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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1886/1887 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Dietzlers Auto-Adressbuch für Gross-Berlin
Other titles:
Auto-Adressbuch für Gross-Berlin
Publication:
Berlin: Franz Dietzler 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
[1. Jahrgang] (1926)-5. Jahrgang (1930) ; 7. Jahrgang (1932)-9. Jahrgang (1934)
ZDB-ID:
2909475-6 ZDB
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Title:
Bezirksausgabe Westen
Publication:
1933
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Note:
Enthält: Teil 1: Groß-Berliner Auto-Industrie und Branchen. - Teil 2: Verzeichnis der Kraftwagenbesitzer nach IA-Nummern im Bezirk Westen
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15379697
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 6/15:8.1933,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories

Chapter

Title:
I. Groß-Berliner Auto-Industrie- und Branchen-Adressen

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1886/1887 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • No. I. Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin für die Zeit vom 1. April 1883 bis 31. März 1884 (Haupt-Verwaltungsbericht)
  • No. I. Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin für die Zeit vom 1. April 1884 bis 31. März 1885 (Haupt-Verwaltungsbericht)
  • No. I. Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin für die Zeit vom 1. April 1885 bis 31. März 1886
  • No. I. Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin für die Zeit vom 1. April 1886 bis 31. März 1887 (Bericht des Magistrats)
  • No. II. Bericht der städtischen Grundeigentums-Deputation
  • No. III. Bericht über die Steuer- und Einquartierungs-Deputation
  • No. IV. Bericht über die städtischen höheren Lehranstalten
  • No. V. Bericht über das Fortbildungsschulwesen
  • No. VI. Bericht über die städtische Schuldeputation
  • No. VII. Bericht über die Verwaltung der städtischen Volksbibliotheken
  • No. VIII. Bericht über das Märkische Provinzial-Museum
  • No. IX. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. X. Bericht der Armen-Direction, Abtheilung für die Waisenverwaltung
  • No. XI. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses, des Hospitals desselben, des Amts für obdachlose Personen, des Asysls für nächtliche Obdachlose und des zum Arbeitshause gehörigen Rieselfeldes
  • No. XII. Bericht über die Verwaltung des Friedrich-Wilhelms-Hospitals
  • No. XIII. Bericht über die städtischen Siechen-Anstalten
  • No. XIII a. Bericht der städtischen Deputation für die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. XIV. Bericht über die Verwaltung des stätdischen allgemeinen Krankenhauses im Friedrichshain
  • No. XV. Bericht der Irrenanstalt der Stadt Berlin zu Dalldorf
  • No. XVI. Bericht über die Verwaltung des städtischen Krankenhauses in Moabit
  • No. XVII. Bericht über das städtische Bestattungswesen und die Verwaltung der Friedhöfe der Stadtgemeinde Berlin
  • No. XVIII. Bericht der Deputation für die Verwaltung der städtischen Park-, Garten- und Baumanlagen
  • No. XIX. Bericht über die städtische Bauverwaltung
  • No. XX. Bericht der örtlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung
  • No. XXI. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr und des Telegraphen
  • No. XXII. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. XXIII. Bericht über die Militair-Angelegenheiten
  • No. XXIV. Bericht der Invaliden- und Vetreranen-Unterstützungs-Deputation
  • No. XXV. Bericht der Gewerbe-Deputation des Magistrats
  • No. XXVI. Bericht der Deputation für Statistik
  • No. XXVII. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. XXVIII. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Schreibmaterialien etc.
  • No. XXIX. Bericht über die Verwaltung der städtischen Gasanstalten
  • No. XXX. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. XXXI. Bericht der Deputation für die Verwaltung der Kanalisationswerke
  • No. XXXII. Bericht über den städtischen Central-Vieh- und Schlachthof
  • No. XXXIII. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. XXXIV. Bericht über die städtische Sparkasse
  • No. XXXV. Bericht über die städtische Feuersocietät
  • No. XXXVI. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds
  • No. XXXVII. Bericht über die Friedrich-Wilhelm-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. XXXVIII. Bericht über die selbstständigen Hospitäler und Stiftungen städtischen Patronats und zwar: I. Das Nicolaus-Bürger-Hospital, II. Die J. H. Weydinger'schen Stiftungen, III. Die Hollmann'sche Wilhelminen-Amalien-Stiftung, IV. Die Hospitäler zum Heiligen Geist und St. Georg, V. Das Jerusalems-Hospital, VI. Das St. Gertraudt-Hospital, VII. Das St. Jacobs-Hospital
  • No. XXXIX. Bericht des Curatoriums der Altersversorgungs-Anstalt der Kaiser Wilhelm- und Augusta-Stiftung

Full text

feamftunp - KM 
des 
crgrstrcrts zu 
für die Zeit 
vom 1. April 1886 bis 31. März 1887. 
erst« 
jß ii. 
Bericht 
der 
Städtischen KrundeigentHums - Deputation. 
In den Einrichtungen unserer Verwaltung und in der Zahl und 
Art der uns überwiesenen Geschäftszweige sind wesentliche Aenderungen 
während des abgelaufenen Jahres nicht eingetreten. 
Wo es uns möglich war und von uns als wünschenswerth er 
kannt wurde, haben wir an Stelle veralteter Formen auf Grund der 
gemachten Erfahrungen neue bessere eingeführt. So soll nach einer 
von uns getroffenen allgemeinen Anordnung in die Verträge, betreffend 
Vermiethung von Holz- und Lagerplätzen fortan aufgenommen werden, 
daß der Miether sich verpflichtet, das gemiethete Grundstück, wenn es 
während der vereinbarten Miethszeit zu Communalzwecken oder ander- 
weit im öffentlichen Interesse gebraucht wird oder wenn es verkauft 
werden soll, ganz oder theilweise zurückzugewähren, und zwar nach 
einer dreimonatlichen, am 2. Januar und l. Juli jedes Jahres 
zulässigen Kündigung. In den bisherigen Verträgen war für die 
angegebenen Fälle eine dreimonatliche, aber nur am 2. Januar zu 
lässige Kündigung vorgesehen. Durch die geänderte Fassung wird es 
der Stadtgemeinde möglich, die Grundstücke nicht, wie bisher, blos 
zum 1. April, sondern auch zum 1. October jedes Jahres im Nothfalle 
miethsfrei zu machen. — Die Vertrags-Bestimmung, daß die Miethen 
für Wohnungen in den ersten 3 Tagen jedes Monats oder Quartals, 
die Miethen für Plätze und die Ackerpächte am Fälligkeitstage pünktlich 
bei Vermeidung der Räumungspflicht zu zahlen sind, ist in Folge einer 
richterlichen Entscheidung zu mehrerer Sicherheit dahin ergänzt worden, 
daß jene Zahlungen im Lokale der Stadt-Haupt-Kasse während der 
Geschäftsstunden von 9 bis 1 Uhr erfolgen müssen. 
Die Geschäfte selbst haben, sowohl was den Kauf und Verkauf 
von Grundstücken, als was deren Verwaltung, Vermiethung und Ver 
pachtung anbetrifft, und auch in den Nebenzweigen (Grundbuchs- 
Regulirungen, Controle und Anweisung der von der Stadtgcmeinde 
für ihren ganzen Grundbesitz, — auch für den nicht von uns ver 
walteten, — zu entrichtenden Staats-, Kreis- und Gemeinde-Abgaben) 
sich fortdauernd vermehrt und meist erfreuliche Resultate ergeben, 
welche wir nachstehend im Einzelnen mittheilen werden. Zum ersten 
Male haben wir unserem Berichte einen besonderen Abschnitt über die 
Bearbeitung der Besteuerungs-Angelegenheiten und die dabei erzielten 
Ergebnisse angeschlossen. Wir hoffen, daß diese Erweiterung nicht 
unwillkommen sein wird. 
I. Angelegenheiten der Colonie Rummelsburg-Boxhagen. 
In der Angelegenheit, betreffend die Bildung einer selbständigen 
Gemeinde Rummelsburg-Boxhagen, ist der am 3. April 1886 dem 
Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Potsdam eingereichte Rezeß- 
Entwurf leider nicht allseitig von den betheiligten Factoren genehmigt, 
und alle unsere Bemühungen zur Förderung jener Sache sind von 
neuem an dem entgegengesetzten Interesse der, für ihre Communal- 
steuerfreiheit kämpfenden Einwohnerschaft des Gutsbezirkes gescheitert. 
Nach eingehenden und wiederholten Verhandlungen war der Herr 
Nit Nr. so d-s komm.-Bl. 1887 miigegebt». 
Regierungs-Präsident am 7. August v. I. in der Lage, dem Magistrat 
eröffnen zu müssen, daß er von einer wetteren Correspondenz mit dem 
Kreis-Ausschusse des Kreises Nieder-Barnim eine Beilegung der in 
dieser Angelegenheit noch bestehenden Differenzen nicht mehr zu erhoffen 
vermöge und deshalb Bestimmung getroffen habe, daß zunächst den 
Verhandlungen, welche gesetzlich der Auflösung eines Gutsbezirkes und 
der Zusammenlegung der dadurch kommunalfrei werdenden Grund 
stücke zu einem Landgemeinde-Bczirk vorausgehen müssen, Fortgang zu 
geben sei, daß also namentlich die Interessenten und der Kreis-Ausschuß 
nochmals gehört werden. Demnächst werde die Staats-Regierung 
prüfen und hierher mittheilen, ob nach Lage der Sache die Allerhöchste 
Genehmigung zu der Auflösung und Neubildung sofort von ihr zu 
beantragen sei, oder welche weiteren Erklärungen und Zugeständnisse 
etwa vorher noch gefordert werden müßten. In Folge dieser Ver 
fügung des Herrn Präsidenten haben wir gegen Ende des Verwaltungs 
jahres die in der Angelegenheit von den Communalbehörden bisher 
gefaßten Beschlüsse nach ihrer, durch die Gegenerklärungen der übrigen 
Interessenten bedingten historischen Entwickelung und ihrer gegenwärtigen 
Gültigkeit zusammengestellt und diese Zusammenstellung dem Magistrat 
überreicht, damit die Beschlußfassung der Stadtverordncten-Versammlung 
herbeigeführt und demnächst dem Herrn Regierungs-Präsidenten berichtet 
werde, welche Verpflichtungen die Stadtgemeinde Berlin gegen die neu 
zu bildende Landgemeinde zu übernehmen nunmehr endgültig gesonnen 
ist. In unserm nächsten Bericht werden wir die weitere Entwickelung 
dieser Sache mittheilen. 
II. Rechtsstreitigkeiten. 
1. In dem Prozesse gegen den Königlichen Ftscus wegen des 
Ladercchts am Landwehrkanal, — dessen wir unter Nr. 1 in Ab 
theilung III unseres vorigen Berichtes erwähnten, — ist am 23. März 
1887 die Entscheidung des Reichsgerichts in der Revisions-Instanz 
unter Bestätigung der Urtheile des hiesigen Landgerichts I vom 4. Mai 
1886 und des Kammergerichts vom 23. November ej. dem Klage 
anträge gemäß ergangen. Der Fiscus ist danach verurtheilt, an 
zuerkennen, daß das Recht der Stadtgemeinde Berlin als Besitzerin des 
an der Ecke des Kottbuser Ufers und der Britzerstraße Hierselbst 
belegenen, sowie des am Kottbuser Ufer Nr. 17/18 belegenen 
Grundstückes: 
an der Wasserfront dieser Grundstücke Kähne resp. Schiffs- 
gefäße anlegen und über die fiskalischen Uferwege hinweg 
dieselben aus- und beladen zu lassen, soweit dadurch die 
Schifffahrt auf dem Kanal und die Passage auf den Ufer 
wegen nicht dauernd gehemmt wird, 
auch nach der im Jahre 1884 erfolgten Regulirung des Landwehr 
kanals resp. der Ersetzung der hölzernen Uferfchalungen durch Ufer 
mauern noch fortbesteht. 
2. Die unter Nr. 3 Abtheilung III unseres vorigen Berichts 
erwähnte Klage der Stadtgemeinde Charlottenburg gegen uns auf
	        

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