vermögensrechtlich verpflichtbar und berechtigt iſt ausſchließlich die Geſamtkörperſchaft, ver- 
eten durch den Neithsſchahmeiſer, 
23 2. Vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne der Durchführungsverordnung vom 
ü - März 1934 zum Geſeß zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 
ind alle Angelegenheiten vermögenörechtlicher Art, die die NSDAP betreffen oder berühren. 
3. Rechte und Verbindlichkeiten für die NSDAP kann ausſchließlich der Unterzeichnete 
übernehmen. 
4. Keine Untergliederung der Partei beſibt eigene Rechtsperſönlichkeit. 
82 
1. I< behalte mir vor, generell oder im Einzelfall ſchriftliche Vollmacht für meine Vertretung 
zur Regelung unmittelbar vermögensrechtlicher Angelegenheiten von Untergliederungen zu erteilen. 
2. Alle vermögensrehtlichen Erklärungen, die nicht auf Grund ſchriftlicher Vollmacht abge- 
geben werden, ſind für die Partei ohne Verpflichtungsinhalt. 
83 
1. Zur NSDAP im Sinne dieſes Geſeßes gehören: ſämtliche Parteidienſtſtellen. 
N 2. Alle Verbände und Organiſationen, die durch Verfügung des Führers oder des Stell- 
ertreters des Führers Reichsleitern unterſtellt ſind. 
7
	        

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