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Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / Gebhardt, Peter von (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Bibliografische Daten

fullscreen: Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / Gebhardt, Peter von (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monografie

Titel:
Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / herausgegeben von Peter von Gebhardt
Editor:
Gebhardt, Peter von
Erschienen:
Berlin: Kommissionsverlag von Gellius, 1927
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Umfang:
394 Seiten
Schriftenreihe:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. 1 : Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins ; Band 1
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15373380
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 90/7 a:1
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / Gebhardt, Peter von (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Titelblatt
  • Geleitwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • (Nachricht über die Anlegung des Bürgerbuches. 1453)
  • Ablegung des Bürgereides. (Mitte 15. Jhdt.)
  • (Bürgereid). (Mitte 15. Jhdt.)
  • (Eid der Gewerken). (Mitte 15. Jhdt.)
  • Juramentum famulorum. (Mitte 15. Jhdt.)
  • Juramentum pincerne civitatis. (Mitte 15. Jhdt.)
  • Juramentum notarij consulum. (Mitte 15. Jhdt.)
  • (Erbhuldigungseid. 1598, Januar 8.)
  • (Erbhuldigungseid. 1619, Dezember 26.)
  • Der hern burgermeistere end. (1575)
  • (Nachrichten über die Bürgermeister von 1575 bis 1720)
  • Der ratsherren eid. (1575)
  • (Nachrichten über die Ratsherren von 1575 bis 1705)
  • Der vorordenten der gewerken und ganzer gemeinen end. (1604)
  • (Nachrichten über die Stadtverordneten von 1604 bis 1720)
  • Des oberstadtschreibers eid ; Der unterstadtschreiber eid ; Des gerichtschreibers eid ; Des wachsetzers eid ; Des heidereiters eid
  • Eid des einnemers im Bernowischen keller. (Um 1573)
  • Bierzepper end im Bernowischen keller. (Um 1582)
  • (Verzeichnis der Bürgermeister und Kämmerer). (1453-1657)
  • [Bürgeraufnahmen]
  • Verzeichnis der Personennamen
  • Verzeichnis der Länder- und Ortsnamen
  • Verzeichnis der Berufsangaben
  • Farbkarte

Volltext

Vorwort des Herausgebers. 
Die auf dem Rücken mit „Bürger Buch 1483—1700" bezeichnete Handschrift 
des Berliner Stadtarchives empfing ihre heutige äußere Gestalt um die Mitte des 
19. Jahrhunderts. Mehrere Bestandteile wurden damals zu einem Bande ver 
einigt: 1. eine für den täglichen Gebrauch bestimmte, 1575 angelegte Sammlung 
von Eidesformeln, durchsetzt mit — zum Teil bis ins beginnende 18. Jahrhundert 
hineinreichenden — chronikalischen Nachrichten über Bürgermeister, Ratsherren, 
Stadtverordnete und andere städtische Beamte, und 2. das 1453 begonnene, durch 
eine Anzahl von Eidesformeln eingeleitete Verzeichnis der Neubürger. 
Der erste Teil umfaßt 64 Blatt eines gelblichen Papieres, das von Blatt 6 
ab Wasserzeichen der Bautzener Papiermühle trägt. Die Wasserzeichen messen 3,5 
bis 3,8 cm im Durchmesser, zeigen in der Mitte einen Schild mit zwei bis fünf 
Zinnen und tragen als Umschrift das Wort „Budissin". Die ersten drei Blätter 
sind später vorgeheftet. Blatt 1 ist ohne Wasserzeichen, stammt aber augenschein 
lich aus der gleichen Quelle wie Blatt 2, dessen Wasserzeichen ein einschließlich 
der Mauerkrone 6,3 cm hoher Schild mit dem Brandenburgischen Adler ist, der 
als besonderes Charakteristikum auf der Brust einen stark ausgeprägten Kleestengel 
trägt, sonst aber alle übrigen Beizeichen vermissen läßt. Das 3. Blatt hat als 
Wasserzeichen einen 3.5 cm hohen Schild mit einer als Pferdekopf anzusprechenden 
Darstellung.^) Blatt 4 und 5 sind ohne Wasserzeichen. 
Der Inhalt der drei ersten Blätter ist älter wie der der folgenden. Den 
frühesten Text enthält das 3. Blatt mit dem Erbhuldigungseid für den Markgrafen 
Joachim Friedrich von Brandenburg (1598—1608); der Text bricht jedoch mit 
den Worten „getreue, gewertig und gehorsamb zu sein, ihrer" ab. Er stimmt in 
haltlich überein mit der auf Seite 1—3 niedergelegten Fassung des Erbhuldigungs- 
eides für den Markgrafen Georg Wilhelm, die auf den 26. Dezember 1619 an 
zusetzen ist. 
Die Seiten 7—23 enthalten die Formel des Bürgermeistereides und eine 
Liste derjenigen Bürgermeister, die vom Jahre 1575 an bis zum 18. Mai 1720 
den Eid geleistet haben. In zahlreichen Fällen sind von späterer Hand am Rande 
der Seiten 8—17 die Todesdaten einzelner Bürgermeister nachgetragen worden. — 
Die folgenden Seiten 24—32 sind unbeschrieben. 
Auf den Seiten 33 — 64 findet sich die Formel des Ratsherreneides und — 
von Seite 34 an — ein Verzeichnis der Ratsherren („Ratspersonen", „Rats- 
') Nach Mitteilung von Dr. Weiß in Mönchweiler bei Villingcn vermutlich Zeichen des 
Obereigentümers einer Papiermühle, deren Erzeugnisse hauptsächlich in Hessen und Thüringen 
verwendet wurden.
	        

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