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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Stinde, Julius
Titel:
Hôtel Buchholz : Ausstellungs-Erlebnisse der Frau Wilhelmine Buchholz / Julius Stinde ; [mit Illustrationen von Richard Knötel]
Erschienen:
Berlin: Verlag von Freund & Jeckel, 1897
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
222 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423034
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Stin 10 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Bei den Maschinen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1993 (Public Domain)
  • Nr. 1, 5. März 1993
  • Nr. 2, 12. März 1993
  • Nr. 3, 19. März 1993
  • Nr. 4, 31. März 1993
  • Nr. 5, 29. April 1993
  • Nr. 6, 30. April 1993
  • Nr. 7, 30. Juni 1993
  • Nr. 8, 27. Juli 1993
  • Nr. 9, 4. Oktober 1993
  • Nr. 10, 25. Oktober 1993
  • Nr. 11, 10. November 1993
  • Nr. 12, 15. Dezember 1993
  • Nr. 13, 21. Dezember 1993

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.1 5. März 1993 
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie 
An die Bezirksämter ABI. S. 108 
den Polizeipräsidenten in Berlin 
nachrichtlich 
an die Senatsverwaltung für Inneres 
die Industrie- und Handelskammer zu Berlin 
le 
Zinsen und Vergütung 
Zinsen 
Vergütung 
Höhe der Kosten 
Vorausgewähr 
Teilrückzahlung 
Berechnungszeiträume 
Überschüsse aus der Verwertung 
Zweijahresfrist 
Verwertungsüberschuß 
Aufzeichnungen 
Zuständigkeiten 
Schlußbestimmung 
7A 
7.2 
7.3 
7.4 
7:5 
7.6 
Ausführungsvorschriften 
zu 8 34 der Gewerbeordnung und 
zur Pfandleiherverordnung 
Vom 28. Dezember 1992 
WiTech II B 1 
Tel.:-7 83 - 83 03 / 8158 oder 783 - 1, 
intern 90 - 83 03 / 81 58 
8 
8.1 
82 
8.3 
) 
10 
(nhaltsübersicht 
Anwendungsbereich 
Erlaubnispflicht 
Wesen des Gewerbebetriebes 
Reisegewerbe 
Aufgrund-des $ 9 Abs. 3 ASOG Bln werden zur Ausführung des 
$34 der Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung über 
den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandlei- 
herverordnung - PfandIV -) in der Fassung vom 1. Juni 1976 
(BGBl. I S. 1334), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Dritten 
Verordnung zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften 
vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2477), folgende Ausfüh- 
rungsvorschriften erlassen: 
Erlaubnisverfahren, Erteilung, Versagung und 
Erlöschen der Erlaubnis 
Erlaubnisverfahren 
Erforderliche Unterlagen 
Beteiligung anderer Stellen 
Versagung der Erlaubnis 
Unzuverlässigkeit 
Mittelnachweis 
Erteilung der Erlaubnis 
Umfang der Erlaubnis 
Auflagen 
Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Befristung 
2.4 Erlöschen der Erlaubnis 
2.4.1 Tod, Liquidation, Verzicht 
2.4.2 Rücknahme oder Widerruf 
2.4.2.1 Rücknahme- oder Widerrufsgründe 
2.4.2.2 Rücknahme- oder Widerrufsverfahren 
1 Anwendungsbereich 
1.1 Erlaubnispflicht 
Gemäß 834 Abs.1 Satz 1 GewO bedarf der Erlaubnis, wer 
selbständig im stehenden Gewerbebetrieb das Geschäft eines 
Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will. 
1.2 Wesen des Gewerbebetriebes 
Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers besteht darin, daß Geld- 
darlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst 
Zinsen und Kosten gewährt werden, wobei das Faustpfand nur 
sine bewegliche Sache oder ein Wertpapier, soweit dieses wie 
eine bewegliche Sache verpfändet wird (z. B. Inhaberpapier, 
8 1293 BGB), sein.kann. Reicht der Erlös aus der Verwertung 
des Pfandes zur Deckung der Forderungen (Darlehen, Zinsen, 
Kosten) des Pfandleihers nicht aus, ist ein Nachschuß des Ver- 
pfänders ausgeschlossen. 
Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers gilt nicht als Kreditinsti- 
tut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen - KWG - ($2 
Abs. 1 Nr. 8 KWG). 
Keine Sicherung durch Faustpfand sind Sicherungsübereig- 
nung oder Sicherungsabtretung (z. B. Abtretung von Lohn- 
oder Gehaltsforderungen, von Rentenforderungen gegen Über- 
gabe der Rentenkarte). 
Da nach $ 1204 BGB das Pfandrecht sachrechtlich in der Bela- 
stung einer beweglichen Sache in der Weise besteht, daß der 
Gläubiger berechtigt ist, die Befriedigung aus der Sache zu 
suchen, liegt kein sachrechtlicher Pfandvertrag im Sinne des 
$ 1204 ff. BGB und damit keine dem $34 GewO unterliegende 
Tätigkeit vor, wenn der Gewerbetreibende vereinbart, den 
Gegenstand im Namen und für Rechnung seines Schuldners zu 
verwerten. Eine solche Betätigung ist kein dem Pfandleihge- 
werbe eigentümliches Geschäft und daher nicht von den Vor- 
schriften des Gesetzes über das Kreditwesen ausgenommen ($ 2 
Abs. 3 KWG); dasselbe gilt, wenn neben dem Faustpfand 
zusätzliche Sicherungen vereinbart werden. 
Pfandleiherverordnung 
Anzeige und Räume 
Buchführung 
Auskunft und Nachschau 
3A 
3.2 
3 
Annahme des Pfandes 
Versicherung 
Verwertung 
Frühe Verwertung 
Späte Verwertung 
Verwertungsarten 
5.1 
5.2 
5.3
	        

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