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Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / Gebhardt, Peter von (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Bibliografische Daten

fullscreen: Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / Gebhardt, Peter von (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monografie

Titel:
Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / herausgegeben von Peter von Gebhardt
Editor:
Gebhardt, Peter von
Erschienen:
Berlin: Kommissionsverlag von Gellius, 1927
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Umfang:
394 Seiten
Schriftenreihe:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. 1 : Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins ; Band 1
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15373380
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 90/7 a:1
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
(Nachrichten über die Ratsherren von 1575 bis 1705)

Schnellzugriff

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  • Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700 / Gebhardt, Peter von (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Titelblatt
  • Geleitwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • (Nachricht über die Anlegung des Bürgerbuches. 1453)
  • Ablegung des Bürgereides. (Mitte 15. Jhdt.)
  • (Bürgereid). (Mitte 15. Jhdt.)
  • (Eid der Gewerken). (Mitte 15. Jhdt.)
  • Juramentum famulorum. (Mitte 15. Jhdt.)
  • Juramentum pincerne civitatis. (Mitte 15. Jhdt.)
  • Juramentum notarij consulum. (Mitte 15. Jhdt.)
  • (Erbhuldigungseid. 1598, Januar 8.)
  • (Erbhuldigungseid. 1619, Dezember 26.)
  • Der hern burgermeistere end. (1575)
  • (Nachrichten über die Bürgermeister von 1575 bis 1720)
  • Der ratsherren eid. (1575)
  • (Nachrichten über die Ratsherren von 1575 bis 1705)
  • Der vorordenten der gewerken und ganzer gemeinen end. (1604)
  • (Nachrichten über die Stadtverordneten von 1604 bis 1720)
  • Des oberstadtschreibers eid ; Der unterstadtschreiber eid ; Des gerichtschreibers eid ; Des wachsetzers eid ; Des heidereiters eid
  • Eid des einnemers im Bernowischen keller. (Um 1573)
  • Bierzepper end im Bernowischen keller. (Um 1582)
  • (Verzeichnis der Bürgermeister und Kämmerer). (1453-1657)
  • [Bürgeraufnahmen]
  • Verzeichnis der Personennamen
  • Verzeichnis der Länder- und Ortsnamen
  • Verzeichnis der Berufsangaben
  • Farbkarte

Volltext

18 
Eid der Stadtverordneten. Stadtverordnete 1604—1613. 
[64] Den 26. martii 1705 hat Herr Theodorus Thullmeyer als eubstitutus Herrn 
ratsverwandten Augustin Färbers den eyd abgeleget. 
Der vorordenten der gewerken und ganzer gemeinen eyd. [1604.] 
[61] Zu dem ampt, darzu ich von einem erbarn 7 ) ratt als ein beysitzer 2 ) und 2) 
vorordenter 2 ) 7 )von gewerken und gemeinen gekoren und^) gewelet ^)und darzu 
von churf. gn. und dem erbarn rate confirmiret und bestettigt worden, dorin wil 
ich alzeyt dieser stabt und gemeinen getreu und gewehr sein. Und wan ich zu 
dem rate als ein vorordenter und 2 ) beysitzer 2 ) gefordert und geheischet werde, 
will ich zu iglicher zeit als 2 ) ein 2 ) gehorsamer erscheinen, und doselbst nebenst 
dem rat, 7 )ber herschafft, der lande und dieser stadt bestes 2 ) und frommen nach 
meinem Vorstande und 2 ) wissen und 72 * * 9 ) befördern. Und was ich aldau 77 ) im 
rate erfare, das ich schweigen soll, wil ich schweigen, und was ich offenbaren soll, 
will ich offenbaren. 72 ) Wann mir visitationos oder die aufsicht auf den markt 
aufgegeben werden, will ich solches ohnweigerlich ausrichten 72 ) und acht haben, daß 
auf den markt gute ordnung gehalten, und der auf- und vorkauferey so viel 
möglich gesteuret werde, nicht weniger bey fleisch und an den taxen mich jedes 
mal, wann ich erfordert, einfinden. Und will in dem fall handlen und tun, dem 
reichen als dem armen, dem armen als den reichen, dem elenden als dem befreunden, 
und das nicht laßen, durch freundschaft noch gift, gäbe, liebe odder leid, noch umb 
kcyner andern Ursachen willen, sondern, was die billickeyt und recht erfordert, mit 
allem fleiß vorrichten und bestellen, getreulich und one gefehrde. 
So war mir Gott helfe und sein heyligs Wort. 77 ) 
^Nachrichten über die Stadtverordneten von 1604 bis 1720.] 
[62] Samuel Ruhe ist zum vorordenten erwehlet und hat vorstehenden eid ab 
geleget und wirglich geschworen. Actum Berlin, donnerstages in den osterfeyer- 
tagen [^ April 12.) anno 1604. 
Wilhelm Weiße, Andreas Schirmer und Baltin Michaeli seindt zu vor 
ordenten erwehlet und haben vorstehenden eyd abgeleget. Actum Berlin, den 
22. maii anno 1610. 
Merten Tornow ist heut dato zum vorordenten erwehlet worden und hat 
obenstehenden eid abgeleget. Signatum den 25. maii anno 1610. 
Abraham Stellmacher, ein kannengießer, ist zum vorordenten erwehlet 
worden und hat den eid abgeleget. Signatum den 22. aprilis 1613. 
*) Unterstrichen. Darüber v. sp. H.: erenvesten. 
Unterstrichen. 
1 Über „vorordenter" v. sp. H. „stadt". 
4 ) Bis „gekoren" unterstrichen. 
6 ) Gestrichen. 
[) Bis „rate" gestrichen. 
') Bis „und" gestrichen, 
b) Darüber v. sp. H. „nutz". 
9 ) B. sp. H. 
"1 Gestrichen, darüber „helfen" v. sp. H. 
u ) Bb. a. ,,alda", 
"> Bis „einfinden" a. R. v. sp. H. 
’ 8 ) Bb. a. verrichten. 
") Darunter v. sp. H.: „Durch jseinen) ssohns Jsesum) Cshristums", durch einen Strich 
als hinter „helfe" einzufügen kenntlich gemacht.
	        

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