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mirador

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Müller, Zeitschriften- und Zeitungs-Adreßbuch
Subseries:
Zeitschriften-Adreßbuch
Publication:
Leipzig: C. F. Müller Verlag 1926
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
15. Jahrgang (1925)-16. Jahrgang (1926) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2982535-0 ZDB
Berlin:
B 515 Buch. Presse. Information: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
Collection:
Publishers,Press,Communication,Media
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1926
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Berlin:
B 515 Buch. Presse. Information: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15381110
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 515/30:1926
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Publishers,Press,Communication,Media

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1989, 11. Wahlperiode, 1.-16. Sitzung (Public Domain)
  • Nr. 1, 2. März 1989
  • Nr. 2, 16. März 1989
  • Nr. 3, 13. April 1989
  • Nr. 4, 27. April 1989
  • Nr. 5, 11. Mai 1989
  • Nr. 6, 20. Mai 1989
  • Nr. 7, 25. Mai 1989
  • Nr. 8, 1. Juni 1989
  • Nr. 9, 18. Juni 1989
  • Nr. 10, 22. Juni 1989
  • Nr. 11, 1. Juli 1989
  • Nr. 12, 18. Juli 1989
  • Nr. 13, 14. September 1989
  • Nr. 14, 28. September 1989
  • Nr. 15, 12. Oktober 1989
  • Nr. 16, 26. Oktober 1989

Full text

Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode 
16. Sitzung vom 26. Oktober 1989 
746 
(A) Führer (CDU); Herr Kollege Berger! Sie haben vorhin davon 
gesprochen, daß viele Abgeordnete hier im Hause schwätzen. 
Würden Sie denn dieses Haus auch als „Schwatzbude“ 
bezeichnen? - So etwas gab es ja schon einmal; ich darf nur 
daran erinnern. 
Berger (AL): Nein! Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, 
daß wir als gewählte Abgeordnete sehr aufpassen müssen, nicht 
Stuß zu reden und uns auch nicht in Diffamierungen über Bevöl 
kerungsgruppen in dieser Stadt zu ergehen, wie das soeben der 
Herr Abgeordnete von den Republikanern getan hat. 
[Beifall bei der AL und der SPD] 
Seit dieser französischen Revolution gilt es als Merkmal demo 
kratischer Haltung, ob Menschen, die das Recht genießen, wäh 
len zu können und gewählt zu werden, dieses Recht auch jenen 
Gruppen in der Gesellschaft bereit sind zuzugestehen, die bis 
her davon ausgeschlossen sind. Wenn ich mich zu dem heutigen 
Thema kommunales Wahlrecht hier umsehe, dann muß ich fest 
steilen, daß zwei Fraktionen in diesem Abgeordnetenhaus aus 
der immerhin schon 200jährigen Diskussion um das Wahlrecht 
noch nicht gelernt haben. 
Präsident Wohlrabe: Herr Kollege Berger! Sie gestatten 
eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Bode? 
Berger (AL): Nein! Ich werde sonst dauernd herausgerissen; 
dann wird es noch langweiliger. 
[Schütze (CDU): Sie reden doch am Thema vorbei!] 
Zwei Fraktionen in diesem Abgeordnetenhaus verharren noch 
immer in der Pose der Privilegierten, die einer starken Minder 
heit in dieser Gesellschaft das Recht verweigern, was sie 
selbst in Selbstverständlichkeit genießen. 
[Schütze (CDU): Sie sind ein Dummschwätzer!] 
(B) Diese hartnäckigen Gegner eines konsequent allgemeinen 
Wahlrechts, das eben alle Erwachsenen in einem Lande ein 
schließt, erscheinen mir wie ein wandelndes Museum, insbeson 
dere der deutschen Geschichte. Sie krallen sich fest an einer 
historisch überholten Denkweise, die die eigene Betätigung 
am politischen Leben dadurch sichert und stärkt, daß sie andere 
von der politischen Partizipation auszuschließen sucht. Diese 
Haltung ist im Wortsinn reaktionär, und sie hat tatsächlich in den 
letzten 200 Jahren immer wieder Prozesse der Demokratisierung 
aufhalten können. Aber, und das stimmt uns optimistisch, sie hat 
Prozesse der Demokratisierung nicht verhindern können. Ich 
sage Ihnen auch, daß Sie in Ihrer Verweigerungshaltung gegen 
über dem kommunalen Wahlrecht für Ausländer über kurz oder 
lang eine Niederlage erleiden werden. 
[Beifall bei der AL und der SPD] 
Die Bundesrepublik und West-Berlin müssen ja in dieser Hin 
sicht auch nicht unbedingt das Schlußlicht der europäischen 
Länder darstellen. 
Es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, wenn 
wenigstens das kommunale Wahlrecht schnell und ohne 
Zögern den in Berlin lebenden Ausländern zugestanden wird. 
Aber es ist nicht nur selbstverständlich, sondern es ist auch 
angesichts der Bevölkerungsentwicklung in dieser Stadt, damit 
hatten wir es ja ausführlich in der Aktuellen Stunde, ganz beson 
ders notwendig und dringend. Wir wissen, daß Berlin eine 
magnetische Anziehungskraft auf junge Leute, insbesondere aus 
der DDR und aus Polen, aber auch aus der Bundesrepublik aus 
übt. Wir wissen auch, daß sich dadurch die Lebensmöglichkei 
ten für alle in der Stadt beschränken werden. Da diese Stadt nur 
knappe Ressourcen in jeder Hinsicht hat, wird sich damit auch 
die Konkurrenz in dieser Stadt um Wohnungen, Arbeitsplätze, 
Freizeitareale und weiteres verschärfen. Diese Konkurrenz wird 
die Gefahr von Gegensätzen zwischen sozialen Gruppen in 
dieser Stadt auf jeden Fall steigern. Sie wird damit auch die Ten 
denz steigern, daß auf die Menschen, die sich in der schwäch 
sten gesellschaftlichen Stellung in dieser Stadt befinden, 
geschlagen wird. 
Denn Rassismus und Ausländerfeindlichkeit entstehen vor (C) 
allem mit der fatalen Neigung, die Wut, die Bevölkerungsgrup 
pen durch Versagungen erlitten haben, durch Tritte nach unten 
auf diejenigen abzuladen, die es noch schlechter haben. Rassis 
mus ist eine Folge der rechtlosen Stellung der Immigranten und 
Flüchtlinge. Wer darum diesen Menschen weiterhin elementare 
Rechte verweigert, der ermutigt den Rassismus in der Stadt, und 
der schürt Ausländerfeindlichkeit in dieser Stadt. Und wer die 
Diskriminierung der ausländischen Berliner durch politische 
Maßnahmen abbauen will, die oder der sucht gerade damit die 
gesellschaftliche Stellung dieser Menschen zu stärken. Das 
kommunale Wahlrecht ist darum eine wichtige Station auf dem 
langen Marsch, den wir zur vollen Gleichstellung der auslän 
dischen Berliner noch vor uns haben. Er ist auch die notwendige 
und überfällige Antwort, die wir auf den Rassismus deutschtü- 
melnder Berliner haben müssen. 
[Beifall bei der AL] 
Wenn das Berliner Abgeordnetenhaus heute in erster Lesung 
das Gesetz zum kommunalen Wahlrecht abhandelt, so empfinde 
ich das auch als eine kleine historische Stunde. Denn in Berlin, 
vor zehn Jahren im Februar 1979, fingen ausländische Organisa 
tionen und deutsche Unterstützer- und Unterstützerinnenorgani 
sationen die erste Kampagne für ein kommunales Wahlrecht 
für Ausländer an; hier in Berlin hat das vor zehn Jahren angefan 
gen und hat später eine bundesweite Resonanz gefunden. Der 
Leitsatz dieser Kampagne damals und eigentlich auch heute 
noch war einfach und überzeugend: 
Burada cali?iyoruz . . . ve burada ya$iyoruz. 
Wir arbeiten hier . . . und leben hier! 
Warum kein kommunales Wahlrecht 
für ausländische Mitbürger? 
[Beifall bei der AL] 
Die Wahlrechtskampagne haben die ausländischen Organisatio- 
nen damals aus bitterer Erfahrung mit diskriminierenden Rege- 'D) 
lungen in dieser Gesellschaft begonnen. Die Bundesregierung 
und auch der damals regierende Senat in Berlin haben solche 
diskriminierenden Regelungen gegen die hier lebenden Auslän 
der verhängt. Ich erwähne beispielhaft die Zuzugssperre unseli 
gen Angedenkens, mit der damals ausländischen Berlinern die 
Wohnungssuche in Bezirken wie Kreuzberg, Tiergarten und 
Wedding verwehrt wurde. Oder ich erwähne die Kindergeldre 
gelung, mit der damals Arbeiter und Arbeiterinnen, deren Fami 
lien in der Heimat geblieben waren, in der Lohnsteuerberech 
nung auf krasse Weise benachteiligt wurden. Solche und viele 
andere diskriminierende Regelungen, die gegen Ausländer ver 
hängt wurden, waren der Anlaß für die Kampagne für ein kommu 
nales Wahlrecht. Die Forderung nach Wahlrecht erwuchs des 
halb damals wie heute aus der Einschätzung, daß die Bürgerin 
nen und Bürger aus anderen Ländern sich ihre politischen 
Rechte erkämpfen müssen, wenn sie sich gegen ihre gesell 
schaftliche Diskriminierung auf vielen Ebenen wirksam zur Wehr 
setzen wollen. Das ist der Kem der Forderung nach dem kommu 
nalen Wahlrecht gewesen. Es ist auch heute so noch aktuell. 
Das kommunale Wahlrecht ist darum ein Schritt auf dem - wie 
wir immer betonen - sehr langen Weg zur vollen politischen 
Gleichberechtigung der ausländischen Bürger. Er soll in 
einem ersten Schritt auf kommunaler Ebene verwirklicht werden, 
damit wenigstens auf kommunaler Ebene die ausländischen Ber 
liner über wichtige Fragen, die ihr Alltagsleben betreffen, mitre 
den und mitentscheiden können. Das sind dann keine weltbewe 
genden Maßnahmen, aber sie sind für die Lebensgestaltung der 
Menschen meist wichtiger als viele der Debatten, die wir hier im 
Abgeordnetenhaus mit etwas weltpolitischem Augenaufschlag 
führen. 
Als die Kampagne für das kommunale Wahlrecht vor zehn 
Jahren am 10. März 1979, das damalige Berliner Wahldatum 
erreichte, haben sich viele Ausländer mit zugepflasterten Mund, 
weil sie kein Stimmrecht hatten, vor Berliner Wahllokale gestellt, 
und sie haben damit bewußt stumm auf die Verweigerung auf 
merksam gemacht, ihnen ein Stimmrecht zu geben. Diese Aktio-
	        

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