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Scherls Straßenführer durch Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Scherls Straßenführer durch Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Scherls Straßenführer durch Berlin / Herausgeber August Scherl Nachfolger Adreßbuch-Verlag
Herausgeber:
August-Scherl-GmbH (Berlin)
Erschienen:
Berlin: August Scherl Nachfolger Adreßbuch-Verlag 1938
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
1921; 1925; 1927; 1930; 1933; 1936-1938 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Haupttitel 1921: Scherls Straßenführer durch Groß-Berlin
Abweichender Titel teils: August Scherls Straßenführer durch Berlin
ZDB-ID:
2982855-7 ZDB
Frühere Titel:
Straßenführer durch Berlin und Vororte
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1927
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15422982
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 33/9:1927
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Kapitel

Titel:
Dampfschiffahrt

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  • Scherls Straßenführer durch Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1927 (Public Domain)
  • Einband
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  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Straßenbahnen
  • B. Omnibusse
  • Hoch- und Untergrundbahn
  • Dampfschiffahrt
  • Motorbootfahrten
  • Flugverkehr
  • Kraftwagen-Personenposten
  • Werbung
  • Strassenverzeichnis
  • Werbung
  • Stadtgemeinde Berlin
  • Adressverzeichnis der Behörden, öffentlichen Gebäude, gemeinnützigen und Verkehrsinstitute, Sehenswürdigkeiten usw. von Berlin
  • Luftverkehr
  • Alphabetisches Verzeichnis der Ortsteile der Verwaltungsbezirke 7-20
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

= = 
Stern- und Kreisschiffahrt. 
Geschäftsstellenz 
„Stern-Gesellschaft Kreisschiffahrt 
Berlin SO 16, Brandenburger Ufer 1 Klein-Glienicke bei Potsdam 
TFernspr.: Moritzpl. 2419 um8964 Fernspr.: Potsdam‘1387 
» (Jannowitz 2419 u. 3964) Berlin, Viktoriastr. 17 (Teltowkanal- 
Potsdam, Kaiser- Wilhelm - Brücke Verwaltung), Fernsp.: Nollendorf 1694 
Fernspr.: Potsdam 3124 u. Wannsee 5201 Landungsstelle Kl. Wannse% 
Te ge lort bei Tegel, Fernspr.: Wannsee 5201 
ernspr.: Tegel 23 
Allgemeine Fahrbedingungen. 
Fenlerüungen im Fahrplan. Etwaige während der Betriebszeit notwendig werdende 
Vermehrungen oder Einschränkungen der Fahrten werden durch Aushang an 
den Haltestellen rechtzeitig bekanntgegeben. . 
Anordnungen der Schiffsführer ist.im Interesse eines geregelten Verkehrs unbedingt 
"Folge zu leisten, 
Anschlüsse. Bei starkem Verkehr lassen sich die Fahrzeiten nicht immer pünktlich 
einhalten. Bei eintretendem Nebel werden die Fahrten unterbrochen. Eine 
Gewähr für die Rück- und Weiterbeförderung sowie für Erreichung der An- 
schlüsse wird nicht geleistet. 
Beschwerden sind an die Geschäftsstellen zu richten, 
Fahrscheine sind auf Verlangen unseren Beamten vorzuzeigen und nach Beendigung 
der Fahrt abzugeben, 
Fahrtunterbrechungen sind unstatthaft. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener 
Strecken findet in keinem Falle statt, 
Fundsachen bitten wir an den Schiffsführer abzugeben, 
Gepäck und Fahrräder. Kleinere Stücke sind frei. Größeres Gepäck sowie Fahrräder 
werden nur werktags, soweit Raum vorhanden, gegen Entrichtung des Fahr- 
preises mitbefördert. Ausgeschlossen sind feuergefährliche, schmutzende oder 
geruchverbreitende. Gegenstände. Die: Mitnahme größeren oder‘ schwereren 
Gepäcks unterliegt besonderen Vereinbarungen, 
Haftung. bei Unfällen übernehmen wir für den Einzelfall bis zum Höchstbetrage vom 
5000 Goldmark, für ein mehrere Personen betreffendes Ereignis bis zum Höchst- 
betrage von 50000 Goldmark, _ . | 
Hunde sind an der Leine zu halten. Sie werden gegen Zahlung des halben Fahr- 
preises befördert, vorausgesetzt, daß keine Belästigung der Fahrgäste statt- 
Äindet. Auf Motorbooten und den Sonderdampfern können Hunde nicht mit- 
genommen werden. 
Kinder unter vier Jahren sind in Begleitung Erwachsener frei. Solche im Alter vom 
“vier bis zwölf Jahren zahlen halbe durch zehn teilbare Fahrpreise, 
Rückfahrscheine. Können diese durch unser Verschulden nicht zur Rückfährt benutzt 
werden, so eriolet Rückzahlung des Unterschiedes zwischen dem-einfachen 
Fahrpreise. und dem für Hin- und Rückfahrt, jedoch spätestens. 14 Tage nach 
dem Lösungstage, 
Schulen erhalten besondere Vergünstigungen, . 
Sonderfahrten. Die Gngezeieten Sonderfahrten finden nur statt, wenn mindesten® 
; 40 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. 
Streiks. der Angestellten oder Mannschaften entbinden uns von der Innehaltung 
AQa2 Fahrnlanes
	        

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