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Straßenverzeichnis von Berlin (Public Domain) Issue 1936 (Public Domain)

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Title:
Straßenverzeichnis von Berlin : mit Posthinweisen / herausgegeben von der Oberpostdirektion Berlin
Other titles:
Strassenverzeichnis von Berlin mit den wichtigsten Postbestimmungen mit Angaben der Zustellpostanstalten
Other:
Berlin. Oberpostdirektion
Berlin
Publication:
Berlin, 1925 - 1941
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
1925; 1927; 1930; 1933; 1935-1936; 1938; 1941 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Haupttitel anfangs: Strassenverzeichnis von Berlin Titelzusatz teils: mit den wichtigsten Postbestimmungen Titelzusatz teils: mit Angaben der Zustellpostanstalten
ZDB-ID:
2982618-4 ZDB
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies

Description

Publication:
1936
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek, 2020
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15402958
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Bk 827:1936
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies

Description

Title:
Schalterdienststunden
Collection:
General Regional Studies

Contents

Table of contents

  • Straßenverzeichnis von Berlin (Public Domain)
  • Issue 1936 (Public Domain)
  • Vorderdeckel
  • Titelblatt
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rohrpostbenutzung und -gebühr in Berlin
  • Luftpost
  • Straßenverzeichnis von Berlin mit Angabe der Zustellpostanstalten
  • Umbenannte Straßen, Plätze usw.
  • Prüfung von Anschriften durch die Post
  • Aufschrift der Postsendungen
  • Hauptsächliche Gebühren im Inlands-Post- und Telegraphenverkehr
  • Ortsgebührenbereich
  • Verzeichnis von Ortschaften in der Umgebung Berlins mit Angabe der Zustellpostanstalt
  • Auskünfte
  • Reichspostdirektion Berlin
  • Post-, Telegraphen- und Fernsprechanstalten im Reichspostdirektionsbezirk Berlin
  • Schalterdienststunden
  • Briefkasten
  • Schlußzeiten für die Einlieferung der Sendungen an den Postschaltern
  • Zustelldienst
  • Postlagernde Sendungen und Telegramme
  • Postfreistemplung
  • Bahnhofsbriefe
  • Annahme von gewöhnlichen Paketen und Postgut durch die Paketzusteller
  • Rohrpostsendungen
  • Luftpostsendungen
  • Zollpflichtige Postsendungen (eingehende)
  • Annahme von Telegrammen
  • Fernsprech-Schnellverkehr
  • Fernsprech-Fernverkehr
  • Ferngesprächsgebühren für ein gewöhnliches 3-Minuten-Gespräch von Berlin nach dem Inland
  • Ferngesprächsgebühren für ein gewöhnliches 3-Minuten-Gespräch in der verkehrsstarken Zeit von Berlin nach dem europäischen Ausland
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Full text

Schalterdienststunden 
Von 7 bis 8 Uhr nur Aus8gabe von Postsendungen, Verkauf von Postwertzeichen, 
Annahme von Jerngesprächen, Telegrammen und Eilbrief- und Rohrpostsendungen. 
Schalterschluß für Pakete und Postgut 18 Uhr. Pakete aller- Art und Postgut 
werden jedoch werktag3 zu jeder Tage3- und Nachtstunde bei den Bahnhofspostämtern 
Berlin N 4 (Stettiner Bahnhof), W 9 (Pot3damer Bahnhof), SW 11 (Anhalter Bahn- 
hof), O 17 (Schlesis<er Bahnhof), SO 36 (Görlizer Bahnhof), NW 40 (Lehrter Bahn- 
hof) und SW 77 (Lu>enwalder Straße 4/5) angenommen; Sonn» und feiertag3 
nehmen diese Postämter jederzeit gewöhnliche Pakete und Postgut an. Die be- 
sondere Einlieferungsgebühr für Einlieferung außerhalb der Postschalterdienststunden 
wird bei den genannten Postämtern in keinem Fall erhoben. 
An Sonn- und Feiertagen ist sonst die Annahme von Paketen auf dringende 
beschränkt, derart, daß sie in Alt-Berlin nur bei den vorbezeichneten Bahnhof3-Post- 
ämtern und dem Postamt Berlin C 2 (Spandauer Str. 13), im Ortsteil Charlotten- 
burg nur beim Postamt Berlin-Charlottenburg 1 (Berliner Straße 62/64), sonst aber 
bei allen Postanstalten mit Paketannahme angenommen werden, soweit sie an Sonn- 
und Jeiertagen überhaupt geöffnet sind. Postanweisungen und Zahlkarten (abgesehen 
von telegraphischen) sowie Wertsendungen werden an Sonn- und Feiertagen nicht an- 
genommen. 
Soweit bei den Postanstalten Einsc<hreib- und Wertsendungen, Pakeie und Post- 
gut sowie telegraphisc<he Postanweisungen und Zahlkarten gegen eine Einlieferungs- 
gebühr von 20 Z4/ außerhalb der Bostschalterstunden angenommen werden, sind die 
Einlieferung3zeiten und Annahmestellen durch Schilder an der Außenseite der Post- 
häuser bekanntgegeben. Aus diesen Schildern sind auch die Annahmestellen für 
Telegramme zu ersehen, fall3 diese während der Telegraphendienststunden nicht am 
Schalter einzuliefern sind. 
Nach Sc<luß der PBostannahmeschalter werden noc< während der Telegraphendienst- 
stunden bei den Telegrammannahmestellen Postwertzeihen in kleinen Mengen 
verfauft. 
Die meisten Postämter, sämtliche Fernbahnhöfe und fast alle 8- und U-Bahnhöfe 
sind mit Wertzeichengebern ausgestattet. Ferner sind Wertzeichengeber an 
wichtigen Verkehrs5punkten aufgestellt sowie an zahlreichen Fernsprechhäushen an- 
gebracht. 
Bei der Versandstelle für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergstr. 7, werden 
ständig alle im Kurs befindlichen Ausgaben der deutshen Postwertzeichen vorrätig 
gehalten. Die Briefmarken werden von dort auf schriftliche Bestellung abgegeben 
und dem Besteller als Nac<hnahmesendung übersandt. 
Briefkasten 
An jedem nicht in die Nac<htleerung einbezogenen Briefkasten ist ein Hinweis 
auf den nächsten Nachtbriefkasten vorhanden. Die dur< Nachtbriefkasten eingelieferten 
Sendungen für Berlin und die meisten Vororte erreichen noh die erste Sein, 
Zur Vermeidung von Überfüllungen der Straßenbriefkasten sind größere Mengen 
von Briefsendungen und Briefe größeren Umfangs nicht durch diese Briefkasten, 
sondern bei den Postämtern unmittelbar einzuliefern. 
Auf Antrag werden im Innern der Häuser sogenannte Mietbriefkasten gegen 
eine monatliche Gebühr von 6 2-4 aufgestellt. Die Post leert diese Mietbriefkasten 
auf den planmäßigen Leerungsfahrten. Beschränkungen sind zulässig. 
Lebte Auflieferungsgelegenheiten für Fernbriefsendungen bieten die 
auf den Fernbahnhöfen aufgestellten Briefkasten, die in der Regel 10 Minuten 
vor Abgang der Züge mit Postbeförderung geleert werden. Die Leerung3zeiten sind 
Nimm ein Postscheckkonto -- es ist Dein Vorteil 
2 
Di
	        

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