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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Festlieder des Architekten-Vereins zu Berlin
Sonstige Beteiligte:
Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin
Erschienen:
Berlin: Gedruckt in der Nauckschen Buchdruckerei, 1835
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Umfang:
46 Seiten
Berlin:
B 402 Bildende Kunst: Vereine. Gesellschaften. Institutionen
Dewey-Dezimalklassifikation:
780 Musik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15375061
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 402 Arch-V 7
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
23. Einst hat mir mein Leibarzt geboten

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1975 (Public Domain)
  • Nr. 1, 22. Januar 1975
  • Nr. 2, 28. Januar 1975
  • Nr. 3-6, 3. Februar 1975
  • Nr. 7, 30. Januar 1975
  • Nr. 8-9, 11. Februar 1975
  • Nr. 10-11, 25. Februar 1975
  • Nr. 12, 28. Februar 1975
  • Nr. 13-17, 5. März 1975
  • Nr. 18, 25. März 1975
  • Nr. 19, 18. März 1975
  • Nr. 20-21, 16. April 1975
  • Nr. 22-24, 28. April 1975
  • Nr. 25, 6. Mai 1975
  • Nr. 26-29, 6. Mai 1975
  • Nr. 30, 15. Mai 1975
  • Nr. 31-24, 21. Mai 1975
  • Nr. 35, 3. Juli 1975
  • Nr. 36, 4. Juli 1975
  • Nr. 37, 14. Juli 1975
  • Nr. 38-41, 8. August 1975
  • Nr. 42, 11. August 1975
  • Nr. 43, 12. August 1975
  • Nr. 44-45, 19. August 1975
  • Nr. 46, 15. August 1975
  • Nr. 47, 22. August 1975
  • Nr. 48-51, 5. September 1975
  • Nr. 52-54, 3. Oktober 1975
  • Nr. 55, 30. September 1975
  • Nr. 56-58, 6. Oktober 1975
  • Nr. 59, 31. Oktober 1975
  • Nr. 60, 31. Oktober 1975
  • Nr. 61-62, 24. November 1975
  • Nr. 63-72, 30. Dezember 1975

Volltext

300 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I 
8. $ 73 Abs. 4 wird unter Beibehaltung der Absatz- 
bezeichnung gestrichen. 
Nr. 47 
b) In 8 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „einer der 
Vergütungsgruppen VII bis III“ durch die Worte 
„der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b des 
Tarifvertrages vom 24. Juni 1975, einer der Ver- 
gütungsgruppen VIb bis III und der Vergütungs- 
gruppe II Fallgruppe 1e des Tarifvertrages vom 
24. Juni 1975“ ersetzt. 
$ 3 Buchst. f erhält die folgende Fassung: 
„f) an Kleinrechenanlagen, im Lochkartenwesen 
oder in der Datenverarbeitung beschäftigt wer- 
den,“. 
82 
In Nr. 6 Abs. 3 Buchst. a SR 2 o werden die Worte 
„Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 1 des Teils I der 
Anlage 1a (Bund/TdL) bzw. der Vergütungsgruppe II 
Fallgruppe 1 der Anlage 1a (VKA)“ durch die Worte 
„Vergütungsgruppe IIa Fallgruppen 1a, 1b und 1c 
des Teils I der Anlage1la (Bund/TdL) bzw. der Ver- 
gütungsgruppe II Fallgruppen 1a, 1b und 1c des 
Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der 
Anlage 1a zum BAT (Neufassung der Fallgruppen 1) 
vom 24. Juni 1975 (VKA)“ ersetzt. 
In Nr. 4 Abs. 1 SR 2z 3 werden die Worte „$ 30a 
BBesG“ durch die Worte „$ 45 BBesG“ ersetzt. 
i1. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) 8 1 wird wie folgt geändert und ergänzt: 
aa) In Absatz 1 werden die Worte „in eine der Ver- 
gütungsgruppen VII bis III der Anlage 12a“ 
durch die Worte „in die Vergütungsgruppe VII 
FWFallgruppe 1b des Tarifvertrages zur Ände- 
rung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT 
(Neufassung der Fallgruppen 1) vom 24. Juni 
1975, in. eine der Vergütungsgruppen VIb bis 
[II und in die Vergütungsgruppe II Fall- 
gruppe 1e des Tarifvertrages vom 24. Juni 
1975‘ ersetzt. 
»b) Absatz 2 Unterabs. 1 erhält die folgende Fas- 
sung: 
„Für die Eingruppierung in die Vergütungs- 
Zruppe VII Fallgruppe 1b des Tarifvertrages 
vom 24. Juni 1975, in die Vergütungsgruppe 
VIb oder V c und in die Vergütungsgruppe V b 
Fallgruppe 1c des Tarifvertrages vom 24. Juni 
1975 ist eine Erste Prüfung, für die Eingrup- 
pierung in die Vergütungsgruppen Vb — mit 
Ausnahme der Fallgruppe 1c des Tarifver- 
trages vom 24. Juni 1975 — bis III und in die 
Vergütungsgruppe II Fallgruppe 1 e des Tarif- 
vertrages vom 24. Juni 1975 ist eine Zweite 
Prüfung abzulegen.‘ 
Absatz 2 der Protokollnotiz zu 8 1 erhält die 
folgende Fassung: 
„(2) Die für Tätigkeiten in dem Tätigkeits- 
merkmal der Vergütungsgruppe VII Fall- 
gruppe 1b des Tarifvertrages vom 24. Juni 
1975, in Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungs- 
gruppen VIb und V c sowie in dem Tätigkeits- 
merkmal der Vergütungsgruppe Vb Fall- 
gruppe 1c des Tarifvertrages vom 24. Juni 
1975 geforderten gründlichen und vielseitigen 
Fachkenntnisse gelten durch die Erste Prüfung 
als nachgewiesen. Die für Tätigkeiten in 
Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 
Vb — mit Ausnahme der Fallgruppe 1c des 
Tarifvertrages vom 24. Juni 1975 — bis III und 
in dem .Tätigkeitsmerkmal der Vergütungs- 
gruppe II Fallgruppe 1e des Tarifvertrages 
vom 24. Juni 1975 geforderten gründlichen, um- 
fassenden Fachkenntnisse gelten durch die 
Zweite Prüfung als nachgewiesen.‘ 
Änderung des Siebenunddreißigsten Tarifvertrages 
zur Änderung und Ergänzung des 
Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 17. März 1975 
Der Siebenunddreißigste Tarifvertrag zur Änderung und 
Ergänzung des BAT wird wie folgt geändert und ergänzt: 
L. 8 2 Abs. 2 erhält die folgende Fassung: 
„(2) 8 1 Nr. 6 des Tarifvertrages zur Änderung und 
Ergänzung des —Bundes-Angestelltentarifvertrages 
(Vergütungssystem Bund/TdL) vom 27. Juli 1970 und 
8 4 des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung 
der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in technischen 
Berufen) vom 15. Juni 1972 sowie die in 8 1 Abs. 1 des 
Einunddreißigsten Tarifvertrages zur Änderung und 
Ergänzung des BAT vom 18. Oktober 1973 aufgeführ- 
ien Vereinbarungen, soweit diese die Vergütungsord- 
nung zum BAT betreffen, werden in Kraft gesetzt.‘ 
$ 3 Abs. 2 erhält die folgende Fassung: 
„(2) 8 4 des Tarifvertrages zur Änderung und Er- 
gänzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in tech- 
nischen Berufen) vom 15. Juni 1972 sowie die in $ 1 
Abs. 1 des Einunddreißigsten Tarifvertrages zur Ände- 
rung und Ergänzung des BAT vom 18. Oktober 1973 
aufgeführten Vereinbarungen, soweit diese die Ver- 
gütungsordnung zum BAT betreffen, werden in Kraft 
gesetzt.“ 
Anwendung der ADO für übertarifliche Angestellte 
im öffentlichen Dienst 
Die Allgemeine Dienstoränung (ADO) für übertarifliche 
Angestellte im öffentlichen Dienst vom 10. Mai 1938 ist im 
Bereich des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft 
deutscher Länder nicht mehr anzuwenden, 
83 
>C) 
$ 4 
Inkrafttreten 
Es treten in Kraft 
$ 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 3 Buchst. b und c, Nrn. 4, 8 und 9, 
Nr. 11 Buchst. a und b sowie 8 3 
am 1. Dezember 1975, 
81. Nr. 1 Buchst. a, Nr..2, Nr. 3 Buchst. a, Nın. 5 bis 7, 
Nr. 10 und Nr, 11 Buchst. c 
am 1. Juli 1975, 
3 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1975. 
Bonn, den 24. Juni 1975
	        

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