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Knowledge Management in the Era of Platform Economies: Bibliometric Insights and Prospects Across Technological Paradigms / Kan, Shuang (CC BY)

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CC BY: Attribution 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Knowledge Management in the Era of Platform Economies: Bibliometric Insights and Prospects Across Technological Paradigms / Kan, Shuang (CC BY)

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Periodical

Title:
Müller, Zeitschriften- und Zeitungs-Adreßbuch
Subseries:
Zeitschriften-Adreßbuch
Publication:
Leipzig: C. F. Müller Verlag 1926
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
15. Jahrgang (1925)-16. Jahrgang (1926) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2982535-0 ZDB
Berlin:
B 515 Buch. Presse. Information: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
Collection:
Publishers,Press,Communication,Media
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1926
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Berlin:
B 515 Buch. Presse. Information: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15381110
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 515/30:1926
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Publishers,Press,Communication,Media

Chapter

Title:
IV. Abteilung. Zeitungs-Adreßbuch

Chapter

Title:
Deutschland

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1952, I. Wahlperiode, Band II, 33.-60. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (33), 3. Januar 1952
  • Nr. 2 (34), 17. Januar 1952
  • Nr. 3 (35), 31.01.1952 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 4 (36), 7. Februar 1952
  • Nr. 5 (37), 14.02.1952 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 6 (38), 21. Februar 1952
  • Nr. 7 (39), 6. März 1952
  • Nr. 8 (40), 07.03.1952 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 9 (41), 20. März 1952
  • Nr. 10 (42), 01.04.1952 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 11 (43), 3. April 1952
  • Nr. 12 (44), 17. April 1952
  • Nr. 13 (45), 29. April 1952
  • Nr. 14 (46), 15. Mai 1952
  • Nr. 15 (47), 5. Juni 1952
  • Nr. 16 (48), 12.06.1952 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 17 (49), 19. Juni 1952
  • Nr. 18 (50), 3. Juli 1952
  • Nr. 19 (51), 17. Juli 1952
  • Nr. 20 (52), 31. Juli 1952
  • Nr. 21 (53), 1. August 1952
  • Nr. 22 (54), 30. September 1952
  • Nr. 23 (55), 9. Oktober 1952
  • Nr. 24 (56), 23. Oktober 1952
  • Nr. 25 (57), 6. November 1952
  • Nr. 26 (58), 25. November 1952
  • Nr. 27 (59), 4. Dezember 1952
  • Nr. 28 (60), 18. Dezember 1952

Full text

248 
40. Sitzung vom 7. März 1952 
Kreßmann 
Kopf getötet hat. Dann wird dieser Mann in einer 
64seitigen Broschüre, die überall im sowjetischen Sek 
tor und in der Zone verteilt wird, beschimpft, daß er 
nicht nur während der Zeit schon vor 1933, sondern 
auch in der Zeit von 1933 bis 45 gegen Gesetze und 
Menschen verstoßen haben soll. Hier zeigt sich eins: 
daß im sowjetischen Sektor die Menschen, ganz gleich, 
ob sie sich gegen das freiheitliche Berlin vergangen 
haben oder nicht, anders behandelt werden, als es leider 
bei uns der Pall ist. Ein Blick in die Ostpresae, die 
den Fall Zunker zu einer wüsten Hetze gegen die 
Westberliner Polizei und Justiz benutzt, wird Sie von 
der Richtigkeit dieses Arguments überzeugen. Von 
dieser Tribüne aus möchte ich einmal ganz offen sagen, 
daß, wenn Ich beobachte, wie sich die Ostpresse seit 
Monaten mit dem Fall Zunker beschäftigt, ich zutiefst 
betrübt darüber bin, daß es Westberliner gibt — ich 
betone Westberliner —, die so etwas noch unterstützen. 
Ich denke dabei an Frau Dr. Großcourth. Es ist nur 
schade — vielleicht ist es nicht angebracht, das zu 
sagen —, daß diese Frau nicht in Kreuzberg wohnt, 
damit wir uns mit ihr einmal näher beschäftigen könn 
ten. Die Westberliner Bevölkerung sollte nicht mehr 
gewillt sein, Menschen zu dulden, die unsere Polizisten 
in solchem Fall noch anklagen. 
Ich glaube gern — ich will das ganz offen zugeben, 
ohne eine neue Polizeidebatte hier heraufbeschwören 
zu wollen —, daß wir von unserer Polizei verlangen, 
daß sie in der Öffentlichkeit wohl für Ruhe und Ord 
nung und Sicherheit zu sorgen hat, aber darüber hin 
aus auch ein Beispiel sein muß für die Berliner Be 
völkerung. Und ich möchte noch des weiteren sagen: 
an diesem Fall Zunker können wir erkennen, daß die 
Bevölkerung von dem Senat auch einmal verlangen 
muß, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie weit de;- 
einzelne Polizeibeamte im Dienst auf den Schutz der 
Bevölkerung rechnen kann. Es ist meines Erachtens 
notwendig, hier zum Schutze der Demokratie wie aber 
auch zum Schutze der Berliner Bevölkerung klare Vor 
schriften zu erlassen, Vorschriften, die gleichzeitig Aus 
führungsbestimmungen enthalten müssen für die Ber 
liner Polizeiverwaltung. 
Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische 
Fraktion ist sich darüber im klaren, daß die Zustim 
mung zu dem Absatz 2 unseres Antrages vielleicht auf 
Schwierigkeiten stoßen wird. Ich würde deshalb Vor 
schlägen und hoffe, daß die beiden anderen Fraktionen 
damit einverstanden sind, daß wir diesen unseren An 
trag dem Justizausschuß überweisen, um in diesem 
Rahmen die Angelegenheit des Reviervorstehers Zunker 
noch einmal zu bearbeiten. 
Stellv. Präsident Amrehn: Das Wort hat Herr Sena 
tor Dr. Kielinger. 
Dr. Kielinger, Senator für Justiz: Herr Präsident! 
Meine Damen und Herren! Sie werden Verständnis da 
für haben, wenn ich als der für die Rechtspflege ver 
antwortliche Senator gegen die Einbringung und Be 
handlung dieses Antrags die stärksten Vorbehalte an 
melde. Ich habe nicht angenommen, daß ich in diesem 
Hause in die Lage versetzt werden würde, Einspruch 
gegen den Versuch einzulegen, auf gerichtliche Ent 
scheidungen in einem schwebenden Verfahren in irgend 
einer Weise Einfluß zu nehmen. Ich war zu der An 
nahme um so mehr berechtigt, als alle Fraktionen die 
ses Hauses immer wieder zum Ausdruck gebracht 
haben, daß die Unabhängigkeit der Rechtsprechung 
ein verfassungsmäßig verankertes Recht sei, und ich 
bin dem Herrn Abgeordneten Kreßmann dankbar da 
für, daß er an sich diese Auffassung auch heute hier 
zum Ausdruck gebracht hat. Aber ich glaube, es ge 
nügt nicht, wenn man diese Auffassung zum Ausdruck 
bringt, sondern man muß sich auch dementsprechend 
so verhalten, daß keine Bedenken dagegen geltend ge 
macht werden können, daß diesem Grundsatz in der 
Praxis nicht Rechnung getragen wird. 
Hier handelt es sich, meine Damen und Herren, um 
ein schwebendes Verfahren. Die Entscheidung über den 
Erlaß, über die Aufhebung oder die Aufrechterhaltung 
eines Haftbefehls ist eine Entscheidung, die das Gericht 
zu fällen hat. Die Entscheidung des Gerichts ist in 
erster Instanz ergangen; sie ist noch nicht rechts 
kräftig, sie wird voraussichtlich angefochten werden. 
Es ist bisher nicht üblich gewesen, daß das Parlament 
in einer solchen Weise zu einer noch nicht rechtskräf 
tigen Entscheidung Stellung nimmt und seine Wünsche 
für eine bestimmte Entscheidung in dieser Weise, wie 
es hier geschehen ist, zum Ausdruck bringt. Ich muß 
es für meine Person ablehnen, sachlich zu dem hier 
erörterten Sachverhalt Stellung zu nehmen, zu einem 
Sachverhalt, der der Beurteilung des Gerichts unter 
liegt und auch späterhin noch unterliegen wird. Ich 
kann nur bedauern, daß ein solcher Antrag hier ein 
gebracht worden ist, und ich habe die Sorge, daß der 
Schaden, der der Rechtspflege durch die Behandlung 
eines solchen Antrags im Parlament zugefügt wird, 
nicht abzusehen ist. 
(Hört! Hört! bei der SPD.) 
Meine Damen und Herren! Der Grundsatz der Unab 
hängigkeit der Rechtsprechung, der von allen Seiten 
dieses Hauses anerkannt wird, ist gerade in solchen 
kritischen Fällen zu achten; sonst ist es sinnlos, ihn 
aufzustellen. 
Stellv. Präsident Amrehn: Das Wort hat der Herr 
Abgeordnete Dr. Scheffler. 
Dr. Scheffler (FDP); Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Wir sind der Meinung, daß es sich bei dem 
Fall Zunker, der hier zur Diskussion steht, um eine 
hochpolitische Angelegenheit handelt, und wir sind der 
Meinung, daß seitens der Justiz alles getan werden 
soll, um diese Angelegenheit möglichst bald zu einer 
Klärung zu bringen, damit vermieden wird, daß ein 
Polizeibeamter, der in Ausübung seines Dienstes kom 
munistische Provokationen zurückgewiesen hat, auch 
nur eine Stunde länger als unbedingt nötig in Haft 
behalten wird. 
(Sehr richtig! bei der FDP.) 
Wir sind jedoch der Meinung, daß wir uns dem Dring 
lichkeitsantrag der SPD nicht vollinhaltlich anschlie 
ßen können, und zwar aus Erwägungen heraus, die zum 
Teil schon von dem Herrn Senator für Justiz vor 
getragen worden sind. 
Wir sind trotzdem dafür, daß dieser Antrag an den 
Ausschuß für Justiz verwiesen wird, damit man dort 
in eine Beratung über die Schaffung von Dienstvor 
schriften eintrltt, durch die sich die Polizeibeamten in 
Ausübung ihres bei der Abwehr kommunistischer Pro 
vokationen absolut schweren Berufes geschützt fühlen. 
Wir sind auch der Meinung, daß man diese Dienst 
vorschriften schon längst hätte schaffen sollen, weil 
derartige Dienstvorschriften geeignet gewesen wären, 
den Polizeibeamten bei Ausübung ihres Dienstes den 
nötigen Rückhalt und die nötige Sicherheit und dem 
entsprechend die zur Ausübung ihres Dienstes erfor 
derliche Energie zu verleihen. 
Wir sind jedoch der Meinung, daß es nicht angängig 
sein kann, über das Abgeordnetenhaus bzw, den Senat 
irgendwelche Anweisungen an die Justiz zu geben, und 
teilen die Bedenken, die der Herr Senator vorgetragen 
hat, daß es sich in diesem Falle um etwas handeln 
würde, was das Abgeordnetenhaus unserer Meinung 
nach grundsätzlich abzulehnen hat: um einen Eingriff 
in die Unabhängigkeit der Justiz. 
Ich habe durchaus Verständnis für die Ausführungen 
meines Herrn Vorredners Kreßmann von der SPD, der 
gesagt hat, es müsse unser Bestreben sein, gerade auch 
in der heutigen kritischen Zeit eine volksnahe Justiz 
zu haben. Meines Erachtens bedeutet aber dieser An 
trag, soweit er nach unserem Erachten auf eine Ver 
letzung der Unabhängigkeit der Justiz hinausläuft, eine 
Überspannung der Forderungen, und ich bin der Mei 
nung, daß dem Ansehen des Abgeordnetenhauses so 
wie des Senats mehr gedient sein würde, wenn dei 
Inhalt der Absätze 1 und 2 des Dringlichkeitsantrags 
der SPD zurückgestellt würde. Grundsätzlich spreche
	        

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