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Geschäftsmodell Franchising / Jabs, Jana (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Geschäftsmodell Franchising / Jabs, Jana (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

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Zeitschrift

Titel:
Scherls Straßenführer durch Berlin / Herausgeber August Scherl Nachfolger Adreßbuch-Verlag
Herausgeber:
August-Scherl-GmbH (Berlin)
Erschienen:
Berlin: August Scherl Nachfolger Adreßbuch-Verlag 1938
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
1921; 1925; 1927; 1930; 1933; 1936-1938 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1921: Scherls Straßenführer durch Groß-Berlin
Abweichender Titel teils: August Scherls Straßenführer durch Berlin
ZDB-ID:
2982855-7 ZDB
Frühere Titel:
Straßenführer durch Berlin und Vororte
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1930
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
In der Digitalisierungsvorlage fehlen: S. 386-387
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423999
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 33/9:1930
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Kapitel

Titel:
Strassenverzeichnis

Kapitel

Titel:
D

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1998 (Public Domain)
  • Nr. 1, 29. Mai 1998
  • Nr. 2, 21. August 1998
  • Nr. 3, 16. Dezember 1998

Volltext

Berlin m WIE 
Ti i Schöneb 
Irak Wilmersdorf SEEN SANKT 
Iran Tempelhof Uganda Charlottenburg 
Trland Tiergarten Ungarn Charlottenburg 
Israel Kreuzberg Uruguay Steglitz 
Italien Charlottenburg USA Tempelhof 
Jamaika Neukölln Venezuela Wilmersdorf 
Japan Tempelhof Vietnam Tempelhof 
Jugoslawien Tiergarten Zaire (ehem: Kongo) Reinickendorf 
Kanada Tempelhof Zentralafrikanische Republik Schöneberg 
Kenia Charlottenburg Zypern Wilmersdorf 
Kolumbien Neukölln 
Kuba Neukölln 
Laos Tempelhof 
Liberia Spandau 
Luxemburg Wedding Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales E 
Madagaskar Reinickendorf 
; An die Bezirksämter ABl. S. 4548 
Mal T lhof 
. SS ze N das Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben 
Mali Schönsbörg nachrichtlich 
Malta Tiergarten an die Senatsverwaltung für Finanzen 
Marokko Spandau die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport 
Mexiko Tempelhof den Präsidenten des Rechnungshofes 
Mocambique Reinickendorf Verwaltungsvorschriften 
Monaco Wedding zur Anderung der Ausführungsvorschriften 
Namibia Reinickendorf für den Kostenersatz nach den 8$ 92 bis 92 c 
Nepal Tempelhof des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) 
Neuseeland Tempelhof Vom 3. Dezember 1997 
Niederlande Tiergarten 
Niger Schöneberg GesSoz VII A 13 
Nigeria Schöneberg Telefon: 21 22 - 24 47 oder 2122 - 0, intern 9 96 16 - 24 47 
Norwegen Reinickendorf 
2 x M Aufgrund des 85 des Gesetzes zur Ausführung des. Bundes- 
h 
OStEFTEiC Schöneberg sozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471), zuletzt 
Pakistan Tempelhof geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1994 (GVBl. S. 238), wird 
Panama Tempelhof bestimmt: 
Paraguay Neukölln L 
P . 
A SE Steglitz Die Ausführungsvorschriften für den Kostenersatz nach den 
Philippinen Tempelhof 8892 bis 92c des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) vom 
Polen Wedding 28. Januar 1994 (ABl. S. 688/DBIl. IV S. 23) werden wie folgt 
Portugal Spandau geändert: . l 
Rumänien Charlottenburg 1. Nummer 3 wird gestrichen. 
Schweden Reinickendorf 2. In Nummer 16 Abs. 2 werden die Worte „den zweifachen 
Regelsatz“ durch die Worte „120% des Regelsatzes“ 
Schweiz Zehlendorf ersetzt. 
Senegal Spandau 3. In Nummer 16 Abs. 4 Satz 2 werden die Worte „zweifacher 
Sierra Leone Spandau Regelsatz“ durch die Worte „120% des Regelsatzes“ 
Slowakische Republik Kreuzberg Ca 
5 ; 4. Nummer 18 erhält folgende Fassung: 
Spanien Spandau 
Sri Kanka (Cevlön) T Ihof „Bei Sozialhilfeleistungen an Inhaftierte oder Haftentlas- 
FE AS AO SmMpSL a0 sene sowie deren Familien ist zum Kostenersatz nach 
Sudan Charlottenburg $92 a BSHG zu prüfen, ob die Heranziehung dieses Perso- 
Südaftik u nenkreises wegen der anzustrebenden Resozialisierung 
ar AR d Remiekendor den Erfolg der Hilfe gefährden würde; ebenso bei Perso- 
Syrien und die anderen . nen, denen Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer 
arabischen Staaten Wilmersdorf Schwierigkeiten.gemäß $ 72 BSHG gewährt worden ist.“ 
Thailand Tempelhof Til 
Tschechische‘ Republik Kreuzberg Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1998 in 
Türkei Wilmersdorf Kraft. 
Ma 
DBI.IV Nr. 1/29.05. 1998 3 7
	        

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